Allgemeines 

Wenn in den Steuerstammdaten eine Firma und Fibu hinterlegt sind, dann erfolgt beim Ersteinstieg in die Umsatzsteuererklärung (U1) die Datenübernahme aus der Fibu. 
 
Bei vorhandener Lizenz BMD Ghost erfolgt beim Start der Formulare E1, L1, E7, K1, K2, K3, K1B, K1V, U1 die Abfrage, ob die Vorauszahlungen automatisch importiert werden sollen.
Sie erhalten die Abfrage "Vorauszahlungen mittels BMDGhost aus FinanzOnline importieren?”, die Sie mit der Auswahl "Ja" oder "Nein" beantworten können.

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Diese Abfrage erscheint nur, wenn noch keine Vorauszahlung in der Steuererklärung vorhanden ist.

 Nachträgliches Ändern der hinterlegten Firma und Fibu

Es gibt beispielsweise folgende Änderungsgründe für eine bereits hinterlegte Firma und Fibu: 
  • Sie möchten die Daten aus einer anderen Buchhaltung bzw. von einer anderen Firma übernehmen
  • Sie möchten die Datenübernahme aus der Fibu deaktivieren oder wieder aktivieren
Getroffene Einstellungen können direkt in der Steuererklärung im Menü unter "Steuererklärung" → "Fibu hinterlegen" geändert werden.

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Hier können Sie die hinterlegte Firma und Fibu ändern. 
Standardmäßig ist die Datenübernahme aus der Fibu in der Zeile "Datenübernahme aus Fibu" mit der Auswahl "Ja" aktiviert. 
Falls Sie keine Datenübernahme aus der Fibu wollen, so können Sie hier in der Zeile "Datenübernahme aus Fibu" mit der Einstellung "Nein" die Datenübernahme deaktivieren. 
 
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 Übernahme der Werte aus der Fibu

Wurde eine Fibu hinterlegt, so werden die Werte direkt aus der Fibu entsprechend dem Steuernachweis übernommen.
Im Menü unter "Steuererklärungen" kann die Übernahme der Werte aus der Fibu mit der Funktion "Fibu-Daten laden" ebenfalls gestartet werden.

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Die Werte werden aus der Fibu vom Steuernachweis reingeladen. Es gibt für die U1 keine zusätzliche Auswertung für die Steuerkennzahlen.
Falls Werte nicht stimmen, so ist im ersten Schritt zu prüfen, ob die richtige Fibu hinterlegt wurde. Die übernommenen Werte zur hinterlegten Fibu sind im UVA-Steuernachweis bzw. im Einzelsteuernachweis ersichtlich und in der Fibu zu korrigieren.

Der UVA-Steuernachweis kann direkt in der U1 unter "Ausdruck" aufgerufen werden.

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Die Ausdrucke für die Umsatzsteuerverprobung, Einzelsteuernachweis, Kontendetail Umsatzsteuer, Abweichungen und Steuerdifferenzen, sowie spezielle Steuernachweise stehen Ihnen im Paket FIBU zur Verfügung:
A_TREE1.bmp FIBU → UVA und Meldungen → Steuerkontrolle

Beim Start der Umsatzsteuerjahreserklärung bei einem abweichenden Wirtschaftsjahr und UVA-Abgabezeitraum "quartalsweise" werden automatisch die Daten für das Kalenderjahr, also Jänner bis Dezember, aus der Fibu bzw. Folge-Fibu ermittelt und übernommen. Das abweichende Wirtschaftsjahr wird in dieser Konstellation nicht im Formular eingetragen.

Das Häkchen für die Kammerumlage kommt aus den Fibu-Stammdaten vom entsprechenden Feld "Kammerumlage".

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 Hinterlegung der Ziffer für die Kennzahl 020 (§ 6 Abs. 1)

Für die Werte in Kennzahl 020 "steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" muss für die Gesetzesstelle eine Kennziffer angegeben werden.
Diese Kennziffer kann im Paket FIBU → Stammdaten → FIBU Parameter im Punkt "UVA und Meldungen" eingetragen werden.
Bitte die Kennziffer im Punkt "Ausdruck" in der Parameterzeile "Ziffer bei Kennzeichen 020" eintragen.

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 ​Regelbesteuerungsantrag

Wenn die Nettoumsätze in der U1 unter der Kleinunternehmergrenze liegen, erhalten Sie eine entsprechende Hinweismeldung. Bei diesem Hinweis haben Sie die Möglichkeit, gleich ein U12-Formular (Regelbesteuerungsantrag) zu erstellen.

Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen bei dieser Meldung zur Verfügung:
  • JA: U12-Formular (Regelbesteuerungsantrag) wird geöffnet und die entsprechenden Daten können erfasst werden.
  • NEIN: U12-Formular (Regelbesteuerungsantrag) wird nicht angelegt. Sie bekommen dann eine Abfrage, ob die Erklärung korrigiert werden soll.
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Wenn Sie den Regelbesteuerungsantrag bereits in einem der Vorjahre gestellt haben, so besteht die Möglichkeit, dies am Kundenstamm in den Feldern "Regelbesteuerung ab" und "Regelbesteuerung bis" zu erfassen. Somit erscheint diese Abfrage in Zukunft nicht mehr.
 
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​Wird die Meldung zum Starten des Regelbesteuerungsantrages (U12) mit "Nein" beantwortet, so erscheint im Anschluss folgende Meldung:
"Kennzahlen für Kleinunternehmer adaptieren (Umsätze werden in Kz016 übernommen und Vorsteuern entfernt)?"

