Dieses Dokument betrifft

Deutschland.
Damit für einen Mandanten die Einkommensteuererklärungen erstellt werden kann, muss dieser im Paket CRM unter Stammdaten → Personen → Kunden erfasst werden. Die nachfolgenden Felder sind speziell im Hinblick auf die Einkommensteuererklärung von Bedeutung.
Hat ein Mandant mehr als eine Steuernummer, so besteht die Möglichkeit, mit dem F8-Symbol neben dem Feld "Finanzamt", weitere zu erfassen:
Wenn eine weitere Steuernummer bei einem Mandanten hinterlegt wird, können Sie die Abgabenart hinterlegen, damit in der jeweiligen Steuererklärung bereits die richtige Steuernummer übernommen wird.
Alternativ kann in der Steuererklärung die gewünschte Steuernummer im Feld "Finanzamt" auch mit dem F4-Symbol manuell ausgewählt werden, wenn die Abgabenart nicht hinterlegt worden ist.
Zusätzlich zu den Feldern "Finanzamt" und "Steuernummer", die in den Formularen verwendet werden, gibt es für die elektronische Einreichung noch das Feld ELSTER-Steuernummer im Kundenstamm.
Hinweis | Die ELSTER-Steuernummer ermittelt sich automatisch aus dem Finanzamt und der Steuernummer, wenn die Steuernummer korrekt ist. Die Steuernummer muss folgendermaßen aufgebaut sein XXX/XXXXX oder es kann auch die 2- oder 3-stellige Bundesfinanzamtnummer davor gestellt werden: (B)BB/XXX/XXXXX.
|
Die Identifikationsnummer wird in den Mandantenstammdaten im Feld 244 erfasst und daraus dann in die Erklärung übernommen:
Für die Übernahme in die Erklärungen kann am Mandantenstamm das Religionskürzel im Feld 291 "Religionsschlüssel" hinterlegt werden. Daraus ermittelt sich dann der richtige Kirchensteuerprozentsatz. Dieser ist vom Bundesland abhängig: Bayern, Baden-Württemberg = 8 %, Rest = 9 %
Unterscheidet sich die Privatadresse von der im Mandantenstamm hinterlegten Adresse, muss diese im Feld 90 "Weitere Adresse" erfasst werden. Diese "weitere Adresse" (Adress-Art Nr. 4) wird dann automatisch für die Erstellung der Einkommensteuererklärung herangezogen.
In den Mandantenstammdaten wird im Feld 20 bzw. 21 der Familienstand sowie das dazugehörige Datum erfasst:
Diese Hinterlegung wird anschließend beim erstmaligen Aufruf in die Steuerstammdaten übernommen und dort jahresbezogen verwaltet:
Bei einer nachträglichen Änderung im Mandantenstamm wird dies nicht mehr automatisch in die Steuerstammdaten übernommen. Hier haben Sie die Möglichkeit, manuell die Daten vom Personenstamm zu aktualisieren:
Die Erfassung der Ehepartner sowie der Kinder erfolgt im Steuer-Navigator unter Stammdaten über den Punkt "Angehörige":
Damit das Programm bei der Übernahme in die Steuererklärung eindeutig weiß, welcher Angehörige der Ehepartner ist, muss im Feld 103 mittels F8-Symbol die Zuordnung zum Mandanten festgelegt werden.
Im Falle einer Zusammenveranlagung werden die Stammdaten des Ehepartners dann automatisch in die entsprechenden Felder übernommen. Voraussetzung dafür ist auch der hinterlegte Familienstand in den Steuerstammdaten.
Hinweis | Ist der Ehepartner bei Ihnen bereits als Kunde angelegt, so bedarf es keiner gesonderten Anlage als Angehörige. In diesem Fall muss nur im Kundenstamm im Feld 203 "Ehegatte/Partner" die Zuordnung getroffen werden.
|
Ist bei einer Zusammenveranlagung eine Nebenerklärung irrtümlich auf dem falschen Ehepartner angelegt worden, so gibt es die Möglichkeit, diese Nebenerklärung auf den Partner zu verschieben.
Sie finden diese Funktion im Steuer-Navigator → Steuererklärungen → Steuererklärungen → Anlage des Partners markieren → Extras → Verschieben auf Partner
Es folgt die Abfrage, ob die ausgewählte Nebenerklärung auf den Partner verschoben werden soll. Diese Abfrage können Sie mit Ok bestätigen oder auch abbrechen.
Nach dem Bestätigen mit "Ok" wird die Unternummer auf den Partner geändert.
Hinweis | Die Funktion "Verschieben auf Partner" ist nicht für das Trennen von Zusammenveranlagungen vorgesehen. Dafür gibt es eine eigene Funktion, die in diesem Hilfedokument genau erklärt wird: Trennung Zusammenveranlagung.
|
Es gibt im Bereich der Einkommensteuererklärung mehrere Möglichkeiten, Werte zu erfassen bzw. zu übernehmen.
Bei der Zuordnung der ESt1A erhalten Sie eine Programmmeldung, ob Sie Daten aus dem Steuerkonto (Vorauszahlungen) oder VaSt importieren wollen.
Wenn Sie diese Abfrage mit "Ja" bestätigen, werden vorhandene Werte importiert.
Falls Sie die Abfrage mit "Nein" beantwortet haben und später doch die Werte importieren wollen, so können Sie in der geöffneten Steuererklärung ESt1A in der Menüleiste unter "Steuererklärung" die Funktion "ELSTER-Steuerkonto importieren" bzw. "ELSTER-Bescheinigungen importieren" aufrufen und den Import manuell starten.
In jenen Fällen, in denen die ELSTER-Übermittlung mehr Informationen verlangt, als im Formular vorgesehen sind, gibt es die Möglichkeit, mittels Zusatzwert-Symbol

die Zusatzwerte zu erfassen. Beispiel:
Wenn in eine Kennzahl der Saldo von einem oder mehreren Konten übernommen werden soll, dann besteht die Möglichkeit, mit der Betragsquelle "Konten aus FIBU" eine Verknüpfung zu erstellen.
Wählen Sie dazu die entsprechende Kennzahl und anschließend mit rechter Maustaste → Betragsquelle:
Im Feld "Betragsquelle" wählen Sie nun "Konten aus FIBU" und anschließend können Sie mit dem F8-Symbol beim Feld "Betrag" die gewünschten Konten aus der hinterlegten Buchhaltung übernehmen:
Die Funktion "Einzelaufstellung" kann entweder in der Menüleiste unter dem Punkt "Extras" oder mit rechter Maustaste aufgerufen werden.
Diese Funktion bietet die Möglichkeit, zu einer Steuerkennzahl detaillierte Werte zu erfassen. Diese werden in der Einzelaufstellung in Listenform erfasst und auch summiert. Die Summe wird anschließend in die entsprechende Kennzahl übernommen.
Beim Ausdruck kann dieses Detail dann auch mitgedruckt werden.
Wenn zu einer Kennzahl eine Beilage erfasst wird und in dieser ein Wert berechnet wird, so besteht die Möglichkeit, diesen automatisch in die Erklärung zu übernehmen.
Die Anlage der Beilage erfolgt mittels rechter Maustaste zu entsprechenden Kennzahl:
Jene Zelle aus der erstellten Tabelle, die in das Formular übernommen werden soll, muss mittels rechter Maustaste - Zelle benennen als "$Formular" bezeichnet werden:
Hinweis | Beilagen werden jahresbezogen abgespeichert. Wurde im Vorjahr eine Beilage angelegt, so kann diese allerdings im Folgejahr übernommen werden. Die Funktion dazu finden Sie in der gelben Menüleiste unter "Steuerbeilagen" - Beilage aus Vorjahr/Alle Beilagen aus Vorjahr. |
In den entsprechenden Anlagen der verschiedenen Einkunftsarten können die Beteiligugsergebnisse aus der GuE übernomen werden.
Hier gibt es zwei unterschiedliche Varianten, die abhängig von der jewiligen Anlage sind:
- Übernahme in einen Zusatzwert
- Übernahme in ein Feld
Ein Beispiel für die Übernahme in einen Zusatzwert finden wir in der Anlage G - Einkünfte aus Gewerbebetrieb unter "Gewinn als Mitunternehmer".
