Allgemein

Mit dem Abgabenrechner können Sie jederzeit eine unverbindliche Berechnung der Einkommensteuerlast oder -gutschrift bzw. der Sozialversicherungsabgaben durchführen. Dieser Rechner ist unabhängig von den Steuererklärungen zu betrachten. Sie geben die Werte manuell ein, und die daraus resultierende Berechnung dient nur als Vorab-Ergebnis. Die eingegebenen Daten werden nicht gespeichert, und ein Ausdruck der Berechnung ist nicht vorgesehen. Bitte beachten Sie, dass diese Vorberechnung die endgültige Steuerberechnung, die nur auf Basis der Steuererklärungen erfolgt, nicht ersetzt.

 Aufruf der Funktion

Den Aufruf der Funktion "Abgabenrechner" finden Sie über den Steuer-Navigator, den Sie wie folgt aufrufen können:
A_TREE1.bmp Bilanzierung und Steuern → Steuererklärungen → Steuer-Navigator

Wählen Sie im Steuer-Navigator den entsprechenden Kunden aus, für den die Vorberechnung durchgeführt werden soll, und geben Sie das gewünschte Jahr ein.

Im Bereich "Berechnung" finden Sie den Abgabenrechner. Um die Berechnung zu starten, klicken Sie auf die entsprechende Funktion.

Der Abgabenrechner kann auch in der BMD Com von Mandanten verwendet und dazu unter "Steuern" aufgerufen werden.

Der Abgabenrechner kann unabhängig von den bereits zugeordneten Erklärungen gestartet werden bzw. ist nicht mit den Erklärungen des laufenden Jahres verknüpft. Bitte beachten Sie, dass evtl. Eingaben in den Steuererklärungen nicht in den Abgabenrechner übernommen werden.

Der Abgabenrechner kann unabhängig von zugeordneten Steuererklärungen verwendet werden um z. B. Berechnungen für andere Personen (Gesellschafter, Geschäftsführer etc.) durchzuführen, die (noch) nicht im Kundenstamm angelegt sind.

 Vorberechnung im Detail

Das Fenster des Abgabenrechners ist übersichtlich in zwei Bereiche unterteilt. Links befinden sich die Eingabefelder, in die Sie die relevanten Daten für die Vorberechnung eingeben können. Auf der rechten Seite sehen Sie die berechneten Ergebnisse, die nach jeder Eingabe automatisch aktualisiert werden.

Der Abgabenrechner umfasst zwei verschiedene Abgaben und liefert somit zwei verschiedene Berechnungen:
  • Einkommensteuer (E1)
  • SV-Berechnung
Die berechneten einzelnen Nachforderungen bzw. Gutschriften werden am Ende der Berechnung in einer Gesamtzeile zusammengefasst.

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 Eingabefelder

Auf der linken Seite befinden sich die Eingabefelder, in denen Sie die Werte für die Abgabenberechnung eintragen können.
Falls Sie für diesen Kunden eine Steuererklärung für das Vorjahr in der NTCS erfasst haben, so werden die Vorjahreswerte der Einkünfte rechts neben den Feldern in Klammer mit "VJ" angezeigt und sollen als Orientierungshilfe dienen. 

Folgende Felder stehen für die Vorberechnung zur Verfügung und sollen manuell ausgefüllt werden:

