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Die relevanten Berechtigungen für die NTCS-internen BMDGhost-Funktionen finden Sie wie gewohnt in der NTCS Berechtigungsverwaltung.
Sie können die Funktionen über die Fenster, aus denen Sie gestartet werden und dort über Extras → Berechtigung setzen berechtigen/sperren.
Sie finden die Berechtigungen auch in der
Berechtigungsmatrix unter TOOLS
→ Berechtigungen
→ Berechtigungen.
Suchen Sie dort in der Spalte "Funktions-Nr" nach folgenden Funktionsnummern:
| Funktion |
MCS_MDVOLLMACHTSPIEGELMGR_CREATE | |
MCS_MDGHOSTVOLLMACHTMGR_CREATE | |
MCS_MDABGABENKONTOMGR_CREATE | |
MCS_MDABGABENKONTOMGR_BUCHEN | |
MCS_MDJAHRESZUSAMMENSTELLUNGMGR_CREATE | |
MCS_MDZAHLUNGSPLANMGR_CREATE | |
MCS_FRMBMDGHOSTWEBEKU_INPUT
| |
Um eine einwandfreie Funktion von BMDGhost zu gewährleisten, sind folgende Punkte bei der Wartung der Kundenstammdaten zu beachten:
BMDGhost überprüft für sämtliche Bereiche ausschließlich Personen der Personenart Kunde/Lieferant* (Stammdaten → Personen → Kunden). Dies bedeutet im Gegenzug, dass Gesellschafter und andere Personenarten nicht in die Ermittlung miteinbezogen werden. Ausnahme bilden die Lieferanten bei den Edikten.
Das heißt Bescheide für Personen, die in NTCS nur als Gesellschafter/Angehörige geführt werden, werden von BMDGhost zwar abgeholt, können aber in NTCS nicht zugeordnet werden (Frist, Archivierung).
In solchen Fällen versendet BMDGhost eine E-Mail, welcher der Bescheid als Attachment beifügt wird, an die im BMDGhost-Admin hinterlegte Rückfall-E-Mail für den Bereich "Databox".
Primäres Suchkriterium ist immer die Steuernummer. Deshalb ist es erforderlich, sicherzustellen, dass Steuernummern nicht redundant sind (gleiche Steuernummer bei mehreren Kunden hinterlegt). Sonst kann BMDGhost keine eindeutige Verknüpfung zwischen Steuernummer aus FinanzOnline und Klientennummer in NTCS herstellen. Bei redundanten oder fehlenden Steuernummern in den NTCS Klientenstammdaten geht der Bescheid damit an die Rückfall-E-Mail-Adresse, da in diesen Fällen nicht ermittelt werden kann, welchem Mitarbeiter die Frist zugeordnet werden soll.
Einen schnellen Überblick darüber, ob Steuernummern fehlen oder redundant sind, erhält man im Klientenstamm über Extras → Erweiterte Suche → Suche nach Steuernummer:
Sortieren Sie im folgenden Fenster einfach die Spalte "Steuernummer" durch Doppelklick auf den Spaltenkopf und scrollen Sie dann die Liste durch. Gleiche Steuernummern müssen dann direkt untereinander stehen.
Durch den Abgleich der Vollmachten über BMDGhost, wird der aktuelle Vollmachtspiegel aus FinanzOnline ins NTCS importiert.
Bei jedem weiteren Abgleich, den BMDGhost in der Regel täglich ausführt (ist im BMDGhost-Admin definierbar), ruft BMDGhost wieder den aktuellen Vollmachtspiegel ab und vergleicht diesen mit dem zuletzt hereingeladenen. Fallen bei der Prüfung Differenzen zum letzten Mal auf (neue Klienten bzw. Änderungen bei bestehenden Klienten) so wird dem zuständigen Mitarbeiter (lt. Zuständigkeiten) eine Aufgabe in NTCS angelegt.
Ergänzend ergeht eine zusammenfassene E-Mail an die im Parameter "Vmspiegel kanzlei email" hinterlegte(n) E-Mail-Adressen.
