UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zu den Steuererklärungen finden Sie unter Funktionen in den Steuererklärungen.

 

 Änderungen in den Standards


 Neuerungen im Standardkontenrahmen

Folgende Konten wurden im Standardkontenrahmen neu angelegt:
  • 7453 - Fahrrad Leasingaufwand
  • 7375 - Pauschale von 50 % des Öffi-Tickets (abzugsfähig)
  • 7641 - Kleines Arbeitsplatzpauschale
  • 7642 - Ausgaben/Aufwendungen für ergonomisch geeignetes Mobiliar
  • 7643 - Großes Arbeitsplatzpauschale
  • 6610 - Lohnsteuer
  • 4874 - Energiekostenzuschuss
Auf dem Konto "7162 - LKW-Maut" wurde das Kennzeichen für die Gastgewerbepauschalierung von Grundpauschale auf Mobilitätspauschale geändert.
Beim Konto "7661 - Repräsentation nicht abzugsfähig" wurde das MWR-Kennzeichen 9280 hinterlegt.

Auf folgenden Konten wurde die Handelsvertreterpauschalierung ergänzt:
4866, 4868, 4869, 4871, 4873, 4940, 4941, 4942, 4943, 4944, 4950, 4960, 7356, 7360, 7361, 7640, 7641, 7642, 7643, 7660, 7661

 Neuerungen in den Gliederungstexten

Schema 300 - Kontengruppen (AT)
  • 12618 Pauschale von 50 % des Öffi-Tickets
  • 12619 Kleines Arbeitsplatzpauschale
  • 12620 Ausgaben/Aufwendungen für ergonomisch geeignetes Mobiliar
  • 12621 Großes Arbeitsplatzpauschale
  • 12622 Anteile an assoziierten Unternehmen
  • 12623 Ausschüttung/Dividende aus dem Gewinnvortrag
  • 12624 Ausschüttung von aufgelösten Kapitalrücklagen
  • 12625 Gewinn-/Verlustvortrag
  • 12626 geplante Ausschüttung/Dividende
  • 12627 Jahresgewinn/-verlust
  • 12628 Rücklagen aus erfolgsneutral erfassten Wertänderungen
  • 12630 Anteile anderer Gesellschafter am Ergebnis
  • 12631 Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen
  • 12632 Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen aus Finanzierung
  • 12633 Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen sonstige
  • 12634 Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen
  • 12635 Gewinnrücklagen (Ausweis im kumulierten Ergebnis)
  • 12636 Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen
  • 12637 Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen
  • 12638 Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen aus Finanzierung
  • 12639 Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen sonstige
  • 12640 Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen
  • 12641 Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen

Schema 301 - Bilanz und GuV gemäß UGB 
  • 12536 Anteile an assoziierten Unternehmen
  • 12537 Kumuliertes Ergebnis
  • 12538 davon Gewinnvortrag/davon Verlustvortrag
  • 12539 davon Ausschüttung/Dividende
  • 12540 davon Ausschüttung aus Rücklagen
  • 12541 Rücklagen aus erfolgsneutral erfassten Wertänderungen
  • 12542 Erträge aus assoziierten Unternehmen
  • 12543 Anteile anderer Gesellschafter am Ergebnis
  • 12544 Forderungen gegenüber assoziierten Unternehmen
  • 12545 davon aus Lieferungen und Leistungen
  • 12546 davon sonstige
  • 12547 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
  • 12548 Gewinn-/Verlustvortrag aus dem Vorjahr
  • 12549 Bilanzgewinn (Bilanzverlust)
  • 12550 Gewinnrücklagen (Ausweis im kumulierten Ergebnis)
  • 12560 Verbindlichkeiten gegenüber assoziierten Unternehmen
  • 12561 davon aus Lieferungen und Leistungen
  • 12562 davon sonstige
  • 12563 davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr
  • 12564 davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
Es wurden diverse Anpassungen auf Basis des LSE-Mapping der Statistik Austria vorgenommen.

Hinweis 
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Unter Neuigkeiten finden Sie alle Infos zu den Anpassungen in den Standards sowie alle Programmneuerungen seit dem letzten Update.

