Bezeichnung (Eingabe) | An dieser Stelle kann die Bezeichnung der jeweiligen Lohnart abgeändert werden. Diese Bezeichnung wird auch in der Schablone bei der Erfassung angezeigt. | ||||||
Ü-Std.-Lohnart gem. § 68 (2) | Dieses Feld ist nur relevant, wenn Sie eine Überstundenschablone anlegen. Ist das der Fall, wird hier jene Lohnart hinterlegt, die für die ersten 10 freien Überstundenzuschläge gem. § 68/2 verwendet wird. | ||||||
Ü-Std.-Splitlohnart | Dieses Feld ist nur relevant, wenn Sie eine Überstundenschablone anlegen. Was versteht man unter einer "Splittlohnart"? Überstunden werden dann "aufgesplittet", wenn von einem Dienstnehmer zum Beispiel 100% pflichtige Überstunden geleistet wurden, die ersten 10 freien Überstundenzuschläge gemäß § 68/2 jedoch noch nicht aufgebraucht sind. D.h., von den 100% pflichtigen Überstundenzuschlägen sind bis zu 10 Stunden gemäß § 68/2 frei, jedoch nur im Ausmaß von 50 %. Die restlichen 50 %, d.h. der Überhang auf 100 %, sind lohnsteuerpflichtig. Hinweis
Beispiel
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Ü-Std.-Grundlohn | Dieses Feld ist nur relevant, wenn Sie eine Überstundenschablone anlegen. Ist das der Fall, wird hier die Lohnart für den Überstundengrundlohn eingegeben. Hinweis
Achtung!
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