Hinweise | Der Vollmachtspiegel weist keine Verknüpfung zu den NTCS Kundenstammdaten auf. Wenn also ein Vertretungsfall im Vollmachtspiegel aufscheint, bedeutet das nicht, dass dieser auch in NTCS korrekt erfasst ist bzw. überhaupt existiert. Einen Hinweis darauf finden Sie in der Spalte "NTCS Kunde".
Die automatisierte Verständigung der zuständigen Kanzleimitarbeiter kann nur erfolgen, wenn zum Klienten aus dem Vollmachtspiegel auch im NTCS Kundenstamm eine Person mit identer Steuernummer existiert. Ebenso können auch nur dann Daten, wie Abgabenkonto, Jahreszusammenstellung und Lohnzettel aus FinanzOnline abgefragt werden.
BMDGhost greift hier nicht in Ihre NTCS Kundenstammdaten ein. Das heißt die von BMDGhost gemeldeten Änderungen müssen in den Klientenstammdaten, soweit möglich, manuell nachgezogen werden.
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Den Vollmachtspiegel finden Sie unter Kanzlei → Quotenverwaltung → Vollmachtspiegel.

Im Vollmachtspiegel kann im linken oberen Bereich zwischen den einzelnen eigenen Firmen gewechselt werden.
In der Liste befinden sich neben DST(= Dienststelle)/Steuernummer, Name und Anschrift folgende Spalten:
Saldo | Saldo des Abgabenkontos |
Saldo per | Saldo bezieht sich auf die letzte Buchung der Finanzverwaltung vom … |
Letzte Abfrage | Letzte Abfrage des Abgabenkontos |
Bereich | Teambereich: z. B. AV, BV |
Team | Teamnummer (frühere Referatsnummer) |
§ 90a | Akteneinsicht gem. § 90a BAO angemeldet |
Steuer | Steuervollmacht angemeldet |
| Zustellung | Zustellvollmacht angemeldet |
Geld | Geldvollmacht angemeldet |
Quote ab | Beginn der Einbeziehung in die Quote. Folgende Ausprägungen sind möglich: - Quotenfeld vorhanden und befüllt → Wert lt. FinanzOnline (z. B. 2019)
- Quotenfeld vorhanden aber nicht befüllt → Wert ist auch in FinanzOnline leer
- Quotenfeld bei diesem Vertretungsfall nicht möglich => "-" (Bindestrich)
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Quote bis | Ende der Einbeziehung in die Quote. Folgende Ausprägungen sind möglich:- Quotenfeld vorhanden und befüllt → Wert lt. FinanzOnline (z. B. 2021)
- Quotenfeld vorhanden aber nicht befüllt → Wert ist auch in FinanzOnline leer
- Quotenfeld bei diesem Vertretungsfall nicht möglich => "-" (Bindestrich)
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NTCS Kunde | Hier sehen Sie, ob zur Steuernummer in FinanzOnline eindeutig ein zugehöriger NTCS Kunde gefunden wird. In diesem Fall finden Sie an der Stelle die NTCS Kundennummer. Ursachen für "nicht vorhanden" können sein:
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Firma | Eigene bzw. STB Firma aus NTCS |
BMDGhost bietet die Möglichkeit aus NTCS das FinanzOnline-Abgabenkonto je Klient abzurufen. Über Kanzlei → Quotenverwaltung → Vollmachtspiegel gelangen Sie in den NTCS Vollmachtspiegel. Im Vollmachtspiegel kann der entsprechende Kunde markiert werden. Anschließend wird über die Funktion "FinanzOnline-Abgabenkonto" die Abfrage gestartet.
Die Buchungen des Finanzamtskontos werden in Form einer NTCS-üblichen Bildschirmliste geliefert:
Der aktuelle Saldo des Abgabenkontos wird in der grauen Leiste über den Kontendaten angezeigt. Die Tabelle kann durch Doppelklick auf die Spaltenbezeichnungen in der grauen Kopfleiste in beliebiger Weise sortiert, gedruckt und nach Excel exportiert werden.
Nach dem Schließen der Liste wird der Abruf des Abgabenkontos im Vollmachtspiegel in den Spalten "Saldo", "Saldo per" und "Letzte Abfrage" festgehalten.