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Um die Suche einzugrenzen, können Sie zusätzliche Filter einstellen, wie hier am Beispiel zu sehen ist:

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 Programmneuerungen

 E-Government-Zentrale

Das neue Fenster "E-Government-Zentrale" vereint in Zukunft die drei bisherigen Fenster "E-Government-Databox", "E-Government-Details" und "E-Government-Pakete". Die E-Government-Zentrale bietet daher eine übersichtliche Oberfläche, in welcher von der Übermittlung bis zur Rückmeldung alle Informationen verfügbar sind. Die grundlegenden Funktionen/Ausführungen der einzelnen Bereiche haben sich jedoch nicht geändert. 

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Der Aufruf kann über den Steuer-Navigator oder direkt über das Paket BIL →  E-Government → E-Government-Zentrale gestartet werden. In der E-Government-Zentrale wird der Fokus immer auf den Reiter (Details, Pakete oder Databox) gesetzt, welchen man zuletzt in Verwendung hatte.

Die E-Government-Zentrale bietet viele Möglichkeiten der individuellen Einstellungen so wie in allen FLEX-Fenstern:

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Zusätzlich kann über Ansicht → Reiter der Bereich eingegrenzt werden, der in diesem Fenster dargestellt werden soll (z. B. nur Databox)

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 Quotenverwaltung

Per 1.1.2024 traten gesetzliche Änderungen in Kraft, die sich ab der Quotenverwaltung 2023 in Österreich auswirken. Es gibt unter anderem eine Sonderregelung für Quotenfälle mit Feststellungserklärungen, die in der Quotenverwaltung künftig eigens behandelt werden müssen bzw. auch Anpassungen in der Quotengesamtaufstellung und -berechnung.

Hinweis 
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Nähere Infos dazu finden Sie unter Kurzhilfe für die neue Quotenverwaltung.

 Einkommensteuer-Schnellberechnung

 Im Programm unter Steuer-Navigator

Die ESt-Schnellberechnung kann aus dem Steuer-Navigator aufgerufen werden.

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Mithilfe der ESt-Schnellberechnung können einfache Steuerberechnungen schnell und unkompliziert ermittelt werden. Durch Eingabe von wenigen Basisdaten berechnet das Tool Prognosewerte für die anfallenden Einkommensteuerzahlungen des laufenden Kalenderjahres und präsentiert die Ergebnisse in einer übersichtlichen Berechnung. Kinder unter bzw. ab 18 Jahren werden in der ESt-Schnellberechnung aus den Stammdaten vorgeschlagen.

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 Über BMD Com und my BMD Com

Auch in der BMD Com und my BMD Com können mithilfe des Einkommensteuer-Rechners einfache Steuerberechnungen schnell und unkompliziert ermittelt werden. Durch Eingabe von wenigen Basisdaten berechnet das Tool Prognosewerte für die anfallenden Einkommensteuerzahlungen des laufenden Kalenderjahres und präsentiert die Ergebnisse in einer übersichtlichen Berechnung. 

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 Anpassungen bei der Einkommensteuererklärung (E1)

 Übersichtlichere Gestaltung Detailberechnungsblatt "Hoch- und Kontrollberechnung"

Das Detailberechnungsblatt "Hoch- und Kontrollrechnung" wurde strukturierter, nachvollziehbarer und detaillierter gestaltet. Nachfolgende Punkte wurden überarbeitet/angepasst:
  • Der allgemeine Hinweistext und eine Zusammenfassung der Hoch- und Kontrollrechnung werden gleich zu Beginn gedruckt.
  • Vor der eigentlichen Hochrechnung werden die zugrundeliegenden Ausgangsdaten (Steuerfreie Transferleistungen, Lohnzettel) dargestellt.
  • Bei den einzelnen Transferleistungen wird die Anzahl der Tage mit angedruckt.
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Die Hochrechnung wird in zwei große Detailbereiche mit Detailergebnissen zu den einzelnen Positionen untergliedert:
a) Nicht hochzurechnende Einkünfte
b) Hochzurechnende Einkünfte

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 Handelsvertreterpauschalierung 

Die Handelsvertreterpauschalierung wird nun auch im Pauschalierungsvergleich angeboten. Für die Umsetzung sind nachfolgende Punkte zu beachten:

1. FIBU Stammdaten
Für die Kennzeichnung, dass der Pauschalierungsvergleich die Handelsvertreterpauschalierung berücksichtigen soll, wird das bestehende Feld "Berufsgruppe Pauschalierung" im FIBU Stamm verwendet. In der Berufsgruppenliste dieses Feldes wurde ein neuer Eintrag "Handelsvertreter - 12%" aufgenommen. 

