Grundlegende Informationen zum FIBU-Export /-Import, finden Sie unter Export/Import.
Inhalt
Bei den Firmen-/Personenstammdaten handelt es sich um:
- Personenkonten
- TR-/SR-Abläufe
- Rechnungsschemen
- Zessionstexte und Abgabenarten
Folgende Auswahlmöglichkeiten stehen Ihnen hier zur Verfügung:
Kein Import: Wenn keine Personen bzw. keine Buchungen vorhanden sind, dann wird hier automatisch auf "kein Import" umgestellt und die Combobox ist deaktiviert.
Neuanlage: Bei Neuanlage werden alle neu angelegten Stammdaten importiert - Änderungen werden nicht importiert. Diese Option sollte man zum Beispiel wählen, wenn die Buchhaltung vom Steuerberater zurückkommt und importiert wird.
Neuanlage/Überschreiben: Es werden Neuanlagen und Änderungen importiert. Diese Option sollte zum Beispiel der Steuerberater wählen, wenn er die Buchhaltung vom Klienten bekommt um wieder auf dem aktuellsten Stand zu sein.
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Dieser Hinweis wird nur dann angezeigt, wenn der Import auf eine bestehende FIBU durchgeführt wird.
Diese Meldung weist darauf hin, dass bestehende Buchungen und UVA-Werte gelöscht werden. Im Anschluss werden die Daten aus der Import-Datei übernommen.
Haben Sie z. B. eine falsche FIBU ausgewählt, kann hier der Import noch abgebrochen werden.
Beim Export bzw. Import werden grundsätzlich alle vorhandenen Daten berücksichtigt.
Die Daten der folgenden Programme werden nicht automatisch exportiert, da sie - wenn sie nicht benötigt werden - die Exportdatei unnötig vergrößern.
Sollten diese Daten dennoch exportiert werden, können Sie unter dem Punkt Einstellungen → Finanzbuchhaltung explizit ausgewählt werden.
Hinweis | Ist ein Feld inaktiv und kann nicht zusätzlich markiert werden, bedeutet das, dass in diesem Bereich keine exportierbaren Daten vorhanden sind. |
Programme, die nicht automatisch berücksichtigt werden:
- Vorerfassung Buchungen
- ER-Kontrolle
- Intrastat
- Wareneingangsbuch
- Mahnung (nur Stammdaten - keine Formulare)
- Vorsteuererstattung
- Automatikbuchungen
- Abgrenzungsmodelle
- Regeln Bankauszugsverbuchung
- FIBU Stamm-Checkliste
- Dokumente - betrifft nur Dokumente auf den Buchungen (ist dieser Punkt inaktiv, so sind in dieser FIBU keine oder nur externe Dokumente - z.B. durch den Import von Dokumenten vorhanden)
Der Import einer FIBU kann nicht nach Monaten eingeschränkt werden.
Wird eine FIBU importiert, werden die Buchungen so aus der Datei übernommen, wie diese auch exportiert wurden.
Einzelne Monate können mittels einer Datei importiert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie unter
Buchungen importieren. Voraussetzung für den Import von Buchungen ist eine bereits bestehende FIBU.
Beim Re-Import wird eine FIBU auf die bereits bestehende FIBU vom Steuerberater oder vom Klienten zurückgespielt.
Wird die FIBU importiert sollte beim Import der CRM-Stammdaten folgendes beachtet werden:
Import FIBU beim Klienten vom Steuerberater: Wir empfehlen die FIBU mit der Ausprägung "Neuanlage" zu importieren. Hier werden nur Stammdaten importiert welche vom Steuerberater angelegt wurden.
Import FIBU beim Steuerberater vom Klienten: In diesem Fall empfehlen wir die Ausprägung "Neuanlage / Überschreiben". In diesem Fall werden sämtliche Neuanlagen und Änderungen importiert.
Schickt der Klient die FIBU zur Bilanzierung an seinen Steuerberater, so besteht die Möglichkeit, auf den Buchungen zugeordnete Dokumente dem Steuerberater zur Verfügung zu stellen.
Dazu können beim Klienten beim Export der FIBU die Dokumente mitangehakt werden. Dem Steuerberater stehen dann beim Import diese Dokumente als "fibdoc" zur Verfügung.
Beim Zurücksenden der Daten vom Steuerberater an den Klienten darf die "fibdoc" beim Klienten nicht eingespielt werden, da die Dokumente bereits beim Klienten im Archiv vorhanden sind. Der Klient spielt in diesem Fall nur die FIBU ohne die Dokumente ein.
Für den Datenaustausch von Dokumenten ist diese Funktion jedoch keinesfalls gedacht!
Der Export erfolgt unter FIBU → Spezial → Export für Betriebsprüfung. Die Dateien können wahlweise in ein Verzeichnis abgespeichert oder sofort per E-Mail versendet werden.