Über eine Einstellung im BMDGhost-Admin-Programm kann definiert werden, wie viele Monate der Vergangenheit beim Abruf des Abgabenkontos berücksichtig werden: Verwaltung → Einstellungen → Reiter "FinanzOnline":
Die Funktion für das Abrufen des Abgabenkontos steht auch im Kunden-Navigator zur Verfügung. Eventuell muss der Menüpunkt im Kunden-Navigator noch über "Navigator anpassen" eingeblendet werden.
Bevor die Schaltfläche erstmalig betätigt wird, ...
Einzelne FA/Steuernummern können in den Einstellungen von BMDGhost ("gesperrte Abgabenkonten") hinterlegt werden. Wenn also nicht gewünscht ist, dass die einzelnen Benutzer aus NTCS das Abgabenkonto der eigenen Kanzleien abrufen, kann die Sperre hier hinterlegt werden. Die Sperre bezieht sich auch auf das Verbuchen des Abgabenkontos, sowie den Aufruf der Jahreszusammenstellung.
Es handelt sich hierbei um eine globale Einstellung im BMDGhost-Admin, d. h., für die hier hinterlegten Steuernummern kann aus NTCS generell keine Abfrage des Abgabenkontos bzw. der Jahreszusammenstellung mehr durchgeführt werden.
Gehen Sie dazu im BMDGhost-Admin unter dem Punkt "Verwaltung" auf "gesperrte Abgabenkonten".
Geben Sie im folgenden Feld die Steuernummer ohne Trennzeichen ein.
Schließen Sie das Fenster anschließend und beantworten Sie die Frage bezüglich der Speicherung mit "Ja".
Über Kanzlei → Quotenverwaltung → Vollmachtspiegel können Sie die FinanzOnline-Jahreszusammenstellung je Klient abrufen. Damit bekommen Sie in Sekundenschnelle eine vollständige Information über alle während eines Jahres von der Finanzverwaltung gebuchten Abgaben.
Die Jahreszusammenstellung kann ebenfalls über den Kunden-Navigator (Menüpunkt muss eventuell im Kunden-Navigator erst über "Navigator anpassen" eingeblendet werden) bzw. den Steuer-Navigator abgerufen werden.
In der Jahreszusammenstellung können oben sowohl die Klientennummer als auch das Jahr gewechselt werden. Die Aufstellung wird umgehend aktualisiert.
Wenn Sie den Zahlungsplan über den Kunden- oder Steuer-Navigator starten, prüft BMDGhost, ob auf die von Ihnen definierten
Bescheidkategorien neue Dokumente archiviert wurden (egal auf welchem Weg). Ist dies der Fall, löst er die Abfrage eines neuen Zahlungsplanes aus. Sofern aktiviert, wird auch eine vorhandene Rückstandsaufgliederung mitverarbeitet.
Ausnahme | Ist der Parameter Zahlungsplan immer auf "ja" gesetzt, holt BMDGhost in jedem Fall einen Zahlungsplan ab, auch wenn keine neuen Dokumente archiviert wurden.
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Wird ein Zahlungsplan abgerufen, prüft BMDGhost, ob er zum Kunden oder zu einer seiner Kontaktpersonen eine
E-Mail-Adresse mit dem Kennzeichen "Zahlungsplan" findet. Ist das der Fall, wird an diese folgende E-Mail versendet. Dazu wird eine programmierte
E-Mail-Vorlage verwendet.
Beispiel Zahlungsplan-E-Mail
Ist der BMDGhost-Parameter
Zahlungsplan aufgabe immer auf "ja" gesetzt, wird ergänzend zur E-Mail immer auch eine Aufgabe beim zuständigen Mitarbeiter erzeugt und der Zahlungsplan dazu im DMS auf die hinterlegte Dokumenten-Kategorie archiviert. Der Titel des Zahlungsplan-PDFs enthält dabei auch die Information, ob das Dokument per E-Mail versendet wurde (
durch BMDGhost, nicht nachträglich durch den Benutzer) oder nicht.
Aus dem Klientenstamm (Stammdaten → Personen → Kunden) können Änderungen von Vollmachtdaten in FinanzOnline angemeldet werden.
Markieren Sie dazu im Kundenstamm den betreffenden Klienten und starten Sie über das Menü "Extras" die Funktion "Vollmachten (BMDGhost)".
