Grundlegende Informationen zum Buchen finden Sie unter Buchen.
Leitungsrechte und Hochwasserschutz Österreich
§ 107 EStG sieht vor, dass Einkünfte im Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse zu nutzen, einer Abzugsteuer von 10 % unterliegen. Die Verpflichtung zur Einbehaltung und Abfuhr der Abzugsteuer sowie zur Übermittlung einer Anmeldung betrifft "Infrastrukturbetreiber". Ab 1.1.2025 wurden die Leitungsrechte um Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden durch Retentionsflächen, Retentionsanlagen sowie Schutz- und Regulierungswasserbauten (Hochwasserschutzanlagen) im öffentlichen Interesse ausgeweitet.
Der Abzugsverpflichtete hat die Abzugsteuer bei jeder Zahlung einzubehalten und die in einem Kalenderjahr einbehaltenen Steuerbeträge in einem Gesamtbetrag spätestens am 15. Februar des Folgejahres an sein Betriebsfinanzamt abzuführen.
Innerhalb dieser Frist ist dem Finanzamt eine Anmeldung elektronisch zu übermitteln, in der die Empfänger der Einkünfte und die auf sie entfallenden Steuerbeträge anzugeben sind.
Für die elektronische Meldung dieser Abzugsteuern steht unter UVA/Meldungen → Weitere Meldungen das neue Programm Leitungsrechte Österreich (§ 107 EStG) zur Verfügung.
| Erfassung der Leitungsrechte bzw. Maßnahmen zum Hochwasserschutz | Es gibt drei Möglichkeiten für die Erfassung von Leitungsrechten bzw. von Maßnahmen zum Hochwasserschutz:
- Buchen der Leitungsrechte bzw. Maßnahmen zum Hochwasserschutz über das Buchungsprogramm
- Import in der Übersicht Leitungsrechte und Hochwasserschutz mittels CSV-File
- Manuelle Eingabe in der Übersicht Leitungsrechte und Hochwasserschutz Österreich
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| Erstellung der XML Datei | Sobald alle Leitungsrechte bzw. Maßnahmen zum Hochwasserschutz richtig erfasst sind, kann die XML-Datei erzeugt werden. Die Übermittlung kann via FinanzOnline oder Webservice erfolgen. |
Für das Buchen von Leitungsrechten sowie Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden ist es notwendig, immer auf "Personen" oder "Div. Personen" zu buchen! Auch bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen müssen Personen vorhanden sein. Ist dies nicht der Fall, müssen die Leitungsrechte bzw. Maßnahmen zum Hochwasserschutz manuell erfasst werden. Jedoch müssen auch hier Personen angelegt werden.
Für die Übermittlung soll entweder die Steuernummer (inkl. Finanzamt), die Sozialversicherungsnummer oder das Geburtsdatum angegeben werden. Darum sollte eines der Kriterien auf den Stammdaten der Person hinterlegt sein (Ausnahmen sind Firmen/Vereine ohne Vornamen):
Beispiel | Gewisse Eingaben sind nötig, um die Steuernummer, SVNR oder das Geburtsdatum auch in der XML-Datei zu übermitteln. Anbei in Beispielen erklärt:
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Handelt es sich um Firmen, muss nicht zwingend eine Abgabennummer mitgegeben werden.
Die Steuernummer wird nicht in die Datei geschrieben, wenn das Feld "Finanzamt" am Lieferanten nicht ausgefüllt ist. Hier sind für die Leitungsrechte nur österreichische Finanzämter erlaubt. Bei allen anderen Nummern wird auch hier die Steuernummer nicht in die XML-Datei geschrieben.
Das Feld "Vorname" bei der Person entscheidet, ob es sich um Einzelpersonen oder Firmen/Vereine handelt. Wird der Vorname nicht befüllt, werden keine SVNR und kein Geb. Datum in die Datei geschrieben (bei der Steuernummer ist nur das Feld "Finanzamt" entscheidend):
SVNR und Geb. Dat. werden in die XML-Datei geschrieben:
SVNR und Geb. Dat. werden nicht in die XML-Datei geschrieben, da der Vorname fehlt:
Achtung! | Beim Namen können Sonderzeichen zu einer fehlerhaften XML-Datei führen, die nicht versendet werden kann. Folgende Zeichen dürfen nicht verwendet werden: <, >, ', " und & - alle weiteren entnehmen Sie aus der Fehlermeldung.
