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Das deutsche Bundeskabinett hat am 12. Juni 2020 erste umfangreiche Maßnahmen des Konjunkturpakets beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entschlossen anzugehen. Dazu zählt insbesondere die befristete Senkung der Umsatzsteuer im zweiten Halbjahr 2020: Die Umsatzsteuer wird vom 1. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 gesenkt. Der reguläre Steuersatz sinkt dabei von 19 % auf 16 %, der reduzierte Steuersatz von 7 % auf 5 %.
Um problemlos mit den neuen Prozentsätzen arbeiten zu können, wurden einige programmtechnische Änderungen vorgenommen. Die Details zu den Einstellungen und Hinterlegungen in FIBU und WWS werden im Folgenden beschrieben.
Alle benötigten Prozentsätze und Hinterlegungen werden durch das Update automatisch für ALLE Buchhaltungen mit Firmensitz Deutschland oder Filiale Deutschland eingespielt.
Es ist kein manuelles Eingreifen notwendig!
Unabhängig davon, ob Sie mit dem Standardkontenrahmen arbeiten, werden die benötigten Hinterlegungen automatisch auf allen Buchhaltungen vorgenommen.
In der Liste mit den Steuerprozentsätzen unter Finanzbuchhaltung → Stammdaten → Prozentsätze wird automatisch die Spalte Aw. Prozentsatz eingefügt. Bei den betroffenen Steuersätzen 19 % und 7 % werden in dieser Spalte die neuen Prozentsätze 16 % bzw. 5 % eingetragen.
Zusätzlich werden zwei weitere Spalten Abw. Prozent gültig von und Abw. Prozent gültig bis angelegt. In diesen Spalten wird bei den betroffenen Steuersätzen 19 % und 7 % das jeweilige Gültigkeitsdatum eingetragen.
Es müssen keine eigenen Steuerkonten angelegt oder hinterlegt werden. Sind in der FIBU Steuerkonten für 16 % bzw. 5 % hinterlegt, dann werden diese für die Verbuchung der Steuer herangezogen. Ist keine Hinterlegung vorhanden, dann werden automatisch die bisherigen Steuerkonten für 19 % bzw. 7 % verwendet.
Für das Buchen der neuen Prozentsätze müssen keine eigenen Konten angelegt werden. Es werden weiterhin die bisherigen Konten verwendet.
Sind die Steuerprozentsätze auf den Konten fixiert oder als Vorschlagswert definiert, dann wird in der Buchungszeile ggf. automatisch der ermäßigte Prozentsatz vorgeschlagen.
Sind die Steuerprozentsätze nicht auf den Konten hinterlegt, dann muss der gewünschte Prozentsatz manuell eingegeben werden.
Wird ein Beleg- oder Leistungsdatum zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 eingegeben, dann wird automatisch der Prozentsatz 16 übernommen bzw. der richtige Steuerschlüssel ausgewählt.
Am rechten oberen Rand der Buchungszeile wird der Hinweis „Abw. Prozentsatz: 16 % statt 19 %“ angezeigt.

Buchung auf Konten mit fixierten Steuerprozentsätzen oder Konten mit Vorschlagswert 19 %
Wird ein Belegdatum zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 eingegeben, dann wird automatisch der Prozentsatz 16 % vorgeschlagen. Zusätzlich wird das Feld Proz freigeschaltet, um – falls notwendig – trotzdem 19 % erfassen zu können. Davon abweichende Prozentsätze können nicht eingegeben werden.
Am rechten oberen Rand der Buchungszeile wird der Hinweis „Abw. Prozentsatz: 16 % statt 19 %“ angezeigt.
Wird ein Belegdatum bis 30.06.2020 bzw. ab 01.01.2021 eingegeben, dann kann für Leistungen, die im Zeitraum zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 erbracht wurden, ebenfalls der abweichende Prozentsatz 16 eingegeben werden. Dazu muss das Leistungsdatum in der Buchung im Feld Leistungsdatum erfasst werden. Das Feld Proz wird freigeschaltet, sobald ein entsprechendes Leistungsdatum erfasst wurde.
Buchung auf Konten ohne Vorschlagswerte
Wird ein Belegdatum oder Leistungsdatum zwischen 01.07.2020 und 31.12.2020 eingegeben, dann wird kein Prozentsatz vorgeschlagen. Der richtige Steuerprozentsatz muss manuell eingegeben werden.
Für den Steuersatz 5 % bzw. 7 % gilt die gleiche Vorgangsweise!
