Sehr geehrte NTCS Anwenderin! Sehr geehrter NTCS Anwender!

Mit dem NTCS Update 2026.29.01 erhalten Sie Neuprogramme und Änderungen. Hier finden Sie einen Auszug aus den interessantesten Neuerungen im Bereich der Deutschen LEA. Bitte beachten Sie zusätzlich die allgemeinen Neuerungen der Leistungserfassung und -abrechnung im Dokument Updatebeilage LEA 2026.


 Allgemeines

 Der schnellste Weg zu unserem Support

Nutzen Sie unser neues Kontaktformular: Kontakt zu BMD
  • entweder direkt in BMD NTCS über das Symbol 1553979254000005460.png rechts oben in der Menüleiste

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  • oder aus einer bestehenden Konversation mit unserem KI-Assistenten A_Fox.bmp BMD Fox
Mit dem Formular übermitteln Sie Ihre Anliegen strukturiert, effizient und direkt an die zuständige Fachabteilung.
Bereits bei der Eingabe unterstützt Sie BMD Fox, um Ihr Anliegen – wenn möglich – sofort zu lösen.

 Organisation und Stammdaten

 Auslieferung der RVG- und STBVV-Gebührentabellen

Per 01.06.2025 gibt es für Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und per 01.07.2025 für die Vergütungsverordnung für Steuerberater (STBVV) neue gültige Werte. Damit Sie Ihre Leistungsabrechnung gesetzeskonform, zeitgemäß und ohne zusätzlichen manuellen Aufwand durchführen können, stellt BMD die aktualisierten Werte zur Verfügung. Diese Werte sind für alle Mandate, die ab diesem Zeitpunkt erteilt werden, gültig. Eine rückwirkende Änderung für bestehende Mandate gibt es nicht.

Die Funktion für die Umstellung finden Sie im Menü des Fensters Gebührentabellen. Diese muss auch für mehrere Firmen nur ein einziges Mal pro Datenbank ausgeführt werden.

Beispiel anhand STBVV: Funktion "Umstellung 2025 STBVV"

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Nach dem Ausführen der Funktion erscheint ein Fenster, in dem entschieden werden kann, ob die bestehenden Rechnungsvorlagen ebenso allesamt automatisch auf die neuen Werte aktualisiert werden sollen: "Umstellung durchführen? Rechnungsvorlagen ebenfalls umstellen?"

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Bei Bestätigung der Schaltfläche "Ok" wird Folgendes im Programm umgestellt:
  • Es werden die für STBVV ab 01.07.2025 gültigen Gebührentabellen-Werte importiert. Auf die bestehenden Gebührentabellen-Werte kann jedoch weiterhin zugegriffen werden!

  • Die geänderten Mindest- und Höchstgebühren werden in den Artikelstämmen eingespielt. Auf die bislang gültigen Werte der betroffenen Artikel kann jedoch NICHT mehr zugegriffen werden. Bei Bedarf muss ein passender Artikel mit den bislang gültigen Werten manuell angelegt werden.

  • Nach der Umstellung ist die Funktion im Fenster "Gebührentabellen" nicht mehr verfügbar. Das Fenster schließt sich automatisch.
Nach dieser Umstellung werden bei jeder Erfassung von Gebührenartikeln, Leistungen und Rechnungsvorlagen die NEUEN Werte vorgeschlagen.
Mit dem Feld "Gebührentabellen-Version" kann im Zuge der Erfassung jedoch weiterhin auf die Werte der bislang gültigen Gebührentabellen zugegriffen werden:

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 Fakturierung

 ZUGFeRD und XRechnung (XML-Rechnung) 

Die XML-Standardrechnungsformulare für ZUGFeRD und XRechnung wurden wie folgt aktualisiert:
  • ZUGFeRD 2.3
  • XRechnung 3.0.2
Das ist neu:
  • Korrekte Darstellung der Positionstexte
    Alle Texte werden nun so in die XML-Rechnung übernommen, wie sie auch auf der PDF-Rechnung erscheinen (z. B. "Buchführung mit Kontieren § 33 Abs. 1 StBVV").

  • Berücksichtigung individueller Anpassungen
    Manuelle Änderungen über die Felder "Leistungstext" oder "Gebührentext" werden automatisch berücksichtigt.

  • Mehr Transparenz für den Empfänger
    Angaben wie Satz, Gegenstandswert oder Zeitraum werden künftig ebenfalls als Positionsbeschreibung übermittelt. So erhält der Rechnungsempfänger alle wichtigen Informationen direkt in der elektronischen Rechnung.
Um die aktualisierten Formulare zu erhalten, ist es notwendig, diese zu importieren. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Hilfedokumentation XML-Rechnungen mit der NTCS LEA.

 Hinweis bei Unterschreitung des Mindestgegenstandswertes

Bei der Aufbereitung von Honorarnoten wird nun automatisch geprüft, ob der in den Rechnungsvorlagendetails erfasste Gegenstandswert unter dem im Artikelstamm definierten Mindestgegenstandswert liegt. Wird eine Unterschreitung festgestellt, erscheint während der Aufbereitung eine eindeutige Hinweismeldung mit konkreten Angaben zu Mandant, Vorlage und betroffenen Gebührenartikel.

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Die Honorarnote wird in diesem Fall weiterhin erstellt, jedoch zunächst mit dem ursprünglich erfassten (zu niedrigen) Gegenstandswert. Um eine korrekte Abrechnung sicherzustellen, sind daher zwei Anpassungen erforderlich:
  • Korrektur des Gegenstandswerts direkt in der aufbereiteten Honorarnote
  • Aktualisierung des Gegenstandswerts in der zugehörigen Rechnungsvorlage
Diese Erweiterung unterstützt eine frühzeitige Erkennung von Abweichungen und stellt sicher, dass fehlerhafte Gegenstandswerte nachhaltig korrigiert werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Hilfedokumentation Gebührenabrechnung nach Rechnungsvorlagen (Deutschland).