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Es kamen in diesem Zusammenhang drei Änderungen relativ zeitnah:
- Fixierung der Steuernummern (im Sommer 2020):
Steuernummern wurden auf ein 11-stelliges Format umgestellt und fixiert. D. h., egal ob eine Firma/Person umzieht o. ä, sie behält für immer dieselbe Steuernummer - Schreibweise 99 999/9999. Die ersten beiden Stellen haben sich zwar aus dem damaligen Finanzamt generiert, deuten aber künftig nicht mehr auf die zuständige Dienststelle hin. Es sind einfach die ersten 2 Stellen der Steuernummer. BMD hat dafür ein automatisches Umstellprogramm zur Verfügung gestellt.
- Zusammenlegung von Dienststellen:
14 bisherige Finanzämter wurden per 01.01.2021 zu 7 Dienststellen zusammengelegt. BMD hat dafür ein automatisches Umstellprogramm zur Verfügung gestellt. Dieses hat die Dienststelle im Feld "Finanzamt" geändert. Die Steuernummer war davon aber unberührt, weil sie bereits im Sommer fixiert wurde – daher kein Einfluss mehr auf die ersten beiden Stellen der Steuernummer.
- Finanzamtsreform:
Zentraler Punkt der Reform ist die Reduktion auf nur mehr zwei Finanzämter - "Finanzamt Österreich" und "Finanzamt für Großbetriebe". Sowohl das FAÖ als auch das FAG agieren bundesweit. Die bisherigen Finanzämter existieren weiterhin als Dienststellen des FAÖ. Das FAG verfügt über keine Dienststellen.
Nein. Bei Klienten, die dem "Finanzamt Österreich" zugehörig sind, bleibt die jeweilige Dienststelle hinterlegt. Handelt es sich um eine Dienststelle, die zusammengelegt wurde, erfolgte eine automatische Umstellung. Ist ein Klient allerdings dem neuen "Finanzamt für Großbetriebe" zugehörig, muss das Finanzamt manuell eingetragen werden.
Falls die automatische Umstellung nicht funktioniert hat, können die Umstellprogramme auch nachträglich ausgeführt werden. Wenden Sie sich dafür bitte an den CRM-Support.
Bei jenen Klienten, die künftig zum "Finanzamt für Großbetriebe" gehören, muss das Finanzamt in den Stammdaten auf "Finanzamt 11" geändert werden, da dieses Finanzamt eine eigene Quote und eine eigene IBAN hat. Bei allen anderen Klienten, die dem Finanzamt Österreich zugehörig sind, bleibt die jeweilige Dienststelle hinterlegt, weil die Quote noch auf die Dienststelle läuft und auch deren IBAN für Überweisungen herangezogen werden muss.
Nein. Es gibt verschiedene Kriterien, die darüber entscheiden, ob ein Unternehmen dem FAG zugehörig ist. BMD kann leider keinen Automatismus dafür anbieten.
Nein, das "Finanzamt Österreich" wurde nur zur Vollständigkeit ausgeliefert, damit von diesem die Adresse für Briefe geladen werden kann. Es darf derzeit nicht auf Personen und Firmen hinterlegt werden.
Nein. Steuernummern wurden im Sommer 2020 auf ein 11-stelliges Format umgestellt und fixiert. D. h., egal ob eine Firma/Person umzieht o. ä, sie behält für immer dieselbe Steuernummer.
Dafür wurden folgende Änderungen vorgenommen: Bei allen bisherigen Finanzämtern, die nun zu einer Dienststelle des "Finanzamts Österreich" wurden, wurden in den Standarddaten folgende Felder geändert und an die Adressdaten des "Finanzamt Österreich" angeglichen.
Straße: Postfach 260
Postfach: 260
Plz⁄Ort: 1000 Wien
Die Bezeichnung "Finanzamt" wurde auf "Dienststelle" umbenannt, z. B. Dienststelle Weinviertel.
Im Standardbrief wird künftig bei allen Finanzämtern, mit Außnaheme des "Finanzamts für Großbetriebe", als Finanzamtsbezeichnung beim Platzhalter "Finanzamt" immer "Finanzamt Österreich" angedruckt. Andere Pakete haben ebenfalls Anpassungen in diese Richtung vorgenommen. Damit müssen durch den Anwender keine Anpassungen an Briefvorlagen etc. vorgenommen werden, da der Briefkopf weiterhin korrekt gebildet wird.
Möglicherweise wurden die neuen Standarddaten nicht automatisch importiert. In diesem Fall kann der Import manuell unter Stammdaten → Schnittstellen → Import → 6. Importe Standards gestartet werden.