Vormals Mini-One-Stop-Shop (MOSS) bzw. EU-OSS nun One-Stop-Shop (OSS)

UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zum Paket finden Sie unter Erste Schritte FIBU

Inhalt

 Allgemein

 Rechtliche Informationen

Achtung! 
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Wir ersuchen Sie, rechtliche Hintergründe (z. B. welches Verfahren angewendet werden muss) im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater abzuklären. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der BMD Support dazu keine Auskunft geben kann.


TIPP - geltende Prozentsätze
Um die Verwendung des richtigen Prozentsatzes, des jeweiligen Landes zu einem Produkt zu erleichtern, hat die EU-Kommission den "My Trade Assistent" eingerichtet.
Mit der Eingabe des gewünschten Produktes, des Ursprungslandes und des Bestimmungslandes, können Sie die Abfrage auf den geltenden Prozentsatz zu dem Produkt starten:

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Externe Quelle 
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Abfrage Prozentsatz zum Produkt. Diese Seite wird nicht von BMD gewartet und die Ergebnisse sind ohne Gewähr.


 Währung

Die OSS-Meldungen sind ausnahmslos in EURO zu melden. Unabhängig davon, ob Sie mit oder ohne Fremdwährung buchen, werden vom Programm daher automatisch die netto EUR-Werte in die Meldung übernommen.
Auch wenn die Grundwährung in der Fibu eine andere ist und in dieser Währung gebucht wird, wird in der OSS-Meldung alles auf EUR umgerechnet.

 Registrierung für OSS

Die Registrierung zu OSS erfolgt direkt über FinanzOnline auf der Hauptseite.

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Nach der erfolgreichen Registrierung erhalten Sie folgende Mail (Beispiel für EU-OSS):

Mit 10.06.20XX haben Sie eine Registrierung zur EU-OSS Sonderregelung nach Artikel 369a ff der Mehrwertsteuerrichtlinie 2006/112/EG beantragt.

Ihrem Antrag wird hiermit stattgegeben.

Sie sind somit ab dem 01.07.2021 verpflichtet, die unter die Sonderregelung fallenden Umsätze über den EU-OSS zu erklären. Die diesbezüglichen vierteljährlichen OSS-Umsatzsteuererklärungen sind spätestens am letzten Tag des auf den jeweiligen Erklärungszeitraum folgenden Monats (30. April, 31.
Juli, 31. Oktober, 31. Jänner) über das Portal für den EU-OSS (Zugang über FinanzOnline) elektronisch abzugeben. Eine EU-OSS-Umsatzsteuererklärung ist auch dann abzugeben, wenn Sie im Erklärungszeitraum keine Umsätze ausgeführt haben, die unter die Sonderregelung fallen (Verpflichtung zur Nullmeldung).

Sie sind weiters verpflichtet, die Zahlung des laut Ihrer EU-OSS-Umsatzsteuererklärung fälligen Umsatzsteuerbetrages ebenfalls spätestens am letzten Tag des Monats, der auf den jeweiligen Erklärungszeitraum folgt (30. April, 31. Juli, 31. Oktober, 31. Jänner) auf das unten angeführte Abgabenkonto Ihres Finanzamtes zu überweisen.

Ihre Steuernummer lautet: 5XXXXXXX60

Die im Rahmen EU-OSS-Sonderregelung anfallenden Umsätze werden unter dieser Abgabenkontonummer (Finanzamts- und Steuernummer) als Abgabenart Umsatzsteuer (UU) festgesetzt und eingehoben.

Im Zuge der Zahlung sind die Abgabenkontonummer, die Abgabenart UU und der Zeitraum in der Form MMMMJJJJ sowie der Betrag anzugeben.

Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, jegliche Änderung der Angaben, die Sie bei der Registrierung gemacht haben, spätestens am 10. Tag des Monats, der auf die Änderung folgt, elektronisch bekanntzugeben. Kommen Sie diesen Verpflichtungen nicht nach, so können Sie von der Teilnahme an der EU-OSS Sonderregelung ausgeschlossen werden.

Diese E-Mail wurde automatisch generiert. Antworten auf diese E-Mail sind aus technischen Gründen nicht möglich.

Für Fragen steht Ihnen das für Sie zuständige Finanzamt gerne zur Verfügung.

 Registrierung von Betriebsstätten und Abgangsland

Gibt es Betriebsstätten bzw. ein Abgangsland müssen diese VOR der XML-Übermittlung erfasst werden. Diese Erfassung können Sie über die FinanzOnline-Seite starten, wo auch die XML-Datei hochgeladen wird:

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 Aufzeichnungspflicht

Die Aufzeichnungspflichten sind sehr weitreichend und beinhalten unter anderem auch die Art und Menge der Waren oder Art und Umfang der sonstigen Leistung. Diese Informationen sind in der Finanzbuchhaltung nicht vorhanden und können somit auch nicht abgebildet werden. Die Aufzeichnungen sind daher über die Warenwirtschaft oder die Onlineplattform zu führen.

 Lizenzierung BMD

Für OSS-Meldungen ist nur dann eine eigene BMD Lizenz notwendig, wenn Sie die zu meldenden Umsätze in Fremdwährung buchen (Fremdwährungslizenz).
Wird in einem Land zusätzlich zu der OSS-Meldung eine UVA abgegeben, ist die BMD Lizenz (Rechtsversion) des Landes notwendig.
  

 Vorbereitungen im BMD Programm

 FIBU-Filialen

Da die Umsätze bzw. die Steuern pro Land gemeldet werden müssen, ist es notwendig mit Filialen zu arbeiten. Über die Filialnummer wird  definiert, welchem Land (Filiale) das Konto bzw. die Buchungen steuerlich zuzurechnen sind. Auf der Filiale wird auch das entsprechende OSS-Schema und OSS-Umsatzart hinterlegt. Sollte es in einer FIBU beide Umsatzarten geben, müssen nicht zwei Filialen angelegt werden. In der Filiale wird jene Umsatzart hinterlegt, welche am häufigsten vorkommt. Danach können eigene Sachkonten angelegt werden die mit der abweichenden (zur Filiale) Umsatzart gekennzeichnet werden können.

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Hinweis 
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Die Abgabe einer UVA bzw. Meldung von OSS-Umsätzen in einem Land schließen sich nicht in allen Fällen aus.

Müssen Sie die elektronisch erbrachten Dienstleistungen und Waren in die OSS-Meldung mitaufnehmen, obwohl Sie auch eine UVA in diesem Land abgeben, benötigen Sie zwei Filialen.
Eine Filiale legen Sie mit Steuernummer an und buchen damit die Geschäftsfälle, die in die UVA aufgenommen werden müssen.
Bei der zweiten Filiale ist das jeweilige OSS-Schema auszuwählen. Diese Umsätze werden dann automatisch in die OSS-Meldung aufgenommen.

Wird in einem Land eine UVA abgegeben, ist die BMD Lizenz (Rechtsversion) des Landes notwendig.Es ist nicht notwendig, das Feld "Land-Rechtsversion" auf der Filiale zu hinterlegen!

Achtung! 
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Filialen, die bereits für die BMD Registrierkasse verwendet werden, dürfen auf keinen Fall als OSS-Filialen adaptiert werden. Es müssen hier zwingend neue Filialen angelegt werden.

Um mit Filialen buchen zu können, ist unter FIBU → Stammdaten →  Firmen- und FIBU-Stammdaten auf der FIBU das Feld "FIBU-Filiale" auf "Ja" zu setzen.

FIBU-Filialen werden benötigt, wenn Sie außerhalb des Firmensitzlandes verpflichtet sind, eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben (z. B. Abgabe einer UVA in Österreich und in Deutschland). Weiters kann die FIBU Filiale auch dann verwendet werden, wenn innerhalb eines Landes getrennte Auswertungen durchgeführt werden sollten.

Nähere Informationen dazu finden Sie unter dem Punkt FIBU-Filialen. 

Mit Filiale wird auch gebucht, wenn Sie über OSS (One-Stop-Shop) die Umsatzsteuer für Ihre Versandhandelsumsätze und Dienstleistungen innerhalb der EU erklären und bezahlen. OSS kann ab 01.07.2021 verwendet werden. Nähere Informationen finden Sie unter One-Stop-Shop (OSS).


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OSS-STEUERNUMMER
Die Steuernummer kann im Feld "Steuernummer" unter dem Reiter "Filiale Finanzamt" eingetragen werden. Diese dient nur als Info und wird nicht in die XML-Datei eingetragen.
Keinesfalls darf die Steuernummer im Feld UID-Nummer eingetragen werden!
Die Steuernummer kann in jedem Fall im Parameter FIBU Parameter → UVA und Meldungen → One Stop Shop → Steuernummer/Kassenzeichen hinterlegt werden, beim Ausdruck wird diese im Kopf angedruckt. Weiters wird die Steuernummer in die Telebankingdateien übernommen.

UID-NUMMER
Dieses Feld darf nur dann befüllt werden, wenn es sich um eine Betriebsstätte bzw. Abgangsland handelt. Die UID-Nummer wird in die XML-Datei eingetragen!
Keinesfalls darf die Steuernummer im Feld UID-Nummer eingetragen werden!

Legen Sie eine Filiale an und das Kennzeichen am FIBU-Stamm ist noch nicht gesetzt, erhalten Sie folgende Meldung:

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Wählen Sie hier "Filiale bei der FIBU aktivieren" aus, wird das Kennzeichen automatisch am FIBU-Stamm gesetzt.

Die Erfassung der Filialen erfolgt unter  FIBU → Stammdaten → FIBU-/OSS-Filialen.

Eine detaillierte Anleitung zur Anlage der Filiale finden Sie in der Beschreibung der einzelnen OSS-Verfahren EU-OSS, nicht EU-OSS und IOSS.

Hinweis 
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Ihre OSS-Steuernummer (OSS-Abgabenkontonummer) können Sie unter den Firmen- und FIBU-Stammdaten in der Firma → Finanzamt im Feld "weitere Finanzämter" eintragen. Diese Steuernummer ist nur als Information angedacht!

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 Prozentsätze

Unter FIBU → Stammdaten → Buchungseinstellungen → Prozentsätze sind für das jeweilige Land die ausländischen USt-Prozentsätze anzulegen.

Bei der Neuanlage einer Filiale haben Sie die Möglichkeit, die Prozentsätze und die Steuercodes (der meisten EU-Länder) automatisch zu übernehmen. Der automatische Import wird dringend empfohlen. Eine Liste aller Länder und Prozentsätze steht nicht für eine Ansicht zur Verfügung.
Sie erhalten hier automatisch eine Abfrage:

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Im Feld "USt-Konto" können Sie festlegen, welches USt-Konto für diese Steuern verwendet werden soll. Dieses Konto wird automatisch in die Tabelle der Steuerkonten eingetragen (z. B. Firmensitz Österreich - Filiale Griechenland):

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Auch die Prozentsätze der angelegten Filiale werden in der Tabelle "Prozentsätze" automatisch eingetragen:

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Gibt es im Laufe der Zeit in einem Land ein neuer Prozentsatz, welcher bei den Prozentsätzen fehlt, muss dieser nicht manuell angelegt werden. Der Prozentsatz kann beim Buchen einfach eingegeben werden. Es werden automatisch der Prozentsatz sowie das Steuerkonto im Hintergrund angelegt.

