Der Steuer-Navigator kann aufgerufen werden aus dem Hauptmenü im Paket Bilanzierung und Steuern → Steuererklärungen → Steuer-Navigator.
Wenn Sie ein Bilanzprojekt angelegt haben, kann der Steuer-Navigator aus dem Bilanzprojekt unter dem Ordner "Steuererklärungen" aufgerufen werden.
In diesem Fall werden die Kundennummer und das Jahr im Steuer-Navigator gleich richtig vorgeschlagen und die NTCS FIBU ist in den Steuerstammdaten bereits eingetragen.
Der Steuer-Navigator gliedert sich in drei Bereiche: Im ersten Block finden Sie die Kopfdaten, im zweiten die Stammdaten und im dritten den Navigator-Baum.
Für die Anzeige des Steuer-Navigators kann die linke oder die rechte Startleiste ausgewählt werden. Standardmäßig wird der Steuer-Navigator in der linken Startleiste angezeigt.
Mit Klick auf die rechte Maustaste am Symbol für den Steuer-Navigator erscheint die Funktion "In der rechten Startleiste". Wenn Sie diese Funktion anklicken, so wechselt der Steuer-Navigator in die rechte Startleiste.
Wenn bei Ihnen der Steuer-Navigator in der rechten Startleiste angezeigt wird, Sie wollen ihn aber links haben, so klicken Sie mit der rechten Maustaste auf das Symbol des Steuer-Navigators und es erscheint die Funktion "In der linken Startleiste" Wenn Sie die Funktion anklicken, so wechselt der Steuer-Navigator in die linke Startleiste.
Sie können sowohl am Kunden als auch am Gesellschafter und Angehörigen Steuererklärungen erstellen, berechnen und drucken. Unsere Empfehlung ist allerdings, die Erklärungen am Kunden und nur in Ausnahmefällen am Gesellschafter/Angehörigen anzulegen. Einerseits ist die Quotenverwaltung leichter zu bedienen, andererseits auch das Dokumentenmanagementsystem. Die Abholung der Daten aus der Databox, eine anschließende Archivierung der Bescheide und die Leistungserfassung erfolgen immer am Kunden.
Sie haben die Möglichkeit, die Firma, zu der der Kunde angelegt worden ist, im Steuer-Navigator anzeigen zu lassen. Dazu wählen Sie im weißen Bereich des Steuer-Navigators mit rechter Maustaste die Funktion "Navigator anpassen". Unter "Funktionen" wählen Sie die Funktion "Firmennummer anzeigen".
Damit die Firmennummer angezeigt wird, muss der Steuer-Navigator einmal geschlossen und wieder geöffnet werden.
Hinweis
| Mit der Funktion "Navigator anpassen" können auch einzelne Punkte im Steuer-Navigator ausgeblendet oder eingeblendet werden. Entfernen bzw. setzen Sie bei der gewünschten Funktion, die Sie nicht mehr angezeigt oder zusätzlich im Steuer-Navigator angezeigt haben möchten, das Häkchen.
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Im Bereich Stammdaten haben Sie die Möglichkeit, die notwendigen Stammdaten für die Steuererklärungen zu bearbeiten. Es wird hier beispielsweise zum Kunden-, Firmen-, FIBU- bzw. Angehörigenstamm verzweigt.
Im Punkt "Kunden" können Sie z. B. die Steuernummer, den Ehepartner, die Regelbesteuerung und viele weitere Daten kontrollieren, abändern und ergänzen.
Aus den Stammdaten kann mit der Funktion "Wechsel zum Ehepartner" direkt der Ehepartner im Steuer-Navigator aufgerufen werden. Voraussetzung ist, dass der Ehepartner in der NTCS angelegt und in den Kundenstammdaten im Feld "Ehepartner" hinterlegt ist.
Im Punkt "
Steuerstammdaten" werden jahresbezogen die Absetzbeträge, der Familienstand des Steuerpflichtigen etc. gewartet. Außerdem besteht hier die Möglichkeit, die Firma und Fibu zu hinterlegen, aus der die Werte für die einzelnen Erklärungen übernommen werden sollen. In den Steuerstammdaten kann weiters der Mehrkindzuschlag deaktiviert werden, sodass keiner berechnet wird.
In den Beteiligungsverhältnissen können Sie speziell über die Stichtagsliste Beteiligungen kontrollieren und bearbeiten.
Unter "Angehörige" können Kinder und Ehepartner zugeordnet bzw. angelegt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie im Dokument
Anlage Angehörige.