Im folgenden Fenster können Sie die Anmeldung durchführen. Handelt es sich um eine völlige Neuanmeldung, d. h., der Klient existiert noch nicht in Ihrem FinanzOnline- und damit auch NTCS Vollmachtspiegel, so haben Sie nur den Neu (F5)-Button zur Auswahl. Bestehende Klienten können über Bearbeiten (F6) geändert werden.
Für die vollständige Rücklegung aller Vollmachten entfernen Sie sämtliche Vollmachthäkchen und aktivieren Sie zusätzlich das Feld "Rücklegung Vollmachten".
Es müssen sämtliche Vollmachten, die Sie über FinanzOnline anmelden möchten, mit einem Häkchen versehen werden.
Über "Speichern" gelangen Sie in folgendes Fenster. Hier wird auf der rechten Seite der aktuelle Status aus FinanzOnline gegenübergestellt.
Über Anmeldung durchführen werden die gewünschten Änderungen in FinanzOnline eingetragen. Anschließend wird der Vollmachtspiegel automatisch aktualisiert und Sie erhalten eine Aufgabe, die die erfolgreiche Änderung bestätigt.
Weiters werden in diesem Fenster unterhalb des Hinweises "Überprüfen Sie die angezeigten Klientendaten!" eventuell vorhandene Zusatzinformationen aus FinanzOnline dargestellt (z. B. bezüglich des Vorhandenseins eines weiteren Zustellungsbevollmächtigten).
Hinweis
| Wenn ein Klient von einem anderen Steuerberater noch vertreten wird und/oder auf der Quotenliste eines anderen Steuerberaters steht, dann steht dies auf der Bildschirmmaske von FinanzOnline, in die die Anmeldung der Vollmacht einzutragen ist. In so einem Fall gibt BMDGhost per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse die Meldung aus, dass er die Anmeldung NICHT DURCHGEFÜHRT HAT und diese "manuell" durchzuführen ist!
Erklärung: Aus Haftungsgründen für den Wirtschaftstreuhänder, der BMDGhost einsetzt, wurde diese Sicherheitsstufe eingezogen, um "Irrtümer" durch BMDGhost grundsätzlich zu vermeiden. Nur der Wirtschaftstreuhänder bzw. sein qualifizierter Mitarbeiter darf einen Eingriff in die Vertretungsrechte eines anderen Steuerberaters vornehmen, NICHT BMDGhost! Dies ist ein ausdrücklicher Wunsch der Finanzverwaltung. In diesen Fällen müsste die Änderung also manuell in FinanzOnline über einen Internet Browser erfolgen. |
Bei einer Kundenneuanlage wird bei der Erstanmeldung aus NTCS das Jahr aus dem Feld "Steuerpflicht ab" an das Feld "Quote ab" in der Vollmachtanmeldung übergeben.
Bei der Übertragung nach FinanzOnline über "Anmeldung durchführen" wird diese "Quote ab"-Information auch an FinanzOnline übergeben.
Ebenso kann auf diesem Weg die Quotenzuständigkeit aus FinanzOnline entfernt werden. Dazu steht in der Vollmachtmaske das Feld "Eintragung für Quotenverwaltung
zurücknehmen" zur Verfügung.
Vorgangsweise
Die Vorgangsweise entspricht jener bei der
Vollmachtanmeldung bzw-änderung, nur dass hier das Feld "Eintragung für Quotenverwaltung zurücknehmen" aktiviert und dann die Übertragung nach FinanzOnline durchgeführt wird ("Anmeldung durchführen"). Der Mandant wird anschließend aus der Quotenliste entfernt.
In allen Fällen sucht BMDGhost in den Einstellungen von NTCS die zuständigen Mitarbeiter für Bescheide, die für Bescheide vordefinierte Fristart sowie die entsprechende Archivkategorie. Unter Verwendung dieser Informationen wird der Bescheid im Dokumentenmanagementsystem abgelegt, beim zuständigen Mitarbeiter wird eine Frist erzeugt und der Posteingang eingetragen.
