Die Berichtigung (Korrektur) einer Steuererklärung ist z. B. aufgrund eines Fehlers oder einer Bescheidbeschwerde notwendig. Es gibt drei unterschiedliche Ausgangssituationen für die Berichtigung einer Steuererklärung:
- Die Erklärung wurde noch nicht elektronisch eingereicht, aber es wurde bereits eine XML-Datei erstellt und paketiert (Paketeinreichstatus "nicht gesendet").
- Die Erklärung wurde elektronisch eingereicht und diese wurde vom Finanzamt abgelehnt (Paketeinreichstatus "Databox nicht Ok").
- Die Erklärung wurde elektronisch eingereicht und diese wurde vom Finanzamt angenommen (Paketeinreichstatus "Databox Ok")
Möchten Sie den
Paketeinreichstatus der gesendeten Erklärung kontrollieren, öffnen Sie im Steuer-Navigator die "E-Government-Zentrale".
Wählen Sie den Reiter "Pakete" und rufen Sie das bereits übermittelte Paket auf. Beachten Sie dabei die Auswahl der Combobox rechts oben, diese muss auf "Alle Pakete" eingestellt sein, damit Sie das benötigte Paket finden können. In der Spalte
Paketeinreichstatus ist der Status zu sehen.
Wurde die Erklärung noch nicht elektronisch übermittelt, aber es wurde bereits eine
XML-Datei erstellt und paketiert, hat die Erklärung den
Paketeinreichstatus "nicht gesendet".
In diesem Fall kann die bestehende Erklärung bearbeitet und korrigiert werden.
Wählen Sie im Steuer-Navigator unter "Steuererklärungen" die betreffende Erklärung (Hauptformular K1, E1, L1, …).
Eine Hinweismeldung „Für diese Erklärung wurde bereits eine XML-Datei erstellt und paketiert!“ wird angezeigt.
Wählen Sie bei diesem Hinweis „Bearbeiten“. Die Erklärung wird geöffnet und die bestehende XML-Datei sowie das Paket werden dadurch gelöscht.
Sie können die erforderlichen Korrekturen nun vornehmen.
Da die ursprüngliche XML-Datei sowie das Paket gelöscht wurden, muss nach Durchführung der Korrekturen die XML-Datei wieder neu erstellt, paketiert und freigegeben werden. Anschließend kann das Paket versendet werden.
Wurde die Erklärung elektronisch übermittelt und vom
Finanzamt abgelehnt (z. B. aufgrund eines Fehlers), gilt diese als nicht eingereicht
. Eine abgelehnte Erklärung hat nach dem Auslesen der Databox den
Paketeinreichstatus "Databox nicht Ok".
In diesem Fall kann die bestehende Erklärung bearbeitet und korrigiert werden und so für die Berichtigung der Erklärung verwendet werden.
Wählen Sie im Steuer-Navigator unter "Steuererklärungen" die bereits übermittelte Erklärung (Hauptformular K1, E1, L1, …).
Eine Hinweismeldung „Für diese Erklärung wurde bereits eine XML-Datei erstellt, paketiert und eingereicht. Die XML-Datei wurde vom Finanzamt abgelehnt.“ wird angezeigt.
Wählen Sie bei diesem Hinweis „Bearbeiten“. Die Erklärung wird geöffnet und die bestehende XML-Datei wird dadurch versioniert.
Sie können die erforderlichen Korrekturen nun vornehmen.
Die elektronische Übermittlung einer Erklärung ist in FinanzOnline prinzipiell nur einmal möglich. Da die erste elektronisch übermittelte Erklärung vom Finanzamt aber abgelehnt wurde (Paketeinreichstatus „Databox nicht OK“), gilt diese als nicht eingereicht. Deshalb kann die korrigierte Erklärung nochmals elektronisch eingereicht werden.
Nachdem die Korrekturen in der Erklärung vorgenommen wurden, kann die XML-Datei erstellt, paketiert und freigegeben werden. Anschließend kann das Paket versendet werden.
Hinweis | Wurde für die Berichtigung der abgelehnten Erklärung ein neues Modell gewählt, kann nach Durchführung der Korrekturen auch eine elektronische Einreichung erfolgen.
Erstellen Sie die XML-Datei, dabei werden Sie den Hinweis "Für diese Erklärung wurde bereits eine XML-Datei erstellt, paketiert und eingereicht. Die XML-Datei wurde vom Finanzamt abgelehnt" erhalten.
Bestätigen Sie hier mit "Fortsetzen", die bestehende XML-Datei (von Modell 1) wird dadurch versioniert. Die XML-Datei kann nun paketiert und freigegeben werden. Anschließend kann das Paket versendet werden.
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Wurde die Erklärung elektronisch übermittelt und vom
Finanzamt angenommen,
gilt diese als eingereicht. Eine angenommene (eingereichte) Erklärung hat nach dem Auslesen der Databox den
Paketeinreichstatus "Databox Ok".
In diesem Fall ist die Anlage eines neuen Modells für die Berichtigung der Erklärung erforderlich.
Wählen Sie im Steuer-Navigator unter Steuererklärungen die bereits übermittelte Erklärung (Hauptformular E1, L1, K1, …)
Eine Hinweismeldung „Die Erklärung hat den Status „Databox OK“, und kann daher nicht mehr bearbeitet werden! Ein neues Modell (z.B. für eine Bescheidbeschwerde) kann angelegt werden.“ wird angezeigt.
Wählen Sie bei diesem Hinweis „Neues Modell“. Die Anlage des neuen Modells wird dadurch gestartet.
Im nachfolgenden Fenster haben Sie die Möglichkeit, spezifische Informationen zum neuen Modell zu erfassen und die Einstellungen für die Übernahme der Daten festzulegen:

- Neue Modellnummer: Geben Sie hier die fortlaufende Modellnummer ein. Diese Nummer wird automatisch vorgeschlagen, kann jedoch bei Bedarf angepasst werden.
- Anmerkung zum Modell: In diesem Feld können Sie eine kurze Beschreibung oder Anmerkung zum Modell hinterlegen. Dies kann beispielsweise zur besseren Unterscheidung oder zur Dokumentation von Besonderheiten des Modells genutzt werden.
- Erklärungsdaten übernehmen: Aktivieren Sie diese Option, wenn Sie alle Daten und Werte aus einem bereits vorhandenen Modell (z. B. Modell 1) in das neue Modell übernehmen möchten. Diese Einstellung spart Zeit, indem Sie lediglich die Abweichungen zum neuen Modell erfassen müssen. Hinweis: Wenn Sie eine vollständig leere Erklärung benötigen, lassen Sie diese Option bitte deaktiviert.
- Neues Modell ist relevantes Modell: Wählen Sie diese Option, wenn das neue Modell als relevantes Modell definiert werden soll. Dies bedeutet, dass das System dieses Modell als maßgeblich für weitere Bearbeitungen oder Auswertungen berücksichtigt. Die Auswirkungen zu dieser Auswahl und weitere Details dazu finden Sie in der Dokumentation Modelle in den Steuererklärungen unter dem Punkt relevantes Modell.
Bestätigen Sie mit Übernehmen.
Im neuen Modell können Sie nun die erforderlichen Korrekturen erfassen.
Hinweis | Beim Erstellen des neuen Modells werden Nebenformulare der bestehenden Erklärung automatisch miterstellt.
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Hinweis
| Im deutschen Steuerformular USt2A (Umsatzsteuererklärung) kann ein Kennzeichen für "Berichtigte Steuererklärung" gesetzt werden. Prüfen Sie dieses und wählen Sie hier gegebenenfalls "Ja".
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Die elektronische Übermittlung einer Erklärung ist in FinanzOnline nur einmal möglich.
Da die erste Erklärung elektronisch übermittelt und vom Finanzamt angenommen wurde (Paketeinreichstatus „Databox OK“), kann eine nochmalige elektronische Übermittlung nicht erfolgen. Die Abgabe der Berichtigung (neues Modell) muss in Papierform erfolgen.
Hinweis
| Bei Erklärungen, die in Deutschland abzugeben sind (z. B. KSt1, ESt1a etc.), ist eine wiederholte elektronische Übermittlung möglich. Eine Abgabe der Berichtigung in Papierform ist hier nicht erforderlich. Die XML-Datei des neuen Modells kann erstellt, paketiert und freigegeben werden. Anschließend kann das Paket versendet werden.
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Hinweis
| Falls mit dem Finanzamt eine nochmalige elektronische Übermittlung ausdrücklich vereinbart wurde, muss der Paketeinreichstatus der übermittelten (eingereichten) Erklärung manuell auf "Databox nicht Ok" setzen.
Dazu öffnen Sie im Steuer-Navigator die "E-Government-Zentrale" und wählen den Reiter "Pakete". Rufen Sie das bereits übermittelte Paket auf. Mit Klick auf die rechte Maustaste wählen Sie im Punkt "Databox" die Einstellung „Databox nicht Ok“.
 Danach kann die XML-Datei des neuen Modells erstellt, paketiert und freigegeben werden. Anschließend kann das Paket versendet werden.
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