Hinweis | Bei nachträglichen Änderungen von Belegdatum oder Leistungsdatum muss der Prozentsatz ggf. manuell korrigiert werden. |
Für die Ermittlung der Steuersätze bei Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten ist das Datum der Rechnung bzw. das Leistungsdatum ausschlaggebend. Der Steuersatz wird aus der ausgezifferten Rechnung ermittelt.
Beim Buchen ohne offene Posten muss der vorgeschlagene Steuerschlüssel (Steuerprozentsatz) jedenfalls manuell kontrolliert und ggf. korrigiert werden, da kein Rechnungsdatum ermittelt werden kann.
Für den Ausweis der verminderten Prozentsätze wurde von Seiten der Finanz kein eigenes UStVA-Formular herausgegeben.
Die Bemessungsgrundlage und Steuerbeträge der verminderten Prozentsätze (5 % und 16 %) werden in der UStVA in der Zeile 28, Kennziffer 35 ausgewiesen.
Bereits mit 19 % oder 7 % besteuerte Anzahlungen zu nach dem 30.06.2020 ausgeführten Umsätzen sind zu korrigieren, indem die Anzahlungen storniert und mit dem richtigen Prozentsatz eingebucht werden. Die Korrekturen werden in den Zeilen 26 bzw. 27 der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt.
Eine Eintragung in der Zeile 62 der Umsatzsteuer-Voranmeldung für den maßgeblichen Zeitraum im Jahr 2020 ist nicht vorzunehmen!
Die verminderten Steuersätze werden in folgenden Programmen ebenfalls automatisch erkannt bzw. ausgetauscht:
- Automatikbuchungen
- Bankauszugsverbuchung
- Eingangsrechnungskontrolle
- Vorerfassung Buchungen
- Zinsberechnung
Werden Buchungen über eine Schnittstelle aus einem anderen Programm in die Buchhaltung importiert, muss sichergestellt sein, dass die geänderten Prozentsätze bereits in der Datei richtig übergeben werden. Die Steuersätze müssen also bereits aus dem Vorprogramm richtig ausgegeben werden.
Falsche Steuersätze können von der NTCS-FIBU nicht automatisch korrigiert werden.
Kontaktieren Sie diesbezüglich ggf. Ihren Softwareanbieter.
Auf Grund der Hinterlegung der abweichenden Steuerprozentsätze entfällt die Anpassung der WWS-Kontentabellen.
Für die Auftragserfassung, Bestell – und Ankaufserfassung ist das Erfassungsdatum am Erfassungskopf ausschlaggebend.
Beispiel | Auftrag mit Erfassungsdatum 17.06.2020 > 19 % USt ermittelt Auftrag mit Erfassungsdatum 01.07.2020 > 16 % USt ermittelt
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Hinweis | Ausnahme Wiederholfakturen. Hier gelten die Rückfallsebenen „Verrechnet bis Leistungszeitraum/Leistungszeitraum Von-Datum/Erfassungsdatum“
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Weder im Bereich Einkauf noch im Verkauf müssen Konten bzw. Steuerprozentsätze bestehender Daten neu ermittelt werden.
Für das Verrechnen bestehender Aufträge kann folgender Parameter aktiviert werden:
Bereich Warenwirtschaft → Stammdaten → Einstellungen → WWS Parameter → Ausdrucke → Rechnungsdruck → Neuermitteln der Steuerdaten beim (Original-)Rechnungsdruck
2 – nach Leistungsdatum
Somit werden beim Rechnungsdruck die Kontendaten neu ermittelt.
Hinweis | Zur Wiederholung: Das Leistungsdatum wird anhand der Einstellung „Ermittlung Leistungsdatum“ am Erfassungskennzeichen ermittelt. Standard ist Lieferscheindatum. Handelt es sich um eine Erfassungsart ohne (internen) Lieferschein, wird das Rechnungsdatum zum Leistungsdatum. Weitere Optionen sind Leistungsdatum = Fälligkeitsdatum, Leistungszeitraum Bis oder Leistungszeitraum Von. Das Kennzeichen kann manuell am Auftragskopf abgeändert werden.
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In der ER-Kontrolle kann der Steuerprozentsatz ggf. über die Kontextmenüfunktion „Konto und Prozentsatz ändern“ angepasst werden.
Die Logik der Steuerprozentsatzermittlung wurde auch für die Kasse implementiert.
Hier richtet sich die Ermittlung des Prozentsatzes nach dem Kassenerfassungsdatum.