Grundlegende Informationen zum E-Auto

 

E-Auto NeuwagenGebrauchtwagen 
Abschreibung (linear) 
PKW/Kombi:
8 Jahre ND
Leasing-Aktivposten
Ausgenommen Operatingleasing
Fiskal-LKW:
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; gilt auch für Fahrschul-Kfz und gewerbliche Personenbeförderung >= 80 % 
PKW/Kombi 
8 Jahre ND (ab Erstzulassung)
Leasing Aktivposten
Fiskal-LKW:
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer; gilt auch für Fahrschul-Kfz und gewerbliche Personenbeförderung >= 80 %
degressive AfA ab 1.7.2020
30 % vom Restbuchwert 
Ja Nein, da gebrauchtes Wirtschaftsgut
Luxustangente § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG
Ja bei PKW/Kombi
€ 40.000 brutto auch bei Vorsteuerabzug

Nein bei Fiskal-LKW, Fahrschul-Kfz, gewerblicher Personenbeförderung/Vermietung >= 80 %, Leihautos, Gästewagen, Kfz des Umlaufvermögens
Ja bei PKW/Kombi
wenn jünger als 5 Jahre: Basis Neupreis
wenn alter als 5 Jahre: tatsächliche Anschaffungskosten des Gebrauchtwagens

Nein bei Fiskal-LKW, Fahrschul-Kfz, gewerblicher Personenbeförderung/Vermietung >= 80 %, Leihautos, Gästewagen, Kfz des Umlaufvermögens
Gewinnfreibetrag 
Nein bei PKW/Kombi 
Ja bei Fiskal LKW, Fahrschul-Kfz, gewerblicher Personenbeförderung/Vermietung >= 80 %
Nein, gebrauchtes Wirtschaftsgut 
Sachbezug Dienstnehmer und wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer Nein; § 4 Abs 1 Z 3 SachbezugswerteV, da CO2-Ausstoß von 0g/km  Nein; § 4 Abs 1 Z 3 SachbezugswerteV, da CO2-Ausstoß von 0g/km
 
Vorsteuerabzug
Ja § 12 Abs 2 Z 2a UStG
für Anschaffungskosten bis (brutto) € 40.000, darüber Eigenverbrauch, somit Vorsteuer von höchstens  € 6.666,66
Ab € 80.000 Brutto-Anschaffungskosten gar kein Vorsteuerabzug § 12 Abs 2 Z 2 lit a UStG
Bei wertabhängigen Betriebskosten ebenso sinngemäße Einschränkung des VSt-Abzuges

Ja bei Fiskal-LKW, Fahrschul-Kfz, Vorführ-Kfz, gewerbliche Weiterveräußerung, gewerblicher Personenbeförderung/Vermietung >= 80 % 
Ja
Bis 5 Jahre: Neupreis ausschlaggebend (d.h. bis € 40.000 voll, darüber hinaus anteilig Eigenverbrauch, ab € 80.000 kein VSt-Abzug 
Über 5 Jahre: tatsächliche Anschaffungskosten des Gebrauchtwagens.
Ab 5 Jahre auch dort tatsächliche Anschaffungskosten relevant
Ja bei Fiskal-LKW, Fahrschul-Kfz, Vorführ-Kfz, gewerbliche Weiterveräußerung, gewerblicher Personenbeförderung/Vermietung >= 80 %, jedoch nur, soeit regelbesteuert, d.h. "Umsatzsteuer ausweisbar" ist.
Nein bei differenzbesteuerten Fahrzeugen hinsichtlich der Anschaffung § 24 UStG


 Ablauf für die Erfassung von E-Autos

 Anschaffung E-Auto brutto € 60.000



Anschaffungskosten netto 
50.000,00
 
Umsatzsteuer 
10.000,00
 
Anschaffungskosten brutto 
60.000,00
 
   
Angemessenheit brutto (40.000/60.000)
40.000,00
66,67%
Angemessenheit netto 
33.333,33
66,67%

Der volle Vorsteuerabzug steht zu, allerdings mit Aufwandseigenverbrauch.

