Hinweis | Für die Nutzung dieser Funktion ist eine gültige BMDGhost-Lizenz erforderlich. |
Vorauszahlungsbeträge können in den Jahreserklärungen E1, E7, L1, K2, K3 und im KöSt-Berechnungsdialog (K1, K1-V, K1-B) aus der Jahreszusammenstellung ausgelesen und übernommen werden.
Im Zeitpunkt der Erklärungserstellung sind in der Jahreszusammenstellung nur die Vorauszahlungswerte für eine Abgabenart enthalten. Daher können diese Werte in die Erklärung übernommen werden.
Dazu wurde eine F8-Funktion bei den Vorauszahlungsfeldern im KöSt-Berechnungsdialog und in E1, E7, L1, K2, K3 implementiert. Es wird die Ghostfunktion für die Jahreszusammenstellung aufgerufen und der Wert für die entsprechende Abgabenart übernommen.