In diesem Hilfedokument erfahren Sie alles Wissenswerte zum Erstellen einer E1 Einkommensteuerklärung in der NTCS - vom Zuordnen der Erklärung bis zur Erstellung der XML-Datei für die Übermittlung an das Finanzamt.
Falls Sie erstmals mit Steuererklärungen in der NTCS arbeiten, empfehlen wir Ihnen, vorab das Hilfedokument
Erste Schritte Steuern zu lesen.
Damit eine Steuererklärung erstellt werden kann, müssen Kundenstammdaten erfasst sein.
Die Neuanlage der Kundenstammdaten erfolgt im Paket CRM → Stammdaten → Personen → Kunden mit F5 "Neu" oder mit Klick auf das Plussymbol.
Es ist nicht notwendig, eine Firma, eine Finanzbuchhaltung und ein Projekt anzulegen, wenn nicht tatsächlich gebucht worden ist.
Im Steuer-Navigator können die Kundenstammdaten unter Stammdaten → Kunde aufgerufen und bearbeitet werden.
Beginnen Sie damit den Steuer-Navigator zu öffnen. Dafür haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Aufruf des Steuer-Navigators über das Hauptmenü:
Bilanzierung und Steuern → Steuererklärungen → Steuer-Navigator
- Aufruf des Steuer-Navigators in Ihrem firmenbezogenen Projekt:
im Checklistpunkt "Steuererklärungen" den Unterpunkt "Steuernavigator" starten
Im Steuer-Navigator wählen Sie zuerst den benötigten Kunden und das Jahr für die Steuererklärung aus. Wenn Sie den Steuer-Navigator über Ihr firmenbezogenes Projekt gestartet haben, so werden Ihnen der Kunde und das Jahr gleich automatisch vorgeschlagen.
Der Aufruf zur Prüfung, Ergänzung und Änderung aller für die Steuererklärungen wichtigen Stammdaten kann direkt im Steuernavigator im Punkt "Stammdaten" erfolgen.
Im Steuer-Navigator unter "Stammdaten" finden Sie den Aufruf der Steuerstammdaten.
Im Fenster "Steuerstammdaten" finden Sie folgende Felder und Eingabemöglichkeiten:
- Verkehrsabsetzbetrag: wird automatisch ermittelt (anhand der vorhandenen Lohnzettel)
- Pensionistenabsetzbetrag: wird automatisch ermittelt (anhand der vorhandenen Lohnzettel)
- Alleinerzieherabsetzbetrag
- Alleinverdiener-/erhöhter Pensionistenabsetzbetrag
- Familienstand
- Familienstand seit
- Deaktivierung des Mehrkindzuschlages
- Firma
- Fibu-Nummer

In den Steuerstammdaten werden jahresbezogen die Absetzbeträge und der Familienstand des Steuerpflichtigen gewartet.
Außerdem besteht hier die Möglichkeit, die Firma und die Fibu zu hinterlegen, aus der die Werte für die einzelnen Erklärungen übernommen werden sollen.
Grundsätzlich werden die Daten einmalig aus dem Kundenstamm übernommen, wenn sie dort hinterlegt worden sind. Diese Felder werden allerdings nicht laufend mit dem Kundenstamm abgeglichen, da die Informationen jahresbezogen gespeichert werden. Wir empfehlen daher, die Absetzbeträge generell in den Steuerstammdaten zu warten.
Bei Bedarf kann die Übernahme aus dem Kundenstamm manuell gestartet werden. Dafür ist wichtig, dass diese Funktion erst verfügbar ist, wenn Sie in den Bearbeitungsmodus wechseln.
Mit dem Aufruf unter Funktionen → Daten vom Personenstamm aktualisieren, werden nochmals die Daten vom entsprechenden Personenstamm aktuell übernommen. Wurden beispielsweise im Kundenstamm nachträglich die Absetzbeträge geändert, so können Sie mit dieser Funktion neu übernommen werden.
Der Verkehrsabsetzbetrag oder der Pensionistenabsetzbetrag werden bei der Steuerberechnung grundsätzlich anhand der vorhandenen Lohnzettel automatisch ermittelt. Es gibt in den Stammdaten keine eigenen Felder für die Erfassung des Steuerpflichtigen als Pensionist oder Arbeitnehmer. Grundsätzlich wird aufgrund der Lohnzettelart ermittelt, ob der Verkehrsabsetzbetrag oder der Pensionistenabsetzbetrag gerechnet wird. Bei den "Sonstigen Bezügen" ist die richtige Erfassung im Feld "Soziale Stellung" maßgeblich. Gibt es beim Steuerpflichtigen zusätzlich ein L1i, so ist bei reinen Pensionsbezügen die Erfassung in der richtigen Kennzahl entscheidend.
Am Detailberechnungsblatt zu den Absetzbeträgen wird beim Verkehrsabsetzbetrag angezeigt, warum dieser gerechnet wird.
Im Steuer-Navigator können Sie im Punkt "Steuererklärungen" mit der Funktion "Erklärungen zuordnen" alle Erklärung und Beilagen, die benötigt werden, zuordnen.
Dazu klicken Sie auf der linken Seite auf die Erklärung und schieben diese mit dem Pfeil nach rechts. Alternativ kann die markierte Erklärung auf der linken Seite mit Doppelklick zugeordnet werden.
Beim Zuordnen der Erklärung wird die Rechtsform geprüft. Werden auf der linken Seite Erklärungen grau angezeigt, so sind diese für die im Kundenstamm bzw. im Firmenstamm eingetragene Rechtsform nicht zulässig. Wenn eine Quotenverwaltung existiert, werden die Haupterklärungen von dort übernommen.

Wenn Sie eine E1a oder eine E1b zuordnen und Sie dazu eine gebuchte Fibu haben, so können Sie diese entsprechend im Feld "FIBU-Nr" auswählen.
Wenn Sie in die Steuererklärung die Werte einer bestimmten Kostenstelle aus der Kore übernehmen wollen, so können Sie dies in den Feldern "Kostentyp" und "Kosten-Nummer" entsprechend eintragen.
