Grundlegende Informationen zur Anlagenbuchhaltung finden Sie unter Erste Schritte
Eine klassische Jahresübernahme in der NTCS-Anlagenbuchhaltung ist nicht mehr notwendig. Die Jahresübernahme der Anlagenbuchhaltung läuft mit der
Jahresübernahme FIBU der Finanzbuchhaltung mit. Die Anlagegüter in der NTCS-Anlagenbuchhaltung sind nicht mehr - so wie früher in BMD 5.5 - jahresbezogen vorhanden. Das heißt aber auch, dass beispielsweise ein Löschen eines Anlagegutes die Vergangenheit mitverändert.
Durch die Jahresübernahme in der Finanzbuchhaltung erfolgt automatisch eine Zuordnung der neuen Finanzbuchhaltung zur Anlagenbuchhaltung. Aus Sicht der Anlagenbuchhaltung ist hier also nichts mehr zu tun.
Die Jahresübernahme der Finanzbuchhaltung erfolgt häufig zu einem Zeitpunkt, zu dem der Bilanzsachbearbeiter die Anlagenbuchhaltung noch nicht fertig gestellt hat. Der Bilanzsachbearbeiter wird daher oft ein Jahr hinterherhinken. Werden im Vorjahr neue Wirtschaftsgüter erfasst, bestehende verändert, so wird das automatisch ins nächste Jahr vorgetragen. Somit ist die Anlagenbuchhaltung für das Folgejahr immer aktuell.
Sollte einmal ein FIBU-Jahr fehlen, kann dies mit ANBU/FIBU-Zuordnung ergänzt werden.