2. Konten-Stammdaten
Für die Kennzeichnung der abpauschalierten Konten wurden die Kontenstammdaten um ein neues Feld "Handelsvertreterpauschale" ergänzt.
Die Ausprägungen sind:
  • "Pauschaliert" am Aufwandskonto bzw.
  • "Minderung der Bemessungsgrundlage" und "Minderung der Bemessungsgrundlage und der Einnahmen" am Erlöskonto
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Die Einstellungen können aus dem Standardkontenrahmen über das Paket FIBU →  Stammdaten → "Konten" im Bereich Funktionen → "Daten aus Standardkontenrahmen übernehmen" geladen werden.

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3. Pauschalierungsvergleich
Im Pauschalierungsvergleich wird die bestehende Spalte "Berufsgruppenpauschalierung" verwendet. Am Ausdruck wird die Überschrift von "Berufsgr.pausch." auf "HV-Pausch." geändert.

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4. Übernahme Werte in Steuererklärung
Im Formular E 1a ist die Gewinnermittlungsart "Handelsvertreter/-innen-Pauschalierung" auszuwählen; dann werden die Werte automatisch in die Erklärung geladen.

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 Import Außerordentliche Gutschrift GSVG bzw. GSVG aus FinanzOnline in E1 

Die Außerordentliche Gutschrift gem. § 398a GSVG, § 392a BSVG wird nun aus FinanzOnline in den Berechnungsreiter der E1 übernommen. Der Wert kürzt in der Berechnung einen allfälligen Teuerungsabsetzbetrag.
 

 Neue Erklärung L19 - Mitteilung über pauschale Reiseaufwandsentschädigungen

Die Steuererklärung L19 - "Mitteilung über pauschale Reiseaufwandsentschädigungen" kann ab 2023 im Rahmen der Jahressteuererklärungen erfasst und an ELDA versendet werden. Ab Februar 2024 kann die Meldung für die Bezieher von Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler/innen bzw. Sportbetreuer/innen gemacht werden. Die Erklärung wird über den Steuernavigator auf der Ebene der Gesellschafter oder Angehörige erstellt.

Vorhandene Stammdaten werden in die Erklärung übernommen bzw. vorgeschlagen:
  • Im ersten Bereich unter "Angaben zum auszahlenden Verein/Verband" werden Informationen einschließlich der ZVR-Zahl aus dem Kundenstamm übernommen.
  • Im Abschnitt "Angaben zur Zahlungsempfängerin/zum Zahlungsempfänger" werden automatisch die Stammdaten der Gesellschafter geladen.
  • Der vorgeschlagene Zeitraum erstreckt sich standardmäßig vom 01. Januar bis zum 31. Dezember, kann jedoch nach Bedarf angepasst werden.
  • Die pauschale Reisekostenentschädigung wird in der KZ243 manuell erfasst.
 

 Ausdruck UVA-Steuernachweis möglich 

In der U1 - Umsatzsteuererklärung ist nun der Ausdruck des UVA-Steuernachweises aus der Fibu möglich. 

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 Automatische Aufteilung des Gewinnfreibetrages (GFB)

Beim Einstieg in die Gewinnaufteilung wird nun der Gewinnfreibetrag (GFB) automatisch auf die Gesellschafter aufgeteilt. Das erspart den Klick auf F8.

Wenn Änderungen bei einem Gesellschafter vorgenommen werden, zum Beispiel durch Eingabe von Sonderbetriebsausgaben, kann sich der maximal mögliche GFB für alle Gesellschafter ändern. Deshalb wird beim Speichern eines Gesellschafters vom Programm kontrolliert, ob der eingetragene GFB in Kennzahl 9221 dem maximal möglichen GFB entspricht. Wenn nein, wird eine Meldung angezeigt und abgefragt, ob der GFB für alle Gesellschafter neu berechnet werden soll.

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 Aufsplittung Körperschaftsteuer (KöSt) 2023 und 2024 bei abweichendem Wirtschaftsjahr aufgrund Änderung Steuersatz 

Durch die Absenkung des Körperschaftsteuersatzes (2023 von 25 % auf 24 % bzw. 2024 von 24 % auf 23 %) kommt es bei abweichenden Wirtschaftsjahren mit Stichtag in 2023 und 2024 zu einer Aufsplittung der Körperschaftsteuer.
Das Einkommen wird dabei anhand des Fibu-Wirtschaftsjahres monatsweise aliquot auf das Kalendervorjahr und das laufende Jahr aufgeteilt.

