Grundlegende Informationen zur Anlagenbuchhaltung finden Sie unter
Erste Schritte.
Wenn die Daten der Anlagenbuchhaltung weder aus BMD 5.5 noch aus sonstigen Programmen via Schnittstelle übernommen werden können, kann der Datenimport auch aus einer CSV-Datei erfolgen.
- Existenz einer NTCS Anlagenbuchhaltung
- Festlegung der Einstellungen (z. B. Inventar-Nr.-Vergabe: numerisch/alphanumerisch, Nutzungsdauer in % oder Jahren)
- Festlegung der Berechnungsparameter (z. B. jährlich oder pro rata temporis, Erinnerungswert)
- Anlage von Zuschusskennzeichen
Achtung! | Im BMD Standard ist in den Berechnungseinstellungen der Anlagebuchhaltung für das Steuerrecht die Einstellung "AHK kürzen" hinterlegt. Das Häkchen in der Spalte "AHK kürzen" bewirkt, dass bei Neuanlagen (Zugängen) im Steuerrecht, automatisch die Anschaffungskosten um zugeordnete Investitionszuschüsse gekürzt werden. Diese Standardeinstellung sollte nicht abgeändert werden!
Im Zuge der Übernahme werden bestehende Anlagegüter mit Altbestand in der NTCS erfasst. Sollten im Altsystem die steuerrechtlichen Anschaffungskosten nicht um die Zuschüsse gekürzt werden, so muss das manuell nachgeholt werden. Wird dies nicht nachgepflegt, ergibt sich in der NTCS immer eine MWR. Diese Korrektur muss vor weiterer Bearbeitung der Anlagenbuchhaltung (Anlage von Investitionszuschüssen etc.) durchgeführt werden. |
Für den Export müssen folgende Schritte durchgeführt werden:
- 5003 - Datenausgabe Konto Kürzel K
Übernahme der Stammdaten von Sach- und Personenkonten
Dateiname: z. B. Laufwerk:/201188k1.18
201188 = IGEL-Kundennummer
k1=Kürzel
18=Jahr

- 5080 - Anlagenbuchhaltung (Kürzel a)
Laufwerk:/a.171188.dat
a = Kürzel
17 = Jahr
1188 = IGEL-Kundennummer

Es werden alle Jahre auf einmal exportiert und in das erste Jahr der Anlagenbuchhaltung importiert.
Beispiel: Ist bei der Neuanlage der Anlagenbuchhaltung die FIBU 2018 (01.01.2018–31.12.2018) hinterlegt worden, so werden automatisch die Werte per 01.01.2018 in die Anlagenbuchhaltung importiert.
Anlagenbuchhaltungen mit abweichendem Wirtschaftsjahr können ebenfalls übernommen werden.
Hinweis | Haben Sie im Programm "IGEL" Investitionszuschüsse erfasst, so werden im Rahmen des Imports in die NTCS die steurrechtlichen Anschaffungskosten sowie die steuerrechtlichen Buchwerte gekürzt. Das im Programm "IGEL" erfasste Inbetriebnahmedatum wird in der NTCS in das Feld "Anschaffungsdatum" importiert.
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Der Aufruf erfolgt über das Hauptmenü → ANBU → Stammdaten → Anbu-Stammdaten. Der Import erfolgt immer in das selektierte FIBU-Jahr mittels rechter Maustaste "Import ANBU variabel"

