Um die Handelsvertreterpauschalierung berechnen zu lassen, müssen zuerst ein paar Einstellungen getroffen werden.
Für die Kennzeichnung, dass der Pauschalierungsvergleich die Handelsvertreterpauschalierung berücksichtigen soll, muss das Feld "Berufsgruppe Pauschalierung" in den FIBU-Stammdaten verwendet werden (

FIBU
→ Stammdaten
→ Firmen- und FIBU-Stammdaten). In diesem Feld ist der Handelsvertreter zu wählen.
Die Berechnung reagiert wie bei den anderen Pauschalierungen lt. Einstellungen am Kontostamm. Das relevante Feld für die Handelsvertreterpauschalierung ist dabei das Feld "Handelsvertreterpauschale".
Die Ausprägungen sind "Pauschaliert" am Aufwandskonto bzw. "Minderung der Bemessungsgrundlage" und "Minderung der Bemessungsgrundlage und Einnahmen" am Erlöskonto. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Dokumentation
Pauschalierungsvergleich.
Im Standardkontenrahmen werden diese Einstellungen entsprechend gewartet und können von dort übernommen werden.
Wechseln Sie dazu zu

FIBU
→ Stammdaten
→ Konten. In der Menüleiste unter Funktionen wählen Sie den Punkt "Daten aus Standardkontenrahmen übernehmen".
Für die Handelsvertreterpauschalierung ist das Feld "Handelsvertreterpauschale" zu übernehmen.
Dazu hinterlegen Sie zunächst im Feld "Feldauswahl" eine Bezeichnung für die Feldauswahl (z. B. Handelsvertreter) und klicken danach auf das F8-Symbol. Dort wählen Sie dann das Feld "Handelsvertreterpauschale" im linken Fensterbereich aus, bestätigen mit "Ok" und danach mit "Übernehmen".
Hinweis | Individuell angelegte Konten müssen manuell bearbeitet werden. |
Der Aufruf der Handelsvertreterpauschalierung erfolgt über den Punkt "Pauschalierungsvergleich" im Steuer-Navigator.
In den Einstiegsfeldern können Sie die gewünschten Daten (Firma, Fibu, Kostentyp, Kostennummer, Umlagevariante und Buchungsvariante) auswählen.
Bei der Übernahme aus der Bilanz werden nur jene Salden übernommen, die den gewählten Angaben entsprechen.
Im Pauschalierungsvergleich werden die Werte für den Handelsvertreter in der Spalte "Berufsgruppenpauschalierung" angezeigt.
Hinweis | Die Berechnungsgrundlage für den Pauschalierungsvergleich ist Ihre Auswertung der Steuerkennzahlen (Gliederungsschema 392: Kennzahlen für Steuererklärungen E/A-Rechner).
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Positionen aus der Mehr-/Weniger-Rechnung (ohne Gewinnfreibetrag) werden auch im Pauschalierungsvergleich berücksichtigt.
Die Berücksichtigung des Grundfreibetrages erfolgt im Pauschalierungsvergleich automatisch.
Hinweis | Die berechnete Pauschale wird automatisch mit dem in der Verordnung angeführten Höchstwert gedeckelt. |
Möchten Sie die Handeslvertreterpauschalierung anwenden, müssen Sie diese in den FIBU-Stammdaten im Feld "Gewinnermittlungsart" hinterlegen (

FIBU
→ Stammdaten
→ Firmen- und FIBU-Stammdaten):
Dadurch wird im Formular E1a automatisch das Häkchen bei der Handelsvertreterpauschalierung gesetzt und die entsprechenden Werte in die Steuererklärung übernommen. Die geladene Werte für die Steuerkennzahlen aus dem Pauschalierungsvergleich werden im Formular mit dem Hinweis "Pau" für Pauschalierung gekennzeichnet.
Es besteht die Möglichkeit, ein Berechnungsblatt aus dem Pauschalierungsvergleich zu drucken. Unter dem Menüpunkt "Ausdruck" → Berechnungsblatt können Sie den Druck starten.
Im Dialogfenster können Sie wählen, welche Pauschalierungsmöglichkeiten angedruckt werden sollen und ob Sie die Konten mitdrucken möchten. Hier ist zu beachten, dass die Berufsgruppenpauschalierung zu wählen ist, um die Handelsvertreterpauschalierung zu drucken.
Im Ausdruck wird in der Spalte "Berufsgruppenpauschalierung" die Handelsvertreterpauschalierung kurz "HV- Pausch." angedruckt.
Sie können zudem in jeder beliebigen Druckliste den Pauschalierungsvergleich aus dem Bereich Steuererklärungen hinzufügen.
Öffnen Sie dazu die gewünschte Druckliste. Wählen Sie im linken Fensterbereich unter "Verfügbare Ausdrucke" den "Pauschalierungsvergleich" aus und ordnen Sie diesen durch Klick auf das Symbol mit dem rechten Pfeil Ihrer Druckliste zu.
Möchten Sie für eine weitere Fibu (derselben Firma und desselben Wirtschaftsjahres) einen Pauschalierungsvergleich drucken, fügen Sie in der Druckliste einen weiteren Pauschalierungsvergleich hinzu. Hinterlegen Sie danach am Pauschalierungsvergleich mit rechtem Mausklick unter "Einstellungen" die zweite Fibu.
Eine weitere Möglichkeit, den Pauschalierungsvergleich zu drucken, finden Sie im Steuer-Navigator unter "Alles drucken".
Wählen Sie im Dialogfenster die Berechnungsblätter, so werden für alle Fibus dieser Fima mit demselben Wirtschaftsjahr die Pauschalierungsvergleiche gedruckt.
Wenn Sie den Pauschalierungsvergleich doch nicht benötigen, dann können Sie diesen löschen. Klicken Sie dazu in der Menüleiste auf das Papierkorbsymbol. So wird sichergestellt, dass ein irrtümlich erstellter Pauschalierungsvergleich bei "Alles drucken" nicht mitgedruckt wird.
Bei einem Neueinstieg über den Steuer-Navigator werden die Daten wieder neu geladen.