Beispiel: abweichendes Wirtschaftsjahr 1.7.2022 bis 30.6.2023
Zu versteuerndes Einkommen: 200.000 EUR
Steuerbemessungsgrundlage für 25%igen KöSt-Satz: 200.000 / 12 * 6 = 100.000
Steuerbemessungsgrundlage für 24%igen KöSt-Satz: 200.000 / 12 * 6 = 100.000 

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Wahlweise kann in den Berechnungsangaben ein Prozentsatz für den auf das Vorjahr entfallenden Teil des Einkommens hinterlegt werden.

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 Übernahme Vorjahresverlust in Verlustvortragsverwaltung bei K3

Verluste aus der Vorjahreserklärung werden nun auch bei einer K3 (Körperschaft bei beschränkter Steuerpflicht) in die Verlustvortragsverwaltung übernommen.
 

 Belegablage Databox BMD Com: Databox-Kategorien selbst anlegen 

In der Belegablage Databox BMD Com für Bilanz, Wirtschaftsprüfung und Steuern können über Funktionen →  Databox-Kategorien Bilanz/Steuern/Wirtschaftsprüfung Einträge selbst erfasst werden, damit man Mandantinnen/Mandanten beim Upload der Dokumente optimal unterstützen kann. Sind keine Einträge hinterlegt, werden die hardcodierten Standards angezeigt. Die selbst angelegten Einträge können sortiert und mit Datenbesitzer versehen werden.

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 Unveränderte Formulare

Folgende Formulare haben sich nicht geändert:
  • U1 - Umsatzsteuererklärung
  • E1b - Beilage zur E1 (Vermietung und Verpachtung)
  • E1kv Beilage zur E1 (E1kv - Kapitalvermögen)
  • L1 - Arbeitnehmerveranlagung
  • L1d - Besondere Berücksichtigung von Sonderausgaben
  • L1k - Angaben zu Kindern, Beilage zu L1 oder E1
  • Komb25 - Beilage pauschalierte Gärtnereibetriebe
  • Komb26 - Beilage pauschalierte land- und forstw. Nebenerwerb
  • E6 - Erklärung der Einkünfte von Personengesellschaften
  • E6b - Beilage zur E6 (Feststellungserklärung VuV)
  • E61 - Beilage zur E6 (Feststellungserklärung)
  • K2b - Beilage zur K2 (Einkünfte aus VuV)
  • E4 - Antrag auf den Mehrkindzuschlag
  • K1g - Beilage zur KöSt (Gruppenbesteuerung)
  • K11 - Beilage zur KöSt (Beteiligungen)
  • K12 - Beilage zur KöSt (ausländische Beteiligungen)
  • K12a - Beilage zur KöSt (Zinsschranke § 12a)
  • K12aG - Beilage zur KöSt (Zinsschranke §12a Gruppenträger)
  • K2kv - Beilage zur K2 (K2kv - Kapitalvermögen)
  • K3g - Beilage zur K3 (Gruppenbesteuerung)
  • KOH1 - Kohleabgabe
  • WA1 - Werbeabgabe
  • E108c - Antrag zur Geltendmachung einer Prämie 
 

 E1 Einkommensteuererklärung

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 7
Neue Felder:
  • "Ich habe den Mittelpunkt meiner Lebensinteressen in dem angeführten Staat. (Bitte den Ansässigkeitsstaat stets anführen)"
  • "Ich verfüge über eine Ansässigkeitsbescheinigung (nur erforderlich, wenn der Ansässigkeitsstaat nicht Österreich ist)"

 E1a Beilage zur E1 (E1a - betriebliche Einkünfte)

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 2
Es entfallen die Kennzahlen zu den COVID-Förderungen 9341, 9342.

Seite 3
Neu sind die Felder zum Investitionsfreibetrag 9276, 9277.
Diese werden aus der MWR übernommen, der MWR-Druck wurde angepasst.

Seite 5
Die Checkbox "Ein Antrag gemäß § 24 Abs. 6 wird gestellt (Gebäudebegünstigung bei Betriebsaufgabe)" wandert von Seite 2 auf Seite 5 zur Kennzahl 9020.
Die Checkbox "(Teil-)Betrieb wurde veräußert oder aufgegeben entfällt.