Der Aufruf kann auch im Anlagenexplorer über die Menüleiste Anlagenexplorer unter Extras → Import/Export → Import ANBU variabel erfolgen:
Der Import erfolgt anhand der von BMD vordefinierten Spaltenkürzel. In diesem Fall ist die Bezeichnung der Spaltenüberschrift maßgeblich. Die Groß- und Kleinschreibung der Spaltenkürzel ist für den Import nicht relevant.
Die dafür notwendigen Schritte sind:
- Pfad für CSV-Datei hinterlegen
- Zuordnungsdatei in den erweiterten Einstellungen muss vorhanden sein
In der Zuordnungsdatei sind standardmäßig Spaltenüberschriften für einen Datenimport definiert, die bei einem Import automatisch erkannt werden.
Legen Sie im Feld "Zu importierende Anlagegüter" fest, welche Anlagegüter aus der Datei importiert werden sollen.
Achtung! | Wird beim Feld "bestehende Daten" die Auswahl "löschen" gewählt, werden alle bestehenden Wirtschaftsgüter gelöscht, egal ob bei "Zu importierende Anlagegüter" die Ausprägung "Alle" oder "Zugänge" gewählt wird.
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Mit diesem Feld entscheiden Sie, wie mit bestehenden Werten verfahren werden soll. Zur Auswahl stehen hier folgende Einstellungen:
- Aktualisieren: Alle Werte von Anlagegütern, die sowohl in der Anlagenbuchhaltung als auch in der ausgewählten CSV-Datei enthalten sind, werden mit den Werten der CSV-Datei aktualisiert. Siehe dazu auch folgende Informationen!
- Aktualisieren (ohne Journal): Alle Werte (ausgenommen Journalwerte) von Anlagegütern, die sowohl in der Anlagenbuchhaltung als auch in der ausgewählten CSV-Datei enthalten sind, werden mit den Werten der CSV-Datei aktualisiert.
- Löschen: Alle Anlagegüter werden gelöscht und neu importiert. Beim Erstimport wählen Sie ebenfalls "Löschen".
- Ignorieren: Alle Werte von Anlagegütern aus der CSV-Datei werden importiert, bestehende Daten werden weder geprüft noch aktualisiert.
Bei dem Feld "Bestehende Daten" handelt es sich um ein Pflichtfeld. Wählen Sie aus, wie mit bestehenden Werten verfahren werden soll.
Wenn Sie bereits mittels der Funktion "Verbuchung in Fibu" Werte in die Fibu verbucht haben, dann stehen nur noch "Aktualisieren (eingeschränkt)" oder "Ignorieren" zur Auswahl.
Ist das Feld "ANBU vor Import sichern" aktiviert, wird die gesamte Anlagenbuchhaltung vor dem Import im Exportverzeichnis gesichert.
In welches Verzeichnis die Daten gesichert werden, sehen Sie direkt neben dem Feld als Informationstext.
Um durch fehlerhafte Importe einen Datenverlust zu verhindern, empfehlen wir, die Anlagenbuchhaltung vor dem Import zu sichern.
Beim Import werden Anlagegüter hinzugefügt und/oder verändert. Diese Anlagegüter müssen daher neu berechnet werden. Ist der Schalter "Anlagegüter nach dem Import berechnen" aktiviert, werden die Anlagegüter nach dem Import automatisch berechnet.
Möchten Sie nur die importierten Rohdaten kontrollieren, können Sie dieses Feld deaktivieren.
Im Feld "Abschreibungsbetrag neu berechnen" können Sie festlegen, ob bzw. für welche Anlagegüter die Jahresabschreibung berechnet werden soll. Ist in der Importdatei jedoch keine Spalte für die Jahresabschreibung enthalten, wird die Jahresabschreibung unabhängig von dieser Einstellung immer für alle Anlagegüter berechnet.
- Im Vorjahr in Betrieb genommene Anlagegüter: Die Jahresabschreibung wird grundsätzlich von der Datei übernommen, außer das Inbetriebnahmedatum liegt exakt im Jahr vor dem Import-Wirtschaftsjahr. In diesem Fall werden die Jahresabschreibungsbeträge vom Import berechnet und übernommen.
- Alle Anlagegüter: Die Jahresabschreibung wird immer berechnet, eine eventuell vorhandene Spalte mit Jahresabschreibungsbeträgen wird mit dieser Einstellung ignoriert.
- Keine Berechnung: Die Jahresabschreibung wird bei allen zu importierenden Wirtschaftsgütern nicht berechnet. Diese Einstellung wird in der Regel vom BMD Support in Einzelfällen benötigt. Die Werte werden dabei exakt aus der Importdatei übernommen und es erfolgt keine Berechnung durch das Programm.
Nach dem Import muss einmalig die Abschreibung für alle Anlagen berechnet werden, wenn das Feld "Anlagegüter nach dem Import berechnen" nicht aktiviert wurde.
Sie finden die Funktion im Anlagenexplorer in der Menüleiste Konten → Extras→ Berechnung → Abschreibung berechnen (alle Anlagegüter).