UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zur Anlagenbuchhaltung finden Sie unter Erste Schritte
 
 

 Kalkulatorische Werte aktivieren 

Standardmäßig werden bei einer Anbu die Berechnungsarten „Unternehmensrecht“ und „Steuerrecht“ aktiviert. Wenn zusätzlich die Berechnungsart „Kalkulatorisch“ gewünscht ist, muss diese Berechnungsart in den Anbu-Stammdaten aktiviert werden →  Feld AfA kalkulatorisch.

 

1123001426000001060.png

 
Die kalkulatorische Anbu ist unabhängig von der Rechtsversion, d. h. es gibt keine länderspezifischen Unterschiede.

 

 Nachträgliche Aktivierung der kalkulatorischen Abschreibung - automatischer Aufbau der Werte 

Gibt es zum Zeitpunkt der Aktivierung der kalkulatorischen Abschreibung bereits Anlagegüter, so wird deren unternehmensrechtliches Journal in das kalkulatorische Journal übernommen. Es müssen somit keine kalkulatorischen Werte nacherfasst werden.
 SeitenanfangStartOfPage.png 

 Berechnungseinstellung

Folgende Einstellungen können nur für die Berechnungsart „Kalkulatorisch“ eingestellt werden (und sind daher bei allen anderen Berechnungsarten inaktiv).

Diese Eisntellung steht sowohl für die gesamte kalkulatorische Anlagenbuchhaltung (allgemein) als auch pro Anlagegut zur Verfügung.

 

Für GWG mit Sofortabschreibung wirken sich sämtliche kalkulatorische Einstellungen nicht aus (keine Weiterrechnung der kalkulatorischen Abschreibung, keine VPI-Anpassung, keine kalkulatorischen Zinsen).


1123002247000001060.png

 

Kalkulatorische Abschreibung weiterrechnen 

  Berechnungsgrundlage

Wenn ein Anlagegut kalkulatorisch bereits voll abgeschrieben ist, d. h., wenn der kalkulatorische Restbuchwert auf null ist, wird die kalkulatorische Abschreibung weitergeführt.

 

Mit den Einstellungsmöglichkeiten "Kalk. AfA weiterrechnen" kann definiert werden, welche Bemessungsgrundlage für die weitergerechnete kalkulatorische Abschreibung herangezogen werden soll.

 

1123002951000001060_3.png

 

  Prozentsatz

Im Feld "Prozentsatz für kalk. AfA weiterrechnen" ist der Prozentsatz einzutragen, mit welchem die Abschreibung berechnet werden soll.

1368294892000006880.png

Beispiel: Ein Altbestand hat per 1.1. einen Restbuchwert von null. Wenn der Berechnungsparameter „Kalk. AfA weiterrechnen“ mit der Bemessungsgrundlage "Wiederbeschaffungswert" und dem Prozentsatz 100 aktiviert ist, wird weiterhin eine kalkulatorische Abschreibung – ausgehend vom Wiederbeschaffungswert – berechnet.

Im kalkulatorischen Anlagenjournal wird eine monatliche AfA von 208,33 ausgewiesen.



Wiederbeschaffungswert

50.000,--
Kalkulatorische Nutzungsdauer
20 Jahre

Jährliche kalkulatorische Abschreibung
50,000,-- /20 =
2.500,--
Monatliche kalkulatorische Abschreibung
2.500,-- /12 =
208,33

 Kalkulatorische Zinsen  

 Berechnungsgrundlage 

Die Einstellung "Kalk. Zinsen" steuert, von welcher Basis die kalkulatorischen Zinsen berechnet werden.

1175434254001004570.png 

Wenn eine Berechnungsgrundlage für kalkulatorische Zinsen erfasst wird, ist zwingend ein Prozentsatz zu hinterlegen.

 Prozentsatz 

Im Feld "Prozentsatz für kalk. Zinsen" ist der Prozentsatz einzutragen, mit dem die kalkulatorischen Zinsen berechnet werden sollen.

1123004638000001060.png 

 Berechnung ab Anschaffungsdatum 

Die kalkulatorischen Zinsen werden ab dem Anschaffungsdatum berechnet (nicht erst ab Inbetriebnahmedatum). Da die kalkulatorische Abschreibung erst ab dem Inbetriebnahmedatum berechnet wird, werden bei Anlagegütern, bei denen die Inbetriebnahme nicht im Monat der Anschaffung erfolgt (sondern später), in den Monaten bis zur Inbetriebnahme kalkulatorische Zinsen berechnet, aber keine kalkulatorische Abschreibung.
 
 SeitenanfangStartOfPage.png 

 Darstellung im Anlagenjournal  

Im Anlagenjournal werden die kalkulatorischen Zinsen in einer eigenen Zeile ausgewiesen.