 Plausibilitätsprüfungen

Bei der Prüfung "Eine pauschalierte Gewinnermittlungsart darf nur in Verbindung mit der Kennzahl 9259 ("pauschalierte Betriebsausgaben") eingegeben werden." wurde die Sportlerpauschalierung ausgenommen. Bei Sportlerpauschalierung muss die Kennzahl 9259 nicht eingegeben werden.

Die Kennzahlen 9276 (Investitionsfreibetrag 10%) und 9277 (Ökö-Investitionsfreibetrag 15%) sind bei einer pauschalierten Gewinnermittlungsart nicht zulässig.
Die pauschalierte Gewinnermittlungsart wird dabei an der Kennzahl 9259 festgemacht.

 E1aK Beilage zur E1 (E1aK - Kleinbetriebe)

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 3
Neu sind die Felder 9276, 9277 für den Investitionsfreibetrag.
Die Felder sind mangels Mehr-/Weniger-Rechnung bei den Betriebsausgaben angesiedelt. Eine Übernahme erfolgt künftig aus der Anbu. Aus der Bilanz wird der IFB nicht übernommen.

Es entfallen die Felder für die COVID-Förderungen.

 E1c Beilage zur E1 (E1c - Land- und Forstwirtschaft)

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 2
Neu ist das Feld 9278 "Einkünfte aus Almausschank".
Diese Einkünfte waren zuvor in Kennzahl 9741 zu erfassen. Die Einkünfte aus Almausschank werden aus dem Formular Komb24 übernommen.

Seite 3
Es entfällt die Checkbox zu Kennzahl 9020 "(Teil-)Betrieb wurde veräußert oder aufgegeben.
 

 E11 - Beilage zur Einkommensteuer (Beteiligungen)

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 2
Eine neue Zeile "Abzug von im Gewinn-/Verlustanteil enthaltenen steuerfreien Einkünften natürlicher Personen aus der Einspeisung von elektrischer Energie aus Photovoltaikanlagen" wurde eingebaut.

Die Werte werden in der rechten Summenspalte aufsummiert und bei den betrieblichen Einkünften in Punkt 8 abgezogen.

 L1k-bf Besondere Angaben zu Kindern, Beilage zu L1 oder E1

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 1
Der Wohnsitzstaat des Kindes wird nicht mehr je Monat angegeben, sondern einmalig unter "Angaben zum Kind".
 

 L1aB - Außergewöhnliche Belastungen

 Neue bzw. geänderte Felder

Die Felder aus den Punkten 2.9.1 und 2.9.2 wurden zu einem Punkt 2.9 zusammengefasst mit einer "oder"-Option.
"Der pauschale Freibetrag für das auf die behinderte Person zugelassene Kfz. Es liegt eine Mobilitätseinschränkung oder ein Ausweis gem. § 29b StVO 1960 vor"

Der KFZ-Pauschbetrag wird ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes angesetzt.

 L1i - Internationale Angaben, Beilage zur L1 oder E1

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 1
Neues Feld:
  • Checkbox "Ich beziehe ausländische Einkünfte"  (Punkt 1.6.2.)

Seite 2
Neues Feld:
  • Kennzahl 183 " Bei Ermittlung der Einkünfte (Kennzahl 359) wurden Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt in Höhe von"
    Diese kann nur eingegeben werden, wenn Kennzahl 359 vorhanden ist.
    Die Kennzahl 183 wird bei der Berechnung der Negativsteuer berücksichtigt.

  • Kennzahl 184 "Bei Ermittlung der steuerbefreiten Auslandseinkünfte (Kennzahl 453) wurden Sozialversicherungsbeiträge berücksichtigt in Höhe von"
    Ein Wert kann nur eingegeben werden, wenn Kennzahl 453 vorhanden ist.

  • Checkboxen "Diese Sozialversicherungsbeiträge können im Ausland steuermindernd abgezogen werden".
    Nur eine der beiden Checkboxen kann gesetzt werden. 

 Plausibilitätsprüfung

Eingabe im Feld "Diese Sozialversicherungsbeiträge können im Ausland steuermindernd abgezogen werden" fehlt (wenn Kz 184 vorhanden).

