Wählen Sie im Anlagenbaum die Ansicht → Inventarnummer anzeigen.
Die NTCS Anlagenbuchhaltung ist periodenübergreifend konzipiert. Daher ist in den Folgeperioden keine Jahresübernahme in der Anbu notwendig.
Mit der Jahresübernahme in der NTCS Fibu wird der Zeitraum für die Bearbeitung der NTCS Anbu automatisch um ein Jahr erweitert.
Sie brauchen nur mehr den Gültigkeitsbereich ändern.
Wenn Sie folgende Meldung beim Einstieg in den Anlagenexplorer erhalten, dann sind im Hintergrund fehlerhafte Wirtschaftsgüter oder Wirtschaftsgüter ohne gültige Zugangsbuchung vorhanden. Diese können Fehler in der Berechnung verursachen.
Deshalb ist es notwendig, das Fenster Anlagegut-Zuordnungen mit Klick auf "Ja" zu öffnen und die fehlerhaften Wirtschaftsgüter zu löschen bzw. fehlende Zuordnungen zu erfassen. Sie können die Zuordnung auch später unter Extras → Anlagengut-Zuordnungen starten.
In den Anbu-Stammdaten (Aufruf: ANBU → Stammdaten → Anbu-Stammdaten) können Vorjahre gesperrt werden, indem bei den zugeordneten Fibus das Feld "ANBU-Sperre aktiv“ aktiviert wird.
Dazu brauchen Sie nur in der entsprechenden Zeile auf "Bearbeiten" klicken um das Hakerl in der Spalte "ANBU-Sperre aktiv" zu setzen.
Bitte achten Sie darauf, dass die Sperre fortlaufend, ohne Lücken gesetzt wird.
Die Sperre wird ebenfalls gesetzt, wenn im Bilanzprojekt die Funktion "Projekt abschließen" ausgeführt wird.
Hinweis | Beim Export werden die Anbus nur dann gesperrt, wenn im Reiter "Allgemein" die Sperre gewählt wird.
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Im Anlagenexplorer kann unter dem Menüpunkt Funktionen → "Anlagensummen berechnen und kontrollieren" die Abstimmung zwischen Anlagenbuchhaltung und Finanzbuchhaltung automatisch vom Programm durchgeführt werden. Das Programm führt mehrere Prüfungen durch, deren Ergebnis direkt am Bildschirm im Detail angezeigt wird.
Wurde in der NTCS Fibu auf ein Anlagenkonto gebucht, bei der keine Vorerfassung aktiviert wurde, besteht in der NTCS Fibu nachträglich noch die Möglichkeit, dieses über das Kontoblatt in die Vorerfassung zu übernehmen.
Am Kontoblatt kann mit der Spalte „ANBU-Vorerfassung“ überprüft werden, ob bei der Buchung ein Anlagegut erfasst/erzeugt wurde.

Ein grünes Häkchen bedeutet, dass eine Anbu-Vorerfassung vorhanden ist.

Zwei grüne Häkchen bedeuten, dass die Anbu-Vorerfassung vorhanden ist und das Anlagegut oder die Erweiterung in der Anbu bereits erzeugt wurde.
Gibt es bei einer Buchung kein grünes Häkchen, so klicken Sie diese Buchungszeile an. Danach klicken Sie bitte in der Menüleiste auf "Bilanz/ANBU" und wählen Sie die Funktion "Anlagegut vorerfassen" aus. Im Anschluss öffnet sich das Fenster für die Vorerfassung.
Damit beim Speichern der Buchung in der Fibu bereits die Anbu-Vorerfassung geöffnet wird, definieren Sie bitte in den Fibu-Stammdaten → Konten in den Kontenstammdaten im Feld "ANBU-Erfass-Kz" die Einstellung "ANBU-Vorerfassung".
Werden in der Vorerfassung mehrere Anlagegüter gemeinsam markiert, kann über den Menüpunkt "Funktion" oder mittels rechter Maustaste die Funktion "zu Anlagegut zusammenfassen" aufgerufen werden. Dadurch wird ein Anlagegut mit dem Gesamtwert der zusammengefassten Güter erzeugt und als gemeinsamer Zugang angezeigt. Das Markieren von mehreren Anlagegütern wird mittels gedrückter Strg-Taste und Klick auf die Anlagegüter gemacht.
