UebergeordnetesD.bmp Grundlegende Informationen zur Anlagenbuchhaltung finden Sie unter Erste Schritte.
 
Im Anlagenexplorer kann man ein Anlagegut auf zwei verschiedene Arten löschen.

Variante 1:
Auf der linken Bildschirmseite im Anlagenbaum können Sie mittels rechter Maustaste direkt auf dem Anlagegut die Funktion "Löschen" ausführen. Es folgt eine Dialogabfrage, ob Sie den markierten Datensatz entgültig löschen möchten. Diese kann mit "Löschen" oder "Abbrechen" bestätigt werden.

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Variante 2:
Auf der rechten Bildschirmseite im Reiter "Anlagegüter" wählen Sie das betreffende Anlagegut aus und mittels rechter Maustaste führen Sie die Funktion "Löschen" aus. 
 
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Achtung! 
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Bedenken Sie, dass die Anlagenbuchhaltung jahresübergreifend konzipiert ist. Wird ein Anlagegut gelöscht, das in den Vorjahren erfasst worden ist und es wurde keine Anbusperre in den Vorjahren gesetzt, wird dieses Anlagegut auch in allen vorangegangenen Jahren gelöscht.

Sollte ein Anlagegut irrtümlich gelöscht worden sein, muss das Anlagegut im Ursprungsjahr erneut erfasst werden, um Differenzen zu vermeiden. Nur so kann für vorangegangene Jahre das richtige Anlagenverzeichnis wiederhergestellt werden.

Hinweis 
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Wird in der Finanzbuchhaltung eine Buchung gelöscht, zu der eine Anlagenvorerfassung gemacht worden ist, so wird das Anlagegut aus der Anlagenvorerfassung bzw. aus der Anlagenbuchhaltung ebenfalls entfernt!

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