Hinweis 
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Buchungen mit Prozentsatz 0 werden NICHT in die OSS-Meldung aufgenommen, da diese nicht gemeldet werden können. Am Steuernachweis sind diese Umsätze ersichtlich.


Achtung! 
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Wird für ein Land zuerst die EU-OSS Filiale (Sollversteuerung) angelegt und dann für dasselbe Land noch eine IOSS-Filiale (Istversteuerung), müssen in den Steuerkonten das USt-Wartekonto und ev. auch die Skontokonten nachgetragen werden.

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 Inseln und spezielle Länder

Für kleinere Inseln (z. B. griechische Inseln, Azoren u. a.) muss der Prozentsatz und der Steuercode in dem jeweiligen Land angelegt werden. Hier ist der Länder-ISO-Code entscheidend, denn nur unter diesem Code kann die Meldung an das Finanzamt geschickt werden. Legen Sie kein neues Land in der NTCS für die OSS-Meldung an!

Beispiel 
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Die griechischen Inseln gehören zu Griechenland und haben ebenfalls den ISO-Code GR. Darum muss unter dem Land Griechenland manuell der Prozentsatz und Steuercode angelegt werden.
Genauso verhält es sich mit den Azoren. Diese haben den ISO-Code PT für Portugal. Die Anlage erfolgt unter dem Land Portugal.

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Liste der Ländercodes, die in der XML-Datei möglich sind:

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Monaco gehört nach Frankreich gemeldet.
Madeira gehört nach Portugal gemeldet.
Griechenland hat zwar den ISO-Code GR, dieser wird jedoch für die OSS-Meldungen auf EL umgeändert. Dies ist von Finanzamt so vorgegeben!

Nordirland 
Mit der Meldung für Nordirland ist nur der Warenverkehr zulässig. Sollten doch Dienstleistungen gemeldet werden, werden diese vom Finanzamt ignoriert.

Sie bekommen eine Retourmeldung, dass die Eingabe teilweise hochgeladen wurde:

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 Kontenstamm

Bei der Anlage der Erlöskonten sollten Sie sich überlegen, ob Sie pro Filiale mit eigenen Konten arbeiten möchten oder ob Sie ein gemeinsames Konto für Ihre Auslandsdienstleistungen verwenden. Weicht die Umsatzart von der Filiale ab, muss ein eigenes Erlöskonto angelegt werden.

Ein gemeinsames Konto für mehrere Filialen ist dann empfehlenswert, wenn es nur eine begrenzte Anzahl von Umsätzen in verschiedenen Ländern gibt. In diesem Fall werden die Einstellungen nicht am Kontenstamm hinterlegt und müssen bei der Buchung manuell eingegeben werden. Sollen Auswertungen (z. B. Saldenliste u. a.) getrennt nach Filialen ausgedruckt werden, dann wäre eine Trennung der Erlöskonten pro Filiale vorteilhaft.

Wenn Sie mit getrennten Konten arbeiten, dann ist es sinnvoll, wenn die Filiale und die jeweiligen Steuersätze direkt am Erlöskonto hinterlegt werden.

Die Filiale kann auf den gewünschten Konten im Feld "Filialnummer" hinterlegt werden. Diese dient als Vorschlagswert im Buchungsprogramm. Soll ein Konto fix einer Filiale zugeordnet werden (empfehlenswert bei Erlöskonten), kann dies über ein Häkchen am Feld "FilialNr-Kz" erfolgen.

Die Hinterlegung kann sowohl am Personenkonto (hier finden Sie das Feld "Filialnummer" am FIBU-Kontoreiter) als auch am Sachkonto erfolgen, ist aber jeweils nicht zwingend.

Personenkonto:

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Sachkonto:

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Wird die Hinterlegung nicht am Konto gemacht, kann die Filiale auch direkt in der Buchungszeile erfasst werden.

Eine detaillierte Anleitung zur Anlage der Konten finden Sie in der Beschreibung der einzelnen OSS-Verfahren EU-OSS, nicht EU-OSS und IOSS.
 
Hinweis 
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Kopieren Sie ein bestehendes Erlöskonto mit der rechten Maustaste - "Sachkonto kopieren" und ändern Sie dann die relevanten Felder ab.


Achtung! 
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Wenn die NTCS WWS in Verwendung ist, muss pro Filiale und Steuerprozentsatz des Empfängerlandes ein eigenes Erlöskonto angelegt und in den Kontentabellen hinterlegt werden!
Näheres finden Sie unter dem Punkt Warenwirtschaft NTCS. 


Auch in OSS-Filialen ist es möglich, mit Vorsteuer zu buchen, da eine eventuelle Vorsteuererstattung erstellt werden könnte.

 Hinterlegung XML-Verzeichnis

Da die XML-Datei direkt über das Portal EU-Umsatzsteuer-One-Stop-Shop, (Zugang über FinanzOnline) hochgeladen wird (KEIN WEBSERVICE), ist unter FIBU → Stammdaten → Paketübergreifende Parameter → CRM - Zugangsdaten → Zugangsdaten → XML-Verzeichnis ein Pfad zu hinterlegen, wo die XML-Datei gespeichert werden soll.
 
Wenn Sie Ihre elektronischen Steuererklärungen nicht im Hintergrund via Webservice, sondern manuell mittels Einstieg in FinanzOnline senden, können Sie hier jenes Verzeichnis hinterlegen, in das die XML-Pakete beim Exportieren aus dem Programm gespeichert werden sollen. Das hier eingetragene XML-Verzeichnis gilt auch für die Erstellung der XML-Dateien für die Auslandsdienstleistungen (ADL), welche über die Homepage der Statistik Austria übermittelt werden.

Bei Steuerberater-Firmen hinterlegt wirkt dieser Parameter auch für alle Klienten, die diesen STB im STB-Kennzeichen hinterlegt haben.
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Achtung! 
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Beachten Sie bitte als Steuerberater ob ihr Klient als "Selbsteinreicher" markiert ist oder nicht. Dieses Kennzeichen wirkt sich auf die Hinterlegung des XML-Pfades aus.


Hinweis 
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Unter Allgemeine FIBU-Parameter → UVA/Meldungen → Firmenbezogene Einstellungen → Allgemein → Firmenbezogenes XML-Verzeichnis gibt es die Möglichkeit, ein XML-Verzeichnis nur firmenbezogen zu hinterlegen. Diese Einstellung ist NUR in Ausnahmefällen zu setzen und wird von uns nicht als Standard empfohlen.

 EU-OSS

 Allgemeines

Über den EU‐OSS können Unternehmen die Umsatzsteuer für ihre innergemeinschaftlichen Versandhandelsumsätze und Dienstleistungen innerhalb der EU erklären und bezahlen.
Lieferungen einer Plattform, für die die Plattform nach § 3 Abs. 3a Z2 UStG 1994 Steuerschuldnerin ist, können von der Plattform ebenfalls über den EU‐OSS erklärt werden.
Um den EU‐OSS verwenden zu können, muss sich das Unternehmen in jenem Land registrieren lassen, in dem der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit liegt. Grundsätzlich können sich sowohl EU‐Unternehmen als auch Drittlandsunternehmen zum EU‐OSS registrieren (Drittlandsunternehmen allerdings nur für Lieferungen). 

Die Erklärung wird als XML‐Datei im OSS hochgeladen. Das Hochladen erfolgt direkt in FinanzOnline - EU‐OSS unter dem Menüpunkt "Erklärung hochladen"; es wird kein Webservice angeboten.

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Die Meldung des EU‐OSS erfolgt über die UID‐ oder Steuernummer. Diese Nummer wird nicht in der Datei mitgeschickt und muss daher nicht gesondert in der NTCS erfasst werden.

 Abgabezeitraum - Zahlung

Der Erklärungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (Quartal).
Zu melden sind die Umsätze in jenem Quartal, in dem die Lieferung bzw. Dienstleistung ausgeführt wird (Positionen mit Betrag 0,-- sind nicht zulässig!). Das Unternehmen hat nach Ablauf des Quartals einen Monat Zeit, die Erklärung abzugeben und die Steuer zu bezahlen. Fälligkeitstag ist der Monatsletzte (z. B. 3. Quartal - 30.10.). Da bei der EU-OSS die Rechnungen gemeldet werden, müsste bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner auf die EA-Rechner-Automatik umgestellt werden.


Die Zahlung muss bis zum Ende des Folgemonats unter Angabe der eigenen EU-OSS-Steuernummer (EU-OSS-Abgabenkontonummer) manuell erfolgen. Diese Nummer sowie die Bankverbindung entnehmen Sie aus dem E-Mail, das Sie nach erfolgreicher Registrierung erhalten haben.
Die Zahlung muss im Telebanking mit der Abgabenart UU (Umsatzsteuer EU-OSS) erfasst werden.

 Einstellungen Filiale

Bei der Anlage der Filiale müssen Sie angeben, dass es sich um eine Filiale für den EU‐OSS handelt. Dazu steht auf der Filiale das Feld "OSS‐Schema" zur Verfügung. Wählen Sie dort "EU‐OSS". Der Erklärungszeitraum für EU‐OSS‐Meldungen ist zwingend Kalendervierteljahr. Daher gibt es keine zusätzlichen Einstellungen für den Abgabenzeitraum.
Bei der EU-OSS Meldung gilt das Soll-Versteuerungsprinzip.

Da im Rahmen des EU‐OSS sowohl Dienstleistungen als auch Waren gemeldet werden, hinterlegen Sie auf der Filiale jene Umsatzart, die am häufigsten für das gewählte Land benötigt wird. Die Auswahl treffen Sie am Feld "OSS‐Umsatzart".

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Diese Hinterlegung dient als Grundeinstellung. Zusätzlich haben Sie natürlich die Möglichkeit, pro Konto zu definieren, ob es sich um Waren oder Dienstleistungen handelt. In der Meldung müssen die Umsätze und Steuern pro Land angegeben werden.

Daher ist es notwendig, für JEDES Land eine eigene Filiale anzulegen!

Hinweis 
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Bisherige MOSS-Filialen werden automatisch auf EU-OSS-Filialen umgestellt und können weiterverwendet werden.


 Hinweis 
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Wenn Sie auf einer bestehenden Filiale das OSS‐Schema hinterlegen, dann wird geprüft, ob es zu dieser Filiale bereits Buchungen mit anderen Steuercodes als Umsatzsteuer gibt. Wenn ja, wird folgender Hinweis angezeigt und Sie sollten eine neue Filiale für die OSS‐Umsätze anlegen.

