
Bilanzierung und Steuern
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Im Steuer-Navigator im Menüpunkt "Steuererklärungen" finden Sie den Aufruf für das Fenster "Erklärungen zuordnen".
Im Fenster "Erklärungen zuordnen" sehen Sie im linken Fensterteil alle möglichen Erklärungen und im rechten Fensterteil die bereits zugeordneten Erklärungen.
Um eine Erklärung zuzuordnen, klicken Sie auf der linken Seite auf die Erklärung und schieben diese mit dem Pfeil nach rechts. Die markierte Erklärung auf der linken Seite kann auch mit Doppelklick zugeordnet werden.
Grundsätzlich sind immer zuerst die Haupterklärungen und dann die Nebenerklärungen zuzuordnen.
Beim Zuordnen der Erklärung wird die Rechtsform geprüft. Werden auf der linken Seite Erklärungen in grau angezeigt, so sind diese für die im Kundenstamm bzw. im Firmenstamm eingetragene Rechtsform nicht zulässig.
Wenn eine Quotenverwaltung existiert, werden die Haupterklärungen von dort übernommen.
Mit dem Pfeil nach links können bereits zugeordnete Erklärungen wieder gelöscht werden.
Mit einem Doppelklick auf der rechten Seite öffnen Sie die Erklärung.
Im Fenster "Erklärungen zuordnen" kann auch ein anderes Land ausgewählt werden, um die entsprechenden Erklärungen zuordnen zu können.
Um beispielsweise deutsche Formulare zuordnen zu können, ist eine entsprechende Lizenz notwendig!
Rechts oben kann man das ausgewählte Jahr ändern und sieht dann, welche Erklärungen zugeordnet sind bzw. kann man für das entsprechende Jahr Erklärungen zuordnen.
Im Steuer-Navigator unter Steuererklärungen → Steuererklärungen können Sie eine Liste mit allen Erklärungen, die in diesem Jahr bei diesem Mandanten gemacht wurden, aufrufen.
Sie können in dieser Liste beispielsweise die Erklärungen drucken, XML-Dateien erstellen, neue Erklärungen zuordnen oder die Erklärungen mit Doppelklick öffnen.
In der Liste "Steuererklärungen" haben Sie die Möglichkeit, Nebenformulare einzeln auszudrucken. Wählen Sie zuerst in der Liste das gewünschte Nebenformular aus und starten Sie danach in der Menüleiste unter "Ausdruck" die Funktion "Erklärung drucken".
In Fällen, in denen bei einem Mandanten mehrere E1a oder E1b vorhanden sind und die Betriebsadresse identisch ist, kann es sinnvoll sein, eine individuelle Bezeichnung für den Ausdruck des Berechnungsblatts zu verwenden. Dies erleichtert die Zuordnung und sorgt für eine klare Übersicht.
Hierfür muss in der Liste "Steuererklärungen" in der Spalte "Bezeichnung für Ausdruck verwenden" das Häkchen gesetzt werden.
In der Liste "Steuererklärungen" sehen Sie anhand des Prüfkennzeichens, ob die Erklärungen korrekt erstellt wurden.
In der Spalte "XML-File erstellt" erhalten Sie ein grünes Häkchen, sobald die Datei erstellt wurde:
Wenn die Erklärung paketiert wurde, haben Sie auch in der Spalte "Abgabestatus" ein Häkchen als Symbol.
Nach dem Einreichen der Erklärung scheint in der Spalte "Abgabestatus" ein Ordner mit einem Häkchen als Symbol auf.
Wurde eine Erklärung auf einem falschen Mandanten erstellt, so haben Sie im Fenster "Steuererklärungen" die Möglichkeit, unter "Extras" die Funktion "Erklärungen verschieben" aufzurufen.
Wurde eine Erklärung bereits eingereicht und die Databoxrückmeldung war positiv, so kann diese nicht mehr bearbeitet werden.
Möchten Sie dazu eine Berichtigung einreichen, so ist es erforderlich, dass Sie zu dieser Erklärung ein zweites Modell anlegen.
Dies können Sie im Fenster "Steuererklärungen" unter "Extras" mit der Funktion "Erklärung kopieren" durchführen.