In dieser Anlage sind die Angaben im Zusatzwert zu erfassen, daher bitte das Symbol für den Zusatzwert neben dem Feld anklicken.
Im Fenster für die Zusatzwerte bitte in der Menüleiste unter "Funktionen" die "Übernahme aus Beteiligung" aufrufen.
Im Anschluss öffnet sich das Fenster für die Personensuche mit allen Mandanten. In diesem Fenster bitte die gewünschte Personengesellschaft auswählen und übernehmen.
Es werden die Firmendaten und der Betrag aus der Anlage FE1 übernommen, wenn diese bereits erstellt worden ist.
Ein Beispiel für die Übernahme in ein Feld finden wir in der Anlage KAP - Einkünfte aus Kapitalvermögen.
In dieser Anlage sind die Angaben direkt in einem Feld zu erfassen, daher bitte das Symbol neben dem Feld anklicken oder die Funktionstaste F8 verwenden.
Es öffnet sich das Fenster für die Personensuche. Hier bitte die benötigte Firma auswählen und übernehmen.
Es wird der Wert aus der Anlage FE-KAP der ausgewählten Firma übernommen, wenn diese bereits erstellt worden ist.
Die
Vorauszahlungen können im Formular ESt1a im Reiter Berechnungsangaben mit dem Zusatzwertsymbol

rechts vom Feld "Summe Vorauszahlungen" erfasst werden:
Besteht die Kirchensteuerpflicht nicht für das gesamte Jahr, so kann dies sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für den Ehepartner im Mantelbogen ebenfalls im Reiter "Berechnungsangaben" entsprechend beschränkt werden:
Der Empfänger für den Steuerbescheid bzw. die Form der Bescheidbekanntgabe können Sie im Formular neben der Zeile 35 auswählen:
Ein eventueller Verlustvortrag oder Verlustrücktrag aus Folgejahren kann im Reiter "Berechnungsangaben" in gesonderten Feldern für den Steuerpflichtigen und den Ehepartner erfasst werden.
Lohnsteuerbescheinigungen können direkt aus der Anlage N Zeile 6 gestartet werden. Die dort erfassten Werte werden automatisch in die Anlage N übernommen.
Über die Zusatzwerterfassung neben den Rentenbetragsfeldern besteht die Möglichkeit, bis zu 15 Renten zu erfassen:
Wenn in der Anlage R, Zeile 4 eine Rente neu erfasst wird, dann wird nach der Eingabe des steuerfreien Betrages der Rentenanpassungsbetrag vorgeschlagen.
Der Rentenanpassungsbetrag ist jener Betrag, um den die jährliche Rente im Vergleich zum Jahresbetrag der Rente aus dem Jahr der Ermittlung des steuerfrei bleibenden Teils der Rente auf Grund regelmäßiger Anpassungen (z. B. jährliche Rentenerhöhung) geändert wurde.
Berechnung
Schritt 1: Ursprünglicher Rentenbetrag = 100 x steuerfreier Betrag / (100-Besteuerungsanteil)
Das heißt in unserem Beispiel:
- Steuerfreier Anteil = Zeile 4 der Erfassung
- Besteuerungsanteil lt. § 28 Abs. 1 S. 3 aa (Tabelle) → in unserem Beispiel als 50, da Jahr des Rentenbeginns 2005

Ursprünglicher Rentenbetrag = 100 x 2688 / (100 – 50) = 5.376
Schritt 2: Anpassungsbetrag = Aktueller Rentenbetrag – Ursprünglicher Rentenbetrag
Das heißt, in unserem Beispiel ermittelt sich der Anpassungsbetrag folgendermaßen:
- Aktuelle Rentenbetrag = Zeile 2 der Erfassung
- Ursprünglicher Rentenbetrag = zuvor ermittelter Wert
Rentenanpassungsbetrag = 6.293 – 5.376 = 917
Im ersten Schritt wird aus dem steuerfreien Anteil und dem Besteuerungsanteil (beide bekannt) der ursprüngliche Rentenbetrag ermittelt. Der Anpassungsbetrag ergibt sich dann als Differenz aus dem aktuellen Rentenbetrag und dem im ersten Schritt ermittelten ursprünglichen Rentenbetrag.
