Grundlegende Informationen zum Buchen finden Sie unter Buchen.
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Führt ein im Inland nicht registriertes, ausländisches Unternehmen Material in die Schweiz ein, um damit Arbeiten auszuführen, erhebt die Zollbehörde eine Einfuhrsteuer und zwar auf dem Gesamtwert der Leistung.
Wird für diese Arbeiten entweder kein Material benötigt oder das Material vom inländischen Leistungsempfänger bereitgestellt, schuldet dieser unter gewissen Umständen die sogenannte Bezugsteuer.
Der Bezugsteuer unterliegen auch die Einfuhr von Datenträgern ohne Marktwert mit den darin enthaltenen Dienstleistungen und Rechten.
Auch für den Bezug gewisser Dienstleistungen von ausländischen Unternehmen kann die Bezugsteuer geschuldet sein. Dies aber nur für Leistungen nach dem Empfängerortsprinzip.
Beispiele:
• Dienstleistungen auf dem Gebiet der Werbung
• Leistungen von Beratern, Vermögensverwaltern, Treuhändern, Anwälten usw.
• Managementdienstleistungen
• Leistungen auf dem Gebiet der Datenverarbeitung
• Personalverleih
• Abtretung und Einräumung von immateriellen Rechten
Keine Bezugsteuer ist geschuldet, wenn die Dienstleistungen von der Steuer ausgenommen oder befreit sind.
Ist der Leistungsempfänger als steuerpflichtige Person registriert, muss er solche Bezüge deklarieren und versteuern.
Ein Leistungsempfänger, der nicht als steuerpflichtige Person registriert ist, wird bezugsteuerpflichtig, wenn er innerhalb eines Kalenderjahres für insgesamt mehr als 10.000,-- Franken solche Leistungen bezieht und im Falle von Lieferungen im Inland durch die zuständige Behörde schriftlich über die Bezugsteuer informiert worden ist.
Unter Stammdaten → Diverse Stammdaten → Steuercodes sind die Steuercodes 18 + 19 für die Bezugssteuer standardmäßig angelegt.
Der Steuercode 18 ist für den Fall, dass kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden darf, vorgesehen.
Der Steuercode 19 ist der Regelfall. Vom Programm wird Vorsteuer und Mehrwertsteuer automatisch gebucht und auf der MwSt-Abrechnung in den entsprechenden Feldern ausgewiesen.
Unter Stammdaten → Steuerkonten müssen für die Steuercodes 18 + 19 die jeweiligen Sammelkonten für die Vorsteuer und Mehrwertsteuer angelegt werden.
Wird mit dem BMD-Standardkontorahmen gearbeitet, können diese Konten auch mit der F8-Taste bzw. mit dem Symbol

übernommen werden.
In der Buchungszeile wird im Feld "StC" der Steuercode 18 bzw. 19 erfasst. Zusätzlich muss der gewünschte Prozentsatz eingegeben werden.
Im Feld "Sy" wird ein "R" für Reverse Charge ausgewiesen.
Die Steuer wird automatisch auf die hinterlegten Steuerkonten gebucht.
Am MwSt-Formular wird die Bezugsteuer im entsprechenden Feld ausgewiesen.
Wenn der Steuercode 18 gewählt wird, erfolgt vom Programm nur eine Buchung auf Bezugsteuer-Mehrwertsteuer.
Beispiel:
Darstellung im Journal:
Bei der automatischen Steuerumbuchung werden die Steuerkonten Bezugsteuer automatisch umgebucht.