Bei Verwendung der
Quotenverwaltung können Sie hier auch in die Quote verzweigen.
Im Punkt "Steuererklärungen" stehen Ihnen folgende Funktionen zur Verfügung:
Erklärungen zuordnen | Mit dieser Funktion haben Sie die Möglichkeit, die entsprechenden Erklärungen zuzuordnen, die Sie bei diesem Kunden benötigen. Wenn eine Quotenverwaltung existiert, werden die Haupterklärungen von dort übernommen.
Die Nebenerklärungen können aus dem Menü übernommen werden. Beim Zuordnen der Erklärung wird die Rechtsform geprüft. Werden auf der linken Seite Erklärungen in grau angezeigt, so sind diese für die im Kundenstamm bzw. im Firmenstamm eingetragene Rechtsform nicht zulässig.
Sind Erklärungen im Vorjahr vorhanden, können diese im Zuordnungsfenster unter "Extras" mit der Funktion "Haupterklärungen aus dem Vorjahr übernehmen" und "Nebenerklärungen aus dem Vorjahr übernehmen" im laufenden Jahr angelegt werden.
Unter "Extras" kann mit der Funktion "Steuererklärungen" die Liste aller möglichen Steuererklärungen aufgerufen werden.
In diesem Fenster gibt es die Funktionen "Steuererklärungen exportieren" und "Steuererklärungen importieren". In Ausnahmefällen kann hier der Import der Steuererklärungen ausgelöst werden.
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Steuererklärungen | Im Punkt "Steuererklärungen" können Sie eine Liste der zugeordneten bzw. erstellten Erklärungen aufrufen. In dieser Liste werden alle Erklärungen angezeigt, die in diesem Jahr bei diesem Mandanten erstellt worden sind. Sie können hier beispielsweise die Erklärungen drucken, XML-Dateien erstellen, neue Erklärungen zuordnen oder die Erklärungen mit Doppelklick öffnen. Weitere Informationen bezüglich der Funktionen in dieser Liste finden Sie im Dokument Detailinformationen für Steuererklärungen. |
Steuerübersicht | Die Steuerübersicht ermöglicht Ihnen den Ausdruck einer Übersicht der Gutschrift oder Nachzahlung der erstellten Erklärungen. Weiters besteht auch die Möglichkeit, die VZ, die Anspruchszinsen und die GSVG-Berechnung auszudrucken. |
Alles drucken | Die Funktion "Alles drucken" ermöglicht einen Sammelausdruck aller Erklärungen, Berechnungsblätter, Beilagen, Notizen und Dokumente. Im Druckdialog entscheiden Sie, was Sie beim Ausdruck dabeihaben möchten: |
Folgende Funktionen stehen Ihnen im Punkt "Berechnung" zur Verfügung:
Lohnzettel
In der Lohnzettelverwaltung können Lohnzettel auch manuell angelegt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in diesem Hilfedokument unter:
Lohnzettel.
Sonderausgaben
Beim Öffnen des Formulars erfolgt die automatische Abfrage, ob Sonderausgaben aus FinanzOnline importiert werden sollen. Der Import der Sonderausgaben kann im Fenster "Sonderausgaben" mit der Funktion "Import aus FinanzOnline" auch manuell ausgelöst werden. In diesem Fenster können Sonderausgaben auch manuell angelegt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in diesem Hilfedokument unter:
Sonderausgaben.
Mehr-/Weniger-Rechnung
Mit Aufruf dieser Funktion verzweigen Sie sich in die Mehr-/Weniger-Rechnung der Finanzbuchhaltung. Im Fenster "Mehr-/Weniger-Rechnung" kann mit dem Plus-Symbol "+" ein neuer Datensatz angelegt werden. In der Menüleiste unter "Funktionen" lässt sich der Import von Daten aufrufen, der aus der FIBU, der ANBU, der Kfz-Verwaltung, den Personalrückstellungen, den langfristigen Rückstellungen, den latenten Steuern und aus Excel erfolgen kann. Nähere Informationen zu weiteren Funktionen in der Mehr-/Weniger-Rechnung entnehmen Sie der Dokumentation
NTCS Mehr-/Weniger-Rechnung.