Bitte beachten Sie, dass für die Übernahme der Werte einer Kostenstelle vorher in der Kore die Funktion
Übernahme und Umlage ausgeführt werden muss.
Im Fenster "Erklärungen zuordnen" können Sie auch eine nicht benötigte oder irrtümlich zugeordnete Erklärung wieder löschen, indem Sie die bereits zugeordnete Erklärung markieren und mit Klick auf den Pfeil nach links oder alternativ F7 entfernen.
Beim Öffnen des Fensters "Erklärungen zuordnen" erhalten Sie im Folgejahr eine Programmmeldung, ob Sie alle Haupterklärungen aus dem Vorjahr übernehmen möchten.
Falls es im Vorjahr dazu auch Nebenformulare gegeben hat, so folgt danach die Abfrage zur Übernahme der Nebenformulare. Bei dieser Abfrage können Sie mit der Auswahl "Alle" sämtliche Nebenformulare übernehmen oder mit der Auswahl "Übernahmeassistent" gezielt einzelne Nebenformulare und Daten aus dem Vorjahr übernehmen.
Sie können die Übernahme der Formulare aus dem Vorjahr auch in der Menüleiste unter "Extras" aufrufen. Hier stehen die Funktionen "Haupterklärungen aus Vorjahr übernehmen" und "Nebenerklärungen aus Vorjahr übernehmen" zur Verfügung.
Nach dem Zuordnen der Steuerklärung können Sie diese mit Doppelklick gleich direkt öffnen. Die zugeordnete Erklärung wird im Steuer-Navigator auch im Punkt "Steuererklärungen" angezeigt und kann auch hier mit Doppelklick geöffnet werden.
Beim ersten Einstieg in das Steuerformular erhalten Sie die Abfrage, ob Sie Daten aus FinanzOnline importieren wollen. Sie können diese Abfrage mit: "Ja", "Später" oder "Nie" beantworten.
Beim Import aus FinanzOnline werden die Lohnzettel und die Sonderausgaben importiert.
Auf den Lohnzetteln sind je Kind die Daten zum Familienbonus Plus vorhanden. Die Daten zum Familienbonus Plus werden in das Formular L1k übernommen. Wenn ein Kind noch nicht in den Angehörigenstammdaten vorhanden ist, wird es dort angelegt.
Damit Daten aus FinanzOnline importiert werden können, muss das Webservice korrekt hinterlegt sein.
Ist der Kunde Selbsteinreicher, dann gelten natürlich die Zugangsdaten des Kunden und sind entsprechend zu hinterlegen.
Bei vorhandener Lizenz BMD Ghost erfolgt beim Start der Formulare E1, L1, E7, K1, K2, K3, K1B, K1V, U1 die Abfrage, ob die Vorauszahlungen automatisch importiert werden sollen.
Sie erhalten die Abfrage "Vorauszahlungen mittels BMDGhost aus FinanzOnline importieren?”, die Sie mit der Auswahl "Ja" oder "Nein" beantworten können.
Diese Abfrage erscheint nur, wenn noch keine Vorauszahlung in der Steuererklärung vorhanden ist.
Nach der Abfrage zum Import aus FinanzOnline öffnet sich der Steuerfall E1 mit dem Hauptformular und allen zugeordneten Nebenformularen zur Einkommensteuer.
Falls Sie beim Zuordnen ein Nebenformular vergessen haben, so können Sie die Zuordnung auch direkt im Steuerfall mit Klick auf das Plussymbol nachholen.
Die Steuererklärung kann nun entweder manuell ausgefüllt werden, wenn es dazu keine gebuchte Fibu gibt. Die Daten können aber auch aus einer hinterlegten Fibu automatisch in die E1a bzw. E1b übernommen werden.
In der Menüleiste stehen Ihnen unter "Steuererklärungen" je nach Haupt- bzw. Nebenformular unterschiedliche Funktionen zur Verfügung.
Zu diesen Funktionen zählen beispielsweise in der E1a:
- Fibu hinterlegen
- Bilanzdaten laden
- KORE-Daten laden
- Konten zur Steuererklärung zuordnen
- Gastgewerbepauschalierung laden
- MWR erfassen
- MWR-Daten laden
- Gewinnfreibetrag zuweisen
- GSVG-Berechnung
- Übergangsverluste
Damit in eine E1a bzw. E1b korrekte Werte aus der Fibu übernommen werden können, beachten Sie bitte folgende Punkte:
- In den Fibu-Stammdaten muss die korrekte Einkunftsart und Gewinnermittlungsart eingetragen sein → Fibu-Stammdaten
- Bei der Steuererklärung muss die richtige Fibu-Nummer ausgewählt sein.
- In der Auswertungsübersicht müssen die richtigen Auswertungsschemen für die Steuerkennzahlen aufbereitet werden. Dies sind für eine E1a das Schema 390 für Bilanzierer bzw. das Schema 392 für EA-Rechner und für eine E1b das Schema 391 für Überschussrechner.

- Die Konten müssen in der Auswertung korrekt gegliedert sein. BMD Standardkonten sind automatisch richtig gegliedert, aber eigene Konten müssen selber entsprechend richtig gegliedert werden.
Sie können in der Steuererklärung bei der E1a und der E1b in der Menüleiste unter "Auswertung" auch direkt in die Auswertungsübersicht wechseln.
Die richtigen Auswertungsschemen für die Steuerkennzahlen müssen aufbereitet werden. Dies sind für eine E1a das Schema 390 (Bilanzierer) bzw. 392 (EA-Rechner) und für eine E1b das Schema 391 (Überschussrechner).
Den Ausdruck der Steuerkennzahlen können Sie in der Menüleiste unter "Auswertungen" mit der Funktion "Drucken" aufrufen.
In den Steuererklärungen gibt es beispielsweise für Vermietungen die Möglichkeit eine Kostenstelle (bzw. Abteilung, Dimension, Geschäftsbereich) zu hinterlegen, um damit eine Aufteilung der Vermietungen vornehmen zu können.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine erfolgreiche Übernahme der Werte von der Kostenstelle in die jeweilige Kennzahl erfüllt sein: - Die Kore muss im Fibu-Stamm hinterlegt sein.