In der Buchhaltung ergeben sich daraus folgende Buchungen:
Anschaffung 
(S) PKW
(S) Vorsteuer
(H) Bank/Lieferant
50.000,00
10.000,00


60.000,00
Aufwandseigenverbrauch I 
(S) PKW
(H) Erlös 
(H) Umsatzsteuer
20.000,00


16.666,67
  3.333,33
Aufwandseigenverbrauch II 
(S) Erlös
(H) PKW 
16.666,67

16.666,67


In der Anlagenbuchhaltung ergibt sich folgendes Bild:
 
Vorerfassungsart 
 UR
SR 
Anschaffung 
Zugang
Erweiterung
Anschaffungskostenminderung
50.000,00
20.000,00
-16.666,67
 33.333,33
Anschaffungskosten gesamt

53.333,33
 33.333,33

In den folgenden Punkten 2.1.1. und 2.1.2 finden Sie die enprechende Umsetzung dieses Sachverhalts in der NTCS FIBU und ANBU.

 Behandlung des Sachverhalts in der FIBU

In der Buchhaltung sind vorab folgende Buchungen notwendig:
  • Verbuchung Eingangsrechnung (50.000,00)
  • Verbuchung Aufwandseigenverbrauch I (20.000,00)
  • Verbuchung Aufwandseigenverbrauch II
 
Buchung Eingangsrechnung und Eingabe Anlagenvorerfassung:

1486828881000006720_3.png

1486830487000006720_2.png

Buchung Aufwandseigenverbrauch und Eingabe Anlagenvorerfassung:

1486828881000006720_6.png

1486830487000006720.png

Buchung Aufwandseigenerbrauch II und Eingabe Anlagenvorerfassung:

1486828881000006720_7.png 

1486830487000006720_1.png

 

 Erzeugen des Anlageguts in der ANBU 


1486830573000006720_1.png
 
Erzeugen Anlagegut:
1486830573000006720_2.png


Hinweis 
Hinweis.png
Damit bei einem späteren Abgang der Verkaufserlös steuerrechtlich automatisch gekürzt wird, sind diese beiden Felder wichtig. Erfassen Sie hier die Brutto-Anschaffungswerte des Wirtschaftsgutes.

1486898379000002950.png


Erweiterung für den Aufwandseigenverbrauch erzeugen:

1486830573000006720_3.png

Anschaffungskostenminderung für den Aufwandeigenverbrauch II erzeugen:

1486830573000006720_6.png

Der Ausdruck des AVZ sieht wie folgt aus:

1486830573000006720_8.png
 
 

 Verkauf E-Auto 

Das im Jahr 2021 um 60.000,-- brutto angeschaffte E-Auto wird im Jahr 3 um € 30.000.-- brutto verkauft.

 Verkauf

Die Buchung des Verkaufs wird in der Fibu idealerweise gleich mit Anlagenvorerfassung (Vorerfassungsart: Abgang) durchgeführt.
 
1486901495000002950.png

1486901495000002950_0.png

In der Anbu wird danach im Reiter "Vorerfassung Anlagenbuchhaltung" der Abgang erzeugt. 

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Alternativ kann der Anlagenabgang im Nachhinein in der Anlagenbuchhaltung erfasst werden.

 Die Luxustangente beim Verkauf 

Bei der Anschaffung wurde eine Luxustangente von 33,33 % ermittelt. Angemessen waren 66,67 % (siehe Punkt 2.1)
Diese kürzt nun beim Verkauf den steuerlichen Verkaufserlös.

1486898379000002950.png

Verkaufserlös netto   € 25.000,00 
Verkaufserlös SR66,67% von € 25.000,00 € 16.666,67 


1486902863000002950_2.png

Darstellung in der Mehr-/Weniger-Rechnung:

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