Dabei wird auch die Bescheidinfo aus FinanzOnline in den Langtext von Frist und Poststück, sowie in das Notizfeld des archvierten Dokuments übergeben. In der u.a. anonymisierten Bescheidinformation aus FinanzOnline sehen Sie, welche Informationen hier übergeben werden.
Voraussetzung ist, dass Sie diese Bescheidinformation auch in FinanzOnline aktiviert haben. (Bei Interesse erkundigen Sie sich bitte bei FinanzOnline.)
Kann BMDGhost eine für die Zuordnung des Bescheides relevante Information nicht ermitteln (falsche/redundante/fehlende Steuernummer, fehlende Archivkategorie, fehlende Zuständigkeit) sendet er den Bescheid per E-Mail als Attachement an die im BMDGhost-Admin-Programm hinterlegte Adresse.
Im DMS (Dokumenten Management System) findet sich der Bescheid dann beim Kunden und auch auf der für BMDGhost hinterlegten Dokumentenkategorie für Bescheide. Durch einen Klick mit der rechten Maustaste auf einen Bescheid kann der Menüpunkt "Quelldaten öffnen" ausgewählt werden. Dieser liefert die zum Bescheid gehörende Steuererklärung. Voraussetzung ist, dass die Erklärung über NTCS eingereicht wurde.
BMDGhost meldet sich mit den in NTCS hinterlegten FinanzOnline-Zugangsdaten bei FinanzOnline an und holt sämtliche behördlich zugestellten Bescheide ab. Bescheide, die von anderen Benutzern persönlich angefordert werden, werden von BMDGhost in diesem Fall NICHT berücksichtigt.
Hinweis | Die Abfrage von behördlich zugestellten Bescheiden aus der FinanzOnline - Databox durch einen User der Kanzlei führt unweigerlich dazu, dass BMDGhost diese Informationen nicht mehr erhält, da diese durch den jeweiligen Benutzer auf "gelesen" gesetzt werden. BMD empfiehlt daher sämtlichen Benutzern von FinanzOnline diese Funktionen NICHT freizugeben! |
Die Funktion ist optional und kann zusätzlich über den Task (Databox p.a.) aktiviert werden (siehe Kapitel
Tasksteuerung).
Hierbei gibt es 2 Varianten - Unterschied ist die Datenbasis, auf deren Grundlage BMDGhost Bescheide ohne Zustellvollmacht anfordert.
| Basis - Ungelesene Einreichungs-Protokolle im Zuge des Protokolltasks | BMDGhost prüft täglich die FinanzOnline-Einreichungs-Protokolle aus der E-Government-Databox in NTCS. Diese lassen darauf schließen, bei welchem Klienten demnächst ein Bescheid ergehen wird. Für jene, die Mandanten betreffen, für die Sie über keine Zustellvollmacht verfügen, merkt sich BMDGhost die regelmäßige Prüfung des Steueraktes vor. |
| Basis - Bescheidinfo aus FinanzOnline | BMDGhost prüft täglich, ob es neue Bescheidinfos in der behördlich zugestellten Databox in FinanzOnline gibt. Für jene, die Mandanten betreffen, für die Sie über keine Zustellvollmacht verfügen, merkt sich BMDGhost die regelmäßige Prüfung des Steueraktes vor.
Diese Variante kann über den Parameter BINFO DataboxPA aktiviert werden. Voraussetzung ist, dass Sie diese Bescheidinformation auch in FinanzOnline aktiviert haben. (Bei Interesse erkundigen Sie sich bitte bei FinanzOnline.) |
Sobald der Erstbescheid im Steuerakt des Mandanten aufscheint, fordert BMDGhost diesen "persönlich" an und verarbeitet den Bescheid in NTCS.
Folgende Bescheinigungen werden aus der behördlich zugestellten Databox verarbeitet:
- Bescheinigung, dass keine fälligen Abgabenforderungen vorliegen (Unbedenklichkeitsbescheinigung Verf 34 a)
- Nachweis über die Erfassung als Unternehmerin/Unternehmer (U 70)
- Bestätigung über den Bezug von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag
BMDGhost liefert alle diese Bescheinigungen in die Fristenliste des zuständigen Mitarbeiters. Gleichzeitig wird das Dokument im Archiv abgelegt, ein Posteingang wird ebenfalls vollautomatisch erzeugt. Voraussetzung ist, dass ein/e Mitarbeiter/in der Kanzlei die Bescheinigung zuvor in FinanzOnline angefordert hat. Den Rest übernimmt BMDGhost.