- Die Kostenstelle muss definiert und gültig sein.
- Die Sachkonten müssen auch in der Kore vorhanden sein.
- Die Kennzahlen für Steuererklärung müssen aufbereitet sein.
- Die Kosten müssen zuvor von der Fibu in die Kore übernommen werden.
|
Die Hinterlegung einer Kostenstelle erfolgt entweder sofort beim Zuordnen der Steuererklärung, oder nachträglich im Formular unter Steuererklärung → Fibu hinterlegen. Neben der richtigen Auswahl der Firma und der Fibu sind in den Feldern "Kostentyp" und "Kosten-Nummer" die entsprechenden Einträge zu erfassen.
Dafür legen Sie je Vermietungsobjekt eine Kostenstelle an. Genaueres zur Anlage einer Kostenrechnung und der Kostenstellen finden Sie unter
Erste Schritte. Allgemeine Kosten (wie Bankspesen) können prozentuell mittels Kostenschlüssel verteilt werden. Dies funktioniert durch
Übernahme und Umlage.
Für die Übernahme der Werte aus der Fibu in die einzelnen Formulare müssen die Kennzahlen für die Steuererklärung aufbereitet werden und zuvor noch die Kosten in die Kore übernommen werden (siehe
Übernahme und Umlage). Anschließend öffnet man das Formular E1b bzw. E6b und wählt unter Steuererklärung
→ Fibu hinterlegen. Hier hinterlegt man im Feld "Kostentyp" die Einstellung "Kostenstelle" und im Feld "Kosten-Nummer" die entsprechende Kostenstelle für dieses Vermietungsobjekt. Werden Kostenstellen auf andere Kostenstellen umgelegt, so muss in den Steuererklärungen die Umlagevariante hinterlegt werden, die für die Berechnung des Ergebnisses erforderlich ist.
Die Kostenrechnung bietet Ihnen auch Auswertungsmöglichkeiten je Kostenstelle. In der Bilanzierung verwenden Sie nur ein Bilanzprojekt und eine Auswertung.
Die Anlagenbuchhaltung wird gesamt geführt und kann sortiert nach Kostenstellen ausgewertet werden.
Die Verteilung des Grundfreibetrages bei mehreren Einkunftsquellen muss von Ihnen selbst vorgenommen werden.
Es erfolgt in der E1 eine Prüfung, dass die Summe der Kennzahl zum Grundfreibetrag 9221 den für dieses Jahr vorgegebenen Höchstwert nicht übersteigen darf.
Der Grundfreibetrag und der Gewinnfreibetrag werden nur in der Steuererklärung bzw. Mehr-/Weniger-Rechnung erfasst, es erfolgt dazu keine Verbuchung in die Fibu.
Aus dem Formular E1a bzw. E1ak kann direkt das Fenster "Gewinnfreibetrag zuweisen" gestartet werden. Diese Funktion finden Sie unter Steuererklärung → Gewinnfreibetrag zuweisen.
Außerdem kann auf den Kennzahlen 9227 und 9229 mit Klick auf das F8-Symbol rechts neben dem Eingabefeld die Funktion "Gewinnfreibetrag zuweisen" gestartet werden.
Sie können in der Steuererklärung in der Menüleiste unter "Ausdruck" die Funktion "Steuerfall drucken" auswählen und im folgenden Fenster den Ausdruck "Aufteilung Gewinnfreibetrag" anhaken. So können Sie sich die genaue Berechnung zum Gewinnfreibetrag ansehen.
Seit 2017 werden bestimmte Sonderausgaben im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung nur mehr auf Grundlage eines automatischen Datenaustauschs berücksichtigt.
Betroffen sind ausschließlich folgende Sonderausgaben (§ 18 EStG):
- Verpflichtende Beiträge an gesetzlich anerkannte inländische Kirchen und Religionsgesellschaften
- Spenden an begünstigte inländische Empfänger
- Beiträge für eine freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung und für den Nachkauf von Versicherungszeiten
- Öko-Sonderausgabenpauschale (ab 2022)
Die übermittelten Daten sind für den Steuerpflichtigen bzw. für seinen Vertreter nur in FinanzOnline einsehbar.
Für Sonderfälle (wie z. B. die abweichende Aufteilung von elektronisch übermittelten Sonderausgaben auf Steuerpflichtigen und Partner) ist das Formular L1d zu verwenden.
Die Sonderausgaben können im Steuernavigator in den Berechnungen oder im geöffneten Formular in der Menüleiste unter "Steuererklärung" mit der Funktion "Sonderausgaben" geöffnet werden.
Damit Daten aus FinanzOnline importiert werden können, muss das Webservice korrekt hinterlegt sein.
Ist der Kunde Selbsteinreicher, dann gelten natürlich die Zugangsdaten des Kunden und sind entsprechend zu hinterlegen.
Beim Öffnen des Formulars erfolgt die automatische Abfrage, ob Sonderausgaben aus FinanzOnline importiert werden sollen.
Der Import der Sonderausgaben kann im Fenster "Sonderausgaben" auch manuell aufgerufen werden.
Folgende Daten werden importiert und diese Datensätze erhalten die Erfassungsart "Import aus FinanzOnline", dargestellt mit dem Erdkugel-Symbol

- Inländische Kirchenbeiträge
- Spenden an mildtätige Organisationen
- Spenden an Umweltorganisationen, Tierheime
- Spenden an die freiwillige Feuerwehr
- Spenden für Forschung und Lehre, Museen, Kultur ...
