Sehr geehrte NTCS Anwenderin! Sehr geehrter NTCS Anwender!
Mit dem NTCS Update 2025.28.45 erhalten Sie Neuprogramme und Änderungen. Hier finden Sie einen Auszug aus den interessantesten Neuerungen im Bereich der Stammdaten.
- entweder direkt in BMD NTCS über das Symbol des Fragezeichens im Kreis
rechts oben in der Menüleiste

- oder aus einer bestehenden Konversation mit unserem KI-Assistenten
BMD Fox
Mit dem Formular übermitteln Sie Ihre Anliegen strukturiert, effizient und direkt an die zuständige Fachabteilung.
Bereits bei der Eingabe unterstützt Sie BMD Fox, um Ihr Anliegen – wenn möglich – sofort zu lösen.
Bei der Neuanlage von Mitarbeitern kann automatisch ein Lieferantenkonto in der eigenen Buchhaltung erstellt werden.
Motiv: Sie möchten Spesen aus der Lohnverrechnung in der Fibu verbuchen.
Erforderliche Einstellungen:
- In den Personennummernkreisen muss ein Lieferantennummernkreis mit der Ermittlungsart "Konto für Mitarbeiter" existieren.
- Der CRM Parameter "Update als Lieferant in Finanzbuchhaltung" (CRM→ Stammdaten → CRM Parameter→ Mitarbeiter→ KORE/FIBU) muss auf "automatische Anlage" oder auf "Abfrage" gestellt sein.
Die Kontonummer ergibt sich dabei aus dem Startwert des Nummernkreises plus der Mitarbeiternummer. Mitarbeiter und Kunde/Lieferant sind in der Folge nicht miteinander verknüpft. Die Stammdaten müssen also unabhängig voneinander gewartet werden. Die Kontenanlage erfolgt bei jeder Art der Mitarbeitererstellung (z. B. variabler Personenimport, Mitarbeiterimport aus LOHN 5.5, Umstellung eines Bewerbers auf Mitarbeiter).
Im
Mitarbeiter-Navigator gibt es eine neue Funktion, mit der Sie die
Checkliste Übersicht für den jeweiligen Mitarbeiter aufrufen können. In diesem Fenster haben Sie eine Übersicht über alle zum jeweiligen Datensatz zugeordneten Checklisten. Sie können die zugeordneten Checklisten abarbeiten oder auch neue hinzufügen.

Ist am Kundenstamm noch kein Land hinterlegt bzw. als Land
Österreich oder
Schweiz eingetragen, kann eine Steuernummer/Mehrwertsteuernummer erst nach Eingabe eines Finanzamts/Steuerverwaltung erfasst werden. Ohne vorherige Hinterlegung des Finanzamts ist die Eingabe der Steuernummer nicht mehr möglich. Andere Länder sind von dieser Änderung nicht betroffen.
Sie werden in der Zusatzinformation neben dem Feld "Steuernummer" entsprechend hingewiesen, sollte die Eingabe bei einem Kunden aus diesem Grund gesperrt sein.
Motiv: Bei der Eingabe einer österreichischen oder Schweizer Steuernummer wird diese auf Gültigkeit geprüft. Damit diese Prüfung korrekt durchgeführt werden kann, muss das Finanzamt hinterlegt sein. Durch diese Erweiterung wird verhindert, dass für Kunden aus den genannten Ländern eine ungültige Steuernummer gespeichert wird.

Ist am Kundenstamm als Land
Deutschland eingetragen, kann eine Steuernummer auch ohne Finanzamt erfasst werden. Es erfolgt in diesem Fall allerdings keine Prüfung. Wird später ein Finanzamt nacherfasst, wird automatisch auch die Prüfung der Steuernummer nachgeholt.
In der
Gesamtübersicht der
Geldwäsche-Richtlinie werden im Standard nur mehr die Risikobeurteilungen
aktiver Personen angezeigt. Über das Funktionsmenü kann unter "Ansicht" zwischen aktiven und inaktiven Personen umgeschaltet werden.

