Der Pauschalierungsvergleich dient Ihnen dazu, die Gewinn- bzw. Verlustermittlung bei
- vollständiger Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (E/A-Rechnung),
- Basispauschalierung (bzw. Betriebsausgabenpauschalierung),
- Berufsgruppenpauschalierung und
- Kleinunternehmerpauschalierung
miteinander zu vergleichen. Der Pauschalierungsvergleich bietet Ihnen somit eine Entscheidungshilfe, welche Gewinnermittlungsart Sie in Anspruch nehmen wollen.
Hinweis | Die Berechnungsgrundlage für den Pauschalierungsvergleich ist Ihre Auswertung der Steuerkennzahlen (Gliederungsschema 392: Kennzahlen für Steuererklärungen E/A-Rechner).
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Um die verschiedenen Varianten der Pauschalierung miteinander vergleichen zu können, müssen zuerst ein paar Einstellungen getroffen werden.
Für die Berechnung der Berufsgruppenpauschalierung muss in den FIBU-Stammdaten (

FIBU
→ Stammdaten
→ Firmen- und Fibu-Stammdaten) eine Berufsgruppe hinterlegt werden, damit der passende Prozentsatz herangezogen wird. Dafür verwenden Sie das Feld "Berufsgruppe Pauschalierung". Mit der Funktionstaste F4 bzw. durch Klick auf den blauen Pfeil können Sie nach der gewünschten Berufsgruppe suchen und diese übernehmen.
Im Feld "Berufsgruppe Pauschalierung" kann auch die Basispauschalierung mit 6 % oder 12 % (bis 2024), 13,5 % (für 2025) und 15 % (ab 2026) hinterlegt werden.

Hinweis | Im Feld "Berufsgruppe Pauschalierung" gibt es keine Auswahl für Künster und Schriftsteller. Diese können leider nicht mit dem Pauschalierungsvergleich ausgewertet werden. Wir empfehlen für einen Vergleich die Anlage von zwei Modellen: - 1. Modell: E1 mit E1a mit vollständiger Einnahmen-Ausgaben-Rechnung
- 2. Modell: E1 mit E1a mit Künstlerpauschale: Hier sind die abziehbaren Aufwände über die Kontenzuordnung in den jeweiligen Kennzahlen zu erfassen.
Details zu der Zuordnung von Konten in der Steuererklärung können Sie in diesem Hilfedokument nachlesen: Zuordnen Konten zu Steuererklärungen
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Im Feld "Kleinunternehmer Betriebsausgabenpauschalsatz" können Sie einstellen, ob es sich um einen Produktions- oder einen Dienstleistungsbetrieb handelt. Maßgeblich für die Berechnung ist die in den Kundenstammdaten erfasste Branche.
Der pauschale Prozentsatz für die Betriebsausgaben bei Kleinunternehmerpauschalierung wird laut Dienstleistungsbetriebeverordnung aus den Steuerbranchenkennzahlen abgeleitet. Da sich aus den ÖNACE-2025-Branchen teilweise andere Steuerbranchen ergeben, kann es vorkommen, dass daraus ein falscher pauschaler Betriebsausgabenprozentsatz ermittelt wird.
Deshalb wird nun bis 2024 im Pauschalierungsvergleich die Steuerbranche aus der Vorjahressteuererklärung (E1aK, E6a, K2a) ermittelt.
Ist keine Vorjahreserklärung bzw. auch kein Kleinunternehmer-Betriebsausgabenpauschalsatz in der Fibu vorhanden, wird folgende Meldung angezeigt und es muss in den Fibu-Stammdaten im Feld "Kleinunternehmer Betriebsausgabenpauschalsatz" der benötigte Prozentsatz ausgewählt werden.

