Dieses Dokument betrifft Flagge_GER.png Deutschland.

 

 Voraussetzung

Zur Verwendung dieser Funktion muss eine ELSTER-Signaturkarte hinterlegt bzw. verfügbar sein. Die nötigen Einstellungen in der NTCS finden Sie im Paket CRM unter Stammdaten → Einstellungen → CRM Parameter → CRM → Allgemein (computerbezogene Einstellungen) → Zugangsdaten:

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Hinweis 
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Hat jeder Mitarbeiter eine eigene Signaturkarte, so ist die Einstellung userbezogen festzulegen. Als Firma ist jene Firma auszuwählen, unter der der Mitarbeiter angelegt ist. Die Firmennummer des Mitarbeiters können Sie in der Startleiste erkennen.

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 Abruf von ELSTER-Bescheinigungen

Öffnen Sie unter BILANZ →  Steuererklärungen den Steuernavigator. Im Steuernavigator starten Sie unter "Online" die ELSTER-Bescheinigungen:

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Nach dem Start wird rechts oben sofort angezeigt, ob eine Signaturkarte vorhanden/verfügbar ist bzw. wenn schon Daten vorhanden sind, wann die letzte Abfrage durchgeführt wurde:

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Mit der Funktion „Bescheinigungen abrufen“ kann der Abruf der Bescheinigungen gestartet werden:

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 Wechsel zum Partner 

Mit der Funktion "Wechsel zum Partner" können Sie zu dem im Mandantenstammdatenfeld "Ehegatte/Partner" hinterlegten Ehepartner wechseln, um dort die ELSTER-Bescheinigungen abzurufen.

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 Funktionen

Es besteht die Möglichkeit, stellvertretend auch Daten für/von anderen Personen abzurufen oder Personen (wie z.B. den Steuerberater) zum Belegaufruf zu autorisieren. Dazu muss ein entsprechender Antrag im privaten Bereich des ELSTER-Onlineportals gestellt werden. Daraufhin wird der betroffenen Person von der Finanzverwaltung ein Brief mit dem Freischaltcode zugesendet, der anschließend an den Steuerberater weitergegeben werden kann.

Alternativ können Sie diese Anträge über den Punkt ELSTER-Bescheinigungen im Steuernavigator erstellen. Folgende Funktionalitäten stehen Ihnen unter dem Menüpunkt "Funktionen" zur Verfügung:
  • Antrag senden
  • Freischalten
  • Stornieren
  • Liste der Anträge
 
Hinweis 
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Falls noch keine Freischaltung zum Belegabruf beantragt/genehmigt wurde, erhalten Sie folgenden Hinweis:

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Die Freischaltung auf Abruf der Belege kann entweder
  • unbeschränkt 
  • auf bestimmte Veranlagungsjahre
  • auf eine Zeitspanne erfolgen
Beim Start der Funktion wird vorerst immer ein unbeschränkter Zeitraum beantragt. Dies sehen Sie dann auch in der Liste der Anträge. Zusätzlich sind in der Liste folgende Informationen enthalten:
  • AntragsID: Eigene ELSTER-Nummer für den Antrag
  • AntragsDatum: Wann wurde die Freischaltung oder Stornierung beantragt?
  • AntragsStatus: Wie ist der Status des Antrags?
  • Recht: Abruf elektronische Belege
  • GueltigBis:
  • Veranlagungszeitraum:
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 Extras

Unter Extras finden Sie die Funktionen
  • Logdateien ansehen
  • ERiC-Logdatei öffnen
  • ERiC-Logdatei senden
damit Sie sich über mögliche Fehlermeldung informieren und gegebenenfalls an den BMD Support senden können.

 Übernahme in die Steuererklärungen

Mit dem Menüpunkt "Steuererklärung" → "ELSTER-Bescheinigungen importieren" im Mantelbogen ESt1a können die ELSTER-Bescheinigungen in die entsprechenden Formulare übernommen werden. 

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Wenn noch keine entsprechenden ELSTER-Bescheinigungen abgeholt wurden, kann das neue Fenster "ELSTER-Bescheinigungen" über den Dialog geöffnet werden.

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Sind entsprechende ELSTER-Bescheinigungen vorhanden, kommt die Abfrage, ob eventuell bereits bestehende Daten in der Steuererklärung gelöscht werden sollen.

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Wenn diese Abfrage bestätigt wird, werden alle zuvor abgeholten Lohnsteuerbescheinigungen des Steuerpflichtigen angelegt. Danach wird automatisch eine Übernahme ausgelöst und falls notwendig eine Anlage N bzw. eine Anlage Vorsorgeaufwand zugeordnet. Nach der Übernahme wird automatisch die Berechnung ausgelöst.

Hinweis 
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Wenn ein Partner als eigener Kunde inkl. gültiger Identifikationsnummer hinterlegt ist und die ESt1A  Zusammenveranlagung aktiviert ist, dann werden die Bescheinigungen des Partners ebenfalls in die entsprechenden Steuererklärungen importiert.

 Anzeige und Übernahme ohne Signaturkarte

Alle importierten Steuerbescheinigungen werden in der E-Government-Databox gespeichert und können somit auch von Anwendern angesehen werden, die selber keine Signaturkarte hinterlegt haben. Im Anschluss können die Daten in die Steuererklärungen übernommen werden (siehe Pkt. Übernahme in die Steuererklärungen)

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 Stapel für Abruf von ELSTER-Bescheinigungen

Mit diesem Stapel haben Sie die Möglichkeit für alle Mandanten die Bescheinigungen eines Jahres abzuholen. Damit ersparen Sie sich die einzelnen Aufrufe. Da die gesetzliche Frist zur Abgabe durch die Datenübermittlung der 28. Februar des jeweiligen Folgejahres ist, wird in der Praxis der Aufruf des Stapels nach dieser Frist empfohlen. Weitere Informationen zum Einrichten vom Stapel finden Sie unter Stapel Bescheinigungen aufrufen.
 

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