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Weiters sollte ein eigenes Verrechnungskonto (Sachkonto!) für die Leitungsrechte (z.B. 3560) und auch für die Maßnahmen zum Hochwasserschutz (z.B. 3561) angelegt werden, auf dem die abzuführende Steuer gebucht wird, und das später in das Programm "Leitungsrechte und Hochwasserschutz" importiert werden kann.
Achtung! | Werden in einer Buchhaltung Leitungsrechnung und Maßnahmen für Hochwasserschutz gebucht, müssen die Steuern darauf auf zwei verschiedene Sachkonten gebucht werden! |
Im Standardkontenrahmen steht Ihnen das Konto 3560 sonstige kurzfristige Steuern zu Verfügung. Dieses Konto kann auch über die Funktion "Sachkonto kopieren"
dupliziert werden:
Die Buchung der Eingangsrechnung erfolgt in Form einer Splittbuchung. Die Abzugsteuer wird manuell auf ein eigenes Verrechnungskonto (Sachkonto z.B. 3560!) gebucht.
Beispiel | In unserem Beispiel beträgt die Eingangsrechnung EUR 1.200,-- brutto (EUR 1.000,-- netto). An den Lieferanten werden jedoch nur EUR 1.100,-- überwiesen. Die fehlenden EUR 100,-- werden direkt an das Betriebsfinanzamt gemeldet und überwiesen.
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Eine Splittbuchung ist empfohlen, aber nicht zwingend.
Achtung! | Nur bezahlte Rechnungen werden in die Übersicht Leitungsrechte importiert!
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Die Buchung der Eingangsrechnung erfolgt in Form einer Splittbuchung. Die Abzugsteuer wird manuell auf ein eigenes Verrechnungskonto (Sachkonto z.B. 3561!) gebucht.
Beispiel | In unserem Beispiel beträgt die Eingangsrechnung EUR 1.200,-- brutto (EUR 1.000,-- netto). An den Lieferanten werden jedoch nur EUR 1.100,-- überwiesen. Die fehlenden EUR 100,-- werden direkt an das Betriebsfinanzamt gemeldet und überwiesen.
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Eine Splittbuchung ist empfohlen, aber nicht zwingend.
Achtung! | Nur bezahlte Rechnungen werden in die Übersicht Leitungsrechte importiert! |
Die Liste Leitungsrechte und Hochwasserschutz Österreich kann unter UVA/Meldungen → Weitere Meldungen → Leitungsrechte und Hochwasserschutz Österreich (§ 107 EStG) aufgerufen und gedruckt werden.
| Firma | Hier kann die betreffende Firma ausgewählt werden. |
| FIBU | Hier kann die betreffende FIBU ausgewählt werden. |
LR  | Der Datensatz wurde als "Leitungsrecht" erfasst. |
HW  | Der Datensatz wurde als "Hochwasserschutz" erfasst. |
| Betrag | Hier wird der Betrag der Buchung angezeigt oder der manuell erfasste Betrag, der an das FA zu melden/überweisen ist (10 % des Nettobetrages). |
| Pers-Nr. | Hier wird die Person der Buchung angezeigt oder muss bei einer manuellen Erfassung ausgewählt werden. |
| TB | Dieses Kennzeichen muss manuell gesetzt werden. Diese Kennung ist dann erforderlich, wenn mehrere Personen oder sonstige Einrichtungen Empfänger der Einkünfte sind. |
| Detail | Kennzeichen, ob die Detaildatei (Meldung) bereits gesendet worden ist. |
| Abschluss | Kennzeichen, ob die Abschlussdatei bereits gesendet worden ist. |
Folgende Funktionen stehen über das Fenstermenü zu Verfügung:
Die Liste für Leitungsrechte und Hochwasserschutz kann in der Vorschau angezeigt, gedruckt oder auch in Excel exportiert werden. Der Druck kann getrennt nach Leitungsrecht oder Hochwasserschutz bzw. für alle Datensätze gestartet werden.
