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Zur Unterstützung der Gastronomie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs, die von der COVID-19-Krise in einem besonderen Ausmaß betroffen sind, wird zusätzlich zu den bisher getroffenen Maßnahmen, befristet vom 01.07.2020 bis 31.12.2021 (ursprünglich bis 31.12.2020), ein ermäßigter Umsatzsteuersatz in der Höhe von 5 % eingeführt.
Um problemlos mit dem neuen Prozentsatz arbeiten zu können, wurden einige programmtechnische Änderungen vorgenommen. Die Details zu den Einstellungen und Hinterlegungen in der Finanzbuchhaltung werden im Folgenden beschrieben.
Die benötigten Konten und Hinterlegungen werden über den BMD-Standardkontenrahmen (Firma 100) zur Verfügung gestellt. Arbeiten Sie mit einem abweichenden bzw. eigenen Standardkontenrahmen, müssen sämtliche Einstellungen manuell getroffen werden.
Werden Buchungen über eine Schnittstelle in die Buchhaltung importiert, beachten Sie unbedingt die Information unter Punkt 5.
Achtung! | Wenn Sie bei BMD am Cloud-System arbeiten, werden die Programm-Updates automatisch eingespielt. Um mit dem neuen Prozentsatz arbeiten zu können, müssen die nachfolgend beschriebenen Schritte trotzdem durchgeführt werden. |
Im BMD-Standardkontenrahmen (Firma 100) wurden folgende Anpassungen vorgenommen:
- Neuer Prozentsatz 5 %
- Hinterlegung der Steuerkonten
- Neue Konten für Erlöse und Aufwendungen
- Neuer Bewirtungsrechner
Folgende Schritte müssen durchgeführt werden, um die Änderungen in die jeweiligen Buchhaltungen zu übernehmen.
Nachdem das notwendige WebUpdate durchgeführt wurde, muss der Standardkontenrahmen aktualisiert werden.
Wählen Sie dazu unter Finanzbuchhaltung → Stammdaten → Diverse Stammdaten → Standards aktualisieren → Standardkontorahmen den gewünschten Standardkontenrahmen aus.
Achtung! | Bevor Sie den Import starten, stellen Sie unbedingt sicher, dass ansonsten keine weiteren Punkte für den Import ausgewählt wurden. So vermeiden Sie, dass unbeabsichtigt sonstige Standards (z.B. Gliederungstexte und Kennzahlen, Berichtsarten und Textbausteine etc.) überschrieben werden. |
Wenn Sie den Standardkontenrahmen bei den einzelnen Buchhaltungen am FIBU-Stamm hinterlegt haben, können Sie – ohne weitere Einstellungen treffen zu müssen – mit dem neuen Steuersatz 5 % arbeiten.
Der Prozentsatz 5 % sowie die Hinterlegungen der Steuerkonten werden beim Buchen automatisch übernommen. Die benötigten Erlös- und Aufwandskonten können während des Buchens aus dem Standardkontenrahmen übernommen werden.
Im Standardkontenrahmen wurden neue Bewirtungsrechner angelegt. Diese können Sie unter Buchen → Automatikbuchungen mit der Funktion Modell kopieren aus der Firma 100 auf die gewünschte Buchhaltung kopieren.
Für das von der Regierung beschlossene Maßnahmebündel zur steuerlichen Entlastung der Gastronomie wurden einige Ergänzungen im Standardkontenrahmen vorgenommen:
- Senkung des Mehrwertsteuersatzes für alkoholfreie Getränke auf 10 % (gültig vom 1.7. - 31.12.2020)
- Erhöhung der Absetzbarkeit von Geschäftsessen von 50 % auf 75 % (gültig vom 1.7. - 31.12.2020)
Dafür wurden im Standardkontenrahmen zwei neue Konten angelegt:
4314 Erlöse alkoholfreie Getränke 10 %
4315 Erlöse Kaffee, Tee 10 %
Für die Erhöhung der Absetzbarkeit von Geschäftsessen stehen Ihnen die neuen Bewirtungsrechner im Standardkontenrahmen 100 zur Verfügung, welche über die Funktion Modell kopieren in die jeweilige Buchhaltung übernommen werden kann.
Wenn Sie mit einem eigenen (Kanzlei-)Standardkontenrahmen (mit einer Firmennummer abweichend von der Firma 100) arbeiten, dann müssen die Änderungen einmalig manuell aus dem BMD-Standardkontenrahmen auf diesen Kontenrahmen übernommen werden.
Dadurch können Sie dann auch in jenen Buchhaltungen problemlos mit dem neuen Steuersatz arbeiten, in denen Ihr Standardkontenrahmen hinterlegt ist. Der Prozentsatz 5 % sowie die Hinterlegungen der Steuerkonten werden damit beim Buchen automatisch übernommen. Die benötigten Erlös- und Aufwandskonten können während des Buchens in Ihren Standardkontenrahmen übernommen werden.
Übernehmen Sie den neuen Prozentsatz mit der Funktion Finanzbuchhaltung → Stammdaten → Prozentsätze → Standardkontenrahmen übernehmen aus dem BMD-Standardkontenrahmen in Ihren eigenen Kontenrahmen. Wählen Sie dazu bei der „Übernahme aus“ die Firma 100 (Standardkontenrahmen RLGBMD) aus.