Soll in Folgejahren eine Zusammenfassung mehrerer Anlagegüter stattfinden, da die Darstellung nicht so detailliert gewünscht ist, oder eine Zusammenfassung übersehen wurde, kann das über eine Umbuchung gelöst werden.
Stellen Sie sich auf das betreffende Anlagegut und wählen Sie mittels rechter Maustaste die Funktion "Umbuchung". Wählen Sie die Inventarnummer, welche mit dem ausgewählten Anlagegut zusammengefasst werden soll.
Im folgenden Dialogfester werden das Datum und die Inventarnummer festgelegt.
Im Journal wird das umgebuchte Anlagegut als Erweiterung dargestellt. Eine Umbuchung kann auch am selben Konto erfolgen.
Weiters gibt es die Möglichkeit, über die Anlagegüterliste mehrere zu markieren und mittels rechter Maustaste oder über das Menü die Funktion "Umbuchung" zu starten.
Es erfolgt eine Abfrage, ob die Güter gemeinsam oder einzeln umgebucht werden sollen.
Im folgenden Dialogfenster kann man die Güter auf eine bestehende Inventarnummer zusammenfassen, oder eine neue Inventarnummer anlegen. Diese wird immer automatisch vorgeschlagen. In diesem Fall hat man auch die Möglichkeit, die Bezeichnung des Anlageguts zu ändern.
Im Journal werden die zusammengefassten Güter als Erweiterungen dargestellt.
Das Inbetriebnahmedatum kann nur im Jahr des Zugangs geändert werden, sofern das Anlagegut nicht aus einer Aktivierung oder Umbuchung stammt und keine weiteren Buchungen, Erweiterungen, Skonti oder Zuschüsse vorhanden sind.
Befinden sich im Jahr des Zugangs, Buchungen, Zuschüsse, Erweiterungen oder Skonto auf dem Anlagegut, so müssen diese vorher über das "Journal" gelöscht werden. Dann kann das Inbetriebnahmedatum bearbeitet werden.
Wurde das Anlagegut mit dem falschen Inbetriebnahmedatum aktiviert, kann die Aktivierung im "Journal" gelöscht werden. Danach können Sie das Anlagegut erneut mit dem gewünschten Inbetriebnahmedatum aktivieren.
Die Anlagenart kann nachträglich geändert werden, wenn das Häkchen im Feld "abnutzbar" auf "Ja" gesetzt ist. Ist das betreffende Anlagegut abnutzbar, steht Ihnen folgende Vorauswahl der Anlagenarten zur Verfügung:
- keine Anlagenart (nicht empfohlen)
- Sachanlage
- geringwertiges Wirtschaftsgut
- immaterielle Anlage
- Gebäude
- PKW
Es stehen ausschließlich "abnutzbare" Anlagearten zur Verfügung.
Wurde das Feld "abnutzbar" mit "Nein" definiert, kann die Anlagenart zwar geändert werden, aber die Felder für die Nutzungsdauer sind gesperrt, wodurch es zu keiner Berechnung der Abschreibung kommt. Das bedeutet, eine Änderung von einer "nicht abnutzbaren Anlage" z. B. Grundstück auf eine "abnutzbare Anlage" z. B. Gebäude, ist nicht möglich.
Das Häkchen "abnutzbar" kann nur im Jahr des Zugangs geändert werden.
Im Anlagenexplorer unter "Ansicht“ können Sie das Journal aufrufen und hier die Abgangsbuchung löschen.
Zeile mit Gesamtabgang markieren und mit F7 löschen. Im Anschluss bei der Abfrage "Abschreibung neu berechnen" auf "Ja" klicken.
Es ist nach wie vor möglich, (versehentlich erfasste) Buchungen wie Abgang, Umbuchung und Erweiterung zu löschen.
Andere Zeilen dürfen nicht geändert werden.
Anwendermanipulationen im Anbu-Journal führten zu Datenverlusten, welche mühsam wiedergestellt werden mussten.
Im Sinne der Datensicherheit muss es möglich sein, mit den zur Verfügung stehenden Funktionen eine ordnungsgemäße Anlagenbuchhaltung zu führen.
