Grundlegende Informationen zur Anlagenbuchhaltung finden Sie unter Erste Schritte.
Um Anlagenbuchhaltungen konsolidieren zu können, muss eine eigene NTCS FIBU angelegt werden.
Bei dieser NTCS FIBU ist das Feld "Konsolidierungs-Kz" in den Fibu-Stammdaten auf FIBU-Konsolidierung oder UVA-Konsolidierung zu setzen.
Für die Konsolidierung wird die Lizenz "Anbu Erg. Konsolidierung" benötigt.
Durch das Setzen des Konsolidierungs-Kz im Fibu-Stamm wird die Funktion "FIBU-FIBU Zuordnung" aktiviert, sodass die zu konsolidierenden Fibus zugeordnet werden können.
Die "FIBU-FIBU Zuordnung" ist im Bereich "Dazugehörige Buchhaltungen" unter "Funktionen" zu finden.
In der FIBU-FIBU Zuordnung wählen Sie jene Fibus aus, die konsolidiert werden sollen, und ordnen sie mit der Pfeiltaste der Konsolidierungs-Fibu zu.
Für die konsolidierte NTCS Fibu kann nun eine eigene NTCS Anbu (= konsolidierte Anbu) angelegt werden.
Bei der Anlage der Anlagenbuchhaltung können Sie wählen, ob die Konsolidierung mit oder ohne Datenkopie erfolgen soll.
Einstellung bei Anlage über den Assistenten (Unter dem Punkt 2. Anbu-Einstellungen im Feld "Konsolidierung" die Ausprägung "ohne Datenkopie" oder "mit Datenkopie" auswählen):
Einstellung bei Anlage ohne Assistent (In den Anbu-Stammdaten mit der rechten Maustaste auf "Bearbeiten" klicken und im Feld "Konsolidierung" entweder "ohne Datenkopie" oder "mit Datenkopie" hinterlegen):
Bei der Konsolidierung ohne Datenkopie werden die Anlagegüter aus den einzelnen Anlagenbuchhaltungen in der Konsolidierung angezeigt.
In der konsolidierten Anbu können Sie nachvollziehen aus welcher Anbu die einzelnen Güter übernommen wurden. Markieren Sie mit der Maus den Reiter "Anlagegüter" und fügen Sie in der Anlagengüterliste mittels rechter Maustaste "Spalte hinzufügen" die Spalten "Firma" und "ANBU-Nr" hinzu.
Hinweis | Die Konsolidierungs-Anbu kann lediglich als Auswertung herangezogen werden. Eine Bearbeitung dieser ist nur begrenzt möglich.
Beim Einstieg in den Anlagenexplorer kommt die Meldung " Die Anlagenbuchhaltung ist gesperrt (Konsolidiert). Es können keine Änderungen vorgenommen werden."
Zusätzlich erscheint im Anlagenexplorer der Hinweis, dass eine Sperre aufgrund der Konsolidierung aktiv ist.
Die einzige Möglichkeit, eine konsolidierte Anlagenbuchhaltung zu bearbeiten, besteht darin, einzelne Anlagegüter aus dem Verzeichnis auszuschließen (vgl. Punkt 4. Anlagegüter ausschließen). |
Wird bei der Konsolidierung die Einstellung "mit Datenkopie" gewählt, so ist in der Anlagenbuchhaltung die Konsolidierung manuell zu starten.
Beim erstmaligen Einstieg kommt daher folgende Meldung: "In dieser Anbu wurden noch keine Anlagengüter aus einer konsolidierten Fibu übernommen. Wollen Sie die Konsolidierung starten?
Mit "Ja" kann die Anbu-Konslidierung gestartet werden.
Außerdem kann der Aufruf der Konsolidierung auch in der Menüleiste im Anlagenexplorer unter Funktionen → Konsolidierung → ANBU konsolidieren erfolgen:
Hinweis | Falls Sie die gewünschte Funktion nicht in der Menüleiste finden, können Sie diese über das Burger-Menü hinzufügen.
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Zusätzlich können Sie hier nun im Gegensatz zur Konsolidierung "ohne Datenkopie" auch in der Anlagenbuchhaltung weiterarbeiten. D.h. es stehen Ihnen hier alle gewohnten Funktionen zur Verfügung.
Hinweis | In der Konsolidierung vorgenommene Änderungen werden nicht in den Einzelabschluss zurückgeschrieben!
Bei einer nochmaligen Konsolidierung (auch im Folgejahr) werden die bisherigen Datensätze verworfen und neu erzeugt! |
Im Anlagebaum das Anlagegut auswählen → Funktionen → Konsolidierung → Anlagegut ausschließen
Die ausgeschlossenen Anlagegüter können über folgende Funktion in der Menüleiste kontrolliert sowie durch den Button "Löschen" (F7) wieder aktiviert werden: Funktionen → Konsolidierung → Ausschlussliste Konsolidierung
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