Folgende Fragen stellen sich häufig in Bezug auf die Artikelstammdaten.
Nein, das ist nicht erforderlich. Es kann auch ohne einen angelegten Artikel eine Belegposition erfasst werden.
Ja, solange es zu einem Artikel noch keine Belege gibt, kann dieser unwiderruflich gelöscht werden.
Beim Ausführen der Funktion "Löschen" kommt die Abfrage, ob der Artikel tatsächlich gelöscht werden soll. Der Löschvorgang kann somit noch einmal abgebrochen werden. Sobald es bereits eine Rechnung (auch als Entwurf) gibt, kann zwar die Funktion "Löschen" ausgeführt werden, der Artikel wird jedoch auf "inaktiv" gesetzt und kann somit nicht mehr verwendet werden.
Wird ein gelöschter oder inaktiver Artikel wieder benötigt, müssen Sie ihn neu anlegen.
Es gibt keine Liste für gelöschte bzw. inaktive Artikel. Ist ein Artikel gelöscht worden, muss dieser neu angelegt werden, wenn er wieder benötigt wird.
In der Artikelliste kann mit Klick auf den gewünschten Artikel die Bearbeitung der Stammdaten geöffnet werden. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, auch direkt in der Belegerfassung die Änderung des Artikels vorzunehmen. In der Belegerfassung steht in der Ergebnisliste im Feld "Artikel" die Möglichkeit der Bearbeitung zur Verfügung. Das Bearbeiten kann mit dem Stiftsymbol gestartet werden. Mit Aufruf der Funktion öffnen sich die Artikelstammdaten, in denen die Änderungen vorgenommen werden können.
Hinweis | Änderungen des Artikels, mit Ausnahme von Steuersätzen und Preisen, werden auf alle offenen Belege automatisch übernommen. |
Bei der Anlage eines Artikels wird immer die Standardeinheit vorgeschlagen. Diese ist generell "Stück".
Die Standardsteuersätze des jeweiligen Landes sind mit Inbetriebnahme automatisch verfügbar. Es wird der gängigste Steuersatz des jeweiligen Landes (z. B. 20 % in Österreich) vorgeschlagen.
In den Einstellungen kann über das Feld "Belegart" definiert werden, ob die Preise bzw. in weiterer Folge auch die Belege brutto oder netto erfasst werden.
Bei einer Umstellung der Belegart im laufenden Betrieb von "Brutto" auf "Netto" kommt eine Abfrage, ob vorhandene umgerechnet werden sollen. Es kann auch noch gewählt werden, auf wie viele Kommastellen gerundet werden soll. Die Umrechnung erfolgt auf Basis der Steuerhinterlegung am Artikel.
Die Umstellung von "Netto" auf "Brutto" ist genauso möglich und funktioniert gleich.
Ja, das Schlagwort kann bei einem Artikel jederzeit geändert werden. Da das Schlagwort jedoch mit dem von der Steuerberatungskanzlei definierten übereinstimmen soll, empfiehlt es sich, die Änderung zuvor mit dem Steuerberater abzuklären.
Grundsätzlich dient das Schlagwort dazu, eine mögliche unterschiedliche Kontierung der Erlöse in der Buchhaltung zu steuern. Somit ist es notwendig, dass am Artikel jenes Schlagwort hinterlegt ist, das von der Steuerberatungskanzlei definiert ist bzw. das mit dieser abgestimmt ist. Wird kein Schlagwort hinterlegt, erfolgen die Buchungen in der Buchhaltung auf die entsprechenden Standardkonten des entsprechenden Steuersatzes.
Zusätzlich wird das Schlagwort wird für Umsatzauswertungen herangezogen. Außerdem gibt es in der Artikelliste eine Möglichkeit, nach den Schlagwörtern zu filtern.
Die Einheit ist bei den Artikeldaten ein Pflichtfeld, da diese für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen benötigt wird.
Bei den "Ergänzenden Feldern" können mit dem Symbol "+" die Felder "Beschreibung" und "Notiz" hinzugefügt werden.
Nein, die Notiz kann am Beleg nicht gedruckt werden. Es handelt sich bei der Notiz um einen internen Text.
Nein, ein Artikel kann nicht kopiert werden.
Nein, kundenbezogene Preise können nicht hinterlegt werden.
Neben den "Ergänzenden Feldern" stehen keine zusätzlichen Artikelfelder zur Verfügung.
Über das Schlagwort, welches am Artikel hinterlegt werden kann, kann gesteuert werden, auf welche Konten die Buchungen in der Buchhaltung erfolgen. Damit die Buchungen auf die richtigen Konten erfolgen, sind daher die Schlagwörter mit der Steuerberatungskanzlei abzustimmen.
Ja, Sie können in Textfelder mittels Copy and Paste (STRG + C / STRG + V) Texte aus anderen Dokumenten einfügen.
Achtung! | Formatierungen der kopierten Texte können nicht übernommen werden. |
Eine Neuanlage kann direkt am Artikel oder auf der Belegposition erfolgen. Wird im Feld "Einheit" ein Wert eingegeben, der noch nicht existiert, können Sie über die Funktion "Neu anlegen" diese Einheit anlegen.
In der Auflistung der Einheiten (Suchergebnis lt. Eingaben im Feld "Einheit") steht die Funktion "Bearbeiten" bei jeder Einheit zur Verfügung.
Die Einheit "Stück" ist jene Einheit, die als Standardeinheit definiert ist. Daher wird diese auch bei der Neuanlage eines Artikels oder auch einer Belegposition vorgeschlagen.
Nein, eine Änderung der Standardeinheit ist nicht möglich.
Eine direkte Übersicht aller Einheiten gibt es nicht. Über das Feld "Einheit" im Artikelstamm und auf der Belegposition sind die vorhandenen Einheiten ersichtlich.
Die Schlagwörter können z. B. für Umsatzauswertungen verwendet werden. In der Buchhaltung kann die Verbuchung der Erlöse auf unterschiedliche Konten über die Schlagwörter gesteuert werden. Daher ist es auch wichtig, die Schlagwörter mit der Steuerberatungskanzlei abzustimmen. Zusätzlich kann in der Artikelliste nach den Schlagwörtern gefiltert werden.
Eine Neuanlage kann direkt am Artikel erfolgen. Wird im Feld "Schlagwort" ein Wert eingegeben, der noch nicht existiert, kann dieser über die Funktion "Neu anlegen" angelegt werden.
In der Auflistung der Schlagwörter (Suchergebnis lt. Eingaben im Feld "Schlagwort") steht die Funktion "Bearbeiten" über das Stiftsymbol zur Verfügung.
Eine direkte Übersicht aller Schlagwörter gibt es nicht. Über das Feld "Schlagwörter" im Artikelstamm sind die vorhandenen Schlagwörter ersichtlich.