- Spenden an gemeinnützige Stiftungen
- Zuwendungen an die Innovationsstiftung für Bildung
- Nachkauf von Versicherungszeiten
- Spenden an Auslandsschulen (§ 4a Abs. 6 Z 2 lit. a EStG 1988)
- Spenden an sonstige Bildungseinrichtungen
- Spenden an andere gemeinnützige Einrichtungen
- Spenden an öffentliche Kindergärten (§ 4a Abs. 6 Z 2 lit. a EStG 1988)
- Spenden an öffentliche Schulen (§ 4a Abs. 6 Z 2 lit. a EStG 1988)
- Spenden an Privatkindergärten von KöR (§ 4a Abs. 6 Z 2 lit. a EStG 1988)
- Spenden an Privatschulen von KöR (§ 4a Abs. 6 Z 2 lit. a EStG 1988)
- Spenden an Sporteinrichtungen
- Thermische Sanierung
- Heizkesseltausch
Bei einem neuerlichen Import werden vorhandene Datensätze gelöscht.
Die Daten können auch manuell erfasst werden. Dementsprechend erhalten die Datensätze die Erfassungsart "Manuell"

.
Es können:
- die nicht übermittlungspflichtigen Sonderausgaben erfasst werden, die im Formular L1d zu erfassen sind, und
- Sonderausgaben, die abweichend zu den Eingaben lt. Formular L1d geführt werden.
Nicht übermittlungspflichtige Sonderausgaben sind:
- 280 - Renten und dauernde Lasten
- 460 - Steuerberatungskosten
- 281 - Spenden an ausländische Organisationen
- 282 - ausländische Kirchenbeiträge
- 283 - Zehntelbeträge aus Nachkauf Versicherungszeiten vor 2017
Abweichende Beträge können für folgende elektronisch übermittelte Sonderausgaben erfasst werden:
- 284 - abweichender Betrag Nachkauf Versicherungszeiten
- 285 - Spendenkorrektur (Wechsel von Sonderausgaben zu Betriebsausgabe oder umgekehrt)
- 458 - abweichende Kirchenbeiträge → siehe dazu die Funktion „Kirchenbeitrag verschieben“
Die eingegebenen Werte werden im Steuerformular in die entsprechende Kennzahl mit der Betragsquelle "SoAusG" übernommen.
Ist der Kirchenbeitrag nicht dem aktuellen Steuerpflichtigen, sondern dem Ehegatten(in) zuzurechnen, so kann mit der Funktion "Kirchenbeitrag verschieben" der eingegebene Betrag verschoben werden. Voraussetzung dafür ist, dass in den Kundenstammdaten des Steuerpflichtigen der Ehepartner im Feld "Ehegatte/Partner" hinterlegt ist.
Die Verschiebung des Kirchenbeitrags kann auch dann ausgeführt werden, wenn keine Haupterklärung beim Ehepartner vorhanden ist.
Es erfolgt eine automatische Abfrage und Anlage vom Programm:
Beispiel | Beispiel für einen Kirchenbeitrag, welcher von FinanzOnline importiert worden ist, und zum Ehepartner verschoben wurde:
Die beiden Datensätze werden spiegelgleich in die Sonderausgabenverwaltung des Ehepartners mit der Erfassungsart "Ehepartner"  erzeugt:
|
Mit dieser Funktion können die Sonderausgaben des Ehepartners importiert werden. Der Datensatz hat nur Informationscharakter und wird in grauer Schrift dargestellt.
Voraussetzung dafür ist, dass in den Kundenstammdaten des Steuerpflichtigen der Ehepartner im Feld "Ehegatte/Partner" hinterlegt ist.
Soll der Kirchenbeitrag dem Ehepartner zugeordnet werden, dann ist dieser noch mit der Funktion "Kirchenbeitrag verschieben" zu verschieben.
Beispiel | Beispiel für importierte Sonderausgaben inkl. Ausweis des importierten Kirchenbeitrages des Ehepartners: |
Für die Erfassung der außergewöhnlichen Belastungen steht Ihnen das Nebenformular L1ab zur Verfügung.
Bei den außergewöhnlichen Belastungen gibt es auch solche mit Selbstbehalt. Die Höhe des Selbstbehalts ist vom Einkommen abhängig. Der Selbstbehalt für die außergewöhnlichen Belastungen wird vom Programm aufgrund des erfassten Einkommens automatisch berechnet. Die Berechnung des Selbstbehalts wird auf dem Berechnungsblatt für die außergewöhnlichen Belastungen ausgewiesen.
Das Berechnungsblatt für die außergewöhnlichen Belastungen inkl. dem dazu berechneten Selbstbehalt, können Sie im Steuerfall in der Menüleiste unter "Ausdruck" mit der Funktion "Berechnungsblatt" oder "Steuerfall drucken" aufrufen. Im folgenden Auswahlfenster für den Ausdruck ist das Häkchen beim Feld "Außergewöhnliche Belastungen" zu setzen.
Der allgemeine Freibetrag wegen Behinderung gem. § 35 (3) EStG ist ein Jahresfreibetrag und steht immer nur ganz oder gar nicht zu. Das heißt, es erfolgt keine monatliche Aliquotierung.
Auch in Jahren, in denen der Pflegegeldbezug beginnt oder endet, kann der Freibetrag immer nur zur Gänze in voller Höhe oder zur Gänze überhaupt nicht berücksichtigt werden.
Für Jahre, in denen (teilweise) Pflegegeld bezogen wurde, gilt gem. Rz 841 LStR folgendes:
Der Freibetrag steht
- in dem Kalenderjahr, in dem erstmals Pflegegeld bezogen wird, in voller Höhe zu,
- in Kalenderjahren, in denen ganzjährig Pflegegeld bezogen wird, zur Gänze NICHT zu,
- in dem Kalenderjahr, in dem der Pflegegeldbezug wegfällt, zur Gänze NICHT zu.
Die Eingabe in den (für die Berechnung) am Formular hinzugefügten Feldern "Anzahl der Monate" wirkt sich daher nicht auf diesen Freibetrag aus.
Die Erfassung von nichtselbstständigen Einkünften erfolgt über die Lohnzettel.
Die Lohnzettel können Sie entweder im Steuer-Navigator unter "Berechnung" mit der Funktion "Lohnzettel" aufrufen oder über eine bereits geöffnete Steuererklärung im Menüpunkt "Steuererklärung" mit der Funktion "Lohnzettel".
Die Lohnzettel können entweder aus FinanzOnline importiert oder manuell erfasst werden.
Der Import der Daten aus FinanzOnline kann jederzeit direkt in der Steuererklärung in der Menüleiste unter "Steuererklärung" mit der Funktion "Import aus FinanzOnline" aufgerufen werden.
Damit Daten aus FinanzOnline importiert werden können, muss das Webservice korrekt hinterlegt sein.
Ist der Kunde Selbsteinreicher, dann gelten natürlich die Zugangsdaten des Kunden und sind entsprechend zu hinterlegen.
Werden die Lohnzettel von FinanzOnline importiert, so werden die Daten zum Familienbonus Plus automatisch in die L1k übernommen.
Wenn ein Kind noch nicht in den Angehörigenstammdaten vorhanden ist, wird es dort automatisch angelegt.
Bei der automatischen Anlage von Kindern im Fenster "Angehörige" wird bei den bestehenden Datensätzen geprüft, ob bereits ein Kind mit gleichem Vornamen und gleicher Sozialversicherungsnummer vorhanden ist. Falls es beim Vornamen und der Sozialversicherungsnummer keine Übereinstimmung gibt, erfolgt eine automatische Neuanlage.
Aus FinanzOnline werden importiert:
- Die Lohnzettelarten L1 - L24
- Der Auslandslohnzettel
- Die Meldungen M1 - M6
- Die Mitteilungen gem. § 109a EStG
Nicht importiert werden Überschneidungstage und Berufsgruppenpauschale.
Sind beim Kunden, bei dem der Import gestartet wird, bereits importfähige Lohnzettel angelegt, erhalten Sie eine Meldung, dass diese vorher gelöscht werden:
Wenn ein Lohnzettel nicht zugeordnet werden kann, so wird dies durch eine Meldung angezeigt und es erfolgt kein Import:
"Der Lohnzettel mit der Lohnzettelart XXX konnte nicht zugeordnet werden."
Nach dem Import erfolgt eine Meldung, wie viele Lohnzettel importiert worden sind:
Die Erfassung der Lohnzetteldaten erfolgt entweder über den Aufruf der Funktion "Lohnzettel" im Steuer-Navigator, der unter "Berechnung" zu finden ist oder alternativ über eine bereits geöffnete Steuererklärung über den Menüpunkt "Steuererklärung" mit der Funktion "Lohnzettel".
Im geöffneten Fenster kann im rechten oberen Bereich über die Combobox eine entsprechende Lohnzettelart ausgewählt werden. Für die Eingabe stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:
- Alle
- Lohnzettel L16 (L1, L2, L23, L24)
- Auslandslohnzettel L17
- Arbeitslosengeld, Notstandshilfe (M1, M3, M5)
- Pensionsbezug (L1)
- Sonstige Bezüge (L3, L4, L5, L9, L12 - L22)
- Berufsgruppenpauschale
- Überschneidungstage (nur für Berechnung E1!)
- Bezüge ohne Hochrechnung (L7)
- Wochengeld (L6)
- Sonst. steuerfreie Bezüge ohne Hochrechnung (M2, M4, M6)
- Einkünfte mit Progressionsvorbehalt, Kz453 L1i (L8)
- Pflegegeld (L11)
- Mitteilungen gem. § 109a
- Mitteilung Reiseaufwandsentschädigung (L19)
Anschließend kann der Lohnzettel mit der Funktion Neu (+) bzw. F5 angelegt werden.
Beachten Sie, dass für bestimmte Lohnzettel eigene Felder zur Eingabe zur Verfügung stehen.
Gehört der eingegebene Lohnzettel zum Berufsgruppenpauschale, so ist dies bei der Erfassung des Lohnzettels zu erfassen.
Bei der Anlage der Berufsgruppenpauschale im Fenster "Lohnzettel" erfolgt automatisch die wertmäßige Übernahme aus den Lohnzetteln.
Für die Berechnung der Überschneidung der betrieblichen Einkünfte mit einem Arbeitslosenbezug oder einem Weiterbildungsgeld müssen die Überschneidungstage eingegeben werden. Dazu gibt es in der Lohnzettelverwaltung in der Combobox den Eintrag "Überschneidungstage" bzw. kann dies auch über die Menüleiste aufgerufen werden.
Hier können dann bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Selbstständigen Einkünften und Einkünften aus Gewerbebetrieb die Überschneidungstage eingegeben werden. In der Berechnung wird anschließend die Überschneidung der betrieblichen Einkünfte mit dem Arbeitslosenbezug berücksichtigt.
Die Funktion „Lohnzettel kopieren von“ dient dazu, Lohnzettel von einem anderen Mandanten oder von einer anderen Lohnzettelart zu kopieren.
Weitere Informationen zum Thema Lohnzettel, Lohnzettelarten, zum L17 und L24 können Sie hier nachlesen:
Lohnzettel
Für die Berechnung des Familienbonus Plus und des Unterhaltsabsetzbetrages ist die Zuordnung des Nebenformulars L1k und die Anlage der Kinder unter Angehörige erforderlich.
Detaillierte Informationen zur Anlage von Angehörigen können Sie hier nachlesen:
Anlage Angehörige.
Die Berechnung des Familienbonus Plus funktioniert nicht, wenn die Steuererklärung auf der Ebene Angehörige (Ehefrau/Partnerin) erfasst wird. Es kann dadurch die benötigte Verknüpfung zu den Kindern in den Angehörigenstammdaten nicht hergestellt werden.
Der Familienbonus Plus ist in der L1k auch dann anzugeben, wenn er bereits vom Dienstgeber bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde und bereits am Lohnzettel eingetragen ist.
Mit den nachfolgenden Feldern können Sie kennzeichnen, um welchen Angehörigen es sich handelt:
Familienbeihilfe ab/bis: Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird. Die Eingabe des "bis"-Datums ist nicht zwingend notwendig.
Dieses Feld ist aus der Sicht des Kindes auszufüllen. Das heißt, ob für dieses Kind ein Familienbeihilfebezug besteht. Es ist hier nicht relevant, ob der Steuerpflichtige der Bezieher der Familienbeihilfe ist, sondern ob für das Kind Familienbeihilfe ausbezahlt wird. Eine Eingabe ist unbedingt notwendig, wenn für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird und der Familienbonus bzw. ein Mehrkindzuschlag gerechnet werden soll.
Gibt es mehr als einen Familienbeihilfenzeitraum bei einem Angehörigen (Unterbrechung), so ist dies über das F8-Feld (links neben dem Feld) zu erfassen. Ein weiterer Eintrag für den Bezug der Familienbeihilfe wird dann rechts neben dem Eingabefeld angezeigt.

Unterhalt ab/bis: Kind für das Unterhalt bezahlt wird. Die Eingabe des "bis"-Datums ist nicht zwingend notwendig. Diese Eingabe ist für die Berechnung des Unterhaltsabsetzbetrages erforderlich. Bei Kindern über 18 Jahren sind zusätzlich die Felder "Familienbeihilfe ab" und "Familienbeihilfe bis" relevant, da nur bei Anspruch auf Familienbeihilfe ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht.
Ehegatte/Partner: Dieses Feld stellt die Verknüpfung zum Ehegatten/Partner her und ist z. B. für den Alleinverdienerabsetzbetrag relevant.
Da der Anspruch auf Familienbonus Plus an den Bezug der Familienbeihilfe gekoppelt ist, muss beim Angehörigen das Feld "Familienbeihilfe ab" ausgefüllt werden. Dabei ist nur entscheidend, dass für das Kind Familienbeihilfe bezogen wird, auch wenn der Steuerpflichtige nicht der Empfänger der Familienbeihilfe ist. Der Eintrag für den Familienbonus Plus erfolgt im Nebenformular L1k in den entsprechenden Feldern.
Bitte beachten Sie, dass der Familienbonus Plus nicht berechnet wird, wenn keine Steuerlast aufgrund eines zu geringen Einkommens entsteht.
Für die Erfassung des Familienbonus Plus mit besonderen Fällen steht Ihnen das Nebenformular L1k-bf zur Verfügung. Besondere Fälle sind:
- Trennung der (Ehe-)Partner im Erklärungsjahr
- Begründung einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft im Erklärungsjahr
- Begründung einer Lebensgemeinschaft, die im Erklärungsjahr mehr als sechs Monate bestanden hat
- Unterhaltszahlungen für das Kind wurden im Erklärungsjahr nicht in vollem Umfang geleistet
- Tod des (Ehe-)Partners bzw. Unterhaltszahlers im Erklärungsjahr
- Unterjähriger Wechsel im Bezug der Familienbeihilfe
Für die Berechnung des Unterhaltsabsetzbetrages ist das Feld "Unterhalt ab" im Angehörigenstamm maßgeblich. Bei Kindern über 18 Jahre ist zudem ein aktiver Bezug der Familienbeihilfe erforderlich, darum muss in diesen Fällen unbedingt auch das Feld "Familienbeihilfe ab" befüllt sein.
Bitte beachten Sie bei der Erfassung der Daten für den Unterhaltsabsetzbetrag in der L1k, das richtige Ausfüllen der Felder "Höhe der monatlichen Unterhaltsverpflichtung " und "Insgesamt im Veranlagungsjahr geleistete Unterhaltszahlungen". Bei der Berechnung der Monate für den Unterhaltsabsetzbetrag wird die insgesamt geleisteten Unterhaltszahlung durch den Betrag der monatlichen Verpflichtung dividiert. Wenn das Ergebnis unter 12 liegt, dann besteht ein Anspruch auf den Unterhaltsabsetzbetrag nur für die Anzahl der Monate entsprechend dem Ergebnis dieser Division. Bei einem Ergebnis mit Nachkommastellen wird immer abgerundet (Ergebnis 9,9 → 9 Monate Unterhaltsabsetzbetrag).
Für einen nicht vollständig bezahlten Unterhalt erfolgt somit eine entsprechende Kürzung des Unterhaltsabsetzbetrages.
Beispiel | Höhe der monatlichen Unterhaltsverpflichtung: 500,- Insgesamt im Veranlagungsjahr geleistete Unterhaltszahlungen: 5.000,- In diesem Fall steht der Unterhaltsabsetzbetrag für 10 Monate zu.
|
Für die Verbuchung Arbeitsplatzpauschale stehen Ihnen in den BMD Standardkontorahmen die Konten 7641 "Kleines Arbeitsplatzpauschale" und 7643 "Großes Arbeitsplatzpauschale" zur Verfügung.
Diese Konten werden in die Kennzahlen für die Steuererklärungen als eigene Position 9215 "Kleines Arbeitsplatzpauschale" und 9217 "Großes Arbeitsplatzpauschale" übernommen und in der Steuererklärung entsprechend eingetragen, wenn die Fibu dazu hinterlegt wurde.
Wenn Ausgaben mit mehreren beruflichen Tätigkeiten im Zusammenhang stehen, sind diese entsprechend aufzuteilen.
Diese Aufteilung kann sich beispielsweise am Einnahmenschlüssel orientieren.
Beispiel | Fortbildungsaufwendungen eines Arztes, der selbstständig und nichtselbstständig tätig ist, sind im Verhältnis der erzielten Einnahmen aufzuteilen.
|
Für diese Aufteilung steht Ihnen in den Kontenstammdaten das Feld "Prozentsatz Werbungskosten" zur Verfügung.

FIBU
→ Stammdaten
→ Konten
Beim Aufbereiten der Kennzahlen für die Steuererklärung werden die entsprechenden Konten um den am Feld "Prozentsatz Werbungskosten" hinterlegten Prozentsatz gekürzt. In das Formular E1a wird nur der betriebliche Teil übernommen.
Für die Übernahme der Werbungskosten in das Formular E1 bzw. E7 steht Ihnen die Auswertung 395 "Aufteilung Betriebsausgaben als Werbungskosten" im BMD Standard zur Verfügung.