BMDGhost meldet sich mit den in NTCS hinterlegten Zugangsdaten bei der Firmendatenbank des Compass-Verlags an und startet eine Abfrage nach Firmenbuchnummer. Daher ist es für diese Funktion wichtig, dass die Firmenbuchnummern in den Klientenstammdaten richtig gewartet sind.
In der Firmendatenbank des Compass-Verlags sind alle Daten in der gleichen Weise eingetragen, wie im österreichischen Firmenbuch.
Werden Änderungen bei Unternehmen, die im Firmenbuch eingetragen sind, gefunden, so werden diese Änderungen abgeholt in NTCS in Form einer PDF-Datei archiviert. Der für diesen Bereich zuständige Mitarbeiter erhält eine Aufgabe in den Aufgaben. Dieser Aufgabe ist die angeführte PDF-Datei angehängt.
Es besteht die Möglichkeit über eine Tochtergesellschaft des Compass-Verlages, der HF Data GmbH, Wien, auch einen "echten" Firmenbuchauszug automatisch zu beziehen , sobald BMDGhost eine Änderung identifiziert hat. Diese Funktion löst allerdings jedes Mal Gebühren für den Firmenbuchauszug gem. GGG aus. Um Kosten für Firmenbuchauszüge zu sparen, die lediglich auf Grund der Information, dass ein Jahresabschluss im Firmenbuch eingetragen worden ist, zu sparen, holt BMDGhost in diesen Fällen jedenfalls KEINEN gebührenpflichtigen Firmenbuchauszug automatisch ab (
siehe auch Einstellungen für Firmenbuchauszüge).
BMDGhost lädt zu den im BMDGhost-Admin-Programm vorgegebenen Zeitpunkten die tagesaktuelle Liste aller neu eröffneten Insolvenzverfahren sowie der abgewiesenen Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens herunter. Anschließend wird ein Matching-Prozess gestartet. Überprüft wird, ob unter Ihren Kunden und/oder Lieferanten auch welche in der Insolvenzdatei aufscheinen. Vergleichskriterien sind die Firmenbuchnummer, der Name, die Postleitzahl und das Geburtsdatum.
Hinweis | BMDGhost prüft nur Kunden und Lieferanten der eigenen Firmen ("Ist eigene Firma"), nicht jene der Mandantenfirmen!
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Dazu kann im BMDGhost-Admin-Programm ein Matchingprozentsatz festgelegt werden (Standard ist 70). Damit kann gesteuert werden, wie hoch die Übereinstimmung sein muss, damit BMDGhost den Insolvenzeintrag als relevanten Fall interpretiert. Der Matchingprozentsatz kann bei Bedarf sukzessive nach oben gesetzt werden, falls zu häufig nicht relevante Fälle gemeldet werden (siehe
Einstellungen für Edikte).
Wenn BMDGhost anhand der Übereinstimmungen einen Matchingprozentsatz ermittelt, der größer oder gleich dem angegebenen Wert im BMDGhost-Admin-Programm ist, wird der Eintrag aus der Insolvenzdatenbank als PDF auf den ermittelten Kunden archiviert und dem zuständigen Mitarbeiter eine Aufgabe (Insolvenzwarnung) angelegt.
Sie starten den Übertragungsantrag aus dem Fenster des
Abgabenkontos über die gleichnamige Schaltfläche, welche nur bei einem Guthaben aktiv ist.
Sollte keine Geldvollmacht für den Mandanten in FinanzOnline bestehen, erhalten Sie folgende Meldung:
Anschließend können Sie in folgendem Fenster den gewünschten Betrag eingeben und die Übertragung starten.
Bei erfolgreicher Durchführung erhalten Sie eine entsprechende Meldung und ein Bestätigungsdokument wird archiviert.
Klicken Sie im Fenster "Abgabenkonto" auf die Schaltfläche Abgabenkonto verbuchen.