Die Länderkennung im Feld "Ansässigkeitsstaat" fehlt. Die Länderkennung muss eingegeben sein, wenn eines der folgenden Felder vorhanden ist:
  • Ich hatte im Veranlagungsjahr einen Wohnsitz oder meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war
  • Ich hatte im Veranlagungsjahr keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war
  • Kz 359
  • Anzahl L17
  • Tätigkeitsstaat bei L24 Lohnzettel in Punkt 2.3
  • Kz 775
  • Kz 453
  • Eine der beiden Checkboxen Antrag auf Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht in Punkt 5
  • Checkbox in Punkt 6.2
Es entfällt folgende Prüfung:
Die Felder "Ich habe den Mittelpunkt meiner Lebensinteressen in dem angeführten Staat" und "Ich verfüge über eine Ansässigkeitsbescheinigung" dürfen nur gemeinsam mit einem der Felder "Ich hatte im Jahr 2022 einen Wohnsitz oder meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und war bei einer ausländischen Arbeitgeberin/einem ausländischen Arbeitgeber ohne Lohnsteuerabzug in Österreich beschäftigt, aber nicht Grenzgänger" oder "Bezieherin/Bezieher einer ausländischen Pension" oder "in einem Land tätig, für welches das Doppelbesteuerungsabkommen die Anrechnungsmethode vorsieht" oder mit der Kennzahl 453 vorkommen.

 

 Komb24 - Beilage pauschalierte Weinbauern

 Neue bzw. geänderte Felder

Die Einkünfte aus Almausschank in Punkt 3 werden in die Kennziffern 9278 von E1c bzw. E6c übernommen.

 E6a Beilage zur E6 (Feststellungserklärung betr. Eink)

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 1
Es entfallen die Kennzahlen zu den COVID-Förderungen 9341, 9342.
Die Kennzahl 9093 und der vorläufige Gewinn wurden von Seite 2 auf Seite 1 verschoben.

Seite 2
Die Felder mit den Kennzahlen 9160, 9165 und 9170 wurden von Seite 3 auf Seite 2 verschoben.

Seite 3
Neu sind die Felder zum Investitionsfreibetrag mit den Kennzahlen 9276 und 9277. Die Kennzahlen wurden in die MWR-Drucke und in die Auswahlliste der möglichen MWR-Kennzahlen aufgenommen.

 Plausibilitätsprüfungen

Die Kennzahlen 9276 (Investitionsfreibetrag 10%) und 9277 (Ökö-Investitionsfreibetrag 15%) sind bei einer pauschalierten Gewinnermittlungsart nicht zulässig.
Die pauschalierte Gewinnermittlungsart wird dabei an der Kennzahl 9259 festgemacht.

 E6a-1 Beilage zur E6a (Gewinnaufteilung)

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 1
Die allgemeinen Angaben zum Beteiligten haben sich geändert:
Die Angabe, ob es sich um kapitalistische Mitunternehmer handelt bzw. ob die Berücksichtigung des § 23a erfolgt, muss nun mit einem "ja" oder "nein" angekreuzt werden.
Die Felder sind nun aus Comboboxen ausgestaltet.
Die Felder werden aus dem Vorjahr übernommen.

Die Combobox "§23a wird in dieser Erklärung berücksichtigt" wird standardmäßig auf "Nein" gesetzt, da sie selten vorkommt und sonst bei jedem Gesellschafter gesetzt werden müsste.

Die Combobox "Kapitalistischer Mitunternehmer" muss auf "Ja" oder "Nein" gesetzt werden. Dies wird beim Speichern des Gesellschafters geprüft.

Seite 2
Neu sind die Felder zum Investitionsfreibetrag mit den Kennzahlen 9335 und 9336.
Diese werden in der Berechnung berücksichtigt und auf den Drucken für den Gewinnanteil und für den GFB angeführt. Auf der Gesellschafterübersicht wird der IFB bei den Sonderbetriebsausgaben angedruckt.

Seite 3
Die Felder mit den Kennzahlen 9255, 9256, 94631 und 9462 wurden von Seite 2 auf Seite 3 verschoben.

Seite 4
Die Felder mit den Kennzahlen 9932, 9937, 9942 und 9024 und die dazugehörigen Felder für Gesamtsumme und steuerliches Ergebnisanteil wurden von Seite 3 auf Seite 4 verschoben.

Neues Feld mit der Kennzahl 9053 "Korrekturen iZm § 23a in Bezug auf das Ergebnis aus einer kapitalistischen Beteiligung an einer weiteren Mitunternehmerschaft"
Der Wert wird auf der Gesellschafterübersicht bei den sonstigen steuerlichen Änderungen angeführt.

Seite 5
Die Felder mit den Kennzahlen 9761, 9762, 9772, 9773 und 9763 wurden von Seite 4 auf Seite 5 verschoben.