Zur automatischen Verbuchung werden entsprechende Steuerkonten, Skontokonten und ev. Anzahlungskonten benötigt. Die Zuordnung der Konten zu den Steuerprozentsätzen erfolgt unter Finanzbuchhaltung → Stammdaten → Steuerkonten. Mit der Funktion Standardkontenrahmen übernehmen können Sie diese aus dem BMD-Standardkontenrahmen in Ihren (Kanzlei-) Standardkontenrahmen übernehmen. Wählen Sie dazu bei der „Übernahme aus“ den BMD-Standardkontenrahmen – achten Sie jedoch darauf, bei der Übernahme der Steuerkonten nur Neuanlagen auszuwählen.
Die hier hinterlegten Konten werden ebenfalls im Standardkontenrahmen ausgeliefert und beim Buchen automatisch angelegt.
Im Standardkontenrahmen wurden folgende neuen Konten angelegt:
2298 geleistete Anzahlungen 5 %
3288 Anzahlungen von Kunden 5 %
4045 Erlöse 5 %
4280 Erlöse Kultur- und Publikationsbereich 5 %
4316 Erlöse Küche 5 %
4317 Erlöse Getränke 5 %
4408 Skontoaufwand 5 %
4935 Eigenverbrauch 5 %
5045 Wareneinkauf 5 %
5808 Skontoertrag 5 %
5814 Skontoertrag ig. Erwerb 5 % (mit VSt)
5819 Skontoertrag ig. Erwerb 5 % (ohne VSt)
Bei Bedarf können diese unter Finanzbuchhaltung → Stammdaten → Konten → Standardkontenrahmen übernehmen aus dem BMD-Standardkontenrahmen (Firma 100) in den (Kanzlei-) Standardkontenrahmen übernommen werden.
Im Standardkontenrahmen wurden neue Bewirtungsrechner angelegt. Diese können Sie unter Buchen → Automatikbuchungen mit der Funktion Modell kopieren aus der Firma 100 auf die gewünschte Buchhaltung (bzw. auch auf den Kanzlei-Standardkontenrahmen) kopieren.
Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen, mit dem BMD-Standardkontenrahmen zu arbeiten. Im BMD-Standardkontenahmen sind alle gängigen Sachkonten mit den richtigen Einstellungen hinsichtlich
- Umsatzsteuer
- Gliederungen
- Steuerprozentsätze
- Steuerkonten
- usw.
vorhanden. Diese Konten und Hinterlegungen können dann ganz einfach in die einzelnen Buchhaltungen übernommen werden (bzw. werden diese teilweise automatisch übernommen). Alle Hinweise und Informationen zum Arbeiten mit dem BMD-Standardkontenrahmen finden Sie in unserer BMD-Hilfe unter Finanzbuchhaltung → Erste Schritte → 3. Vorbereitungen → Standardkontorahmen.
Wenn Sie nicht mit dem BMD-Standardkontenrahmen arbeiten, müssen die benötigten Hinterlegungen und Kontenanlagen manuell vorgenommen werden.
Nachfolgend sind die notwendigen Schritte angeführt. Eine ausführliche Beschreibung der einzelnen Punkte finden Sie in der BMD-Hilfe unter den jeweiligen Programmpunkten.
Legen Sie den neuen Prozentsatz 5 % unter Finanzbuchhaltung → Stammdaten → Prozentsätze in der jeweilige FIBU an.
Alle zusätzlich benötigten Konten müssen manuell erfasst werden. Steuerkonten und Aufwandskonten können gegebenenfalls gemischt bebucht werden, bei den Erlöskonten empfehlen wir, pro Steuercode und Prozentsatz ein eigenes Konto anzulegen.
Beispiel zur Anlage eines Erlöskontos mit fixiertem Prozentsatz:
Beispiel für ein Aufwandskonto mit Vorschlagswert (gemischte Bebuchung möglich):
Zur automatischen Verbuchung werden entsprechende Steuerkonten, Skontokonten und ev. Anzahlungskonten benötigt. Die Zuordnung der Konten zu den Steuerprozentsätzen erfolgt unter Finanzbuchhaltung → Stammdaten → Steuerkonten.
Pro verwendetem Steuercode muss eine eigene Zeile angelegt werden, in der die gewünschten Konten für die Steuerbuchung, Skonto und ggf. Anzahlungen hinterlegt werden.
Werden Buchungen über eine Schnittstelle aus einem anderen Programm in die Buchhaltung importiert, muss sichergestellt sein, dass die geänderten Prozentsätze bereits in der Datei richtig übergeben werden.
Die Steuersätze müssen also bereits aus dem Vorprogramm richtig ausgegeben werden.
Falsche Steuersätze können von der NTCS-FIBU nicht automatisch korrigiert werden.
Kontaktieren Sie diesbezüglich ggf. Ihren Softwareanbieter.
Auf der Beilage zur Umsatzsteuervoranmeldung (U31) steht für den Rückzahlungsantrag das neue Feld COV zur Verfügung.
Wird dieses Kennzeichen angehakt, wird das Guthaben fix ausbezahlt und nicht mit anderen Abgaben gegengerechnet:
Das UVA-Formular sowie der XML-Aufbau stehen mittels Patch für folgende Version zur Verfügung:
Version 2020.23.01. ab Patchlevel 62 (und höher)
Version 2020.23.02. ab Patchlevel 58 (und höher)