Bei Anpassungen, welche sich nicht mit Standardwerkzeugen bewerkstelligen lassen, bitten wir zur Abklärung mit dem Support Kontakt aufzunehmen.
Ziehen Sie im Anlagenexplorer das Wirtschaftsgut mit gedrückter linker Maustaste (Drag & Drop) zur neuen Kostenstelle.

Es erfolgt eine Abfrage, ab welchem Datum die neue Zuordnung gültig sein soll.
Wenn Sie bei mehreren Gütern ein bestimmtes Zuschusskennzeichen hinterlegt haben, können Sie durch folgende Funktion dieses zeitsparend durch ein anderes ersetzen.
Die Funktion finden Sie im Anlagenexplorer unter Stammdaten → Zuschusskennzeichen. Dort wählen Sie das entsprechende Zuschusskennzeichen aus, das Sie ersetzen möchten.
Mit der rechten Maustaste "Zuschusskennzeichen ersetzen“ auswählen. Wählen Sie nun das neue Zuschusskennzeichen aus der Liste aus.
Bei allen entsprechenden Gütern wird das alte Zuschusskennzeichen nun durch das neue ersetzt.
Das alte Kennzeichen kann dann auch ggf. gelöscht werden.
Mit dem Jahresupdate V2018.21.45 wird ein gebuchter und in die ANBU übergeleiteter Skonto in der Anlagenbuchhaltung als Anschaffungs- und Herstellungskostenminderung ausgewiesen.
Es erfolgt keine Saldierung vom Anschaffungswert.
Durch die Gleichschaltung von FIBU und ANBU erfolgt ein periodenreiner, unterjähriger Ausweis. FIBU und ANBU stimmen je Periode zusammen.
Kontoblatt in der FIBU:
Vorerfassung Anlagenbuchhaltung:
Ausdruck Anlagenverzeichnis detailliert:
Möchten Sie einen Ausdruck aus der Anlagenbuchhaltung erstellen, welcher zum Beispiel nur die Wirtschaftsgüter mit der Abschreibungsart "degressiv" enthält, dann filtern Sie in der Anlagengüterliste in der zuvor hinzugefügten Spalte "Abschreibungsart" nach "degressiv'"und führen die Funktion "ausgewählte Anlagengüter drucken" im Menü "Ausdruck" aus.
Hier die genaue Anleitung dazu:
Zum Hinzufügen einer Spalte in der Anlagengüterliste klicken Sie mit rechter Maustaste in den Spaltenkopf und wählen "Spalte hinzufügen":
Im darauffolgenden Fenster wählen Sie die Felder "Abschreibungsart SR" bzw. "Abschreibungsart UR" aus und klicken auf "Übernehmen":
In der entsprechenden Spalte drücken Sie die Funktionstaste F4. Somit wird die Auswahl sofort in den Filter übernommen und Sie können schnell und einfach nach der degressiven Abschreibung filtern:
Alternativ dazu kann man natürlich den Filter in der Filterleiste manuell einstellen.
Mit

kann der Filter wieder zurückgesetzt werden.
Hinweis | Speichern Sie den Filter ab, um ihn gegebenenfalls später nochmals verwenden zu können.
|
Abschließend brauchen Sie nur mehr im Menüpunkt "Ausdruck" die Funktion "Ausgewählte Anlagegüter drucken" auszuführen.
Um die Differenz zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht darstellen zu können, wählen Sie bei Berechnungsart 2 die Einstellung "Steuerrecht" aus. In der Zeile "Ausdruck" wählen Sie den entsprechenden Ausdruck und wählen "Vorschau".
Mit der Ausdrucksart "Anlagenverzeichnis Berechnungsvergleich" erhalten Sie eine Aufstellung zwischen Unternehmensrecht und Steuerrecht.
Mit der Förderungsrichtlinie "COVID-19-Investitionsprämie für Unternehmen" kann eine Investitionsprämie beantragt werden.
Die Investitionsprämie ist je Anlagegut im Feld "Investitionszuschüsse" zu erfassen und grundsätzlich analog zur Nutzungsdauer der Investition aufzulösen. Die Behaltefrist beträgt 3 Jahre. Eine automatische Übernahme der Anlagegüter in das Antragsformular ist nicht möglich.