 E6c Beilage zur E6 (Feststellungserklärung LuF)

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 1
Die Felder betreffend Einheitswert, Grundbetrag und Einkünfte aus Gartenbau (vollpauschalierte Einkünfte) wurden von Seite 2 auf Seite 1 verschoben.

Seite 2
Das Feld "Pauschalierte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor Berücksichtigung eines Grundfreibetrages gemäß § 10" wurde von Seite 3 auf Seite 2 verschoben.
Neu ist das Feld 9278 "Einkünfte aus Almausschank".

 E7 Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 3
Neue Kennzahlen:
  • 9276 Investitionsfreibetrag (10 %)
  • 9277 Öko-Investitionsfreibetrag (15 %)
Die Felder sind nur für Infozwecke, sie werden nicht weiter berücksichtigt, sind aber im XML zu übermitteln.

 K1 Körperschaftsteuererklärung

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 1
Es entfallen die Felder zu den COVID-19-Förderungen.

Seite 3
Neue Kennzahlen:
  • 9276 Investitionsfreibetrag (10 %)
  • 9277 Öko-Investitionsfreibetrag (15 %)
Die Kennzahlen können in der MWR erfasst werden und werden in das Formular übernommen. Die Ausdrucke für das MWR-Berechnungsblatt und MWR-Detailberechnungsblatt wurden ergänzt.

Seite 4
Neu ist der Punkt 5 "Steuerbemessung nach § 26 c bei auf die Jahre 2022 und 2023 aufzuteilendem Einkommen"
Das abweichende Wirtschaftsjahr wird automatisch übernommen, wenn kein Gewinn/Verlust zum 31.12.2022 eingetragen ist.
Das Feld für den Gewinn/Verlust zum 31.12.2022 wurde aus dem Berechnungsreiter entfernt. Es war als Übergangslösung bis zur Implementierung des 2023er Formulares für abweichende Wirtschaftsjahre dort positioniert. Ebenso wurde das Feld "Prozentsatz des auf das Vorjahr entfallenden Teiles des Gewinnes (nur bei abw. WJ)" entfernt. Ein Prozentsatz ist im Formular 2023 nicht vorgesehen.

Wenn kein Wert im Feld "Gewinn/Verlust zum 31.12.2022" eingetragen ist, wird der Gewinn monatsweise anhand des Wirtschaftsjahres aufgeteilt. Für jenen Teil des Gewinnes, der auf 2022 entfällt, erfolgt die Besteuerung mit 25 %, der Teil für 2023 wird mit 24 % besteuert.

 Plausibilitätsprüfung

Folgende Plausibilitätsprüfungen sind neu in der Erklärung:
  • Datum im Feld "Ende des Wirtschaftsjahres" muss im Veranlagungszeitraum enden.
  • Datum im Feld "Beginn des Wirtschaftsjahres" muss kleiner sein als Datum im Feld "Ende des Wirtschaftsjahres".
  • Steuerbemessung nach § 26: Die Felder Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres und das Feld "Höhe des Gewinnes/Verlustes bis zum 31.12.2022" dürfen nicht gemeinsam eingegeben werden.
  • Bei Unternehmensgruppen darf der Punkt "Steuerbemessung nach § 26c" nur vom Gruppenträger ausgefüllt werden.
  • Steuerbemessung nach § 26: Das Feld "Höhe des Gewinnes/Verlustes bis zum 31.12.2022" ist bei Unternehmensgruppen nicht zulässig.

 K1-B Körperschaftsteuererklärung für Banken

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 1
Es entfallen die Felder zu den COVID-19-Förderungen.

Seite 3
Neue Kennzahlen:
  • 9276 Investitionsfreibetrag (10 %)
  • 9277 Öko-Investitionsfreibetrag (15 %)
Die Kennzahlen können in der MWR erfasst werden und werden in das Formular übernommen. Die Ausdrucke für das MWR-Berechnungsblatt und MWR-Detailberechnungsblatt wurden ergänzt.

Seite 4
Neu ist der Punkt 5 "Steuerbemessung nach § 26 c bei auf die Jahre 2022 und 2023 aufzuteilendem Einkommen"
Das abweichende Wirtschaftsjahr wird automatisch übernommen, wenn kein Gewinn/Verlust zum 31.12.2022

 K1-V Körperschaftsteuererklärung für Versicherungen

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 1
Es entfallen die Felder zu den COVID-19-Förderungen.