Die Buchungen für die Leitungsrechte und Hochwasserschutz können nur in dem Jahr importiert bzw. erfasst werden, in dem der Stichtag 31.12. vorliegt.
Beispiel | Die FIBU 2025/01 läuft vom 1.08.2024 bis 31.07.2025 Da in diese FIBU der Stichtag 31.12.2024 fällt, werden alle Buchungen von 2024 auf dem Verrechnungskonto importiert. Auch manuelle Erfassungen für das Jahr 2024 müssen in dieser FIBU (2025/01) vorgenommen werden. Die Buchungen von 1.1.2025 - 30.07.2025 sind dann in der FIBU 2026/01 zu importieren bzw. zu erfassen. |
Werden die Leitungsrechte bzw. Maßnahmen zum Hochwasserschutz wie unter dem Punkt
Buchen von Leitungsrechten bzw.
Buchen von Maßnahmen zum Hochwasserschutz auf ein Verrechnungskonto gebucht, dann können diese Buchungen mit der Funktion "Buchungen importieren" in die Leitungsrechte und Hochwasserschutz übernommen werden. Zuvor muss über die Combobox rechts ausgewählt werden, was importiert wird, "Leitungsrechte" oder "Hochwasserschutz":
Leitungsrechte:
Hochwasserschutz:
Wird auf mehrere Verrechnungskonten (nur Sachkonten möglich!) gebucht, können diese auch hintereinander importiert werden. Es ist jedoch wichtig, zuvor die Combobox auf die richtige Meldeart umzustellen!
Der Import kann mehrmals erfolgen. Sind bereits Buchungen vorhanden, wird folgende Meldung ausgegeben:
Bei einem weiteren Import werden ausschließlich neue Buchungen übernommen, bereits importierte Buchungen werden nicht mehr geändert!
Sind keine neuen Buchungen vorhanden, wird folgende Meldung ausgegeben:
Es ist möglich, mittels einer CSV-Datei die Leitungsrechte und die Maßnahmen zum Hochwasserschutz zu importieren.
Die Datei sollte natürlich auch jene Informationen enthalten, die auch manuell erfasst werden müssen.
Es muss vorher eine Person angelegt werden, damit die entsprechende Nummer in der Datei angegeben werden kann.
Folgende Felder können in der Datei mitgegeben werden:
- Datum (Pflichtfeld)
- Belegnummer
- Betrag (Pflichtfeld)
- Personennummer (Pflichtfeld) - Person muss schon vorhanden sein!
- TB
Beispiel-Datei:
In folgenden Fällen werden die Daten nicht importiert und es wird ein Hinweis in der Logdatei ausgegeben, warum diese nicht importiert werden konnten:
- Betrag ist nicht vorhanden.
- Person ist nicht vorhanden.
- Datum ist falsch.
Der Import kann in der Übersicht mit dem Punkt "CSV-Datei importieren" gestartet werden. Zuvor muss die Combobox auf Leitungsrechte oder Hochwasserschutz eingestellt werden.
| Importdatei | Wählen Sie hier die zu importierende CSV-Datei aus. |
| Erste Zeile ignorieren | Falls in der CSV-Datei eine Überschriftenzeile mitgegeben wird, kann diese mit der Markierung ignoriert werden. |
| Notizen als Text importieren | In den Leitungsrechten können keine Notizen importiert werden. |
| Protokolldatei schreiben | Hier kann eine zusätzliche Protokollierung des Imports aktiviert werden. |
| Protokolldateiname | Pfad, wohin das Protokoll gespeichert werden soll. |
In der Vorschau werden die Leitungsrechte oder die Maßnahmen zum Hochwasserschutz vor dem Import angezeigt, können jedoch nicht bearbeitet werden.
Die Meldung der Leitungsrechte bzw. Maßnahmen zum Hochwasserschutz kann nicht jahresübergreifend erstellt werden (immer nur innerhalb eines Kalenderjahres). Weiters kann sie nur für abgelaufene Jahre gemeldet werden:
Achtung! | Sobald der Antrag erstellt und an das Finanzamt übermittelt worden ist, können nur bedingt Änderungen vorgenommen werden! In diesem Fall muss ein Gesamtstorno versendet werden.