Jahr
Das Jahr wird grundsätzlich aus dem Steuer-Navigator übernommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, dieses Jahr zu ändern.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Tragen Sie hier die Einkünfte aus land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeiten ein. Falls solche Einkünfte in der Vorjahressteuererklärung vorhanden waren, wird dieser Wert rechts neben dem Feld in Klammern als "VJ" angezeigt und soll als Orientierungshilfe dienen.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit
Tragen Sie hier die Einkünfte aus selbständiger Arbeit ein. Falls solche Einkünfte in der Vorjahressteuererklärung vorhanden waren, wird dieser Wert rechts neben dem Feld in Klammern als "VJ" angezeigt und soll als Orientierungshilfe dienen.
Hinweis: Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit fließen in die Bemessungsgrundlage für die Sozialversicherung ein, nachdem der Grundfreibetrag sowie der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag abgezogen wurden.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Tragen Sie hier die Einkünfte aus Gewerbebetrieb ein. Falls solche Einkünfte in der Vorjahressteuererklärung vorhanden waren, wird dieser Wert rechts neben dem Feld in Klammern als "VJ" angezeigt und soll als Orientierungshilfe dienen.
Hinweis: Diese Einkünfte werden ebenfalls in die SV-Bemessungsgrundlage eingerechnet, abzüglich der entsprechenden Freibeträge.
Investitionen für den iGFB
Tragen Sie hier die Investitionen ein, die für den Investitionsfreibetrag (iGFB) berücksichtigt werden sollen. Rechts neben diesem Feld zeigt das Programm den maximal möglichen iGFB an, den Sie in Anspruch nehmen können.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit
Geben Sie hier die Einkünfte aus einem Angestelltenverhältnis ein. Falls solche Einkünfte in der Vorjahressteuererklärung vorhanden waren, wird dieser Wert rechts neben dem Feld in Klammern als "VJ" angezeigt und soll als Orientierungshilfe dienen.
Hinweis: Der Betrag aus diesem Feld wird bei der Berechnung der Mehrfachversicherung berücksichtigt, als ob er im Feld „ASVG-Bezüge (manueller Wert)“ in der GSVG-Berechnung eingetragen wäre.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Tragen Sie hier die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein. Falls solche Einkünfte in der Vorjahressteuererklärung vorhanden waren, wird dieser Wert rechts neben dem Feld in Klammern als "VJ" angezeigt und soll als Orientierungshilfe dienen.
Anzahl der Kinder bis 17 Jahre
Geben Sie die Anzahl der Kinder ein, die unter 17 Jahre alt sind und für die ein Familienbonus Plus beansprucht wird.
Sind Kinder in den Stammdaten als Angehörige erfasst, werden diese automatisch in die Berechnung übernommen.
Anzahl der Kinder ab 18 Jahren
Geben Sie die Anzahl der Kinder ein, die 18 Jahre oder älter sind und für die ein Familienbonus Plus beansprucht wird.
Sind Kinder in den Stammdaten als Angehörige erfasst, werden diese automatisch in die Berechnung übernommen.
Vorauszahlungen, entrichtete Lohnsteuer
Tragen Sie hier die bereits geleisteten Vorauszahlungen oder entrichteten Lohnsteuern ein. Diese Beträge werden bei der Berechnung der endgültigen Abgaben berücksichtigt.
Anzahl der Versicherungsmonate
Geben Sie die Anzahl der Monate ein, in denen Sie im entsprechenden Jahr versichert waren. Diese Information ist für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge wichtig. Standardmäßig werden 12 Monate vorgeschlagen.
Hinweis: Der Beitragssatz für die Krankenversicherung (KV) beträgt 6,8 %, der Beitragssatz für die Pensionsversicherung (PV) liegt bei 18,5 %. Diese Beitragssätze gelten standardmäßig für Mitglieder der Wirtschaftskammer.
Vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge
Erfassen Sie hier die für das Jahr vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge. Dieser Wert beeinflusst die endgültige Berechnung der Abgaben.
Hinweis: Die vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge werden vom tatsächlichen Aufwand der Sozialversicherung abgezogen.

 Berechnung

Bei der Vorberechnung werden folgende Sachverhalte automatisch vom Programm berücksichtigt:
  • Der Grundfreibetrag wird bei den betrieblichen Einkünften (LaFo, Selbständig, Gewerbebetrieb) berechnet und extra ausgewiesen.

  • Der Familienbonus Plus wird anhand der Eingabe "Anzahl der Kinder unter 18 Jahren" bzw. Anzahl der Kinder ab 18 Jahren" ganzjährig berechnet. Sind Kinder in den Stammdaten als Angehörige erfasst, werden diese automatisch in die Berechnung übernommen. Kinder, die im Berechnungsjahr 18 werden, werden ganzjährig als 18-jährige betrachtet.

  • Der Verkehrsabsetzbetrag wird berechnet, wenn Einkünfte aus einer nichtselbständigen Arbeit vorhanden sind.

Die Schnellberechnung des Abgabenrechners berücksichtigt die GSVG für Standardfälle. Um diese Berechnung durchzuführen, füllen Sie die Felder „Anzahl der Versicherungsmonate“ und „Vorgeschriebene Sozialversicherungsbeiträge“ aus.

Im Fenster zur Berechnung werden die GSVG-Werte wie in der Steuerübersicht dargestellt. Zusätzlich gibt es eine Zeile „Nachforderung bzw. Gutschrift“, die den Saldo aus der Einkommensteuer-Nachforderung bzw. -Gutschrift sowie der Sozialversicherungs-Nachforderung bzw. -Gutschrift aufnimmt. 


 Notwendige Berechtigung

Der Abgabenrechner wird über eine eigene Berechtigung verwaltet, die im Programm nicht automatisch aktiviert ist. Ohne eine entsprechende Berechtigung wird die Funktion ausgegraut angezeigt und kann somit nicht gestartet werden.

Um den Abgabenrechner verwenden zu können, muss vom Administrator folgende Funktion über Berechtigungen freigeschaltet werden:
Bilanzierung und Steuern → Steuererklärungen → Steuererklärungen weitere Funktionen (nicht im Hauptmenü) → Berechnung → Abgabenrechner (46427)

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