Hinweis | Der ermittelte Rentenanpassungsbetrag kann jedoch jederzeit bei Bedarf manuell überschrieben werden! |
Am Ende der Seite 3 oder der Gesamtseite finden Sie die Felder zur Erfassung der Verlustvorträge Aktien sowie Verlustvortrag Einkünfte aus Kapitalvermögen (ohne Aktien):
Wurden die Werte für die Vermietung in einer FiBu gebucht, so können diese automatisiert übernommen werden, wenn die Auswertung 595 Kennzahlen für Anlage V aufbereitet wurde.
In den Zeilen 33 - 35 der Anlage V können einzelne Anlagegüter mit der Funktion Zusatzwert erfasst und verwaltet werden:
Je nach Art der Abschreibung (Feld-Nr. 1) werden dann entsprechende Pflichtfelder aktiviert (Bauantrag, Baufertigstellung ...) bzw. wenn möglich die AfA-Prozent (Verteilung) vorgeschlagen.
Für die Ermittlung der AfA kann entweder im Feld 9 "AfA-Prozent (Verteilung)" der Prozentsatz oder im Feld 11 "Nutzungsdauer (manuell)" die Nutzungsdauer hinterlegt werden. Wird im Feld "Nutzungsdauer (manuell)" eine Nutzungsdauer erfasst, wird das Feld "AfA-Prozent" gelöscht und schreibgeschützt.
Über die Felder 12 "Abschreibung (manuell)" sowie 16 "Abzugsfähige Werbungskosten (manuell)" haben Sie die Möglichkeit, die berechneten Werte zu übersteuern.
Die darin erfassten Anlagegüter werden in den Folgejahren automatisch übernommen, bis keine AfA mehr übrig ist.
Auf der Anlage V werden die Erhaltungsaufwendungen in den Zeilen 42 bis 46 anhand eines Zusatzwertes verwaltet.

Über diese Zusatzwerte können nun Erhaltungsaufwendungen erfasst werden, die automatisch über die Anzahl der Verteilungsjahre aufgeteilt werden. Mit dem Feld 7 "Man. Verteilungsbetrag" haben Sie dabei die Möglichkeit, den vom Programm berechneten Wert manuell zu übersteuern.
Beim Zuordnen einer Anlage V werden die erfassten Zusatzwerte aus dem VJ, bei denen die Anzahl der Verteilungsjahre noch nicht überschritten worden ist, in das neue Formular übernommen.
Wenn Kinder als Angehörige in den Stammdaten erfasst wurden, wird beim Zuordnen der ESt1A abgefragt, ob automatisch dementsprechend Anlagen Kind angelegt werden sollen:
Auch nachträglich können die Stammdaten noch mit dem F4 Symbol im Feld "Identifikationsnummer" (Zeile 4) übernommen werden:
Im Mantelbogen besteht die Möglichkeit, die verschiedensten Ausdrucke zu erstellen:
- Drucken: Mit dieser Funktion können sowohl die Formulare als auch die möglichen Berechnungsblätter gedruckt werden.
- Berechnungsblatt: Mit dieser Funktion kann sowohl das Haupt- als auch die Detailberechnungsblätter gedruckt werden.
- Steuerübersicht: Dabei handelt es sich um eine Kurzübersicht der Berechnung.
- Modellvergleich: Mit dieser Funktion können mehrere Modelle miteinander verglichen werden.
- Druckliste: Hier öffnet sich eine Druckliste, in der auch weitere Ausdrucke hinzugefügt werden können.
Zusätzlich zum Formular und zu den Berechnungsblättern kann auch noch die ELSTER-Vorschau gedruckt werden:
Dabei handelt es sich um eine PDF-Vorschau, die nur dann gestartet werden kann, wenn es keine Plausibilitätsfehler in der Steuererklärung gibt.