Berechnungsnummer LGB_LGVBERECHNRDie Nummer der Berechnung ist eine Zahl zwischen 1 und 999999. Sie wird beispielsweise in Lohnarten, Auswertungen oder Parametern hinterlegt. Eine Berechnungsnummer darf nur für einen Zweck verwendet werden.
Beispielweise sollte die Berechnung mit der Nummer 5000 ausschließlich eine Berechnung für den Urlaubszuschuss definieren. Die Berechnung mit dieser Nummer kann durchaus in den einzelnen Kollektivverträgen unterschiedlich definiert sein. Es handelt sich dabei jedoch immer um eine Berechnung für den Urlaubszuschuss. Die Berechnungsnummer 5000 wird auf der globalen Lohnart für den Urlaubszuschuss hinterlegt. Jene Berechnung des Kollektivvertrag, dem der einzelne Dienstnehmer angehört, wird ausgeführt und liefert schließlich den berechneten Betrag.
Würde man in einem Kollektivvertrag unter dieser Nummer eine Berechnung für eine gänzlich anderen Zweck definieren (z. B. eine Berechnung zur Ermittlung der gesetzlichen Abfertigung), dann würde bei Eingabe der Urlaubszuschuss-Lohnart ein fachlich falscher Wert vorgeschlagen.