Wird eine Identifikationsnummer im entsprechenden Feld auf der Person eingetragen, erfolgt im Hintergrund eine automatische Prüfung auf die Gültigkeit dieser Nummer. Bei Eingabe einer ungültigen Identifikationsnummer werden Sie entsprechend darauf hingewiesen.
Am Personenstamm von Kunden oder Gesellschaftern erfolgt die Prüfung, sofern auf der Person im Feld "Land" Deutschland hinterlegt ist. Am Personenstamm von Angehörigen zum Kunden erfolgt die Prüfung, wenn das Land des zugehörigen Kunden Deutschland ist.
Auf Personengruppen ist es jetzt möglich, einen "Datenbesitzer für Bearbeiten" zu hinterlegen. An folgenden Stellen steht das Feld zur Verfügung:
- In der Gruppenverwaltung auf einem Baum: Ein hier hinterlegter "Datenbesitzer für Bearbeiten" wirkt sich nur auf die Bearbeitung der Metadaten des Baums aus. Dies ist vor allem bei Personengruppen mit automatischer Personenzuordnung sinnvoll. Sie können damit die Bearbeitung der hinterlegten Feldzuordnungen schützen. Die hier hinterlegte Datenbesitzergruppe hat keine Auswirkung auf die Knoten des Baums. Bei Personengruppen mit manueller Baumzuordnung ist folglich eine Bearbeitung der Knoten und die entsprechende Personenzuordnung weiterhin uneingeschränkt möglich.
- In der Personengruppe bei den jeweiligen Knoten: Ein hier hinterlegter "Datenbesitzer für Bearbeiten" wirkt sich auf den Knoten selbst aus und zusätzlich für alle untergeordneten Knoten, deren Datenbesitzer für Bearbeiten leer ist. Sind auf untergeordneten Gruppen eigene Datenbesitzergruppen hinterlegt, greifen diese Gruppen an diesen Stellen entsprechend. Benutzer, die nicht zur Bearbeitung berechtigt sind, dürfen den Knoten nicht umbenennen oder verschieben, die Personenzuordnung nicht bearbeiten und auch keine untergeordneten Knoten anlegen.
Bei Personengruppen besteht nun in der
Gruppenzuordnung die Möglichkeit, zwischen aktiven und inaktiven Personen umzuschalten. Bei der Auswahl einer Gruppe, z. B. beim Starten einer Auswertung, werden die Personen entsprechend dem Ansichtsfilter übernommen.

Bei den Compass-Scheinunternehmen stehen zwei neue Felder zur Verfügung, mit denen Sie entsprechend den Angaben des BMF auch die Informationen für den "Zeitpunkt als Scheinunternehmen" und "Rechtskraft Bescheid" in NTCS erhalten. Sollten in den entsprechenden Feldern keine Daten angezeigt werden, müssen die Scheinunternehmen ggf. neu geladen werden. Starten Sie dafür Funktionen > Scheinunternehmen neu laden. Allgemeine Informationen zum Thema finden Sie in der Hilfe zum Fenster
Scheinunternehmen.

Das Compass Monitoring unterstützt jetzt auch die Anzeige von als ausgeschieden gemeldeten Gesellschaftern. Betroffene Gesellschafter werden beim Ausführen der Monitoring-Aufgabe unter dem Knoten "Eigentümer" mit einem rot durchgestrichenen Dokumentensymbol dargestellt.

Im
Compass-Monitoring wird das Feld "Compass-/BVD-Monitoring" vom Personenstamm wieder berücksichtigt. Mit diesem Feld kann das Monitoring je Person aktiviert bzw. deaktiviert werden. Das Feld wird automatisch auf "Ja" gesetzt, wenn eine Person über Compass neu angelegt wird bzw. wenn zu einer bestehenden Person erstmals ein Stammdatenabgleich durchgeführt wird.
Für die UID-Prüfung im Stufe-2-Verfahren wurden Änderungen implementiert, um die Anzahl der Anfragen an den FinanzOnline-Webservice zu reduzieren und die Performance zu verbessern.
Erhält eine UID-Nummer bei der Prüfung das eindeutige Ergebnis "gültig" oder "ungültig", wird das Prüfergebnis dieser UID-Nummer bei einer erneuten Prüfung am selben Tag aus dem Cache geladen und nicht tatsächlich erneut vom Prüfservice abgefragt. Eine tatsächliche Abfrage einer UID-Nummer mit eindeutigem Prüfergebnis ist somit nur mehr maximal 1x pro Tag möglich.
Diese Änderung betrifft Prüfungen mit folgenden FinanzOnline-Codes:
- 0 - Die UID-Nummer des Erwerbers ist gültig.
- 1 - Die UID-Nummer des Erwerbers ist nicht gültig.
- 4 - Die UID-Nummer des Erwerbers ist falsch.
Alle anderen FinanzOnline-Codes sind von dieser Änderung ausgenommen.
Ob ein Prüfergebnis vom Prüfservice oder aus dem Cache stammt, ist im "BMDBUERO.LOG" ersichtlich.
Am Firmenstamm kann künftig auch das Feld "Publizitätspflicht" verwaltet werden. Damit kann bei Kleinstunternehmen gekennzeichnet werden, ob der Jahresabschluss beim Unternehmensregister offengelegt werden soll. Die Einstellung muss somit nicht bei jedem Erzeugen des Jahresabschlusses neu gesetzt werden.
Wird das Feld am Kundenstamm befüllt, wird dieses durch das Update von Person auf Firma aktualisiert, sofern der Kunde mit der Firma durch das Feld "Entspricht Firma" verknüpft ist.
Zudem wird das Feld auch in den Firmenvorjahren historisch mitgeführt.
Feldverhalten:
Wird bei der Auswahl der Größenklasse die "Kleinstkapitalgesellschaft" ausgewählt, befüllt sich das Feld "Publizitätspflicht" automatisch mit "Hinterlegung".
Die Größenklassen "klein", "mittelgroß" und "groß" befüllen im Feld "Publizitätspflicht" automatisch die Ausprägung "Offenlegung".
Voraussetzung für das automatische Befüllen der Publizitätspflicht nach Hinterlegung einer Größenklasse ist, dass das Land der Firma Deutschland ist!