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 Hinterlegung Steuerkonten EU-OSS

Damit die Steuern richtig verbucht werden, müssen unter FIBU → Stammdaten → Weitere Konteneinstellungen → Steuerkonten für das jeweilige Land die Konten für die Steuer- und Skontobuchungen hinterlegt werden.

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Hinweis 
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Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie pro Land eigene Steuerkonten verwenden. Je nach Anzahl der Länder bzw. Umsätze können Sie das gleiche Konto für mehrere Länder hinterlegen.
Grundsätzlich muss auf dem Steuerkonto keine Filiale eingetragen werden. Da es bei den OSS-Verfahren jedoch durchaus sein kann, dass auch für das eigene Land eine OSS-Filiale angelegt werden muss, ist hier die Empfehlung, die Filiale auf dem Steuerkonto zu hinterlegen. Eventuell muss hierfür ein zweiter Steuercode angelegt werden.
Hier ein Beispiel für das Land Österreich mit österreichischer OSS-Filiale:

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Wird kein Steuerkonto mit Filiale angelegt, erfolgt die Abbuchung der OSS-Steuern auf dasselbe Konto wie die österreichische Umsatzsteuer (z. B. Konto 3500).
 

 Kontenanlage EU-OSS

Da im EU‐OSS sowohl Waren als auch Dienstleistungen gemeldet werden können, muss am Konto gegebenenfalls auch die OSS‐Umsatzart hinterlegt werden.

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Die OSS‐Umsatzart muss dann hinterlegt werden, wenn diese von den Grundeinstellungen am Filialstamm abweicht.
Wenn Sie sowohl Dienstleistungen als auch Warenlieferungen im EU‐OSS melden müssen, werden zumindest zwei verschiedene Erlöskonten benötigt. Bei einem der beiden Konten ist die abweichende OSS‐Umsatzart zu hinterlegen.

 Buchen bei EU-OSS

Wenn Sie die Steuersätze und die Filiale am Kontenstamm fixiert haben, dann werden diese in der Buchungszeile automatisch vorgeschlagen. Verwenden Sie ein gemischt bebuchtes Konto, dann müssen sowohl der Prozentsatz als auch die Filialnummer manuell eingegeben werden. Auch Buchungen ohne Personenkonten (Erlösbuchungen) werden in die EU-OSS-Meldung aufgenommen.

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 Hinweis 
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Damit in den OSS‐Meldungen wirklich nur Umsatzsteuern gemeldet werden, wird bei Buchungen auf eine OSS‐Filiale geprüft, ob der eingegebene Steuercode zulässig ist. Wenn nicht, wird ein entsprechender Hinweis angezeigt!

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Weiters können keine Vorsteuerbuchungen auf OSS-Filialen in dem eigenen Land gespeichert werden, auch hier kommt ein entsprechender Hinweis:

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Skonto-Steuerbar-Kz
Für manche Länder (z. B. Tschechien, Italien. u. a.) muss der Skonto bei einer Zahlungsbuchung gesondert gekennzeichnet werden. Ist dies der Fall, erscheint bei der Buchung folgende Meldung:

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Markieren Sie den Skonto entsprechend dem Buchungs- bzw. Steuerfall im Feld "Skonto-Steuerbar-Kz":

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UID-Nummer
Bei der EU-OSS Meldung ist es möglich, die UID-Nummer der Betriebsstätte bzw. des Abgangslagers direkt auf der Buchung einzugeben. Hierfür steht Ihnen das Feld "OSS-UID-Nummer" in der Buchungsmaske zur Verfügung:

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Diese UID-Nummer muss abweichend vom Land der Filiale sein und wird in die Meldung übernommen. Das Feld ist nur aktiv, wenn mit einer OSS-Filiale gebucht wird.

Saldenübernahmen, Direktbuchung
Direkte Buchungen auf die Steuerkonten werden nicht in die OSS-Meldung aufgenommen.
Saldenübernahmebuchungen müssen den Steuercode und den Prozentsatz auf dem Erlöskonto enthalten, um in die OSS-Meldung aufgenommen zu werden. Näheres zur Saldenübernahme erfahren Sie hier.

 Auswertungen

 Steuernachweis

Zur Kontrolle Ihrer Umsätze kann ein UVA‐Steuernachweis ausgedruckt werden. Die EU‐OSS‐Umsätze werden nach Ländern getrennt als Information auf dem Steuernachweis angedruckt. Zusätzlich werden diese Umsätze mit dem Hinweis "Diese Umsätze werden nicht auf der UVA ausgewiesen!" gekennzeichnet.
Wenn es für ein Land z. B. Deutschland nur OSS-Umsätze gibt, muss der Steuernachweis mit dem Land des Firmensitzes z. B. Österreich gedruckt werden!

Den Steuernachweis finden Sie unter UVA/Meldungen → UVA-Steuernachweis:

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Achtung! 
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Wird die FIBU mit Istversteuerung gebucht und die Filiale mit Soll-Versteuerung, und die FIBU und Filiale sind mit demselben Land angelegt, kann keine Kontrolle der fälligen bzw. noch nicht fälligen Steuer erfolgen. Es wird am Steuernachweis darauf hingewiesen. Sind die Länder von FIBU und Filiale unterschiedlich, erfolgt eine normale Kontrolle.

Beispiel 
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FIBU Österreich wird mit Istversteuerung gebucht. Filiale Österreich für EU-OSS muss mit Sollversteuerung gebucht werden. Hier kann keine Kontrolle der fälligen bzw. noch nicht fälligen Umsatzsteuer mehr erfolgen:

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 Übersicht EU-OSS-Werte 

Zur Kontrolle bzw. zur Auswertung Ihrer EU‐OSS‐Umsätze steht Ihnen unter Finanzbuchhaltung → UVA/Meldungen das Programm One‐Stop‐Shop zur Verfügung.

Beim Einstieg in das Programm können Sie auswählen, welche Meldung Sie abgeben möchten. Gibt es in Ihrer Buchhaltung nur Filialen mit einer OSS‐Art, dann wird diese gleich vorgeschlagen. Vorgeschlagen wird jenes Quartal, welches mit dem aktuellen Tagesdatum abgeschlossen ist (z. B. Tagesdatum 01.07. = Vorschlag Quartal 2).

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Sie können zwischen einer kumulierten und detaillierten Ansicht wählen. Weiters erscheint in der letzten Zeile die Gesamtsumme des zu meldenden Betrages. Negative Beträge ohne Korrekturperiode (die nicht in der Datei gemeldet werden) werden nicht in der Summe berücksichtigt.

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Hinweis 
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Wenn Sie beim Einstieg eine Periode vor dem 07/2021 auswählen, erscheint folgender Hinweis:

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 Import-Oss (IOSS)

 Allgemeines

Ist ein Unternehmen zum IOSS registriert, sind seine Einfuhr‐Versandhandelsumsätze in jedem Mitgliedstaat der EU von der Einfuhrumsatzsteuer befreit, wenn der Sachwert je Sendung € 150,‐ nicht übersteigt.
Unternehmen, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte innerhalb der EU haben, können sich direkt zum IOSS registrieren. Die Registrierung erfolgt in jenem Mitgliedsstaat, in dem sich Sitz oder Betriebsstätte des Unternehmens befinden.
Für Drittlandsunternehmen kann eine Registrierung nur über einen Vertreter vorgenommen werden. Die Registrierung erfolgt in jenem Mitgliedsstaat, in dem der Vertreter registriert ist.

Eine Registrierung über FinanzOnline in Österreich ist nur dann möglich, wenn das Unternehmen (bzw.der Vertreter) über eine österreichische UID‐Nummer verfügt.
Die Erklärung wird als XML‐Datei im OSS hochgeladen. Das Hochladen erfolgt direkt im FinanzOnline - Import‐OSS unter dem Menüpunkt "Erklärung hochladen"; es wird kein Webservice angeboten.

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 Abgabezeitraum - Zahlung

Der Erklärungszeitraum ist – anders als beim EU‐OSS – der Kalendermonat.
Die Einfuhr‐Versandhandelsumsätze sind in jenen Monat aufzunehmen, in dem die Zahlungsannahme erfolgt. Das Unternehmen hat nach Ablauf des Erklärungszeitraums einen Monat Zeit, um die Erklärung abzugeben und die Steuer zu bezahlen. Fälligkeitstag ist jeweils der Monatsletzte. Das Unternehmen hat nach Ablauf des Erklärungszeitraums einen Monat Zeit, um die Erklärung abzugeben und die Steuer zu bezahlen. (z. B. Juli fällig 31.08).

Die Zahlung muss bis zum Ende des Folgemonats unter Angabe der eigenen IOSS-Steuernummer (IOSS-Abgabenkontonummer) manuell erfolgen. Diese Nummer sowie die Bankverbindung entnehmen Sie aus dem E-Mail, das Sie nach erfolgreicher Registrierung erhalten haben.
Die Zahlung muss im Telebanking mit der Abgabenart UI (Umsatzsteuer IOSS) erfasst werden.

 Einstellungen Filiale

Bei der Anlage der Filiale müssen Sie angeben, dass es sich um eine Filiale für den Import‐OSS handelt. Dazu steht auf der Filiale das Feld "OSS‐Schema" zur Verfügung. Wählen Sie dort "IOSS".
Da im Rahmen des IOSS nur Warenlieferungen gemeldet werden, steht hier im Feld "OSS-Umsatzart" nur die Ausprägung "Waren" zur Verfügung und wird auch automatisch so übernommen.

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 Meldung der Umsatzsteuer IOSS nach Ist-Versteuerungsprinzip

Die Einfuhr‐Versandhandels‐Umsätze sind in jenem Monat in die Meldung aufzunehmen, in dem die Zahlungsannahme erfolgt (Positionen mit Betrag 0,-- sind nicht zulässig!).

Als Zeitpunkt der Zahlungsannahme gilt:
  • der Zeitpunkt, an dem die Zahlung bestätigt wurde
  • die Zahlungsgenehmigung oder eine Zahlungszusage je nachdem, welcher Zeitpunkt der frühere ist.
Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen der Sollbesteuerung unterliegt oder wenn die tatsächliche Zahlung erst sehr viel später erfolgt.
Das bedeutet, dass Sie bei der Erfassung Ihrer IOSS‐Umsätze die Zahlungsannahme berücksichtigen müssen und die Versteuerungsart bei den Filialen auf Ist‐Versteuerung umgestellt werden muss.
Damit Sie die Versteuerungsart auf der Filiale umstellen können, muss am FIBU‐Stamm das Kennzeichen "Buchungsbez. USt Ist/Soll" auf "Ja" gesetzt werden.

