Ob die Buchungen eines Kontos in die Kostenrechnung übergeleitet werden, bzw. auf einem Konto mit Kostennummern gebucht werden kann oder nicht, ist vom Feld "Konto in KORE" am FIBU-Kontenstamm in Verbindung mit dem Feld "Kontoart" abhängig. Folgende Ausprägungen stehen generell zur Auswahl:
Standard: Es werden Erfolgskonten in die KORE übergeleitet, Bestandskonten jedoch nicht.Konto in KORE: Das Konto wird in die KORE übergeleitet.
Beispiel: Man möchte ein Anlagekonto der Kontoklasse 0 mit Kostenstellen, Kostenträger, … buchen. Konto nicht in KORE: Das Konto wird nicht in die KORE übergeleitet. Beispiel: Das Konto der Sonderzahlungen soll nicht in die KORE übergeleitet werden, da diese mit Zuschlag berechnet werden. Konto nicht in KORE, Kostenerfassung möglich: Das Konto wird nicht in die KORE übergeleitet, trotzdem können Kostennummern erfasst werden.
Beispiel: Die Vorratskonten sollen nicht in die Kostenrechnung, jedoch soll die Kostenerfassung bei einer Skonto- oder Kursdifferenzbuchung automatisch entsprechend berücksichtigt werden.
Um ein Konto demnach NICHT mehr in die KORE zu übernehmen, muss ein Erfolgskonto auf "Konto nicht in KORE" oder "Konto nicht in KORE, Kostenerfassung möglich" gestellt werden. Ein Bestandskonto muss auf "Standard" oder "Konto nicht in KORE, Kostenerfassung möglich" gesetzt werden.
Bestandskonten (Aktiv- und Passivkonten) werden standardmäßig nicht in die Kostenrechnung übergeleitet. Möchten Sie beispielsweise die Konten der Klasse 0 mit Kostenstellen, Kostenträger, ... buchen oder Planwerte erfassen, muss in der FIBU am Kontenstamm das Feld
Konto in KORE auf "Konto in KORE" gestellt werden:
Nun können Sie auf dem Konto in der FIBU mit Kostenstellen, Kostenträger, ... buchen.
Durch die nächste
Übernahme und Umlage wird das Bestandskonto in die Kostenrechnung übernommen und steht dann dort für die Erfassung von Planwerten zur Verfügung.
Die Kontenzuordnung kann direkt im Konten zuordnen von einer anderen Firma/einem anderen Jahr
geladen werden.
Gliederungen können unter Stammdaten
→ Gliederungen geändert werden. Standardgliederungen können hierbei nur firmenbezogen oder kanzleibezogen geändert werden. Details finden Sie unter
Kanzlei bzw. firmenübergreifende Gliederungen.
Unter gewissen Voraussetzungen werden die Standardgliederungen bereits bei den Updates mitaktualisiert. Über den Programmpunkt Finanzbuchhaltung
→ Stammdaten
→ Vorlagen
→ Standards aktualisieren können alle BMD Standards im Bereich FIBU/Controlling, KORE, Bilanz und Steuererklärungen bei Bedarf manuell aktualisiert bzw. upgedatet werden. Details dazu finden Sie unter
Standardgliederungen manuell aktualisieren.
Die 100%-Grundlage muss im Gliederungsschema
definiert sein um zu rechnen. In den BMD Standardgliederungen bilden immer die Erlöse die 100%-Grundlage. Ist im Gegensatz zu den Aufwänden nur ein sehr geringer Erlös vorhanden, dann kann es zur Errechnung sehr hoher Werte kommen.
Beispiel: Erlöse: 1200,-, Aufwände: 100.000,- - Die 100%-Grundlage errechnet sich hierbei wie folgt: 100.000*100/1200 = 8333,33 %