BMDGhost verbucht automatisch alle noch nicht verbuchten Buchungszeilen in die korrespondierende Buchhaltung und setzt eine Markierung [*] bei der zuletzt verbuchten Zeile.
Bei beiden Varianten der NTCS Autoverbuchung (taskgesteuert oder manuell) bekommt der zuständige Buchhalter eine Aufgabe, der das Verbuchungsfile zugeordnet ist, wenn BMDGhost die Buchungen nicht selbstständig in die Buchhaltung einspielen konnte.
Mögliche Ursachen:
- FIBU, in die gebucht werden soll, ist nicht vorhanden
- zu bebuchende Periode ist gesperrt
- zu bebuchendes Konto ist gesperrt
- u. a. m.
Analyse und Behebung der Ursache | - Kopieren Sie das der Aufgabe zugeordnete Dokument auf Ihren Desktop.
- Öffnen Sie das "Buchen-Programm" der betreffenden FIBU.
- Prüfen Sie die Datei über Extras → Import Buchungen und die Funktion "Anzeigen".
- Beheben Sie die angezeigte Ursache.
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Nachträgliche Verbuchung des Files - Parameter → empfohlener Standardfall | Importieren Sie das File nun manuell über die Funktion "Import Buchungen".
Andere Varianten würden hier nicht funktionieren, weil die Buchungen bereits ein Verbucht-Kennzeichen erhalten haben.
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Nachträgliche Verbuchung des Files - Parameter | Starten Sie das Abgabenkonto und lösen Sie dort die manuelle Autoverbuchung aus.
Achtung! | Importieren Sie die Datei auf keinen Fall über "Import Buchungen" und buchen Sie die Zeilen auch nicht händisch ein. BMDGhost bekommt sonst nicht mit, dass die Zeilen bereits verbucht wurden. Bei der nächsten Ausführung der manuellen Autoverbuchung käme es zu einer doppelten Verbuchung. |
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Hinweis | In Problemfällen ist ein Zurücksetzen des Autoverbuchungs-Kennzeichens möglich. Setzen Sie sich dazu über Kontakt zu BMD mit dem BMDGhost-Support in Verbindung. |
Das Finanzamt-Verrechnungskonto wird von BMDGhost als Spiegelkonto in die FIBU von BMD 5.5 gebucht.
In der FIBU erfolgen die Buchungen in der Regel auf Verrechnungskonten je Abgabenart. In der LV z. B. auf Konto Verrechnung Lohnsteuer, Verrechnung DB, Verrechnung DZ. BMDGhost erkennt die Abgabenart und bucht die Verbindlichkeit auf das FA-Verrechnungskonto um. Die Umsatzsteuer wird auf das Zahllastkonto gebucht. Zahlungen an das Finanzamt werden auf ein (eigenes) Konto, "Gelder Unterwegs", "Gelder Unterwegs an Finanzamt" oder auch "Verrechnung BMDGhost" gebucht und zwar völlig unabhängig vor der Abgabenart. BMDGhost bucht diese Zahlungen auf das FA-Verrechnungskonto um.
Werden Abgaben auf dem FA-Verrechnungskonto angelastet (z. B. Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer, Säumniszuschläge oder Zinsen, so verbucht BMDGhost diese entsprechend der Kontoschlüsselung in den Aufwand oder im Bereich der privaten Steuern (Klasse 9). Damit wird auch die Verbuchung der festgesetzten Abgaben auf der Grundlage der Buchungsmitteilungen ebenfalls obsolet. Fehlbuchungen auf dem Finanzamtskonto werden von BMDGhost entsprechend der vorstehenden Buchungslogik übernommen. Im Hinblick auf die Behandlung des FA-Verrechnungskontos als Spiegelkonto der Buchungen der Finanzverwaltung ist dies auch die einzig logische Vorgehensweise. Korrekturbuchungen dürfen auf dem FA-Verrechnungskonto nicht "händisch" vorgenommen werden, da nach der Berichtigung des Kontos durch die Finanz BMDGhost die Richtigstellung ein zweites Mal durchführen würde.
BMDGhost unterscheidet nicht zwischen E/A-Rechner und NICHT-E/A-Rechner.