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Auf der Filiale selbst muss dann hinterlegt werden, dass die Filialumsätze nach dem Ist‐Prinzip versteuert werden. Dazu blenden Sie sich auf den Filialstammdaten das Feld "USt Ist/Soll" ein und wählen dort "Ist UST/Soll VST" oder "Ist UST/VST". Da in der OSS‐Meldung nur die Umsatzsteuern berücksichtigt werden, ist nur die Versteuerung der Umsatzsteuer für diese Filiale relevant.

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Achtung! 
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Werden Änderungen am FIBU-Stamm vorgenommen, muss das Fenster der Filiale (sollte es schon geöffnet sein) nochmal geschlossen und neu geöffnet werden. Erst dann werden die Änderungen neu geladen!

 Hinweis 
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Beim Ändern einer bereits bestehenden FIBU/Filiale, kann folgende Meldung angezeigt werden.
Wenn diese speziellen Iststeuer-Buchungen NUR für die OSS-Filiale verwendet werden, kann es in der laufenden FIBU zu keinen Differenzen führen und Sie können die Meldung ignorieren.

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Wenn die Filiale für die Meldung der Umsatzsteuererklärung genutzt wird, darf die Versteuerungsart nicht umgestellt werden. In diesem Fall müssen zwei Filialen für ein Land angelegt werden (USt-Filiale DE und OSS-Filiale DE).

 Hinterlegung Steuerkonten IOSS

Damit die Steuern richtig verbucht werden, müssen unter FIBU → Stammdaten → Weitere Kontoeinstellungen → Steuerkonten für das jeweilige Land die Konten für die Steuer- und Skontobuchungen hinterlegt werden.

Da beim IOSS-Verfahren mit Ist-Versteuerung gebucht wird, müssen Sie in den Steuerkonten auch die nicht fälligen Steuerkonten hinterlegen.
Beachten Sie dabei, dass zwei getrennte Konten für die fällige und die nicht fällige Umsatzsteuer benötigt werden.

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 Hinweis 
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Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie pro Land eigene Steuerkonten verwenden. Je nach Anzahl der Länder bzw. Umsätze können Sie das gleiche Konto für mehrere Länder hinterlegen.
Weiters muss keine Filialnummer hinterlegt werden.


Achtung! 
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Grundsätzlich muss auf dem Steuerkonto keine Filiale eingetragen werden. Da es bei den OSS-Verfahren jedoch durchaus sein kann, dass auch für das eigene Land eine OSS-Filiale angelegt werden muss, ist hier die Empfehlung, die Filiale auf dem Steuerkonto zu hinterlegen. Eventuell muss hierfür ein zweiter Steuercode angelegt werden.
Hier ein Beispiel für das Land Österreich mit österreichischer OSS-Filiale:

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Wird kein Steuerkonto mit Filiale angelegt, erfolgt die Abbuchung der OSS-Steuern auf dasselbe Konto wie die österreichische Umsatzsteuer (z. B. Konto 3500).
 

 Kontenanlage bei IOSS

Da beim IOSS die Zahlungszusage berücksichtigt werden muss, empfehlen wir die Hinterlegung der Filiale direkt am Kundenkonto. Hinterlegen Sie diese am FIBU‐Konto‐Reiter in den Feldern "Filialnummer" bzw. "FilialNr‐Kz":

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 Buchen bei IOSS

Sobald sich eine Zahlungszusage ergibt, muss diese in die Meldung aufgenommen werden. Ob diese Zusage bereits bei der Bestellung oder zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt, ist vom jeweiligen Geschäftsfall abhängig.

Da in der IOSS‐Erklärung die Zahlungszusage aufscheinen muss, wird diese als Zahlung gegen ein Verrechnungskonto gebucht. (Wird die Zahlung sofort vereinnahmt, dann kann diese auch sofort gegen das Zahlungsmittelkonto gebucht werden).

 Beispiel 
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In diesem Buchungsbeispiel erfolgt zuerst die Bestellung mit einer Zahlungszusage. Darum muss auch diese schon in die Meldung aufgenommen werden. Danach wird die Ausgangsrechnung gestellt und der richtige Zahlungseingang erfolgt nach der Rechnungslegung.

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Beim Buchen der Ausgangsrechnung wird die Umsatzsteuer auf das Konto für noch nicht fällige Steuern gebucht:

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Beim Zahlungseingang wird das Bankkonto gegen das Verrechnungskonto gebucht:

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Auch Buchungen ohne Personenkonten (Erlösbuchungen) werden in die IOSS-Meldung aufgenommen.  

Saldenübernahmen, Direktbuchung

Direkte Buchungen auf die Steuerkonten werden nicht in die OSS-Meldung aufgenommen.
Saldenübernahmebuchungen müssen den Steuercode und den Prozentsatz auf dem Erlöskonto enthalten, um in die OSS-Meldung aufgenommen zu werden. Näheres zur Saldenübernahme erfahren Sie hier.

 Auswertungen

 Steuernachweis

Zur Kontrolle Ihrer Umsätze kann ein UVA‐Steuernachweis ausgedruckt werden. Die IOSS‐Umsätze werden nach Ländern getrennt als Information auf dem Steuernachweis angedruckt.
Zusätzlich werden diese Umsätze mit dem Hinweis "Diese Umsätze werden nicht auf der UVA ausgewiesen!" gekennzeichnet.

Den Steuernachweis finden Sie unter UVA/Meldungen → UVA-Steuernachweis:

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 Übersicht IOSS-Werte

Zur Kontrolle bzw. zur Auswertung Ihrer IOSS‐Umsätze steht Ihnen unter Finanzbuchhaltung → UVA/Meldungen das Programm One‐Stop‐Shop zur Verfügung.

Beim Einstieg in das Programm können Sie auswählen, welche Meldung Sie abgeben möchten. Gibt es in Ihrer Buchhaltung nur Filialen mit einer OSS‐Art, dann wird diese gleich vorgeschlagen. Vorgeschlagen wird jener Monat, welcher mit dem aktuellen Tagesdatum abgeschlossen ist (z. B. Tagesdatum 01.07. = Vorschlag Monat 6).

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Sie können zwischen einer kumulierten und detaillierten Ansicht wählen. Weiters erscheint in der letzten Zeile die Gesamtsumme des zu meldenden Betrages. Negative Beträge ohne Korrekturperiode (die nicht in der Datei gemeldet werden) werden nicht in der Summe berücksichtigt.

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 Hinweis 
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Wenn Sie beim Einstieg eine Periode vor dem 07/2021 auswählen, erhalten Sie folgenden Hinweis:

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 Nicht-EU-OSS

 Allgemeines

Unternehmen, die weder einen Sitz noch eine Betriebsstätte innerhalb der EU haben, können die Umsatzsteuer auf Dienstleistungen an Nichtunternehmer in der EU über den Nicht‐EU‐OSS erklären. Dabei kann frei gewählt werden, in welchem Mitgliedsstaat man sich zum Nicht‐EU‐OSS registrieren möchte.

Wenn ein Unternehmen bereits zuvor zum eVAT registriert war, bleibt diese Registrierung aufrecht und das Unternehmen wird automatisch zu einem Nicht‐EU‐OSS Teilnehmer.
Die Registrierung in Österreich erfolgt über ein speziell eingerichtetes Portal beim BMF. Die Erklärung wird als XML‐Datei bei FinanzOnline hochgeladen. Das Hochladen erfolgt direkt im Nicht‐EU‐OSS unter dem Menüpunkt "Erklärung hochladen"; es wird kein Webservice angeboten.

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Wenn Sie sich für den Nicht‐EU‐OSS registrieren, erhalten Sie als Drittlandsunternehmer eine EU-Umsatzsteuer‐Nummer zugewiesen (beginnend mit EU z. B. EU0401234567). Mit dieser Nummer wird die Nicht‐EU‐OSS‐Meldung eingereicht. Diese Nummer wird nicht in der Datei mitgeschickt und muss daher nicht gesondert in der NTCS erfasst werden.

 Abgabezeitraum

Der Erklärungszeitraum ist das Kalendervierteljahr (Quartal). Zu melden sind die Umsätze in jenem Quartal, in dem die Dienstleistung ausgeführt wird (Positionen mit Betrag 0,-- sind nicht zulässig!). Das Unternehmen hat nach Ablauf des Quartals einen Monat Zeit, die Erklärung abzugeben und die Steuer zu bezahlen. Fälligkeitstag ist der Monatsletzte (z. B. 3. Quartal - 30.10.). Da bei der EU-OSS die Rechnungen gemeldet werden, müsste bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner auf die EA-Rechner-Automatik umgestellt werden.
Die Zahlung der Steuer für die erklärten Umsätze erfolgt auf ein von der Finanzverwaltung für die Zwecke des Nicht‐EU‐OSS eingerichtetes Konto.

 Einstellungen Filiale

Bei der Anlage der Filiale müssen Sie angeben, dass es sich um eine Filiale für den Nicht‐EU‐OSS handelt.
Dazu steht auf der Filiale das Feld "OSS‐Schema" zur Verfügung:

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Der Erklärungszeitraum für Nicht‐EU‐OSS‐Meldungen ist zwingend das Kalendervierteljahr. Daher gibt es keine zusätzlichen Einstellungen für den Abgabenzeitraum.
Da im Rahmen des Nicht‐EU‐OSS nur Dienstleistungen gemeldet werden, ist diesbezüglich keine weitere Einstellung auf der Filiale zu treffen.
Bei der Nicht-EU-OSS-Meldung gilt das Soll-Versteuerungsprinzip.

 Hinterlegung Meldungsland

Da Sie sich als Drittlandsunternehmer in verschiedenen EU‐Ländern registrieren können, müssen Sie im Programm hinterlegen, für welches Land die Nicht‐EU‐OSS‐Meldung abgegeben werden soll.
Dazu steht Ihnen unter Finanzbuchhaltung → Stammdaten → Allgemeine FIBU‐Parameter → UVA/Meldungen → One‐Stop‐Shop der Parameter OSS‐Registrierungsland zur Verfügung:

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Die Einreichung der OSS‐Meldung kann nur für jene Länder erfolgen, bei denen auch eine UVA-Erstellung aus der NTCS FIBU möglich ist!

Wird das Land im Parameter nicht hinterlegt, erfolgt ein Hinweis, beim Einstieg in den OSS:

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Hinterlegen Sie im Parameter das jeweilige Land und starten Sie die OSS-Meldung neu.

 Steuerkonten bei Nicht-EU-OSS

Damit die Steuern richtig verbucht werden, müssen unter FIBU → Stammdaten → Weitere Kontoeinstellungen → Steuerkonten für das jeweilige Land die Konten für die Steuer- und Skontobuchungen hinterlegt werden.

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Hinweis 
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Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie pro Land eigene Steuerkonten verwenden. Je nach Anzahl der Länder bzw. Umsätze können Sie das gleiche Konto für mehrere Länder hinterlegen.


