
Grundlegende Informationen zur Anlagenbuchhaltung finden Sie unter
Erste Schritte
Wenn die Daten der Anlagenbuchhaltung weder aus BMD 5.5 noch aus sonstigen Programmen via Schnittstelle übernommen werden können, kann der Datenimport auch aus einer CSV-Datei erfolgen.
- Existenz einer NTCS Anlagenbuchhaltung
- Festlegung der Einstellungen (z. B. Inventar-Nr.-Vergabe: numerisch/alphanumerisch, Nutzungsdauer in % oder Jahren)
- Festlegung der Berechnungsparameter (z. B. jährlich oder pro rata temporis, Erinnerungswert)
- Anlage von Zuschusskennzeichen
Achtung! | Im BMD Standard ist in den Berechnungseinstellungen der Anlagebuchhaltung für das Steuerrecht die Einstellung "AHK kürzen" hinterlegt. Das Häkchen in der Spalte "AHK kürzen" bewirkt, dass bei Neuanlagen (Zugängen) im Steuerrecht, automatisch die Anschaffungskosten um zugeordnete Investitionszuschüsse gekürzt werden. Diese Standardeinstellung sollte nicht abgeändert werden!
Im Zuge der Übernahme werden bestehende Anlagegüter mit Altbestand in der NTCS erfasst. Sollten im Altsystem die steuerrechtlichen Anschaffungskosten nicht um die Zuschüsse gekürzt werden, so muss das manuell nachgeholt werden. Wird dies nicht nachgepflegt, ergibt sich in der NTCS immer eine MWR. Diese Korrektur muss vor weiterer Bearbeitung der Anlagenbuchhaltung (Anlage von Investitionszuschüssen etc.) durchgeführt werden. |
Beim Export aus Datev Pro ist zu beachten, dass das fertig bilanzierte Jahr aus Datev Pro exportiert und in das Folgejahr der NTCS ANBU importiert wird.
Öffnen der Inventarübersicht in Datev:
Wählen Sie nun mittels rechter Maustaste die Einstellungen für die Liste:
Wählen Sie hier nun alle Spalten (Häkchen in Spalten "Anzeigen") und bestätigen Sie anschließend mit OK:
Wählen Sie nun das gewünschten Wirtschaftsjahres, sowie die Berechnungsart, die exportiert werden soll:
Nun können Sie die Liste einmal für Handelsrecht und einmal für Steuerrecht mittels rechter Maustaste - Liste öffnen mit Excel - exportieren:
Speichern Sie nun die exportierte Datei in Excel als CSV-Datei (mit Trennzeichen getrennt) ab und vergeben Sie je nach Berechnungsart jeweils als Bezeichnung die Mandantennummer Handelsrecht.csv, bzw. Mandantennummer Steuerrecht.csv.
Hinweis
| Bezeichnung der CSV-Dateien: Wenn sowohl im HR als auch im SR Werte vorhanden sind (somit auch zwei Dateien), müssen die Dateien nach folgendem Muster benannt werden, damit der Import funktioniert: - HR Datei: "Mandantxxx Handelsrecht.csv"
- SR Datei: "Mandantxxx Steuerrecht.csv"
Gibt es nur eine Berechnungsart, so muss die selbe Datei noch einmal mit der jeweils fehlenden Berechnungsart abgespeichert werden, sodass immer die beiden Dateien vorhanden sind. |
Der Aufruf erfolgt über das Hauptmenü → ANBU → Stammdaten → Anbu-Stammdaten. Der Import erfolgt immer in das selektierte FIBU-Jahr mittels rechter Maustaste "Import ANBU variabel"

Der Aufruf kann auch im Anlagenexplorer über die Menüleiste Anlagenexplorer unter Extras → Import/Export → Import ANBU variabel erfolgen:
Bei Datenübernahmen aus DATEV pro bestehen die Übernahmedaten je Mandant und Jahr aus 2 Dateien (HR und SR). Für den Datnimport wird das handelsrechtliche File ausgewählt, die übrigen Dateien werden vom System auf Grund der gleichen Bezeichnung im gleichen Laufwerk automatisch erkannt und miteinander verknüpft.
Daher müssen für einen erfolgreichen Import die Dateien jeweils eine einheitliche Bezeichnung mit dem jeweiligen Kürzel der Berechnungsart haben.
Beispiel
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Die Datei "Mandantxxx Handelsrecht.csv" beinhaltet die handelsrechtlichen Werte. Da diese Datei beim Import verändert wird, empfehlen wir, vor dem Import eine Sicherung dieser Datei vorzunehmen.