Lesen Sie in der Hilfedoku
Investitionsprämie (COVID 19) weitere Informationen zur Erfassung dieser in der NTCS Anlagenbuchhaltung nach.
Hinweis zur Erfassung von geringwertigen Wirtschaftsgütern:
Die Investitionsprämie kann grundsätzlich auch für GWG (geringwertige Wirtschaftsgüter) erfasst werden. Beachten Sie in diesem Zusammenhang die Besonderheiten, welche mit der Anlagenart "Geringwertiges Wirtschaftsgut" einhergehen. Üblicherweise wird ein geringwertiges Wirtschaftsgut im ersten Jahr zur Gänze abgeschrieben und automatisch ein Abgang gebucht.
Möchten Sie die Anlagenart GWG verwenden, dann muss in Verbindung mit der Investitionsprämie die Nutzungsdauer von 3 Jahren eingegeben werden. Es erfolgt weiterhin die volle Abschreibung im ersten Jahr, der Abgang wird nach Ablauf der eingegebenen 3 Jahre gebucht.
Sollten Sie das geringewertige Wirtschaftsgut bereits erfasst haben und nachträglich bearbeiten müssen, dann gehen Sie im Jahr der Anschaffung bitte wie folgt vor:
- Anlagegut bearbeiten - ND ändern auf 3 Jahre
- Abgang löschen
- Investitionsprämie erfassen
Alternativ verwenden Sie bei der Erfassung des Wirtschschaftsgutes die Anlagenart "Sachanlage" mit der Eingabe einer Nutzungsdauer von 3 Jahren.
In Verbindung mit der ökosozialen Steuerreform wurde der Investitionsfreibetrag (IFB) eingeführt. Der Investitionsfreibetrag kann erstmals für abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens geltend gemacht werden, die nach dem 31.12.2022 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Der Investitionsfreibetrag (IFB) wird nicht verbucht, sondern in der Anlagenbuchhaltung zugewiesen. Der Investitionsfreibetrag stellt eine zusätzliche Betriebsausgabe dar und mindert den zu versteuernden Gewinn. Er wird aus der Anlagenbuchhaltung in die MWR übernommen und dementsprechend weiterberücksichtigt.
Der Investitionsfreibetrag beträgt grundsätzlich 10% der Anschaffungs- und Herstellungskosten, bei Wirtschaftsgütern im Bereich der Ökologisierung 15% der Anschaffungs- und Herstellungskosten.
Anlagegüter, für die ein IFB in Anspruch genommen wird, sind im Anlagenverzeichnis auszuweisen.
Für die Erfassung des Investitionsfreibetrages (IFB) können Sie im Anlagenexplorer die Funktion "Investitionsfreibetrag zuweisen" verwenden.
Im Rahmen des Konjunktursteuergesetzes kann seit 1.7.2020 alternativ zur linearen Abschreibung eine degressive Abschreibung in Höhe von 30 % geltend gemacht werden.
Beim Erfassen des Anlagegutes achten Sie auf die Abschreibungsart:
Beim Speichern des Zugangs erfolgt die Anlage eines anlagegutbezogenen Berechnungsparameters mit den Einstellungen zur degressiven Abschreibung.
Durch das angehakte Feld "Abschreibungsart wechseln" wird in den Folgejahren automatisch eine "Günstigkeitsprüfung" durchgeführt.
Dabei wird geprüft, ob die degressive oder die lineare Abschreibung günstiger ist und der entsprechende Wert wird ausgewiesen.
Hinweis
| Beachten Sie, dass es für die automatische Verbuchung der degressiven Abschreibung eigene Zeilen zur Hinterlegung der Konten gibt (je Berechnungsart):
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Um vorzeitig von der degressiven auf die lineare Abschreibung zu wechseln, kann die Funktion "AHK/BW/ND ändern" verwendet werden.
Stellen Sie sich im Anlagebaum auf das Anlagegut. Mit Klick auf die rechte Maustaste kann die Funktion "AHK/BW/ND ändern" aufgerufen werden.
Hinterlegen Sie im Bereich "Neue Abschreibungsart" die lineare Abschreibung. Mit Klick auf "Ok" wird im Hintergrund eine anlagegutbezogene Berechnungseinstellung angelegt.