Verlustvorträge
In der Verlustvortragsverwaltung können historische Verluste (Verluste, die entstanden sind, bevor die Erklärungen in der NTCS erstellt wurden) nacherfasst werden. Mit dem Plus-Symbol "+" kann ein neuer Datensatz angelegt werden. Einzugeben sind Verlustjahr, Verlustart, Höhe des Verlustes und die Anrechnung bisher. Die Auflösung in den Folgejahren erfolgt automatisch. Die laufenden Verluste werden automatisch in die Verlustvortragsverwaltung übernommen und gewartet. Nähere Informationen zu den Verlustvorträgen finden Sie in der Dokumentation
Verlustvortragsverwaltung.
Übergangsverluste
In der Übergangsverlustverwaltung können Übergangsverluste erfasst werden. Bei Eingabe eines Verlustes in die Kennzahl 9010 in der Steuererklärung werden automatisch ein Datensatz und die sieben Verlustsiebtel in der Übergangsverlustverwaltung angelegt und anschließend in die Kennzahl 9242 eingetragen. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation
Übergangsverlustverwaltung.
Mindest-KöSt aus Vorjahren
In der Mindest-KöSt-Verwaltung kann die nicht verbrauchte Mindestkörperschaftsteuer aus vorangegangenen Jahren nacherfasst werden. Mit dem Plus-Symbol "+" können neue Datensätze angelegt werden. Es ist das Jahr einzugeben und dann bei der Eingabe der Mindestkörperschaftsteuer zwischen "aufwandswirksam" und "erfolgsneutral" zu unterscheiden. Eine eventuelle Auflösung und der entsprechende Restbetrag werden vom Programm automatisch ermittelt. Der Satz für das laufende Jahr wird danach immer automatisch vom Programm angelegt. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation
Mindest-KöSt aus Vorjahren.
KöSt-Rückstellung
Mit Aufruf dieser Funktion wird Ihnen das Fenster für die Rückstellungsberechnung geöffnet. In diesem Fenster kann die Rückstellung berechnet und im Anschluss auch gleich in die Fibu gebucht werden. Nach dem Verbuchen der Rückstellung haben Sie die Möglichkeit, auch den Gewinn automatisch verbuchen zu lassen. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation
K1 - Körperschaftsteuererklärung
GSVG
Mit Aufruf der Funktion "GSVG" wird das Fenster für die GSVG-Rückstellungsberechnung geöffnet. In diesem Fenster können alle notwendigen Eingaben für die Rückstellungsberechnung erfasst werden. Die Rückstellung wird vom Programm berechnet. Aus diesem Fenster kann die Rückstellung und der Gewinn automatisch gebucht werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation
GSVG Berechnung und Verbuchung.
Vorauszahlungen
Mit Aufruf der Funktion "Vorauszahlungen" wird die Vorauszahlungsberechnung gestartet. Die notwendigen Informationen für die festgesetzte bzw. anrechenbare Steuer werden automatisch aus dem Formular übernommen. Wird beim Veranlagungsdatum ein späteres Datum eingetragen, so werden die entsprechenden Vorauszahlungsfelder geöffnet. Diese können bei Bedarf an die tatsächlich schon geleisteten Vorauszahlungen angepasst werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation
Vorauszahlungsberechnung.
Anspruchszinsen
Mit Aufruf dieser Funktion wird die Berechnung der Anspruchszinsen geöffnet. Die Nachzahlung bzw. Gutschrift wird aufgrund der Steuerberechnung automatisch vorgeschlagen. Der Zinslauf beginnt grundsätzlich mit dem 1. Oktober des Folgejahres und endet mit Erteilung des Bescheides, der eine Nachforderung ausweist. Das Datum, ab dem im jeweiligen Jahr Anspruchszinsen berechnet werden, wird automatisch vorgeschlagen. Die Berechnung der Anspruchszinsen erfolgt auf Basis der hinterlegten Zinssätze. Diese Zinssätze werden laufend von BMD gewartet, Änderungen werden mittels WebUpdate zur Verfügung gestellt. Unter "Erfassen Zinssätze" kann der Zinssatz manuell eingegeben werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation
Anspruchszinsenberechnung.