 Buchen bei Nicht-EU OSS

Wenn Sie die Steuersätze und die Filiale am Kontenstamm fixiert haben, dann werden diese in der Buchungszeile automatisch vorgeschlagen. Verwenden Sie ein gemischt bebuchtes Konto, dann müssen sowohl der Prozentsatz als auch die Filialnummer manuell eingegeben werden.

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Auch Buchungen ohne Personenkonten (Erlösbuchungen) werden in die Nicht-EU-OSS-Meldung aufgenommen.

Saldenübernahmen, Direktbuchung

Direkte Buchungen auf die Steuerkonten werden nicht in die OSS-Meldung aufgenommen.
Saldenübernahmebuchungen müssen den Steuercode und den Prozentsatz auf dem Erlöskonto enthalten, um in die OSS-Meldung aufgenommen zu werden. Näheres zur Saldenübernahme erfahren Sie hier.
 

 Auswertungen

 Steuernachweis

Abhängig von Ihrem Firmensitz (oder den vorhandenen Lizenzen) kann zur Kontrolle ein UVA-Steuernachweis ausgedruckt werden. Je nach Land werden die Nicht‐EU‐OSS‐Umsätze auf dem Steuernachweis unterschiedlich dargestellt.

Den Steuernachweis finden Sie unter UVA/Meldungen → UVA-Steuernachweis

Beispiel Firmensitz Schweiz, Nicht-EU-OSS Umsätze in Österreich:

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Achtung! 
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Die Umsätze am Steuernachweis können erst dann ausgewertet werden, wenn es zu den Nicht-EU-OSS-Umsätzen auch steuerliche Umsätze ohne Filiale gibt!


 Übersicht Nicht EU-OSS Werte

Zur Kontrolle bzw. zur Auswertung Ihrer Nicht‐EU‐OSS‐Umsätze steht Ihnen unter Finanzbuchhaltung → UVA/Meldungen das Programm One‐Stop‐Shop zur Verfügung.

Beim Einstieg in das Programm wählen Sie die gewünschte Firma und FIBU. Als OSS‐Schema wird Nicht‐EU‐OSS vorgeschlagen. Vorgeschlagen wird jenes Quartal, welches mit dem aktuellen Tagesdatum abgeschlossen ist (z. B. Tagesdatum 01.07. = Vorschlag Quartal 2).

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Sie können zwischen einer kumulierten und detaillierten Ansicht wählen. Weiters erscheint in der letzten Zeile die Gesamtsumme des zu meldenden Betrages. Negative Beträge ohne Korrekturperiode (die nicht in der Datei gemeldet werden) werden nicht in der Summe berücksichtigt.

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Hinweis 
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Wenn Sie beim Einstieg eine Periode vor dem 07/2021 auswählen, erscheint folgender Hinweis:

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 Erstellung OSS-Meldung und XML-Dateien

Für die XML-Erstellung aller OSS-Schemen steht Ihnen in der FIBU das Programm One-Stop-Shop zur Verfügung.
Für die Kontrolle Ihrer Daten und die Erstellung der Meldungen steht Ihnen unter Finanzbuchhaltung → UVA/Meldungen der Punkt One‐Stop‐Shop zur Verfügung.
Beim Einstieg in das Programm können Sie auswählen, welche Meldung Sie abgeben möchten. Gibt es in Ihrer Buchhaltung nur Filialen mit einer OSS‐Art, dann wird diese gleich vorgeschlagen.

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Nachdem Sie die gewünschte Periode eingegeben haben, steigen Sie in das Programm ein. In der Übersicht werden Ihnen alle Buchungen auf Filialen mit OSS‐Schema angezeigt. Dabei können Sie zwischen kumulierter und detaillierter Ansicht wählen.

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Hinweis 
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Wenn Sie sich in der Übersicht die Spalte für das Dokument einblenden, dann haben Sie auch die Möglichkeit, sich die Ausgangsrechnungen zu den Buchungen anzusehen!


 Kontrollmöglichkeit

Zur Kontrolle der Buchungen stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung.
Einen Ausdruck der Buchungen der Gesamtsumme erhalten Sie über Ausdruck →  Ausdruck One‐Stop‐Shop

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Über "Funktionen" können Sie auf Kontoblatt, Gegenkontoblatt oder Journal wechseln und die Buchungen genau nachvollziehen.

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Achtung! 
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Übergeleitete Buchungen aus der BMD 5.5 können NICHT im One-Stop-Shop verarbeitet und dargestellt werden! Die Meldung muss hier manuell über FinanzOnline erfolgen.


AUSNAHMEN - BETRÄGE 0 
Ergibt in einem Meldezeitraum in Summe der zu meldenden Art null, werden diese Positionen NICHT in XML-Datei übernommen und gemeldet:

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Werden in einem Meldezeitraum Umsätze mit Steuercode 1 jedoch mit 0 % erfasst, werden diese zwar am Steuernachweis ausgewiesen, jedoch erscheinen diese Umsätze NICHT in der OSS-Übersicht und werden auch nicht gemeldet:

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 Erstellung XML-Datei

Die XML‐Dateien erstellen Sie im Menü über den Punkt "XML‐Datei erstellen".

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Mit dieser Funktion wird die Datei erzeugt und im hinterlegten Pfad gespeichert.

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Der Dateiname setzt sich jeweils zusammen aus:
Art der Meldung (z. B. EU‐OSS)_Jahr und Zeitraum der Meldung (z. B. 2021_Q3)_Firmennummer.

Beispiel 
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EU-OSS Meldung; Jahr 2021; 3. Quartal; Firmennummer 553887

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Zusätzlich dazu haben Sie die Möglichkeit, die XML‐Dateien im Zuge der Dateierstellung für die UVA zu erzeugen. Beachten Sie dabei aber unbedingt die unterschiedlichen Abgabefristen!

Wenn Sie in der Umsatzsteuer‐Voranmeldung den Punkt "XML‐Datei erstellen" auswählen, können dort die gewünschten Dateien ausgewählt und erstellt werden.

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Telebankingdatei
Weiters ist es möglich, eine Telebankingdatei zu erstellen, welche in das hinterlegte XML-Verzeichnis gespeichert wird.
Diese wird direkt aus der OSS-Meldung erstellt, damit werden alle Werte automatisch übernommen. Wird im Parameter One Stop Shop → Extras → "Steuernummer/Kassenzeichen" eine Steuernummer eingetragen, wird diese auch in die Telebankingdatei geschrieben.

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Wird die Telebankingdatei über die UVA-Meldung miterstellt, ist es notwendig, die Werte zuerst im Reiter U31 einzutragen!

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Auch bei den Kundenzahlungen steht die Abgabenart für OSS zur Verfügung.
 
Hinweis 
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Muss die Überweisung auf eine andere IBAN Nummer getätigt werden (z.B. bei Gruppenbesteuerung), kann die Telebanking-Datei nicht über die OSS-Erklärung gestaretet werden, sondern muss über den Menüpunkt "Manuelle Überweisung/Zahlschein" erstellt werden. Hier kann der Wert bzw. der IBAN manuell erfasst werden - näheres dazu finden Sie unter Manuelle Überweisung Zahlschein.

 Hochladen der XML-Datei - Einstieg Portal

Die XML-Datei kann manuell hochgeladen werden. Auf der FinanzOnline-Seite finden Sie den Link für den Einstieg auf der Hauptseite rechts unten.

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Achtung! 
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Da es für die Übermittlung der OSS‐Meldungen kein Webservice gibt, müssen die Dateien manuell über das Portal (FinanzOnline) hochgeladen werden!
Die Datei kann nur einmal hochgeladen werden. Korrekturen müssen über Korrekturmeldungen erfolgen.

Vergewissern Sie sich, dass Sie auch die EU-OSS Umsätze ausgewählt haben und nicht die MOSS-Umsätze, da diese nur bis 30.06.2021 gültig waren:

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Über den Punkt "Erklärung hochladen" kann die entsprechende XML-Datei hochgeladen und auch vor dem Versand kontrolliert werden.

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Wenn die Eingaben passen, muss die Datei versendet werden, um endgültig eingereicht zu werden:

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Nach der erfolgreichen Übermittlung erhalten Sie eine Nachricht, mit welcher Nummer und auf welches Konto die OSS-Abgabe überwiesen werden soll:

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 Kontrolle beim Finanzamt

Auf dem Portal der OSS-Meldungen können Sie mit dem "Plus" links oben die Liste aller gemeldeten Umsätze aufklappen, um diese zu kontrollieren:

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 ​Klientenmonitoring

​Sobald die XML-Datei erstellt wurde und der Klient im Klientenmonitoring aktiv ist, wird das entsprechende Kennzeichen in der Übersicht (Spalte OSS) angezeigt.

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 Nützliche Logdateien

Treten Fehler bei der XML-Erstellung auf, stehen folgende Logdateien für eine Analyse zur Verfügung:
  • FibuUVAXMLError.log
  • BMDXMLSTEUER.log

 Steuerumbuchungen

Grundsätzlich müssen die Steuern der OSS-Meldungen nicht auf ein eigenes Zahllastkonto umgebucht werden. Im Normfall werden die Zahlungen direkt auf das hinterlegte Umsatzsteuerkonto (z. B. 3511) gebucht und somit ausgeglichen.  

Wenn die Umbuchung doch erfolgen soll, ist in der OSS-Meldung der Parameter zu aktivieren. Diesen finden Sie unter Extras → One-Stop-Shop → Steuerumbuchungen OSS-Filialen.
Die Umbuchung wird über die Erstellung der UVA angestoßen, wenn der Parameter in der UVA aktiviert ist. Oder kann manuell im Buchungsprogramm angestoßen werden.
Über die UVA werden nur jene Filialen umgebucht, die auch dieses Land betreffen (z. B. UVA Deutschland - alle Filialen Deutschland).

Ohne Zahllastkonto
Um die Zahlung direkt auf das hinterlegte Umsatzsteuerkonto z. B. 3511 (EU-OSS, IOSS, Nicht EU-OSS) zu buchen, muss der Steuercode 99 verwendet werden.
Das Feld "Prozentsatz" muss VOR der Eingabe des Steuercodes geleert werden! Das Buchen mit dem Steuercode 99 stellt eine Ausnahme dar, und sollte nur im Zusammenhang mit der OSS Zahlungs-Buchung verwendet werden!

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Bei dieser manuellen Korrektur auf das Steuerkonto ist darauf zu achten, dass NICHT auf ein Zahllastkonto umgebucht wird. Wenn dies der Fall ist, sollte die Korrekturbuchung direkt auf dem Zahllastkonto erfolgen!

Mit Zahllastkonto
Sollen doch Umbuchungen der Steuern automatisch erfolgen, muss zuerst der Parameter in der One-Stop-Shop-Meldung unter Extras → One-Stop-Shop →   Steuerumbuchungen OSS-Filialen auf "Ja" gestellt werden. Anschließen ist pro Filiale ein eigenes Zahllastkonto in den Fixkonten zu hinterlegen. Es müssen nicht zwingend verschiedene Konten verwendet werden.

