Sie möchten eine Anlagenbuchhaltung importieren. Im Importdialog unter "Allgemein" wird bei der Auswahl der Importdatei grundsätzlich überprüft, ob am Zielsystem diese Fibu bereits existiert. Wenn die Fibu bereits vorhanden ist, wird diese auch im Feld "Fibu" vorgeschlagen.
Bei jeglicher Änderung in den Importfeldern (Firma, FIBU) wird die Anlagenbuchhaltung als Duplikat/Kopie importiert. Das heißt, es wird nicht auf die ursprüngliche Anlagenbuchhaltung importiert, sondern ein Duplikat/Kopie der Anbu erstellt.
Wenn die Anlagenbuchhaltung als Duplikat/Kopie importiert wird, dann verändern sich alle IDs (Anbu-ID, AGU-IDs, Journal-IDs), die mit der neuen Duplikaten-Anbu in Verbidung stehen.
Die Folge eines Anbu-Imports als Duplikat ist, dass diese aufgrund von unterschiedlichen Anbu-IDs nicht mehr auf die ursprüngliche Anbu reimportiert werden kann.
Beispiel
| - Der Mandant hat die ursprüngliche Anbu bereits im System und bekommt die fertige Anbu vom Steuerberater.
- Er importiert diese inkl. Fibu-Neuanlage (oder auf andere Firma/Fibu) und erstellt ein Duplikat innerhalb seiner Datenbank.
- Im darauffolgenden Jahr exportiert er das Duplikat für den Steuerberater.
- Der Steuerberater kann das Duplikat nicht mehr auf seine ursprüngliche Anbu importieren, da die usprüngliche Anbu und das expotierte Duplikat unterschiedliche Anbu-IDs haben.
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Im Gegensatz zur Finanzbuchhaltung wird die Anlagenbuchhaltung immer jahresübergreifend exportiert und importiert, das heißt, es existiert nur eine Anlagebuchhaltung für alle Fibu-Jahre. Um einen Datenverlust bzw. Importfehler zu vermeiden, sollten bei dem Datenaustausch mit dem Steuerberater unbedingt folgende Punkte beachtet werden:
- Sobald der Mandant die Anbu-Datei an den Steuerberater sendet, darf er im neuen Jahr keine Änderungen in der Anbu vornehmen und keine Verbuchung aus der Anbu in die Fibu durchführen, wenn er die Anbu-Daten vom Steuerberater wieder importieren möchte.
- Sollte eine Bearbeitung der Anbu beim Mandanten bereits zu Jahresbeginn erforderlich sein, müssen die vom Steuerberater vorgenommene Änderungen bei dem Mandanten manuell eingepflegt werden. Andernfalls würden beim Reimport alle vom Mandanten vorgenommene Änderungen verloren gehen.
Eine fehlende Anbu-Fibu-Zuordnung oder eine falsche Zuordnung führt zu einer Sperre der Anlagenbuchhaltung. In diesem Fall erfolgt die Korrektur der Anbu-Fibu Zuordnung über den Programmaufruf:
ANBU→ Stammdaten→ ANBU-Stammdaten.
Wählen Sie im linken Bereich die entsprechende Firma. Im rechten Fenster ist die Anlagenbuchhaltung mit den zugeordneten Fibus sichtbar. Fehlt eine Fibu, oder soll die Zuordnung korrigiert werden, müssen Sie in der Menüleiste über der ausgewählten Firma die Funktion "ANBU/FIBU- Zuordnung" aufrufen.
In folgendem Fenster kann die Zuordnung wiederhergestellt oder korrigiert werden. Fügen Sie mittels Pfeil nach rechts im mittleren Bereich die benötigte Fibu hinzu oder entfernen Sie mittels Pfeil nach links die nicht benötigte Fibu.