Mit dem BMD DMS ist eine revisionssichere Aufbewahrung Ihrer Belege selbstverständlich möglich!
Die Sicherheit, ...
- Dokumente dann wiederzufinden, wenn Sie diese benötigen.
- den Zustand eines wichtigen Dokumentes jederzeit reproduzieren zu können.
- dass vertrauliche Dokumente nur von autorisierten Personen eingesehen bzw. bearbeitet werden können u. v. a. m.
- Die Eigenschaft "Dokumente versionieren" in allen Kategorien der Mandantenarchive auf "immer versionieren" einzustellen.
Damit kann sogar ein unbeabsichtigtes Bearbeiten von Belegen abgefangen werden. - Die Eigenschaft "Dokumente entfernen" in allen Kategorien des Mandantenarchives bzw. am Archivstamm selbst auf dem Standardwert „nein“ zu belassen.
- Die Bearbeitungsfunktion für alle Kategorien aller Archive nur für Administratoren freizugeben, damit Mitarbeiter die o. a. Eigenschaften der Kategorien nicht umstellen können.
- Das endgültige Löschen von Dokumenten über das Berechtigungssystem nur für Administratoren freizugeben.
- Bearbeitungsprotokolle mit Zeitpunkt und Benutzer für jede Art von Zugriff auf ein Dokument.
- Datenbesitzer-Berechtigungen je Archiv bzw. je Dokumentenkategorie, die sicherstellen, dass nur autorisierte Mitarbeiter auf Dokumente in diesen Archiven bzw. Kategorien zugreifen können.
- Die Zugriffstechnologie (Speicherung über Server), die sicherstellt, dass Mitarbeiter Dokumente ausschließlich über das BMD DMS ansehen und bearbeiten können.
- Check-out-Status für Dokumente, die von einem Mitarbeiter zum Bearbeiten geöffnet werden, damit Dokumente nicht parallel bearbeitet werden können.
- Passwort oder Bearbeitungsschutz per Datenbesitzerberechtigung, die einzelne Dokumente vor dem Ansehen und Bearbeiten schützen.
- CRC-Check von Dokumenten u. v. a. m.
... muss natürlich ausreichend abgesichert sein, um ihren Teil zur Revisionssicherheit des Archives beizutragen. Die BMD Cloud ist dafür bestens geeignet.
- Grundsätzlich ist die Frage, ob die Papier-Belege vernichtet werden können, immer eine Einzelfallentscheidung - seitens der Software ist jedenfalls alles geregelt.
- Generell kann gesagt werden, dass es keinen einzigen bekannten Problemfall gibt.
- Die KSW arbeitet an einem entsprechenden Gutachten, unter welchen Umständen die Kammer ihren Mitgliedern empfiehlt, dass das Papier vernichtet werden kann.
- Wir empfehlen zu dem Thema unser Webinar WebAkademie: LIVE - Papierbelege vernichten – ja klar!