Beispiel:

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Differenz zwischen gebuchter und bezahlter Steuer 
Es kann vorkommen, dass die gebuchte Steuer in der NTCS nicht mit der vom Finanzamt errechneten bzw. vorgeschriebenen Steuer zusammenstimmt.
Dabei handelt es sich um Rundungsdifferenzen, die manuell ausgebucht werden müssen.

Variante 1 über das USt-Konto direkt
Buchung: Steuerkonto (z.B. 3511) / Centausgleich (z.B. 6680) mit STC 99 und 0 % - Das Feld PZ muss VOR der Eingabe des Steuercodes 99 leer sein!

Beispiel:

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Variante 2 über das Zahllastkonto (falls die Steuern umgebucht wurden)
Buchung: Zahllastkonto (z.B. 3512) / Centausgleich (z.B. 6680) ohne STC und %

Beispiel:

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Variante 3 über das Zahllastkonto - manuelle Auszifferung (falls die Steuern umgebucht wurden)
Wurden die Steuern und die Zahlungen auf das Zahllastkonto gebucht und wird dieses OP geführt, kann über die manuelle Auszifferung die Differenz automatisch über Centausgleich ausgebucht werden.

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Hinweis 
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Sollten für das eigene Land Filialen geführt werden (z. B. Österreich), dann werden diese Steuern (mit dem oben genannten Parameter) in einer extra Buchung umgebucht.

Steuerumbuchungen bei Quartalabgabe können bei den OSS-Filialen entweder für alle Filialen gesamt, nur monatlichen oder nur pro OSS-Filiale einzeln für das Quartal gestartet werden.  

 Vorsteuerkürzung

Bei der Prozentsatzermittlung in der Vorsteuerkürzung werden auch die OSS-Umsätze berücksichtigt.
Näheres finden Sie im Thema Vorsteuerkürzung.

 Ausdruck

In der Übersicht der OSS-Meldung können Sie über den Punkt "Ausdruck" den Druck der Liste starten.

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Die Liste kann kumuliert

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und detailliert gedruckt werden.

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Hinweis 
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Je nach Hinterlegung in den Parametern werden die Registrierungsnummer, Steuernummer/Kassenzeichen (DE) oder die UID-Nummer oben angedruckt.

 Nullerklärungen

Wenn Sie sich für die Anwendung des OSS entschieden haben, müssen Erklärungen auch dann eingereicht werden, wenn im Erklärungszeitraum keine unter die OSS‐Regelung fallenden Umsätze erzielt worden sind. Werden diese Nullmeldungen nicht eingereicht, kann es zum Ausschluss und zu einer Sperre kommen!
Bei der Nullmeldung werden keine XML‐Dateien hochgeladen, daher muss die Nullmeldung manuell über das Portal vorgenommen werden.

Hinweis 
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Wenn in einem Quartal (bei IOSS in einem Monat) keine Umsätze anfallen, dann werden Sie im Programm darauf hingewiesen, eine manuelle Nullerklärung abzugeben!


 Korrekturmeldung

Korrekturen von bereits übermittelten OSS‐Erklärungen können bis maximal drei Jahre ab dem Tag, an dem die ursprüngliche Erklärung abzugeben war, vorgenommen werden.
Diese Korrekturen sind in die aktuelle Erklärung aufzunehmen und werden in der Datei als "Korrektur früherer Zeiträume" übermittelt.
Beim Buchen der Gutschrift/Korrektur (auch Negativbeträge) muss zusätzlich die zu korrigierende Periode angegeben werden (Format JJJJMM). Dazu steht Ihnen in der Buchungszeile das Feld "OSS-Korrektur‐Periode" zur Verfügung.

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In der aktuellen OSS‐Meldung wird die angegebene Periode im Feld "OSS-Korr-Per" angezeigt.

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Bei IOSS-Meldungen zählt das Istversteuerungsprinzip. Daher muss hier die OSS-Korrekturperiode nur bei der Zahlungsbuchung eingegeben werden. Wird es bei der Rechnung eingegeben, wird es NICHT berücksichtigt.
 
Hinweis 
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Je nach Abgabenart und Ansichtseinstellung erscheint im Feld "OSS-Korr-Per" das jeweilige Quartal oder der Monat.
In der Ansicht "Detailliert" wird der eingegebene Monat zur Buchung angezeigt, in der Ansicht "Kumuliert" ist ersichtlich, in welchem Quartal (EU-OSS, Nicht EU-OSS) diese Buchung gemeldet wird:

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Muss eine Korrektur für Umsätze VOR dem 01.07.2021 erfasst werden, kann dies ebenfalls über die OSS Meldungen in dem jeweiligen Zeitraum erfolgen (Feld "OSS-Korr-Per").

Beispiel 
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Ein Unternehmen war vor dem 01.07.2021 in Frankreich steuerlich registriert (Steuernummer) und hat sich "deregistrieren"/wieder austragen lassen, um die Umsätze zukünftig mit der OSS-Meldung zu senden. Am 15.07.2021 werden Gutschriften ausgestellt, die bereits gemeldete Leistungen vom 15.06.2021 betreffen.
Diese Gutschriften können in der OSS-Meldung für Juli mit der "OSS-Korr-Per" 062021 erfasst werden.

Bei den Korrekturmeldungen wird in der OSS-Meldung die Umsatzart nicht angezeigt, weil diese bei der XML-Übermittlung nicht gesendet wird.

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Zusätzlich zur "OSS-Korr-Per" kann bei der Buchung eine UVA-Periode eingegeben werden. Wenn diese Perioden jedoch gleich sind, wird die OSS-Korrekturperiode ignoriert.

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Werden Korrekturen (Minusbeträge) ohne Korrekturperiode gebucht, werden Sie beim Einstieg in die OSS-Meldung darauf hingewiesen:

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Die Beträge erscheinen auch in der Übersicht in roter Schrift:

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Diese Beträge werden nicht in die OSS-Meldung aufgenommen. Tragen Sie die OSS-Korrekturperiode nach wenn der Umsatz gemeldet werden muss.

Sollten Sich in einem Zeitraum nur Minusbeträge OHNE OSS-Korrekturperioden befinden, werden Sie darauf hingewiesen:

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Tragen Sie auch hier die OSS-Korrekturperiode nach, falls es sich um Korrekturen handelt oder füllen Sie eine Nullmeldung direkt im Onlineportal aus.


Hinweis 
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Korrekturperioden bei Skontobuchungen müssen nicht erfasst werden. Diese werden automatisch aus der Auszifferung übernommen.
NEGATIVBETRÄGE

Werden für ein Land nur Korrekturen (Negativbeträge) gemeldet, werden diese von der gesamten Summe (Summe aller Länder) NICHT abgezogen. Das jeweilige Finanzamt (Land) tätigt keine Rücküberweisungen. In diesem Fall muss die Abklärung direkt mit dem Finanzamt erfolgen.

Über das Feld "Info" in der kumulierten Ansicht erhalten Sie Informationen, welche Positionen nicht gemeldet werden:

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Folgende Felder sind zu kontrollieren, wenn eine Gutschrift nicht mit den übrigen Rechnungspositionen gegengerechnet und gesondert ausgewiesen wird:
  • OSS-Umsatzart
  • Land-KZ
  • OSS-UID Nummer
  • Filiale
  • OSS-Korrekturperiode

Beispiel Korrekturmeldung positiver Betrag 
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Für das Land Griechenland wurde eine AR mit EUR 800,-- erfasst. Zusätzlich gab es eine Korrekturmeldung (Gutschrift) mit EUR 400,-- das vorige Quartal betreffend.
In diesem Fall können die AR und die Korrekturmeldung gegengerechnet werden:

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Beispiel Korrekturmeldung negativer Betrag 

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Für das Land Griechenland wurde nur eine Korrekturmeldung (Gutschrift) mit EUR 400,-- das vorige Quartal betreffend eingegeben. Umsätze gab es in dem aktuellen Quartal nicht. Die EUR 22,64 Steuer können nicht gegengerechnet werden und werden auch nicht vom Finanzamt rückgezahlt.

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 Betriebsstätten oder Abgangsland

Die Erfassung der Betriebsstätten bzw. des Abgangslandes erfolgt über die EU-OSS-Plattform:

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Handelt es sich um ein Abgangsland bei dem es keine UID-Nummer gibt, kann dieses wie folgt registriert werden:

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Achtung! 
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Wir ersuchen Sie, rechtliche Unterschiede, ob es sich um eine Betriebsstätte oder ein Abgangsland handelt, im Vorfeld mit Ihrem Steuerberater abzuklären. 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der BMD Support dazu keine Auskunft geben kann.


 Betriebsstätte

Eine Betriebsstätte ist eine solche, die einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweist, die es ihr von der personellen und technischen Ausstattung her erlaubt, Dienstleistungen zu empfangen und zu verwenden oder auszuführen. Eine UID-Nummer alleine ist nicht ausreichend, um als Betriebsstätte qualifiziert zu werden.

Wenn Leistungen nicht von Österreich aus, sondern von einer Betriebsstätte in einem anderen Mitgliedstaat ausgeführt werden, dann muss in der Meldung auch die Betriebsstätte samt UID Nummer angegeben werden.
In solchen Fällen legen Sie eine neue Filiale an und hinterlegen dort die UID‐Nummer der OSS-Abgangsbetriebsstätte. Diese UID‐Nummer wird in der Datei angeführt und so an die Finanz übermittelt.

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In Sonderfällen kann es vorkommen, dass für das eigene Land eine Filiale angelegt werden muss, da die Umsätze nicht in der UVA, sondern über die OSS-Meldung gemeldet werden müssen.

Beispiel 
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Eine Firma in Österreich hat ein Lager (Betriebsstätte) in Deutschland. Somit muss hier eine österreichische Filiale mit UID Nr. Deutschland bzw. Abgangsland Deutschland angelegt werden. Von dieser Filiale wird an einen österreichischen privaten Kunden geliefert.
Dieser Umsatz wird nicht in der österreichischen UVA gemeldet, sondern muss mittels einer OSS-Meldung gemeldet werden.
 
Hinweis 
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In der Praxis kommt es vor, dass die Betriebsstätte erst zu einem späteren Zeitpunkt bekanntgegeben wird (Amazon Lager). Hierfür besteht (nur bei EU-OSS-Buchungen!) die Möglichkeit, die UID-Nummer nicht pro Filiale zu erfassen, sondern direkt im Feld OSS UID-Nummer auf der Buchung einzugeben.

 Abgangsland

Ein Abgangsland ist ein EU-Mitgliedstaat aus dem Sie Waren an andere EU-Mitgliedstaaten liefern.

