UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zur Anlagenbuchhaltung finden Sie unter Erste Schritte Anlagenbuchhaltung.
 
Im Anlagenexplorer kann man ein Anlagegut auf zwei verschiedenen Arten löschen.
 
 
Variante 1:
Auf der linken Bildschirmseite das Anlagegut suchen und mit der rechten Maustaste "Anlagegut löschen" wählen.
 
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Variante 2:
Auf der rechten Bildschirmseite das Anlagegut suchen und mit der rechten Maustaste "Löschen" wählen.
 
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Konsequenz:
Wie die Fehlermeldung bereits anzeigt, wird alles was mit dem Anlagegut zusammenhängt eliminiert. Das heißt, dass dieses Anlagegut auch nicht mehr in der VERGANGENHEIT exisitiert. Dies ist ein gravierender Unterschied zur BMD 5.5 Anlagenbuchhaltung. Eine Absicherung oder Sperre der Vorjahre ist nicht eingebaut.  
 
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Sollte ein Anlagegut irrtümlich gelöscht worden sein, ist es am besten, es in dem Jahr wieder einzugeben, in dem es auch ursprünglich erfasst worden ist. Nur so kann für vergangene Jahre das richtige Anlageverzeichnis wiederhergestellt werden.
Hinweis 
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Wird in der Finanzbuchhaltung eine Buchung gelöscht, zu der eine Anlagenvorerfassung gemacht wurde, so wird das Anlagegut aus der Anlagenvorerfassung bzw. aus der Anlagenbuchhaltung automatisch entfernt!

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