Aufgrund der Änderung der ÖNACE-Branchenkennzahlen ab 2025 musste die Dienstleistungsbetriebeverordnung an die neuen Branchenkennzahlen angepasst werden. Zusätzlich wurden die Kennzahlen 970 und 982 entfernt.
Es wird nun bei den Kennzahlen 901, 902, 903, 621, 622, 629, 961, 962, 963, 964, 969 ab 2025 ein Prozentsatz von 20 % für die pauschalen Betriebsausgaben angesetzt.
Die Kennzahlen 661, 662 wurden ab 2026 neu aufgenommen. Sie erfassen Tätigkeiten, die mit Finanzdienstleistungen sowie mit Versicherungsdienstleistungen und Pensionskassen verbunden sind. Derartige Dienstleistungen sind bisher nicht erfasst worden. Werden sie im Rahmen der Kleinunternehmerpauschalierung betrieben, ist auf sie das Pauschale von 20 % anzuwenden.
In den Stammdaten der einzelnen Konten (

FIBU
→ Stammdaten
→ Konten) gibt es die Felder "Basispauschale", "Berufsgruppenpauschale" und "Kleinunternehmerpauschale", mit denen definiert wird, wie der Saldo dieses Kontos bei der jeweiligen Pauschalierungsberechnung berücksichtigt werden soll.
Für Ertragskonten stehen die Einstellungsmöglichkeiten "Leer", "Minderung der Bemessungsgrundlage" und "Minderung der Bemessungsgrundlage und der Einnahmen" zur Auswahl.
Die Ausprägung "Minderung der Bemessungsgrundlage" bedeutet, dass dabei die Pauschalierungsbemessungsgrundlage um den Saldo des betreffenden Kontos vermindert wird.
Auf jedem Ertragskonto kann am Feld "Kleinunternehmerpauschale" mit den Einstellungsmöglichkeiten "Leer" und "Minderung der Bemessungsgrundlage und der Einnahmen" gesteuert werden, ob der Erlös bei den Betriebseinnahmen = bei der Pauschalierungsbemessungsgrundlage anzusetzen ist oder nicht.
Die bei den anderen Pauschalierungsarten mögliche Ausprägung "Minderung der Bemessungsgrundlage" kann bei der Kleinunternehmerpauschalierung nicht ausgewählt werden, weil lt. Formular E1a-K keine Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Bemessungsgrundlage entstehen kann. (Das Pauschale kann am Formular nicht ausgefüllt werden, sondern wird vom BMF aufgrund der übermittelten Einnahmen eigenständig berechnet.)
Bei Aufwandskonten kann man die Ausprägungen "Leer" und "Pauschaliert" wählen.
Die Ausprägung "Pauschaliert" bedeutet, dass der Saldo des betreffenden Kontos nicht bei den tatsächlichen Aufwendungen/Betriebsausgaben berücksichtigt wird, sondern im Rahmen der pauschal ermittelten Betriebsausgaben abgegolten wird.
Im Standardkontenrahmen werden diese Einstellungen entsprechend gewartet und können von dort übernommen werden.
Wechseln Sie dazu zu

FIBU
→ Stammdaten
→ Konten. In der Menüleiste unter Funktionen wählen Sie den Punkt "Daten aus Standardkontenrahmen übernehmen".
Für die Pauschalierung sind die Felder "Basispauschale", "Berufsgruppenpauschale" und "Kleinunternehmerpauschale" zu übernehmen.
Dazu hinterlegen Sie zunächst im Feld "Feldauswahl" eine Bezeichnung für die Feldauswahl (z. B. Pauschalierung) und klicken danach auf das F8-Symbol. Dort wählen Sie dann die drei Felder "Basispauschale", "Berufsgruppenpauschale" und "Kleinunternehmerpauschale" im linken Fensterbereich aus, bestätigen mit "Ok" und danach mit "Übernehmen".
Der Aufruf des Vergleichs der unterschiedlichen Pauschalierungsvarianten erfolgt im Steuer-Navigator (