Sollten Sie für ein Abgangsland keine UID-Nummer haben, ist der ISO-Code des jeweiligen Landes im Feld "UID-Nummer" auf der Filialen einzutragen:

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 Istversteuerung und Nicht EU-OSS bzw. EU-OSS

Die unter den (Nicht) EU‐OSS fallenden Umsätze sind in jenes Quartal aufzunehmen, in dem die Lieferung bzw. Dienstleistung ausgeführt wird. Dies gilt auch dann, wenn das Unternehmen der Ist‐Besteuerung unterliegt oder wenn eine Anzahlung getätigt wurde.
Das bedeutet, dass Sie bei der Erfassung Ihrer (Nicht) EU‐OSS‐Umsätze mit Soll-Versteuerung arbeiten müssen und daher auch die entsprechenden Rechnungen gebucht werden müssen. Damit die Meldungen richtig erfolgen, muss die Versteuerung bei den Filialen abweichend vom FIBU‐Stamm hinterlegt werden. Das bedeutet, dass bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner auf die EA-Rechner-Automatik umgestellt werden muss.

Hinweis 
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Wenn Sie bisher ohne Offene Posten gearbeitet haben – d. h., Sie haben nur die Zahlungen direkt auf die Erfolgskonten gebucht – dann sollte im FIBU‐Stamm die Versteuerung ohnehin auf "Soll USt/VSt" gesetzt sein. In solchen Fällen müssen Sie die Versteuerungsart auf den Filialen nicht gesondert bearbeiten! Es genügt, für die OSS‐Meldung die betroffenen Rechnungen einzubuchen.


 Einstellungen

 FIBU-Stamm

Damit Sie die Versteuerungsart auf der Filiale umstellen können, muss am FIBU‐Stamm das Kennzeichen Buchungsbez. USt Ist/Soll auf "Ja" gesetzt werden.

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Achtung! 
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Werden Änderungen am FIBU-Stamm vorgenommen, muss das Fenster der Filiale (sollte es schon geöffnet sein) nochmal geschlossen und neu geöffnet werden. Erst dann werden die Änderungen neu geladen!

 Filiale

Auf der Filiale selbst muss dann hinterlegt werden, dass die Filialumsätze nach dem Soll‐Prinzip versteuert werden. Dazu blenden Sie sich auf den Filialstammdaten das Feld "USt Ist/Soll" ein und wählen dort "Soll UST/Ist VST" oder "Soll UST/VST". Da in der OSS‐Meldung nur die Umsatzsteuern berücksichtigt werden, ist nur die Versteuerung der Umsatzsteuer für diese Filiale relevant.

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Die Hinterlegung der Prozentsätze, Steuerkonten etc. für die Filiale erfolgt wie oben beschrieben.

 Kontenstamm

Da für die (Nicht) EU‐OSS‐Meldung die Rechnungen gebucht werden müssen, ist es notwendig, dass Sie mit Personenkonten arbeiten. Je nach Bedarf können Sie für jeden Kunden ein eigenes Kundenkonto anlegen, oder mit einem einzigen – diversen – Kundenkonto arbeiten.
Wenn Sie für jeden Kunden ein eigenes Konto anlegen, dann können Sie dort auch gleich die benötigte Filiale fixieren. Dies erspart Ihnen die manuelle Eingabe der Filiale bei der Buchung.

Kundenkonto mit fixer Filiale
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Diverses Kundenkonto
Ein diverses Kundenkonto verwenden Sie dann, wenn Sie nicht für jeden Ihrer Kunden ein eigenes Personenkonto anlegen wollen.
Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, am Personenkonto das Kennzeichen "Diverser Kunde/Lieferant" zu setzen. Wenn dieses Kennzeichen gesetzt ist, werden Sie beim Buchen auf dieses Konto nach dem Namen und der Adresse des Kunden gefragt. Damit haben Sie die Möglichkeit, z. B. auch Mahnungen für solche Konten auszudrucken.

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Erlöskonto
Bei der Anlage der Erlöskonten sollten Sie sich überlegen, ob Sie pro Filiale mit eigenen Konten arbeiten möchten, oder ob Sie ein gemeinsames Konto für Ihre Auslandsdienstleistungen verwenden.
Wenn Sie mit getrennten Konten arbeiten, dann ist es sinnvoll, wenn die Filiale und die jeweiligen Steuersätze direkt am Erlöskonto hinterlegt werden.
Dazu steigen Sie unter Finanzbuchhaltung → Stammdaten → Sachkonten ein und bearbeiten Sie das gewünschte Konto.

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 Buchen

Bei Ihren Standardbuchungen ändert sich nichts an der Vorgangsweise:
  • Haben Sie in Österreich bisher nur die Zahlungen eingebucht, dann können Sie diese Buchungen auch weiterhin wie gewohnt vornehmen. Zusätzlich müssen Sie jetzt für die (Nicht) EU‐OSS‐Umsätze die Rechnungen einbuchen.
  • Haben Sie in Österreich bisher schon mit offenen Posten gearbeitet, dann werden diese Buchungen wie bisher nach dem Ist‐Prinzip versteuert. Durch die Einstellung auf der Filiale werden die Rechnungen mit OSS‐Filiale nach dem Soll‐Prinzip versteuert.

Beispiel 
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In diesem Buchungsbeispiel sieht man, dass die AR 1 mit Ist-Versteuerung auf das Wartekonto 3510 gebucht wird (normaler österreichischer Umsatz). Bei der Zahlung dazu mit BK 3 wird die Steuer vom Wartekonto 3510 auf das normale USt-Konto 3500 umgebucht und in der Buchung ist der Hinweis "I20" zu sehen.
Bei der AR 2 wurde mit Filiale DE EU-OSS gebucht. Die Steuer kommt sofort auf das normale USt-Konto für ausländische Umsatzsteuer 3511. Bei der Zahlung mit BK 4 wird keine Steuer umgebucht und es wurde hier mit Soll-Versteuerung gebucht.

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 Sonderfall Filiale Österreich EU-OSS

Wird in einer österreichischen FIBU mit Ist-Versteuerung eine Filiale EU-OSS Österreich geführt (Sonderfall), kann am Steuernachweis keine Verprobung der noch nicht geschuldeten Umsatzsteuer mehr erfolgen.

Hier erscheint am Steuernachweis ein entsprechender Hinweis:

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 Buchen mit Fremdwährung

Sämtliche OSS‐Meldungen sind ausnahmslos in Euro durchzuführen. Unabhängig davon, ob Sie mit oder ohne Fremdwährung buchen, werden automatisch die Euro‐Werte in die Meldungen übernommen.

Die Berechnung der Kurse muss mit jenem Kurs erfolgen, der für den letzten Tag des Erklärungszeitraumes von der EZB festgestellt worden ist. Für den richtigen Ausweis Ihrer Umsätze auf den OSS‐Meldungen, muss zwingend auch der EZB‐Kurs zum Stichtag Quartalsletzter (bzw. Monatsletzter bei IOSS) hinterlegt sein.
Sind für diesen Tag keine Kurse festgestellt worden, muss der nächste Tag nach Ablauf des Erklärungszeitraums herangezogen werden. Damit für die Erklärungen die richtigen Kurse herangezogen werden, empfehlen wir Ihnen, die Rechnungen in Fremdwährung einzubuchen.

Bei der Erstellung der Meldungen wird automatisch der richtige Kurs aus der Kursdatei ausgelesen und der Betrag umgerechnet.
Für das Buchen mit Fremdwährung muss eine eigene Lizenz erworben werden! Genauere Informationen für die Einstellung erfahren Sie unter dem Thema Buchen mit Fremdwährung.

Verwendeter Kurs
Für die Berechnung des Betrages wird immer der Kurs des letzten Tages des Abgabezeitraums verwendet (z. B. 31.3.xx, 30.6.xx,..). Ist kein Kurs mit diesem Datum vorhanden, läuft eine Prüfung, ob es Kurse im Folgemonat gibt (Tage 1 - 4 - z.B. 1.4.xx - 4.4.xx).
Sind auch solche Kurse nicht vorhanden, wird der letzte angelegte Kurs vor dem Abgabedatum verwendet.
In diesem Fall wird beim Einstieg in die OSS-Meldung (bzw. bei der XML-Erstellung) ein Hinweis angezeigt:

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Korrekturen
Für Korrekturen (OSS-Korrekturperiode) wird der ursprüngliche Kurs der Buchung herangezogen.


Hinweis 
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Wird die Buchhaltung generell in Fremdwährung geführt, muss ein Kurs zu dem entsprechendem Stichtag für die EUR Währung angelegt werden!

Zur besseren Kontrolle besteht die Möglichkeit, sich in der detaillierten Ansicht die Spalten Währung (WAE), Kurs, Kursdatum und Faktor einzublenden.
Im Feld "Kurs" wird der zum Stichtag verwendete Kurs, mit dem die Umsätze gemeldet werden, angezeigt.
Im Feld "Kursdatum" das Datum des verwendeten Kurses (siehe Punkt "Verwendeter Kurs" oben).

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Kursdatum bei OSS-Korr-Periode

Bei einer Korrektur eines Umsatzes aus den bereits gemeldeten Perioden (OSS-Korr-Periode) wird immer das Kursdatum der Korrekturperiode herangezogen.

Beispiel 
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Umsatz für Mai - Kursdatum 31.05 mit EUR 1,788
Umsatz Korrekur für April (lt. Oss-Korr-Per) - Kursdatum 30.04. mit EUR 1,33

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 Kursdifferenzen

Bei der Kursumrechnung für die OSS‐Meldungen ergibt sich zwangsläufig eine Differenz durch die unterschiedlichen Kurse zwischen Belegdatum (Kurs der Buchung) und dem zu meldenden Steuerbetrag (Umrechnung zum Stichtag). Diese Differenz wird nicht automatisch aufgelöst und muss daher manuell umgebucht werden!

Variante 1 über das USt-Konto direkt
Buchung: Steuerkonto (z. B. 3511) / Centausgleich (z. B. 6680) mit STC 99 und 0 % - Das Feld "PZ" muss VOR der Eingabe des Steuercodes 99 leer sein!

Beispiel:

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Variante 2 über das Zahllastkonto (falls die Steuernr umgebucht wurden)
Buchung: Zahllastkonto (z. B. 3512) / Centausgleich (z. B. 6680) ohne STC und %

Beispiel:

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 Import Ausgangsrechnungen

 Satzaufbau Importdatei

Beim Import von Ausgangsrechnungen müssen Sie darauf achten, dass bereits in der Importdatei folgende Daten in der Datei enthalten sind:
  • die richtigen Steuersätze und
  • entweder die Filialnummer im Feld "filiale"  
  • oder die OSS-Filiale wird aufgrund der nachfolgenden Regeln ermittelt
Regeln Filialermittlung:
  • Sobald das OSS-Zielland übergeben wird, wird aufgrund dieses Feldes die Filiale ermittelt.
  • Das OSS-Schema kann optional übergeben werden. Dies ist jedoch für eine eindeutige Filialauswahl notwendig, wenn mehrere Filialen für ein OSS-Zielland bestehen.