Sie können direkt im Steuerfall am Reiter "E1a" in der Menüzeile unter "Auswertung" die Auswertungsübersicht starten.
In der Auswertungsübersicht können Sie die Auswertung 395 "Aufteilung Betriebsausgaben als Werbungskosten" mit F5 Neu bzw. mit Klick auf das Plus-Symbol hinzufügen.
Wenn Sie Werte aus der Fibu in die E1a bzw. E1b übernehmen und diese Fibu nach den Vorgaben des Unternehmensrechtes gebucht wird, so müssen Sie die Abweichungen zum Steuerrecht in der Mehr-/Weniger-Rechnung (MWR) erfassen bzw. können sie Daten auch aus anderen Paketen in die Mehr-/Weniger-Rechnung übernehmen.
Sie können die Mehr-/Weniger-Rechnung direkt im Steuerfall auf der E1a bzw. E1b in der Menüleiste unter "Steuererklärung" mit der Funktion "MWR erfassen" aufrufen.
Details und genaue Informationen zum Arbeiten mit der Mehr-/Weniger-Rechnung können Sie in diesem Hilfedokument nachlesen:
Mehr-/Weniger-Rechnung (MWR)
Der Öko-Zuschlag ist in der Mehr-/Weniger-Rechnung mit der Kennzahl 9338 zu erfassen.
Bei einer Vermietung und Verpachtung (E1b und E6b) muss der Öko-Zuschlag in der Fibu verbucht werden. Hierfür gibt es in den BMD-Standardkonten die Konten 7240 und 7241. Nach dem Aufbereiten einer Überschussrechnung und den Steuerkennzahlen für die Überschussrechnung wird der Öko-Zuschlag automatisch in die Steuererklärung übernommen.
Im Formular E11 haben Sie die Möglichkeit, automatisch die Informationen aus der Feststellungserklärung E6 zu übernehmen. Dabei werden die Bezeichnung und Anschrift der Personengesellschaft, die Finanzamtnummer, die Steuernummer und der steuerliche Ergebnisanteil übernommen.
Zur E11 wird also nicht eine Fibu hinterlegt, sondern die Verknüpfung zur Feststellungserklärung E6 hergestellt.
Voraussetzung für die Übernahme der Anteile aus der E6 in die E11 ist:
Es muss ein Formular E6 existieren, bei der ein Gesellschafter beteiligt ist, dessen Finanzamt- und Steuernummer identisch ist mit der Finanzamt- und Steuernummer der Person, für die die Formulare E1 und E11 erstellt werden.
Über den Steuer-Navigator können Sie bei der Beteiligungsgesellschaft über den Punkt "Beteiligungsverhältnisse" alle vorhandenen Beteiligungen ansehen und auf Vollständigkeit der Stammdaten kontrollieren.
Alternativ können über das Formular E6a-1 (falls in Verwendung) die vorhandenen Gesellschafter angesehen und kontrolliert werden:
Sollten die Daten unvollständig sein, besteht die Möglichkeit direkt aus dem Formular E6a-1 über die Menüleiste "Funktionen" die Beteiligungsverhältnisse aufzurufen und notwendige Anpassungen vorzunehmen.
Im Formular E11 kann im Feld "Bezeichnung und Anschrift der Personengesellschaft/Gemeinschaft" mithilfe des F4-Symbols

jene Personengesellschaft ausgewählt werden, auf der die Steuererklärung E6 erstellt wurde und von der somit der Ergebnisanteil übernommen werden soll.
Nach der Auswahl der Person folgt die Abfrage, ob der Ergebnisanteil aus dem Formular E6 übernommen werden soll:
Wurde eine falsche Personengesellschaft ausgewählt, dann wählen Sie bitte nochmal mit F4 die richtige Personengesellschaft aus. Die Daten werden entsprechend mit der neuen Auswahl überschrieben.
Bei der Übernahme wird die Steuernummer geprüft. Wenn die Steuernummern nicht übereinstimmen, so erhalten Sie diese Programmmeldung:
"Von der ausgewählten Gesellschaft konnte kein Ergebnisanteil übernommen werden. Prüfen Sie, ob es in der Gewinnaufteilung dieser Gesellschaft einen Gesellschafter gibt, dessen Steuernummer identisch ist mit der Steuernummer jener Person, für welche die Ergebnisübernahme in das Formular E11 erfolgen soll".
Wenn Sie die ausgewählte Personengesellschaft (Beteiligung) zur Gänze löschen wollen, so müssen Sie die Einträge im Feld "Bezeichnung und Anschrift der Personengesellschaft/Gemeinschaft" und die Steuernummer manuell löschen.
Bei der Verwendung von verschiedenen Modellen des Formulars E6 kann bei der Übernahme in das Formular E11 des Gesellschafters entschieden werden, auf welches Modell das Programm zugreifen soll. Hierzu erscheint die Information, dass mehrere E6-Erklärungen vorhanden sind, mit der anschließenden Abfrage, von welchem Modell der steuerliche Ergebnisanteil übernommen werden soll.
Wenn in den Beteiligungsformularen E11, K11 oder E61 Werte von einer Personengesellschaft beim F4-Auswahldialog übernommen worden sind, werden beim erneuten Einstieg in das Formular automatisch die aktuellen Werte aus der zugehörigen Gewinnaufteilung übernommen.
Für das nächste Jahr wird diese automatische Übernahme vermerkt. Wenn die Steuererklärung E6 bereits erstellt ist, wird beim erstmaligen Einstieg in das Formular E11 gleich der Ergebnisanteil der Beteiligung automatisch übernommen.
Möchten Sie die automatische Übernahme wieder deaktivieren, so muss die Bezeichnung der Beteiligung gelöscht werden. Alternativ könnten Sie auch die Betragsquelle "Manuell" verwenden. Diese müsste jedoch im Feld "Bezeichnung und Anschrift der Personengesellschaft/Gemeinschaft" gesetzt werden.
Da die E11 ein Nebenformular der E1 ist, kann die E11 immer nur gemeinsam mit der E1 übermittelt werden.