BIL
→ Steuererklärungen
→ Steuer-Navigator) im Bereich "Berechnung" mit dem Punkt "Pauschalierungsvergleich".
Hinweis | Beim Öffnen des Pauschalierungsvergleichs wird kontrolliert, ob es bei diesem Kunden eine Fibu gibt. Damit die Fibu automatisch ermittelt werden kann, muss in den Kundenstammdaten im Feld "Entspricht Firma" die Firmennummer hinterlegt sein. Das System ermittelt dann anhand dieses Feldes, ob eine Fibu bei diesem Kunden existiert und übernimmt die Daten aus dieser Fibu. Falls dies nicht der Fall ist, müssen Sie in den Steuerstammdaten eine Fibu hinterlegen, um den Pauschalierungsvergleich starten zu können.
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In den Einstiegsfeldern können Sie die gewünschten Daten (Firma, Fibu, Kostentyp, Kostennummer, Buchungsvariante und Umlagevariante) auswählen.
Bei der Übernahme der Daten aus der Fibu bzw. aus der Bilanz werden nur jene Salden übernommen, die den gewählten Angaben entsprechen.
Die Berechnungsgrundlage für den Pauschalierungsvergleich ist Ihre Auswertung der Steuerkennzahlen (Gliederungsschema 392: Kennzahlen für Steuererklärungen E/A-Rechner). Das heißt, es werden jene Konten im Pauschalierungsvergleich berücksichtigt, die im Gliederungsschema 392 vorhanden sind.
In der Menüleiste des Pauschalierungsvergleichs können Sie unter Ansicht die Konten einblenden.
Dadurch erhalten Sie eine bessere Übersicht, wie welche Konten in den einzelnen Pauschalierungsvarianten berücksichtigt werden. Entscheidend dafür ist die zuvor getroffene Kontoeinstellung (siehe Punkt
2.2. Kontostammdaten).
Beispiel | Wie wird das Konto 7010 "Abschreibung immaterielles Anlagevermögen" im Pauschalierungsvergleich berücksichtigt?
1. Kontrolle der getroffenen Einstellungen am Kontostamm:
2. Kontrolle des Saldos laut Auswertung 392 Kennzahlen für Steuererklärungen E/A-Rechner: Das Konto 7010 weist einen Saldo von € 5.933,25 auf.
3. Kontrolle der Darstellung im Pauschalierungsvergleich: Das Konto 7010 wird bei der Basispauschalierung und Kleinunternehmerpauschalierung abpauschaliert und für die E/A-Rechnung sowie für die Berufsgruppenpauschalierung mit € 5.933,25 angesetzt.
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Positionen aus der Mehr-/Weniger-Rechnung (ohne Gewinnfreibetrag) werden auch im Pauschalierungsvergleich berücksichtigt.
Positionen in der Mehr-/Weniger-Rechnung, die aus der Fibu von abpauschalierten Konten übernommen worden sind, werden in den Spalten "Basispauschalierung" und "Berufsgruppenpauschalierung" in dieser Zeile nicht mitgerechnet. Bei der Kleinunternehmerpauschalierung bzw. im Formular E1a-K gibt es keine Mehr-/Weniger-Rechnung.
Der Investitionsfreibetrag (IFB) ist Teil der Mehr-/Weniger-Rechnung und kommt nur in den Pauschalierungsvergleich, wenn er in der Mehr-/Weniger-Rechnung vorhanden ist.
Die Bearbeitung des Investitionsfreibetrages (IFB) sollte in dieser Reihenfolge vorgenommen werden:
- Zuweisung des Investitionsfreibetrages in der Anlagenbuchhaltung
- Übernahme des Investitionsfreibetrages in die Mehr-/Weniger-Rechnung
- Pauschalierungsvergleich öffnen
Im Pauschalierungsvergleich wird der Investitionsfreibetrag (IFB) in der Spalte "Einnahmen-Ausgaben-Rechnung (EAR)" berücksichtigt. In der Pauschalierung selbst gibt es keinen Investitionsfreibetrag (IFB), da er hier nicht erlaubt ist.
Im Pauschalierungsvergleich wird der Gewinnfreibetrag (GFB bzw. FBiG) standardmäßig in voller Höhe vom "Ergebnis vor Gewinnfreibetrag" gerechnet. Der Gewinnfreibetrag wird immer gerechnet, unabhängig ob dieser in der Anbu zugewiesen worden ist. Der GFB wird in voller Höher dargestellt, damit ist auf einen Blick ersichtlich, wie sich der GFB auswirken würde.
Falls allerdings Investitionen nicht in voller Höhe getätigt worden sind und der Gewinnfreibetrag in der Anbu nicht zugeordnet worden ist, kann im Pauschalierungsvergleich unter "Extras" der maximale Gewinnfreibetrag hinterlegt werden.
Soll kein Gewinnfreibetrag berücksichtigt werden, wird dies mit der Eingabe des Wertes null erreicht.
Im unteren Bereich des Fensters "Pauschalierungsvergleich" sehen Sie in der Zeile "Gewinn/Verlust", welcher Gewinn bzw. Verlust bei vollständiger Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, bei Anwendung der Basispauschalierung, der Berufsgruppenpauschalierung und der Kleinunternehmerpauschalierung berechnet wird.
Dies bildet Ihre Entscheidungsgrundlage, welche Variante für die Gewinn- bzw. Verlustermittlung am günstigsten ist.
Haben Sie sich für eine Gewinn- bzw. Verlustermittlungsart entschieden, müssen Sie diese in den Fibu-Stammdaten im Feld "Gewinnermittlungsart" hinterlegen (

