Bei Auswahl eines deutschen Finanzamts kann für Steuernummern eine Abgabenart hinterlegt werden, welche automatisch bei den jeweiligen Steuererklärungen ermittelt wird. Die Haupt-Steuernummer vom Personenstamm bzw. Firmenstamm verfügt über keine Abgabenart und dient als Rückfallebene, wenn zu einer Abgabenart keine Steuernummer gefunden wird. Es ist somit nicht notwendig, zu jeder Abgabenart zwingend eine Steuernummer zu erfassen.
In Deutschland ist in der Regel mehr als nur eine FA/Steuernummer (z. B. bei unterschiedlichen Abgabenarten) erforderlich. Im Feld "Bemerkung" kann hinterlegt werden, welche Steuernummer für welchen Zweck benötigt wird.
Wenn Sie in Deutschland eine UVA abgeben müssen, geben Sie bitte in diesem Feld Ihre ELSTER-Steuernummer bekannt.
Wenn Sie in Deutschland eine Zusammenfassende Meldung abgeben müssen, geben Sie bitte in diesem Feld die Teilnehmernummer für die elektronische Zusammenfassende Meldung Deutschland bekannt.
Bestimmen Sie, um welche Schweizer Finanzbehörde es sich handelt: ![]() | Die Finanzämter welchen Landes bei -F4 vorgeschlagen werden, hängt von folgenden Ermittlungsprioritäten ab:
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Besonderheiten dieses Feldes in Österreich: Dieses Feld hat für Österreich seit der Einführung des "Finanzamt Österreich" keine Relevanz mehr, da alle Korrespondenzen an das Postfach des FAÖ gesendet werden müssen.