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Im Firmenstamm muss die Finanzamt- und Steuernummer hinterlegt werden. Diese finden Sie unter FIBU
→ Firmen und FIBU-Stammdaten
→ Firma auswählen
→ Reiter "Firma Finanzamt".
Sollte diese fehlen, erscheint bei der Erstellung der XML-Datei eine Fehlermeldung für das entsprechende Jahr:
Hinweis | Für das Paketieren der Monatserklärungen (UVA, ZM, VSt-Erstattung, Spendenliste) gibt es in den Berechtigungen eine eigene Funktion:
Sollte der User für das Paketieren oder Senden gesperrt sein, kommt folgender Hinweis:
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Pro Antrag werden zwei Dateien erstellt: Eine Datei für die erfassten Leitungsrechte bzw. Hochwasserschutz (Leitungsrechte - Meldung bzw. Hochwasserschutz - Meldung) und eine zweite Datei mit den Kopfdaten des Antrages (Leitungsrechte - Abschluss bzw. Hochwasserschutz-Abschluss).
Hinweis | Zuerst muss die Leitungsrechte bzw. Hochwasserschutz - Meldung übermittelt werden. Die Daten werden von FinanzOnline geprüft und der Eingang in der Databox bestätigt. Ist die Meldung in Ordnung, so ist im Anschluss die Abschlussdatei zu übermitteln. Sobald die Abschlussdatei eingereicht ist, gilt der Antrag als eingebracht.
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Die Meldung und Abschluss Datei dürfen nicht gemeinsam markiert werden. Werden doch beide XML-Dateien gleichzeitig markiert, erscheint folgender Hinweis:
Es muss zwingend zuerst die Meldungsdatei erstellt und versendet werden, danach die Abschlussdatei.
Meldung bei Übermittlung mittels Webservice:
Bei Erstellung der Leitungsrechte - Dateien mittels Webservice muss zwingend zuerst die Meldung separat und danach (wenn die Bestätigung von FinanzOnline eingegangen ist) der Abschluss erstellt werden, da sonst beide Dateien gleichzeitig verschickt werden.
oder
Erst nach Eingehen der Bestätigung von FinanzOnline darf die Abschlussdatei erstellt und versendet werden
| Liste öffnen | Sie gelangen in die "E-Government-Paketliste". |
| Zurück zur Erfassung | Sie gelangen zurück zur Erfassung für die Leitungsrechte. |
Hinweis | Fehlt die nötige Berechtigung für die Übermittlung in der NTCS, kommt folgende Meldung "XML wird erstellt. Sofortiges Paketieren und Senden ist nicht möglich, da die entsprechende Berechtigung fehlt.":
Das Paket wird jedoch trotzdem erstellt, ist in der E-Government-Detailliste ersichtlich und kann von dort versendet werden. |
Hinweis | Für die Überweisung der Abgaben an das Finanzamt oder Angabe auf dem U31 Formular ist das Kürzel ALR (Abzugsteuer für Leitungsrecht) anzuführen.
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Müssen Meldungen korrigiert werden bzw. sind sie falsch gemeldet worden, muss zuerst ein Totalstorno durchgeführt werden.
Sie können unter Leitungsrechte und Hochwasserschutz Österreich → Funktionen → Stornodatei erzeugen eine Gesamtstornodatei erzeugen und so alle Datensätze beim Finanzamt stornieren lassen.
Es erscheint folgender Hinweis:
Nach dem Erstellen der Stornodatei werden die Positionen in der Spalte "Detail bzw. Abschluss" mit einem rotem "x" markiert:
Nun können neue Positionen erfasst werden. Bereits vorhandene Buchungen können NICHT gelöscht werden. Hier wird der Betrag einfach auf 0,-- gestellt.
Nach dem Gesamtstorno muss zuerst wieder die Meldung und dann der Abschluss an das Finanzamt versendet werden.
Hinweis! | Eine Stornodatei ist auch dann noch möglich, wenn die Abschlussdatei schon übermittelt wurde. |
Wenn die Parameter für die Archivierung der Leitungsrechte auf "Ja" gesetzt sind, dann wird die Meldungsdatei automatisch archiviert, wenn "Databox Ok" gesetzt wird.
Archiviert werden die Meldungsdatei und eine Gesamtstornodatei, jedoch nicht die Abschlussdatei.