FIBU
→ Stammdaten
→ Firmen- und Fibu-Stammdaten):
Dadurch wird im Formular E1a automatisch das Häkchen bei der gewünschten Gewinnermittlungsart gesetzt und die entsprechenden Werte werden in die Steuererklärung übernommen. Die geladene Werte für die Steuerkennzahlen aus dem Pauschalierungsvergleich werden im Formular mit dem Hinweis "Pau" für Pauschalierung gekennzeichnet.
Um die Werte für die Kleinunternehmerpauschalierung ins Formular E1aK zu übernehmen, setzten Sie das Häkchen auf Seite 2 des Formulars.
Hinweis | Eine Verbuchung im Zusammenhang mit dem Pauschalierungsvergleich ist in der NTCS nicht vorgesehen. |
In der Menüleiste im Fenster "Pauschalierungsvergleich" können Sie unter Ausdruck das Berechnungsblatt drucken.
Es öffnet sich ein Dialogfenster. Hier können Sie wählen, welche Pauschalierungsvarianten angedruckt werden sollen und ob Sie die Konten mitdrucken möchten.
Weiters können Sie die gewünschte Fibu auswählen.
Sie können zudem in jeder beliebigen Druckliste den Pauschalierungsvergleich aus dem Bereich Steuererklärungen hinzufügen.
Öffnen Sie dazu die gewünschte Druckliste. Wählen Sie im linken Fensterbereich unter "Verfügbare Ausdrucke" den "Pauschalierungsvergleich" aus und ordnen Sie diesen durch Klick auf das Symbol mit dem rechten Pfeil Ihrer Druckliste zu.
Möchten Sie für eine weitere Fibu (derselben Firma und desselben Wirtschaftsjahres) einen Pauschalierungsvergleich drucken, fügen Sie in der Druckliste einen weiteren Pauschalierungsvergleich hinzu. Hinterlegen Sie danach am Pauschalierungsvergleich mit rechtem Mausklick unter "Einstellungen" die zweite Fibu.
Hinweis | Neben dem Ausdruck besteht auch die Möglichkeit, eine vorgefertigte Tabelle mit den Werten aus dem Pauschalierungsvergleich in einen Bericht einzufügen.
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Wenn Sie den Pauschalierungsvergleich doch nicht benötigen, dann können Sie diesen löschen. Klicken Sie dazu in der Menüleiste auf das Papierkorbsymbol. So wird sichergestellt, dass ein irrtümlich erstellter Pauschalierungsvergleich bei "Alles drucken" nicht mitgedruckt wird.
Bei einem Neueinstieg über den Steuer-Navigator werden die Daten wieder neu geladen.