![]() | In diesem Beispiel soll ein 12-Monats-Schnitt berechnet werden.
Im Monat September ist der Dienstnehmer eine Woche im Krankenstand. Zur Schnittberechnung kann in diesem Fall nur ein Monat (August) herangezogen werden. Wird dieses Feld jedoch auf "Ja" gestellt, werden auch frühere Dienstverhältnisse (max. 36 Monate zurück) berücksichtigt. Das heißt, das Programm greift für die Berechnung des 12-Monats-Schnittes auf die Werte aus DV 1 zurück. |
![]() | Dienstverhältnisse, die aufgrund von Tarifgruppenwechsel oder Ruhendzeiten angelegt wurden, werden automatisch berücksichtigt. |
![]() | Beginn = 10.03.2023 DV 1 = 01.01.2023 - 03.03.2023 DV 2 = 04.03.2023 - offen Die Schnittbasiswerte von DV 1 werden bei der Berechnung der Schnittwerte nicht berücksichtigt. |
![]() | Beginn 02.03.2023 DV 1 = 01.01.2023 - 03.03.2023 DV 2 = 04.03.2023 - offen Die Schnittbasiswerte von DV 1 aus Monat 3/2023 werden bei der Berechnung der Schnittwerte berücksichtigt. |
![]() | Steht der Parameter Schnitt Beginn initialisieren auf "Ja" (Stammdaten - Einstellungen - LOHN Parameter - Dienstnehmer), wird beim Wechsel von Ruhend auf Aktiv das Schnittbeginndatum auf den 1. des Folgemonats gestellt. |
Nein | Die Schnittberechnung wird wie gewohnt durchgeführt. |
Abwesenheit <= Grenze | Ein Monat wird nur dann für die Schnittberechnung herangezogen, wenn die Abwesenheitsstunden kleiner oder gleich dem Wert sind, der im Feld "Grenze An-/Abwesenheit" eingegeben worden ist. Die Abwesenheitsstunden müssen dazu im Programm Schnitte zuordnen über das Feld "An-/Abwesenheit - Speicher" definiert werden. |
Anwesenheit > Grenze | Ein Monat wird nur dann für die Schnittberechnung herangezogen, wenn die Anwesenheitsstunden größer sind als der Wert, der im Feld "Grenze An-/Abwesenheit" eingegeben worden ist. Die Anwesenheitsstunden müssen dazu im Programm Schnitte zuordnen über das Feld "An-/Abwesenheit - Speicher" definiert werden. |

![]() | Die abzurechnende Schnittlohnart darf nicht sowohl auf Tages- als auch auf Stundenschnitttöpfe zur Ermittlung des Satzes zugreifen, da ansonsten eine Mischung aus dem Tages- und Stundenschnittsatzes erfolgen würde, was fachlich falsch ist. In den meisten Fällen wird die Schnittverwaltung ausschließlich in Stunden und in wenigeren Fällen ausschließlich in Tagen geführt. Für den seltenen Ausnahmefall, dass sowohl Stunden- als auch Tagesschnitttöpfe gebildet werden sollen, muss die Abrechnung über separate Schnittlohnarten erfolgen. Das heißt, die eine Schnittlohnart bezieht aus den Stundenschnitttöpfen ihren Satz und die anderen aus den Tagesschnitttöpfen. |

![]() | Ein Dienstnehmer bekommt in folgenden Monaten eine Erschwerniszulage:
Im Monat April geht der Dienstnehmer eine Woche auf Urlaub.
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![]() | Ein Dienstnehmer ist am 1.1. des Jahres eingetreten und bekommt in folgenden Monaten eine Erschwerniszulage:
Im Monat Februar geht der Dienstnehmer eine Woche auf Urlaub. Es handelt sich um einen 3 Monatsschnitt mit 2 Monate "Überwiegenheit - Anzahl Monate".
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