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Eine Fristverlängerung kann für Steuerfälle nur beantragt werden, wenn ein Abruf vorliegt, die Funktion ist sonst inaktiv.
 
Fristverlängerung.jpg
 
Wenn die Fristverlängerung über XML an FinanzOnline erfolgen soll, muss außerdem der Begründungstext (dieser ist ein Pflichtfeld in FinanzOnline) eingegeben werden. Fristerklärungen werden für diese Zwecke vom System mit Steuererklärungsart "Fristverlängerung" gekennzeichnet. 
 
Folgende Funktionen stehen Ihnen in diesem Fenster über die Menüleiste zur Verfügung:

Bearbeiten
A_FILESAVE.bmp Kopieren Datensatz
Kopiert den markieren Datensatz.
A_FILESAVE.bmp Einfügen Datensatz
Fügt den markierten Datensatz ein. Diese Funktion ist erst nach dem Kopieren eines Datensatzes aktiv.

Ausdruck
A_FILESAVE.bmp Datenblatt
Nach der Eingabe des Verlängerungsdatums ist es möglich, ein Datenblatt zur Fristverlängerung auszudrucken.

Extras
A_XML.bmp XML-Fristverlängerung erstellen
Diese Funktion erstellt die XML-Datei.
A_XML.bmp E-Government-Detail
Diese Funktion öffnet die XML-Verwaltung.
A_XML.bmp E-Government-Pakete
Diese Funktion öffnet die XML-Paketliste.
A_FILESAVE.bmp Protokoll - Verlängerung
Zeigt das Protokoll zur Verlängerung.
A_FILESAVE.bmp Datensatzprotokoll - Verlängerung
Zeigt das Datensatzprotokoll zur Verlängerung.


Standardfeldauswahl Fristverlängerungen

Feldauswahl.png Standardfeldauswahl Fristverlängerung
 


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Siehe auch: