Grundlegende Informationen zur Anlagenbuchhaltung finden Sie unter Erste Schritte.

![]() | Bedenken Sie, dass die Anlagenbuchhaltung jahresübergreifend konzipiert ist. Wird ein Anlagegut gelöscht, das in den Vorjahren erfasst worden ist und es wurde keine Anbusperre in den Vorjahren gesetzt, wird dieses Anlagegut auch in allen vorangegangenen Jahren gelöscht. Sollte ein Anlagegut irrtümlich gelöscht worden sein, muss das Anlagegut im Ursprungsjahr erneut erfasst werden, um Differenzen zu vermeiden. Nur so kann für vorangegangene Jahre das richtige Anlagenverzeichnis wiederhergestellt werden. |
![]() | Wird in der Finanzbuchhaltung eine Buchung gelöscht, zu der eine Anlagenvorerfassung gemacht worden ist, so wird das Anlagegut aus der Anlagenvorerfassung bzw. aus der Anlagenbuchhaltung ebenfalls entfernt! |