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 Angaben gem. § 28 EStG

Um Aufwendungen zu erfassen und gleichmäßig zu verteilen, bietet die BMD Steuerberechnung eine Unterstützung in Form einer eigenen Verwaltung an. Aufwendungen gem. § 28 Abs. 3 EStG können als Zusatzwerte im Steuerformular erfasst werden.

Die Eingabe ist in den Formularen E1b, E6b und K2b möglich.

 Aufruf der Angaben gem. § 28 EStG

Das Fenster für die Erfassung der Aufwendungen kann direkt im Formular neben der entsprechenden Kennzahl mit dem Symbol 1341140844000003360_0.png oder mit der rechten Maustaste gestartet werden.

 Erfassen der Aufwendungen gem § 28 EStG 

Die Aufwendungen gem. § 28 EStG für die einzelnen Jahre können in diesem Fenster mit der Funktion F5 Neu erfasst werden.
Mit der Funktion F8 werden die erfassten Werte ins Formular übernommen.

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Im Detail sind mindestens zu erfassen:
  • Rechnungsdatum
  • Gesamtaufwand
  • Jahre
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  • Der Jahresbetrag wird automatisch vorgeschlagen. Sollte es nötig sein, kann der Betrag überschrieben werden.

  • Im Feld "Restaufwand Vorjahr" kann der zu Ende des Vorjahres verbleibende Restaufwand erfasst werden.

  • Im Feld "Restaufwand lfd. Jahr" wird der noch aufzuteilende Aufwand zum Ende des lfd. Jahres vermerkt.

  • Im Feld "Notiz" können Sie sich Notizen für das aktuelle Jahr machen.

  • Im Feld "Dokumente" können Sie ein Dokument aus dem Archiv vom aktuellen Jahr verknüpfen.

 Ausdruck  

Der Ausdruck der Aufwendungen gemäß § 28 EStG kann direkt im Fenster und beim Druck der Berechnungsblätter gestartet werden.

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Ausdrucksdialog einer E1b

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 Übernahme der Aufwendungen gem. § 28 EStG im Folgejahr 

Die Aufwendungen gem. § 28 Abs. 2 werden bei der ersten Übernahme der Steuererklärung ins nächste Jahr automatisch übernommen.

Es ist möglich, die Übernahme der Vorjahreswerte nochmals auszulösen. Klicken Sie dazu im Fenster der Zusatzwerte in der Menüleiste unter Funktionen auf "Vorjahreswerte übernehmen".

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Beachten Sie, dass vorhandene Werte gelöscht und neu übernommen werden.

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 Erfassungsmöglichkeiten 

Um Aufwendungen gem. § 28 EStG ("Fünfzehntel-Absetzung") in das Formular einzupflegen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
  • Erfassung in der Anlagenbuchhaltung: Die verbuchte "Abschreibung" findet ihren Niederschlag in der Auswertung "Kennzahlen für Steuerberechnung". Somit werden die Aufwendungen in das Steuerformular übernommen. Eine separate Erfassung in den steuerlichen Zusatzwerten ist grundsätzlich nicht notwendig.

  • Die Aufwendungen werden in der Finanzbuchhaltung vom Anwender gebucht. Mit der Auswertung "Kennzahlen für Steuerberechnung" wird das Formular automatisch ausgefüllt. Parallel können die Aufwendungen gemäß § 28 Abs 2 EStG in den steuerlichen Zusatzwerten erfasst bzw. verwaltet werden.

  • Die Aufwendungen gemäß § 28 Abs 2 EStG werden ausschließlich in den steuerlichen Zusatzwerten verwaltet. Das Formular wird automatisch durch die Werte von den steuerlichen Zusatzwerten ausgefüllt. Dieser Ansatz ist vor allem dann zu empfehlen, wenn keine Finanzbuchhaltung und keine Anlagenbuchhaltung geführt wird.

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