Umsatzsteuerzinsen
Mit Aufruf dieser Funktion haben Sie die Möglichkeit, Umsatzsteuerzinsen zu berechnen. Die Berechnung der Umsatzsteuerzinsen erfolgt auf Basis der hinterlegten Zinssätze. Diese Zinssätze werden laufend von BMD gewartet. Die Nachforderungs- bzw. Guthabenzinsen und der zinsenfreie Zeitraum werden laut Ihren Eingaben angezeigt. Die Bagatellgrenze von € 50,00 wird automatisch berücksichtigt, auch bei der Ermittlung des zinsfreien Zeitraums. Nähere Informationen zu den Eingabemöglichkeiten und zum Berechnungsfenster finden Sie in der Dokumentation
U1 - Umsatzsteuererklärung
Pauschalierungsvergleich
Im Pauschalierungsvergleich können verschiedene Varianten der Pauschalierung miteinander verglichen werden, dazu sind einige Einstellungen notwendig. Es muss in den Fibu-Stammdaten eine Berufsgruppe hinterlegt sein, damit der passende Prozentsatz herangezogen wird. Im Feld "Berufsgruppe Pauschalierung" kann auch die Basispauschalierung mit 6 % und 12 % hinterlegt werden. Im Feld "Kleinunternehmer Betriebsausgabenpauschalsatz" können Sie einstellen, ob es sich um einen Produktions- oder einen Dienstleistungsbetrieb handelt. Maßgeblich für die Berechnung ist die im Kundenstamm erfasste Branche. In den Stammdaten der einzelnen Konten sind weitere Einstellungen für den Pauschalierungsvergleich notwendig. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation
Pauschalierungsvergleich.
Gastgewerbepauschalierung
Die Gastgewerbepauschalierung steht grundsätzlich allen Gastgewerbebetrieben (Berechtigung gem. § 111 GewO) bis zur festgesetzten Jahresumsatzgrenze zur Verfügung. Dieses System ermöglicht es, einige Gruppen von Betriebsausgaben durch umsatzorientierte Pauschalbeträge (Grundpauschale, Mobilitätspauschale, Energie- und Raumpauschale) zu ersetzen. Für die Gastgewerbepauschalierung gilt neben der Umsatzgrenze auch eine 3-Jahresbindung an die Pauschalierung. Diese Bindung gilt auch für die Wiederpauschalierung nach Wechsel in die normale Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Als Entscheidungshilfe steht Ihnen die Funktion "Gastgewerbepauschalierung" für den Günstigkeitsvergleich zur Verfügung. Nähere Informationen zu den notwendigen Einstellungen und Funktionen in der Gastgewerbepauschalierung finden sie in der Dokumentation
Gastgewerbepauschalierung.
Abgabenrechner
Mit Aufruf der Funktion "Abgabenrechner" können Sie jederzeit eine unverbindliche Berechnung der Einkommensteuerlast oder -gutschrift bzw. der Sozialversicherungsabgaben durchführen. Dieser Rechner ist unabhängig von den Steuererklärungen zu betrachten. Sie geben die Werte manuell ein und die daraus resultierende Berechnung dient nur als Vorabergebnis. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert und ein Ausdruck der Berechnung ist nicht vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass diese Vorberechnung die endgültige Steuerberechnung, die nur auf Basis der Steuererklärung erfolgt, nicht ersetzt.
Das Fenster des Abgabenrechners ist übersichtlich in zwei Bereiche unterteilt. Links befinden sich die Eingabefelder, in denen Sie die relevanten Daten für die Vorberechnung erfassen können. Auf der rechten Seite sehen Sie die berechneten Ergebnisse, die nach jeder Eingabe automatisch aktualisiert werden. Nähere Informationen zum Abgabenrechner finden Sie in der Dokumentation
Abgabenrechner.
Folgende Funktionen stehen Ihnen im Punkt "Online" zur Verfügung:
E-Government-Zentrale:
Die E-Government-Zentrale bietet eine übersichtliche Oberfläche, in der von der Übermittlung bis zur Rückmeldung alle Informationen verfügbar sind. Die einzelnen Bereiche sind über die Reiter aufrufbar:

- Im Reiter "Details" sehen Sie eine Übersicht aller bereits erstellten, offenen und freigegebenen Erklärungen.
- Im Reiter "Pakete" sehen Sie alle erstellten Pakete. Diese Pakete können zu jedem beliebigen Zeitpunkt übermittelt werden. Dazu markieren Sie das Paket und wählen "Paket senden".
- Im Reiter "Databox" sehen Sie unter "Einträge" alle Schriftstücke, welche durch die Funktion "Databox auslesen" in die E-Government-Databox geladen worden sind.
FinanzOnline:
Mit Aufruf der Funktion "FinanzOnline" können Sie direkt aus der NTCS in FinanzOnline einsteigen. Sind die Zugangsdaten dafür in den CRM Parametern hinterlegt, werden Sie automatisch eingeloggt, eine manuelle Eingabe ist nicht mehr notwendig. Nähere Informationen zur Hinterlegung der Zugangsdaten finden Sie in der Dokumentation
Hinterlegung von Zugangsdaten (FinanzOnline, USP, Statistik Austria etc.).