Seite 3
Neue Kennzahlen:
  • 9276 Investitionsfreibetrag (10 %)
  • 9277 Öko-Investitionsfreibetrag (15 %)

Die Kennzahlen können in der MWR erfasst werden und werden in das Formular übernommen. Die Ausdrucke für das MWR-Berechnungsblatt und MWR-Detailberechnungsblatt wurden ergänzt.

Seite 4
Neu ist der Punkt 5 "Steuerbemessung nach § 26 c bei auf die Jahre 2022 und 2023 aufzuteilendem Einkommen"
Das abweichende Wirtschaftsjahr wird automatisch übernommen, wenn kein Gewinn/Verlust zum 31.12.2022 eingetragen ist.
Ein Prozentsatz für den auf das Vorjahr entfallenden Teil des Gewinnes kann im Reiter "Berechnungsangaben" eingegeben werden.
 

 K2 Körperschaftsteuererklärung für Vereine u. Stiftg.

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 3
Neu ist der Punkt 11 "Steuerbemessung nach § 26 c bei auf die Jahre 2022 und 2023 aufzuteilendem Einkommen"
Das abweichende Wirtschaftsjahr wird automatisch übernommen, wenn kein Gewinn/Verlust zum 31.12.2022 eingetragen ist.

Wenn kein Wert im Feld "Gewinn/Verlust zum 31.12.2022" eingetragen ist, wird der Gewinn monatsweise anhand des Wirtschaftsjahres aufgeteilt. Für jenen Teil des Gewinnes, der auf 2022 entfällt, erfolgt die Besteuerung mit 25 %, der Teil für 2023 wird mit 24 % besteuert.
Der Berechnungsblattdruck wurde entsprechend angepasst.

 Plausibilitätsprüfungen

Folgende Plausibilitätsprüfungen wurden eingebaut:
  • Datum im Feld "Ende des Wirtschaftsjahres" muss im Veranlagungszeitraum enden
  • Datum im Feld "Beginn des Wirtschaftsjahres" muss kleiner sein als Datum im Feld "Ende des Wirtschaftsjahres"
  • Steuerbemessung nach § 26: Die Felder Beginn und Ende des Wirtschaftsjahres und das Feld "Höhe des Gewinnes/Verlustes bis zum 31.12.2022" dürfen nicht gemeinsam eingegeben werden
 

 K2a Beilage zur K2 (K2a - betriebliche Einkünfte)

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 2
Es entfallen die Kennzahlen zu den COVID-Förderungen 9341, 9342.

Seite 3
Neu sind die Felder zum Investitionsfreibetrag 9276, 9277.

 K3 Körperschaftsteuer bei beschränkter Steuerpflicht

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 1
Die Felder bezüglich COVID-Förderungen (9341 und 9342) sind entfallen.

Seite 4
Neu ist der Punkt 8 "Steuerbemessung nach § 26 c bei auf die Jahre 2022 und 2023 aufzuteilendem Einkommen".
Das abweichende Wirtschaftsjahr wird automatisch übernommen, wenn kein Gewinn/Verlust zum 31.12.2022 eingetragen ist.

Wenn kein Wert im Feld "Gewinn/Verlust zum 31.12.2022" eingetragen ist, wird der Gewinn monatsweise anhand des Wirtschaftsjahres aufgeteilt. Für jenen Teil des Gewinnes, der auf 2022 entfällt, erfolgt die Besteuerung mit 25 %, der Teil für 2023 wird mit 24 % besteuert.

 Kr1 Kraftfahrzeugsteuererklärung

 Neue bzw. geänderte Felder

Seite 3
Im Abschnitt Personen- und Kombinationskraftwagen sowie andere Kraftfahrzeuge mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen gibt es nun auch eine Checkbox mit der Auswahlmöglichkeit "Wohnmobil 'SA', Basisfahrzeug N".

 EGA1 Erdgasabgabe

 Neue bzw. geänderte Felder

Die beiden Felder zur Berechnung der Erdgasabgabe mit dem Steuersatz gültig bis 30.4.2022 sind entfernt worden.

 Sonstige Änderungen

Einige Feldbezeichnungen wurden angepasst.

 ELA1 Elektrizitätsabgabe

 Neue bzw. geänderte Felder

Die beiden Felder zur Berechnung der Elektrizitätsabgabe gültig bis 30.4.2022 sind entfernt worden.

 Sonstige Änderungen

Einige Feldbezeichnungen wurden angepasst.