Wenn Sie die E1 und die eventuell erforderlichen Nebenformulare vollständig ausgefüllt haben, dann kontrollieren Sie die Werte noch. Fehlende Daten in Pflichtfeldern werden Ihnen im Reiter "Kontrolle" angezeigt.
Die angezeigten Fehler sind oft direkt zu den Feldern verlinkt oder weisen Sie auf Eingaben zu bestimmten Kennzahlen hin. Bei Änderungen in Nebenformularen erhalten Sie einen Hinweis mit entsprechender Verlinkung zur Aktualisierung der Berechnung.
Im Reiter "Berechnung" sehen Sie die berechneten Werte zu Ihrer Steuererklärung für einen schnellen Überblick. Die Detailberechnungsblätter dazu können Sie unter "Ausdrucke" aufrufen und kontrollieren.
In der Hauptmenüleiste stehen Ihnen unter "Ausdruck" folgende Ausdrucke zur Verfügung, wenn Sie sich auf dem Reiter des Hauptformulars E1 befinden:
- Steuerfall drucken
- Berechnungsblatt
- Modellvergleich
- Steuerübersicht
Mit Klick auf "Steuerfall drucken" öffnet sich ein Fenster, indem Sie auswählen können, welche Formularseiten und welche Berechnungsblätter Sie ausdrucken wollen.
Weiters können Sie auswählen, ob Sie zugeordnete Beilagen, Notizen und Dokumente mitausdrucken möchten.
Unter den auswählbaren Ausdrucken befindet sich auch das Berechnungsblatt für die Hoch- und Kontrollrechnung.
Die Hoch- und Kontrollrechnung erfolgt automatisch, sobald steuerfreie Leistungen wie z. B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Weiterbildungsgeld oder bestimmte Bezüge als Soldat oder Zivildiener bezogen werden. Das Einkommensteuergesetz sieht dabei zwei Berechnungsvarianten vor (§ 3 Abs 2 EStG 1988).
1. Hochrechnungsvariante
Die für das restliche Kalenderjahr bezogenen steuerpflichtigen betrieblichen und nichtselbstständigen Einkünfte werden auf einen Jahresbetrag hochgerechnet, so, als ob sie auch während des Bezuges der Transferleistungen weiterbezogen worden sind. Die hochgerechneten Einkünfte werden für die Berechnung des Durchschnittssteuersatzes dem Einkommen hinzugerechnet. Mit diesem Durchschnittssteuersatz wird das steuerpflichtige Einkommen besteuert.
2. Kontrollrechnung
Hier werden die steuerfreien Bezüge direkt dem steuerpflichtigen Einkommen hinzugerechnet und besteuert.
Die günstigere Variante (mit der niedrigeren Steuerbelastung) wird von der NTCS angewendet.
Achtung! | Gemäß § 3 Abs 2 EStG iVm Rz 114 LStR betrifft die Hochrechnung nur jene Einkünfte, die außerhalb des Zeitraumes der Transferleistungen angefallen sind. Das BMF berücksichtigt dies in seiner Berechnung meist nicht. Es sind daher Abweichungen zum Bescheid möglich. Gegebenenfalls ist eine Bescheidbeschwerde zu erheben.
Als Grundlage für Ihre Bescheidbeschwerde können Sie die NTCS Steuerberechnung verwenden.
|
Unter den auswählbaren Ausdrucken befindet sich auch das Berechnungsblatt für die Korrekturen ausländischer Lohnzettel.
Bei ausländischen Lohnzetteln wird ab 2024 die SV laufend und die SV auf Sonderzahlungen im Verhältnis der laufenden Bezüge und der Sonderzahlungen neu aufgeteilt.
Auf dem Hauptberechnungsblatt werden die Steuerpflichtigen Bezüge aus den ausländischen Lohnzetteln unter der Position "Nicht lohnsteuerpfl. Einkünfte aus NSA" angeführt. Zusätzlich wird die laufende SV laut Lohnzetteln wieder hinzugerechnet. Die neue aliquot aufgeteilte SV wird in Abzug gebracht.
Auf dem Detailberechnungsblatt für den Jahressechstelüberhang das nun "Korrekturen ausländischer Lohnzettel" heißt, erhalten Sie folgenden Hinweis:
Die SV-Beiträge von ausländischen Lohnzetteln (L17-Kennzahlen 357 und 347) werden von FinanzOnline im Zuge der Veranlagung immer neu aliquot den laufenden und sonstigen Bezügen zugeordnet.
Wenn ein Jahressechstelüberhang vorhanden ist, erhalten Sie folgenden Hinweis:
Bei ausländischen Lohnzetteln (L17) wird von FinanzOnline im Zuge der Veranlagung geprüft, ob die sonstigen Bezüge (Kennzahl 351) das Jahressechstel überschreiten. Ist dies der Fall, wird das Jahressechstel neu berechnet. Dabei wird jener Teil der sonstigen Bezüge, der das Jahressechstel übersteigt, zu den laufenden Bezügen hinzugerechnet.
Nachdem Sie alle Werte in der E1 und den benötigten Nebenformularen eingegeben und die Werte kontrolliert haben, können Sie die XML-Datei für die Übermittlung an FinanzOnline erstellen. Klicken Sie dazu in der Menüleiste auf die Funktion "XML-Datei erstellen".
Es öffnet sich ein Fenster, in dem Sie das Planabgabedatum eingeben können. Das Programm schlägt beim ersten Aufruf das Tagesdatum vor, das Sie jedoch beliebig ändern können. Zusätzlich können Sie auswählen, was das Programm nach der Erstellung der XML-Datei machen soll:
- Zurück zur Erfassung
- Steuerfall schließen
- E-Government öffnen (Steuerfall wird geschlossen)
In der E-Government Zentrale können Sie danach die XML-Datei freigeben und paketieren. Das fertige Paket können Sie bei vorhandenem Webuser dann sofort an FinanzOnline senden. Falls Sie keinen Webuser verwenden, können Sie aus dem Paket mit Klick auf die rechte Maustaste eine Datei erzeugen und diese Datei dann manuell in FinanzOnline hochladen.