Hinweis 
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Wenn dass OSS-Zielland gleich dem Land der OSS-UID Nummer ist, wird eine normale Filiale ermittelt. In diesem Fall wird eine Hinweismeldung ausgegeben: "Das OSS-
Zielland und das Land der OSS-UIDNr sind gleich. Die Filialermittlung und die Verbuchung werden ohne OSS-Schema und OSS-UIDNr durchgeführt".

Beispiel 
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Vor dem Import der Buchungen können Sie sich diese Felder ebenfalls anzeigen lassen:

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Achtung! 
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Ist die Filiale am Konto fixiert, so wird diese automatisch in die Buchung übernommen und muss nicht in der Datei übergeben werden! Der Steuercode und der Prozentsatz müssen zwingend im Filial‐Land angelegt sein!


Die Felder "oss-zielland", "oss-schema", "oss-uidnr" sind optionale Felder und dienen der Ermittlung der OSS-Filiale in bestimmten Sonderfällen wie z. B. der Erfassungen für Betriebsstätten bzw. des Abgangslandes. Damit muss nicht mehr pro Abgangsland eine eigene Filiale angelegt werden, sondern Sie können pro Filiale die jeweiligen Abgangsländer je Buchung übergeben. Genauere Informationen über Betriebsstätten oder Abgangsland in Bezug auf die OSS-Meldung entnehmen Sie der Onlinehilfe One-Stop-Shop (OSS).

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Nach dem Import im Journal:

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Beispiel
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Automatische Neuanlage Filiale beim Import

Wenn laut Importdatei eine Buchung mit OSS-Filiale gebucht werden soll, und diese kann nicht ermittelt werden, weil sie noch nicht vorhanden ist (es existiert noch keine OSS-Filiale mit der übergebenen UID und dem übergebenen Zielland), kann diese automatisch angelegt werden. Hierfür muss der Parameter FIBU → Stammdaten → FIBU Parameter → Buchen → Buchungen importieren →  Autom. Anlage von OSS-Filialen auf "Ja" gesetzt werden. Weiters können unter dem Parameter USt-Steuerkonten für OSS und nicht fälliges USt-Steuerkonto für OSS die gewünschten Umsatzsteuerkonten hinterlegt werden (falls nichts hinterlegt wird, werden die Konten aus dem Standard verwendet).

Die automatische Anlage erfolgt mit der übergebenen Filialnummer "FilialNr." bzw. wenn keine übergeben wird, mit der nächsten freien laufenden Nummer. Wird ein OSS-Schema übergeben, wird dieses auf die OSS-Filiale übernommen. Wenn nicht, wird als Rückfallsebene automatisch EU-OSS angenommen.
Wird eine UID-Nummer übergeben wird diese auf die OSS-Filiale übernommen, ansonsten bleibt diese auf der OSS-Filiale leer.
Wird die OSS-Umsatzart übergeben, wird diese auf die OSS-Filiale übernommen, ansonsten wird bei EU-OSS bzw. IOSS-Filialen die Umsatzart "Waren" und bei Nicht-EU-OSS Filialen die Umsatzart "Dienstleistungen" übernommen.
Als Versteuerungsart wird bei EU-OSS-Filialen und Nicht-EU-OSS Filialen automatisch "Soll USt/VSt" übernommen und bei IOSS-Filialen automatisch "Ist USt/Soll VSt".

Mit der automatischen Anlage einer OSS-Filiale erfolgt auch die automatische Anlage der Prozentsätze und Steuerkonten (ohne Filiale) für das OSS-Land, vorausgesetzt, es wurde in den Parametern "USt-Steuerkonto für OSS" bzw. "nicht fälliges USt-Steuerkonto für OSS" eine Kontonummer hinterlegt.
Sind keine Steuerkonten in den vorhin erwähnten Parametern hinterlegt, werden bei Firmenland Österreich die Konten 3511 und 3510 aus unserem Standardkontenrahmen verwendet. Bei allen anderen Ländern werden in diesem Fall keine Prozentsätze und Steuerkonten angelegt.

Korrekturen

Soll ein OSS-Satz mit dem Import korrigiert werden, steht Ihnen das Feld  "uva-korrperiode" zur Verfügung. Dieses wird in das Feld "OSS-Korrekturperiode" durchgeschrieben.

Beispiel 
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Im Feld "uva-korrperiode" wird das Jahr und das Monat angegeben, für welches die Korrektur gilt.

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 Warenwirtschaft NTCS

Wenn Sie mit der NTCS Warenwirtschaft arbeiten, sind folgende Einstellungen notwendig:
  • Pro Filiale und Steuerprozentsatz des Empfängerlandes muss ein eigenes Erlöskonto angelegt und in den Kontentabellen hinterlegt werden.
    Zusätzlich empfehlen wir die Reihenfolge der Kontofindung zu kontrollieren bzw. zu aktivieren.
  • Die jeweilige Filiale kann auch gleich als Vorschlagswert für die Auftragserfassung bei den entsprechenden Kunden hinterlegt werden. Damit sie als Vorschlagswert übernommen wird, ist die Reihenfolge Filialfindung in den Aufträgen zu aktivieren. Ansonsten müssen Sie die Filiale am Auftrag manuell eingeben.

Die Aufzeichnungspflichten sind sehr weitreichend und beinhalten unter anderem auch die Art und Menge der Waren oder Art und Umfang der sonstigen Leistung. Diese Informationen sind in der FIBU nicht vorhanden und können daher auch nicht abgebildet werden. Die Aufzeichnungen sind daher über die Warenwirtschaft oder die Onlineplattform zu führen.

  Korrekturen in der Warenwirtschaft

Bei der neuen Versandhandelsregelung (OSS) müssen Gutschriften (GUT/KOR/DGU) und Stornorechnungen als Korrektur gemeldet werden, wenn diese einen bereits gemeldeten Zeitraum betreffen. Dafür steht Ihnen am Auftrags- und Rechnungskopf ein eigenes Feld "OSS-Korrekturperiode" zur Verfügung.
Dieses Feld wird beim Storno und beim Erstellen der Gutschrift von der Rechnung automatisch befüllt.
Bei manuell erfassten Gutschriften/Korrekturrechnungen kann die "OSS-Korrekturperiode" im Bedarfsfall manuell am Auftragskopf eingetragen werden. Diese wird im Hintergrund auf die Rechnung übernommen. Das Feld ist am Auftragskopf nur ersichtlich, wenn eine FIBU-Filiale erfasst wird, welche für die Versandhandelsregelung aktiv ist.

Das Feld "OSS-Korrekturperiode" stellt ein Trennkriterium für Sammelrechnungen dar.

 Archivierung - DMS

Wenn Sie das Paket Archiv ebenfalls erworben haben, können Sie die Ausdrucke in Ihrem Archiv ablegen. Die Archivierung erfolgt nicht automatisch sondern muss manuell durchgeführt werden. Auch wenn der Databoxstatus auf OK umgestellt wird, erfolgt keine automatische Archivierung! 

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Bei Firmensitz Deutschland kann über die OSS-Meldung eine CSV-Datei für folgende Meldungen erstellt werden:
  • EU-OSS
  • IOSS
  • Nicht-EU-OSS
Wenn die OSS-Umsätze manuell über die Plattform gemeldet werden, muss mit dem Steuercode 14 "im Inland nicht steuerbare Umsätze (auf UStVA)" gebucht werden.
Wird die OSS-Meldung über die NTCS erstellt, und wird mit Steuerschlüsseln gebucht, müssen diese manuell je Land und Steuersatz im Programm angelegt werden. Diese Steuerschlüssel sind bei den Buchungen zu verwenden, so werden die Umsätze in die OSS-Meldung aufgenommen und zusätzlich auf der UStVA in der Kennziffer 45 (Weltumsätze) gemeldet.

Ein Aufruf über die UVA ist nicht möglich, die Datei muss über die OSS-Meldung erstellt werden:

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Diese wird in das hinterlegte XML-Verzeichnis gespeichert und muss dann im Portal hochgeladen werden. Ein Webservice steht nicht zur Verfügung.

Wie in Österreich müssen Nullerklärungen manuell im Portal erfasst werden.
 

Hinweis 
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Die Erstellung der XML-Datei ist nur über die OSS-Meldung möglich. Über die UVA kann diese nicht erstellt werden.

  Steuernachweis

Da in Deutschland die Weltumsätze (Summer aller Filialen) gemeldet werden müssen, werden die OSS-Umsätze u.a. gesammelt unter "im Inland nicht steuerbare Umsätze" ausgewiesen. Eine detaillierte Ansicht aller einzelnen OSS-Umsätze ist hier nicht möglich.

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 Korrekturen

Eine Besonderheit bei Korrekturen in Deutschland stellt die EU-OSS Meldung dar. Hier muss bei Korrekturen der bereits gemeldete Originalbetrag und der Differenzbetrag zwischen Originalbetrag und Korrekturbetrag gemeldet werden. Nicht nur (wie in Österreich) die zu korrigierende Position.
In der kumulierten Übersicht wird im Feld "Info" auf diese Korrektur hingewiesen.

Beispiel 
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Im ersten Quartal wurde folgende EU-OSS Meldung abgegeben und ein Betrag von EUR 6.666,67 gemeldet:

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Im zweiten Quartal wurde ein Korrektur für das erste Quartal mit EUR -16,67 erfasst:

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In der Datei wird der Originalbetrag des ersten Quartals sowie die Differenz zwischen EUR 6666,67 und EUR 16,67 gemeldet.  

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Bei den Meldungen IOSS und Nicht-EU-OSS verhält es sich genauso.

Telebanking
Eine Telebankingdatei bei der OSS-Erklärung Deutschland kann über den Punkt "CSV-Datei erstellen" erstellt werden, welche in das hinterlegte XML-Verzeichnis gespeichert wird. 

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Die Steuerbeträge werden auf das, auf der Homepage vom Bundeszentralamt für Steuern angegebene Konto überwiesen.

Bei manueller Überweisung ist als Verwendungszweck  bei der erstmaligen Zahlung die Referenznummer anzugeben. Diese hat das Format: DE/USt-IdNr./Besteuerungszeitraum in der Form QN.YYYY.. Beispiel für eine Referenznummer: DE/DE999999999/Q3.20XX

Nach der erstmaligen Zahlung wird jedem Unternehmer ein Kassenzeichen mitgeteilt, das bei allen weiteren Zahlungen im Verfahren One-Stop-Shop, EU-Regelung als Verwendungszweck anzugeben ist.
Damit das Kassenzeichen bei der Erstellung der Telebankingdatei richtig im Verwendungszweck angegeben wird, muss dieses in den Parametern hinterlegt sein.


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