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Der Datenimport erfolgt anhand der von BMD vordefinierten Spaltenkürzel. Dafür muss als Importart Datev pro ausgewählt werden.
Im Reiter "Allgemein" wird der Pfad der Import-Datei hinterlegt:
Legen Sie im Feld "Zu importierende Anlagegüter" fest, welche Anlagegüter aus der Datei importiert werden sollen.
Achtung! | Wird beim Feld "bestehende Daten" die Auswahl "löschen" gewählt, werden alle bestehenden Wirtschaftsgüter gelöscht, egal ob bei "Zu importierende Anlagegüter" die Ausprägung "Alle" oder "Zugänge" gewählt wird.
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Mit diesem Feld entscheiden Sie, wie mit bestehenden Werten verfahren werden soll. Zur Auswahl stehen hier folgende Einstellungen:
- Aktualisieren: Alle Werte von Anlagegütern, die sowohl in der Anlagenbuchhaltung als auch in der ausgewählten CSV-Datei enthalten sind, werden mit den Werten der CSV-Datei aktualisiert. Siehe dazu auch folgende Informationen!
- Aktualisieren (ohne Journal): Alle Werte (ausgenommen Journalwerte) von Anlagegütern, die sowohl in der Anlagenbuchhaltung als auch in der ausgewählten CSV-Datei enthalten sind, werden mit den Werten der CSV-Datei aktualisiert.
- Löschen: Alle Anlagegüter werden gelöscht und neu importiert. Beim Erstimport wählen Sie ebenfalls "Löschen".
- Ignorieren: Alle Werte von Anlagegütern aus der CSV-Datei werden importiert, bestehende Daten werden weder geprüft noch aktualisiert.
Bei dem Feld "Bestehende Daten" handelt es sich um ein Pflichtfeld. Wählen Sie aus, wie mit bestehenden Werten verfahren werden soll.
Wenn Sie bereits mittels der Funktion "Verbuchung in Fibu" Werte in die Fibu verbucht haben, dann stehen nur noch "Aktualisieren (eingeschränkt)" oder "Ignorieren" zur Auswahl.
Ist das Feld "ANBU vor Import sichern" aktiviert, wird die gesamte Anlagenbuchhaltung vor dem Import im Exportverzeichnis gesichert.
In welches Verzeichnis die Daten gesichert werden, sehen Sie direkt neben dem Feld als Informationstext.
Um durch fehlerhafte Importe einen Datenverlust zu verhindern, empfehlen wir, die Anlagenbuchhaltung vor dem Import zu sichern.
Beim Import werden Anlagegüter hinzugefügt und/oder verändert. Diese Anlagegüter müssen daher neu berechnet werden. Ist der Schalter "Anlagegüter nach dem Import berechnen" aktiviert, werden die Anlagegüter nach dem Import automatisch berechnet.
Möchten Sie nur die importierten Rohdaten kontrollieren, können Sie dieses Feld deaktivieren.
Im Feld "Abschreibungsbetrag neu berechnen" können Sie festlegen, ob bzw. für welche Anlagegüter die Jahresabschreibung berechnet werden soll. Ist in der Importdatei jedoch keine Spalte für die Jahresabschreibung enthalten, wird die Jahresabschreibung unabhängig von dieser Einstellung immer für alle Anlagegüter berechnet.
- Im Vorjahr in Betrieb genommene Anlagegüter: Die Jahresabschreibung wird grundsätzlich von der Datei übernommen, außer das Inbetriebnahmedatum liegt exakt im Jahr vor dem Import-Wirtschaftsjahr. In diesem Fall werden die Jahresabschreibungsbeträge vom Import berechnet und übernommen.
- Alle Anlagegüter: Die Jahresabschreibung wird immer berechnet, eine eventuell vorhandene Spalte mit Jahresabschreibungsbeträgen wird mit dieser Einstellung ignoriert.
- Keine Berechnung: Die Jahresabschreibung wird bei allen zu importierenden Wirtschaftsgütern nicht berechnet. Diese Einstellung wird in der Regel vom BMD Support in Einzelfällen benötigt. Die Werte werden dabei exakt aus der Importdatei übernommen und es erfolgt keine Berechnung durch das Programm.
Nach dem Import muss einmalig die Abschreibung für alle Anlagen berechnet werden, wenn das Feld "Anlagegüter nach dem Import berechnen" nicht aktiviert wurde.
Sie finden die Funktion im Anlagenexplorer in der Menüleiste Konten → Extras→ Berechnung → Abschreibung berechnen (alle Anlagegüter).