BMDGhost verbucht das Abgabenkonto als "Spiegelkonto". Das heißt, was die Finanzverwaltung ins Soll bucht, schreibt BMDGhost in der Fibu ins Haben und umgekehrt. Das Belegdatum der Buchung beim Finanzamt entspricht dem Belegdatum der Buchung von BMDGhost. So gesehen würde es zu einer Verschiebung des Aufwandes für zum Beispiel Lohnnebenkosten beim § 4/3-Ermittler kommen.
Allerdings ist die Empfehlung, die Periodizität durch Automatikbuchungen im Bilanzmodul herzustellen.
In der Auswertungsübersicht des Bilanzprojektes wird dazu auf

geklickt. Nun wird je Ausgabenart der Lohnnebenkosten eine Umbuchung erstellt, die den Saldo des Soll-Kontos der Klasse 3 ins Haben des Personalaufwandes (Klasse 6) überträgt.
Diese automatische Herstellung der Periodizität hat diverse Vorteile:
- Der Vorgang ist nur einmal je Betriebsausgabe vorzunehmen, weil mit der Jahresübernahme des Bilanzprojektes auch die Umbuchung im nächsten Jahr wieder automatisiert vorgenommen wird.
- Diese "Buchung" wird NICHT in die Fibu zurück geschrieben. Also bleibt für den Buchhalter mit der Saldenübernahme des Mandanten in der Fibu alles UNVERÄNDERT.
Hinweise
| - Auf den Konten dürfen keine anderen Buchungen gemacht werden. Das Saldo-Kennzeichen "Saldo des Soll-Kontos" nimmt immer den gesamten Wert des Kontos und bucht diesen gegen das Aufwandskonto um.
- In der Saldenliste der FIBU beziehungsweise am Kontoblatt ist diese Umbuchung NICHT ersichtlich.
- Bei der Jahresübernahme beziehungsweise der EB-Übernahme werden diese Buchungen nicht berücksichtigt. Dies sollte aber kein Problem darstellen, weil bei Einnahmen-/Ausgabenrechnern die EB bei diesen Konten eher nicht übernommen werden.
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Die erforderlichen Einstellungen für WEBEKU-Abfragen finden Sie
hier.
Sie können die Abfrage über den Kunden-Navigator oder die Kundenliste (Paket CRM → Stammdaten → Personen → Kunden → Funktionen → BMDGhost → WEBEKU) starten.
Es öffnet sich folgender Dialog:
Erklärungen zu den Feldern:
| Kunde | Kunde, für den Sie die Abfrage starten möchten |
| Aktion auswählen | Wählen Sie hier, ob Sie das Beitragskonto oder den Beschäftigtenstand abfragen möchten. |
| ÖGK/Beitragsnummer | Die Beitragsnummer wird von der Mandantenfirma ermittelt. Sollten dort mehrere hinterlegt sein, werden auch mehrere angeboten. |
| Stichtag | Das Feld kann nur bei der Auswahl "Beschäftigtenstand" befüllt werden.
Hinweis | Es wird an dieser Stelle automatisch das Datum des Vortages vorgschlagen. Ein aktuelleres Datum ist seitens des WEBEKU nicht zulässig. Wird ein aktuelleres Datum eingegeben, wird trotzdem das Datum des Vortages übergeben. |
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Nach Klick auf "Übernehmen" erscheint folgende Meldung und die Dokumente stehen in Kürze im DMS zur Verfügung.
BMDGhost prüft die Protokolle in der NTCS Databox (NTCS Steuerpaket) im Hinblick auf das Databox Ok, um bei Bedarf bei Klienten ohne Zustellvollmacht den Erstbescheid persönlich aus dem Steuerakt anzufordern.
Damit BMDGhost hier auch Protokolle vorfindet, muss die
NTCS Databox zumindest einmal täglich manuell ausgelesen werden oder der NTCS Databoxstapel eingerichtet sein (Der Steuersupport gibt hierzu gerne Auskunft).
Die Aktivierung dieses Tasks ist damit Voraussetzung dafür, dass auch Bescheide von Klienten ohne Zustellvollmacht geholt werden können. Ergänzend sendet BMDGhost eine Information (Fehlertext aus dem Protokoll), falls sich im Protokokoll ein nicht korrekt eingebrachter Datensatz befinden sollte.