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​Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen hier zur Verfügung:
  • JA: Erklärung bleibt geöffnet und kann korrigiert werden.
  • NEIN: Erklärung wird ohne Änderung geschlossen.

 Konsolidierung in der Umsatzsteuer

Wenn für die Erstellung der U1 die Zusammenfassung mehrerer Buchhaltungen erforderlich ist, so können Sie dies mit einer UVA-Konsolidierung erledigen. Die genaue Vorgehensweise dazu können Sie in diesem Hilfedokument nachlesen: UVA-Konsolidierung in der NTCS.

Allgemeine Informationen zur Konsolidierung von NTCS Fibus finden Sie im folgenden Hilfedokument: Konsolidierung / Filialtrennung / Umgründung.
 

 Übernahme aus Buchhaltung mit mehreren Filialen

Für die Übernahme aus der Buchhaltung mit mehreren Filialen (z. B. Firma in Ö mit Filialen in D) muss auf den Umsatzsteuererklärungen U1 und USt2A zusätzlich zur Fibu eine Filialnummer erfasst werden. Dafür starten Sie in der entsprechenden Erklärung im Menüpunkt "Steuererklärung" die Funktion "Fibu hinterlegen". Hinterlegen Sie dort im Feld "Filialnummer" die entsprechende Filialnummer.
  
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 Übernahme Vorauszahlung

Über den BMDGhost kann im Feld "Hierauf entrichtete Vorauszahlungen ..." mit der F8-Funktion die Vorauszahlung aus der Jahreszusammenstellung übernommen werden.
Es wird hierbei aus der Jahreszusammenstellung der Betrag des Datensatzes mit der Abgabenart "Umsatzsteuer" oder "U" übernommen.

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 Umsatzsteuerzinsenberechnung

 Allgemeines zur Umsatzsteuerzinsenberechnung

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 BGBl I 108/2022 vom 19.07.2022 wurden in § 205c BAO die Umsatzsteuerzinsen eingeführt.

Die Einführung der Umsatzsteuerzinsen betrifft die Jahressteuererklärung insofern, dass nun für Gutschriften und Nachforderungen aus Umsatzsteuerbescheiden Zinsen berechnet werden. Dies ist vergleichbar mit den Anspruchszinsen bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer.
Die Höhe der Zinsen ist gleich wie bei den Anspruchszinsen, also 2 % über dem Basiszinssatz.

Es gibt für die Berechnung und das Inkrafttreten bei Gutschriften und Nachforderungen unterschiedliche Bestimmungen:

Berechnung:
  1. Gutschriften von Jahresumsatzsteuerbescheiden sind ab dem 91. Tag nach Einlangen der Umsatzsteuerjahreserklärung bis zur Bekanntgabe des Bescheides zu verzinsen (§ 205c Abs 1 Z 1 lit c BAO).

  2. Nachforderungen von Jahresumsatzsteuerbescheiden sind (wie Anspruchszinsen für ESt und KöSt) ab dem 1. Oktober des Folgejahres bis zur Bekanntgabe des Bescheides zu verzinsen (§ 205c Abs 1 Z 2 lit c BAO).

Inkrafttreten:
  1. Für Gutschriften von Jahresumsatzsteuerbescheiden erfolgt die Verzinsung für alle am Tag der Kundmachung (20. Juli 2022) noch nicht rechtskräftigen Jahresumsatzsteuerbescheide. Das heißt, es sind alle USt-Veranlagungen betroffen, die noch nicht veranlagt sind (auch 2020, 2021 und ältere Jahre).

  2. Für Nachforderungen von Jahresumsatzsteuerbescheide erfolgt die Verzinsung erst für Jahresumsatzsteuerbescheide ab dem Veranlagungsjahr 2022.

 Aufruf in der NTCS

Die Berechnung der Umsatzsteuerzinsen können Sie im Steuer-Navigator im Punkt "Berechnung" aufrufen oder auch direkt in der U1 in der Menüleiste unter "Steuererklärungen".

Die Berechnung der Umsatzsteuerzinsen erfolgt auf Basis der hinterlegten Zinssätze. Diese Zinssätze werden laufend von BMD gewartet. Sobald ein neuer Zinssatz gültig ist, wird dieser mithilfe der WebUpdates zur Verfügung gestellt und per Newsletter den Kundinnen und Kunden bekanntgegeben. Die WebUpdates finden Sie auf der NTCS Startseite rechts im BMD Service.

Die Nachforderungs- bzw. Guthabenzinsen und der zinsenfreie Zeitraum werden laut Ihren Eingaben angezeigt. Die Bagatellgrenze von € 50,- wird automatisch, auch bei der Ermittlung des zinsenfreien Zeitraums, berücksichtigt.

Im Berechnungsfenster gibt es für die richtige Berechnung der Umsatzsteuerzinsen zusätzlich das Feld "Einreichdatum". Wenn noch kein Wert eingegeben worden ist, wird das Planabgabedatum, ansonsten das Tagesdatum vorgeschlagen.

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 Ausdruck der Umsatzsteuerzinsenberechnung

Das Detailberechnungsblatt wird automatisch direkt nach erfolgter Eingabe und Klick auf "Ok" gestartet.

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Der Ausdruck kann aber auch später noch unter Ausdruck → Berechnungsblatt in der Zeile "Umsatzsteuerzinsen" ausgewählt werden.

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