Wenn in einer Datenbank mehrere Steuerberaterfirmen vorhanden sind oder auch Erklärungen für Selbsteinreicher erfolgen, gibt es die Einstellungsmöglichkeit, ob beim Aufruf der Funktion "FinanzOnline" im Steuer-Navigator die Abfrage auf die Firmennummer erscheinen soll. Standardmäßig ist die Abfrage eingeschaltet, sie kann jedoch jederzeit über die allgemeinen CRM Parameter deaktiviert werden. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation
Hinterlegung von Zugangsdaten (FinanzOnline, USP, Statistik Austria etc.).
FinanzOnline-Abgabenkonto:
Wenn Sie den BMDGhost verwenden, können Sie aus dem Steuer-Navigator das Abgabenkonto bei FinanzOnline aufrufen. Weiters haben Sie die Möglichkeit, die Jahreszusammenstellung und den Zahlungsplan aus FinanzOnline abzurufen.
Unternehmensserviceportal:
Hier können Sie das Unternehmensserviceportal (zentrales Internetportal der österreichischen Bundesregierung) starten. Damit Ihnen alle Möglichkeiten im Unternehmensserviceportal zu Verfügung stehen, sind in den CRM Parametern die Zugangsdaten für das Unternehmensserviceportal zu hinterlegen. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation
Unternehmensserviceportal (USP).
Folgende Funktionen stehen Ihnen im Punkt "Dokumente" zur Verfügung:
| Dokumente | Mit der Funktion "Dokumente" können Sie das Archiv aufrufen. |
Belegablage Databox | In der Belegablage Databox finden Sie alle Dokumente, die ihr Klient mittels BMD Com in die Databox hochgeladen hat. |
Standardbrief | Mithilfe dieser Funktion haben Sie die Möglichkeit, aus dem Steuer-Navigator den Standardbrief zu starten. In den Parameter für Steuererklärungen können Sie definieren, ob dabei der Standardbrief für Steuern oder der allgemeine Standardbrief geöffnet werden soll. |
| Chronik | In der Chronik können Sie jahres- und erklärungsübergreifende Angaben eintragen. Je nach Einstellung im Paket BIL → Bilanz Parameter → Steuererklärungen → Erfassung in der Zeile "Verwendung Chronik" wird die Allgemeine Chronik, die Chronik mit Freitext1 oder die Chronik mit Freitext2 aufgerufen.
In den CRM Parametern kann eine eigene Chronikbezeichnung (z.B. "Steuerchronik") für die Chronik "Freitext1" oder "Freitext2" hinterlegt werden. Im Steuernavigator wird dann diese Bezeichnung angezeigt.
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Im Steuer-Navigator wird Ihnen im Punkt "Drucklisten" standardmäßig eine Druckliste angezeigt.
In dieser Druckliste haben Sie die Möglichkeit, ein Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, eine Steuerübersicht sowie die erstellte Steuererklärung zu ducken. Wenn Sie sich auf die Erklärung stellen, rechte Maustaste oder in der Menüleiste "Einstellungen" wählen, öffnet sich ein weiteres Fenster. In diesem können Sie definieren, für welches Jahr, welche Peron und welches Modell die Steuerklärung gedruckt werden soll. Außerdem können Sie bezüglich der Formulare definieren, ob nur die Formularseiten oder auch die Nebenformulare zu drucken sind. Sie können auswählen, welche der erstellten Berechnungsblätter und ob eine Gesamtübersicht, eventuell erstellte Beilagen und Notizen sowie auch Dokumente gedruckt werden sollen.

Diese Druckliste für die Steuererklärungen kann – wie jede andere Druckliste – auch in den Vorlagen angepasst werden. Außerdem können individuelle Änderungen je Kunde vorgenommen werden, sofern eine Fibu in den Steuerstammdaten hinterlegt ist. Dort werden diese Änderungen dann gespeichert. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation
Anpassen der Drucklisten.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, individuelle Drucklisten im Steuer-Navigator anzeigen zu lassen. Die nötige Einstellung dazu finden Sie in den Einstellungen der Druckliste. Dazu rufen Sie im Paket BILANZ → Stammdaten → Vorlagen → Drucklisten die Druckliste auf und bearbeiten diese (F6). Wird im Feld "Im Steuer-Navigator anzeigen" die Auswahl auf "Ja" gesetzt, dann erfolgt die Anzeige der Druckliste im Steuer-Navigator.