
Grundlegende Informationen zum Controlling finden Sie in der Dokumentation
Erste Schritte.
Inhalt
Die Investitionsprämie ist mit einem Zuschuss vergleichbar. Sie muss je Anlagegut erfasst und analog zur Nutzungsdauer der Investition wieder aufgelöst werden. Es gelten dabei folgende Prozentsätze:
Investitionsprämie (COVID-19) 7 %
Investitionsprämie (COVID-19) 14 % - Ökologisierung
Investitionsprämie (COVID-19) 14 % - Digitalisierung
Investitionsprämie (COVID-19) 14 % - Gesundheit und Life-Science
Im BMD-Kontenrahmen stehen dazu die entsprechenden Konten zur Verfügung:
Der Erhalt der Investitionsprämie ist folgendermaßen zu budgetieren:
Bank (2800) / Investitionsprämie COVID-19 (9555) = Mittelzufluss
Die Auflösung der Investtionsprämie erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der Investition:
Investitionsprämie COVID-19 (9555) / Auflösung Investitionsprämie (4996) = Auflösung über die Nutzungsdauer verteilt
Beispiel | Ein Unternehmer kauft im Dezember 2020 neue Büromöbel um 10.000,00. Die Büromöbel werden mit 7 % (700,00) der Investitionssumme gefördert. Wenn die Büromöbel mit einer Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben werden, muss daher die Auflösung der Investitionsprämie im selben Verhältnis, d. h. jedes Jahr 1/10tel, erfolgen.
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Im Investitionsplan wird die Investition ohne Berücksichtigung der Investitionsprämie erfasst:
Durch die Erfassung im Investitionsplan wird die Abschreibung automatisch im Budget dargestellt:
Die Auflösung der Investitionsprämie muss dann im Budget entsprechend der ND manuell erfasst werden (z. B. im Dezember):
In Summe wird in diesem Beispiel die AfA um die Auflösung der Investitionsprämie verringert - der Gewinn wird somit positiv beeinflusst.
Hinweis | Wird die ANBU verwendet, kann auch die Investitionsprämie COVID-19 direkt in das Controlling Budget übernommen werden. Nähere Details dazu sind unter Investitionsprämie (COVID-19) zu finden.
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Im Finanzplan indirekt werden die Positionen Abschreibung und Auflösung Investitionsprämie automatisch als nicht zahlungswirksam berücksichtigt:
Die Investition wird aufgrund der Erfassung im Investitionsplan automatisch dargestellt:
Die Investitionsprämie muss am entsprechenden Konto (9555) im jeweiligen Monat des Zahlungseingangs manuell erfasst werden:
In Summe wird im Investitionsbereich der Anschaffungswert um die Investitionsprämie gekürzt dargestellt:
Wird die Investitionsprämie nicht im selben Jahr zahlungswirksam, muss im Monat der Zusage der Aufbau der Forderung manuell im Finanzplan berücksichtigt werden.
Der Abbau der Forderung muss ebenfalls manuell im entsprechenden Jahr abgebildet werden, z. B. am Konto 2300 "Sonstige Forderungen".
Aufbau der Forderung (z. B. im Dezember):
Abbau der Forderung (z. B. im Folgeplanjahr):
Im Finanzplan direkt werden die Positionen Abschreibung und Auflösung Investitionsprämie aufgrund der Gliederung des direkten Finanzplanes nicht dargestellt, da sie nicht zahlungswirksam sind.
Die Investition wird aufgrund der Erfassung im Investitionsplan im Investitionsbereich automatisch dargestellt.
Die Investitionsprämie muss am entsprechenden Konto (9555) im jeweiligen Monat des Zahlungseingangs manuell erfasst werden:
Wird die Investitionsprämie nicht im selbem Jahr zahlungswirksam, kann der Zahlungseingang auch in einem Planfolgejahr erfasst werden.
In der Planbilanz wird die Investition vermindert um die Abschreibung im Bereich des Anlagevermögens dargestellt:
Im Einzelnachweis wird die Berücksichtigung der AfA aus dem Budget abgebildet:
Die Investitionsprämie wird um die Auflösung vermindert im Bereich der Rücklagen dargestellt - im Einzelnachweis kann das dazugehörige Detail aufgerufen werden:
Hinweis | Um zu verhindern, dass in der Planbilanz das Konto 4996 aufscheint, muss dort das Konto 9555 als Planbilanz-Konto hinterlegt werden:
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