VPI-Anpassungen beeinflussen die Höhe des Wiederbeschaffungswertes und des Restwertes und somit die Basis für die kalkulatorischen Zinsen (wenn als Basis für die kalkulatorischen Zinsen der Wiederbeschaffungswert bzw. der Restwert hinterlegt wurde).
 
 
Zugang von 20.000,--  Wiederbeschaffungswert
Zinssatz 3 %
 
Kalkulatorische Zinsen im Zugangsmonat
20.000,-- * 3 %/12 =
50,--
Kalkulatorische Zinsen im Folgemonat mit VPI
(20.000,-- + 54,89 VPI)  * 3 %/12 =
50,14

1123004638000001060_2.png
 

 Verbraucherpreisindex-Anpassung 

 Hinterlegung Index-Tabelle 

Im Feld "VPI-Tabelle" kann eine (Verbraucherpreis-)Index-Tabelle hinterlegt werden. Mit den Indexwerten dieser Tabelle wird eine Anpassung des Anschaffungs- und Buchwertes berechnet.
 
1175526476000104260_0.png 
 
 SeitenanfangStartOfPage.png 

 Berechnung der Anpassung  

Die Indexanpassung beginnt in der Abschreibungsperiode, die auf die Zugangsperiode folgt.
In der Zugangsperiode wird keine Indexanpassung berechnet.
Für die Indexanpassung werden die Indexwerte des Berechnungsmonats und des Anschaffungsmonats ins Verhältnis gesetzt. Die bereits in Vorperioden berücksichtigten Indexanpassungen werden anschließend abgezogen.
 
Beispiel: Zugang 01.03.2020 – AW 20.000,--
monatliche Journaldarstellung
Indexwerte lt. hinterlegter Index-Tabelle:

12/2020
110,70
11/2020
110,00
10/2020
110,10
09/2020
109,80
08/2020
109,50
07/2020
109,30
06/2020
109,70
05/2020
109,70
04/2020
109,60
03/2020
109,30
02/2020

01/2020


Erste Indexanpassung
4/2020
20.000 x [(109,6 / 109,3) – 1] =
54,89
Zweite Indexanpassung
5/2020
20.000 x [(109,7 / 109,3) – 1] – 54,89 =
18,30
Dritte Indexanpassung
7/2020
20.000 x [(109,3 / 109,3) – 1] – (54,89 + 18,30) =
 - 73,19
Vierte Indexanpassung
8/2020
20.000 x [(109,5 / 109,3) – 1] – (54,89 + 18,30 -73,19)
36,60

Im Monat 6 verändert sich der Index zur Vorperiode nicht, daher erfolgt keine Indexanpassung.
Alternative Berechnung: 20.000,-- x Index des Monats/Index des Zugangsmonats.
20.000,-- * (109,5/109,3 - 1)  = 36,60
 

 Darstellung im Journal  

Die Index-Anpassung wird im Journal in einer eigenen Zeile (Buchungsart „Anpassung VPI“) ausgewiesen und bewirkt eine Veränderung des Anschaffungs- und Buchwertes.

1123006462000001060_1.png 

 Neu berechnen nach Ergänzung von Indexwerten

Wenn die Indextabelle um weitere Monatswerte ergänzt wird oder bestehende Werte geändert werden, muss die Abschreibungsberechnung manuell gestartet werden, damit für die Monate, in denen neue oder geänderte Indexwerte erfasst wurden, die richtige Indexanpassung berechnet wird.

Aufruf der manuellen Abschreibungsberechnung im Kontenmenü → Extras → Berechnung → Abschreibung berechnen (Alle Datensätze)

 Fehlende Indexwerte 

Für Anlagegüter, die in einem Monat zugegangen sind für den kein Indexwert vorhanden ist, erfolgt generell keine Index-Anpassung.
 
Zum Beispiel: Wenn eine Index-Tabelle hinterlegt wurde, die erst ab dem Jahr 2019 Indexwerte enthält, unterbleibt für alle Anlagegüter mit einem Anschaffungsdatum vor 2019 eine Indexanpassung.

Für Anlagegüter, bei denen in der Zugangsperiode ein Indexwert vorhanden ist, wird die Index-Anpassung nicht mehr durchgeführt, sobald eine Periode erreicht wird, ab der keine Indexwerte mehr vorhanden sind.

Zum Beispiel: Die Index-Tabelle enthält Indexwerte für den Zeitraum 2010 bis 2019. Für alle Anlagegüter, die in diesem Zeitraum angeschafft wurden, erfolgt bis 2019 eine Indexanpassung. Ab 2020 unterbleibt die Indexanpassung mangels Indexwerte.  
 SeitenanfangStartOfPage.png 

 Berechnete werte 

Wenn Sie im Reiter„Berechnete Werte“ auf die Berechnungsart „Kalkulatorische Werte“ wechseln, werden zusätzlich zu den bekannten Wertentwicklungen auch die kalkulatorischen Zinsen ausgewiesen.

1123007895000001060_1.png 

1097582601000001570.png