In diesem Hilfedokument erfahren Sie, warum eine Anlagenbuchhaltung gesperrt ist, und wie Sie eine Anlagenbuchhaltung sperren bzw. entsperren können.
Im Anlagenexplorer wird rechts oben die Sperre und der Grund der Sperre angezeigt.
In den
ANBU-Stammdaten, der Programmaufruf erfolgt über ANBU
→ Stammdaten
→ ANBU-Stammdaten, besteht die Möglichkeit, durch setzen des Häkchens "ANBU-Sperre aktiv", die Anlagenbuchhaltung manuell zu sperren.
Beim Datenexport der Anlagenbuchhaltung - z. B. beim Datenaustausch zwischen Kunde und Steuerberater - wird aus Sicherheitsgründen die Anlagenbuchhaltung gesperrt.
Sofern nach Kontrolle und Fertigstellung der Anlagenbuchhaltung die Daten wieder reimportiert werden sollen, dürfen in der Zwischenzeit keine Änderungen in der Anlagenbuchhaltung vorgenommen werden (in keinem der Wirtschaftsjahre), da vor dem Reimport die Anlagenbuchhaltung gelöscht wird.
Um zu verhindern, dass nach Abschluss eines Projektes Daten verändert werden, erfolgt standardmäßig nach dem Ausführen der Tätigkeit Daten für Jahresabschluss sperren/entsperren die Sperre der Bilanzumbuchungen, der FIBU, der ANBU und der Personalrückstellungen.
Soll das Projekt wieder geöffnet werden, können diese Teile wieder entsperrt werden.
In den ANBU-Stammdaten, der Programmaufruf erfolgt über den Anlagenexplorer→ Stammdaten "ANBU-Stammdaten bearbeiten" kann man im Feld "Konsolidierung" festlegen, ob eine Konsolidierung mit oder ohne Datenkopie erfolgen soll.
Handelt es sich um eine Konsolidierung ohne Datenkopie ist keine Bearbeitung der Anlagen möglich. Die Bearbeitung (Zugänge, Abgänge, Umbuchungen etc.) muss in der Quell-ANBU erfolgen.
Bei dieser Art der Konsolidierung dient die konsolidierte ANBU nur Auswertungszwecken.
Man kann in den FIBU-Stammdaten im Feld 141 die FIBU sperren.
Dadurch wird automatisch auch eine Sperre der ANBU vorgenommen.
Im Rahmen der Funktion Übernahme von Mandant kann die Sperre der Quell-Anbu aktiviert werden.
Dadurch wird die Quell-Anbu automatisch gesperrt.
Eine fehlende Anbu-Fibu-Zuordnung oder eine falsche Zuordnung führt zu einer Sperre der Anlagenbuchhaltung. In diesem Fall erfolgt die Korrektur der Anbu-Fibu Zuordnung über den Programmaufruf:
ANBU→ Stammdaten→ ANBU-Stammdaten.
Wählen Sie im linken Bereich die entsprechende Firma. Im rechten Fenster ist die Anlagenbuchhaltung mit den zugeordneten Fibus sichtbar. Fehlt eine Fibu, oder soll die Zuordnung korrigiert werden, müssen Sie in der Menüleiste über der ausgewählten Firma die Funktion "ANBU/FIBU- Zuordnung" aufrufen.
In folgendem Fenster kann die Zuordnung wiederhergestellt oder korrigiert werden. Fügen Sie mittels Pfeil nach rechts im mittleren Bereich die benötigte Fibu hinzu oder entfernen Sie mittels Pfeil nach links die nicht benötigte Fibu.
Die Sperre der Anbu kann nicht herausgenommen werden, solange in der Fibu oder in einem der Folgejahre die BH-Sperre oder JAB-Sperre (Jahresabschlusssperre) gesetzt ist. Beim Versuch die Anbu Sperre in diesem Fall aufzuheben, kommt folgende Meldung:
"Das Entsperren der Anbu ist nicht möglich, da in dieser Fibu oder in einem der Folgejahre die BH- oder JAb-Sperre gesetzt ist"
Unter folgenden Umständen sollte die Sperre auf keinen Fall entfernt werden:
- Die Daten wurden zu Abschlussarbeiten an den Stb, WP oder BBH geschickt und müssen danach wieder reimportiert werden.
- Der Jahresabschluss ist bereits als abgeschlossen markiert.
In allen anderen Fällen kann die Sperre ohne nachteilige Folgen wieder entfernt werden.
Öffnen Sie im Paket Anlagenbuchhaltung den Menüpunkt Stammdaten und starten Sie anschließend die Funktion
ANBU-Stammdaten. Der Programmaufruf erfolgt über ANBU
→ Stammdaten
→ ANBU-Stammdaten.
Wenn Sie nun den Klienten auswählen, finden Sie im rechten unteren Teil des Fensters alle zugeordneten Buchhaltungen.
Markieren Sie das Wirtschaftsjahr, das entsperrt werden soll und starten Sie mit der rechten Maustaste die Funktion "bearbeiten".
Danach können Sie das Häkchen in der Spalte "ANBU-Sperre aktiv" wieder entfernen.