Dieses Dokument betrifft

Deutschland.
Bei der Anlage eines GWG Sammelpostens sowohl im Steuerrecht als auch im Handelsrecht wählen Sie bitte folgende Einstellungen:
- Art (Feld 7): geringwertiges Wirtschaftsgut
- Abschreibungsart Handelsrecht (Feld 93): GWG Sammelposten
- Abschreibungsart Steuerrecht (Feld 94): GWG Sammelposten
Wenn diese Einstellung getroffen wurde, wird in den Feldern Nutzungsdauer Handelsrecht und Steuerrecht (Felder 104 und 105) als Nutzungsdauer 5 Jahre eingetragen und kann nicht abgeändert werden (vgl.
§ 6 Abs. 2a EStG).
Ist die Einstellung in den Berechnungseinstellungen gesetzt, dass die GWG's automatisch abgehen, so wird bei diesem Fall sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich nach 5 Jahren automatisch ein Abgang gebucht.
Wird nur im Steuerrecht ein GWG Sammelposten und im Handelsrecht ein normales GWG mit 1 Jahr Nutzungsdauer angelegt, so erfolgt die Erfassung des Zugangs folgendermaßen:
- Art (Feld 7): geringwertiges Wirtschaftsgut
- Abschreibungsart Handelsrecht (Feld 93): linear
- Abschreibungsart Steuerrecht (Feld 94): GWG Sammelposten
Bei der Nutzungsdauer Handelsrecht (Feld 104) wird nun als Vorschlag 1 Jahr eingetragen und bei der Nutzungsdauer Steuerrecht (Feld 105) wiederum die 5 Jahre. Das Feld Nutzungsdauer Steuerrecht mit den eingetragenen 5 Jahren ist auch in diesem Fall schreibgeschützt und kann nicht geändert werden.
Ist die Einstellung in den Berechnungseinstellungen gesetzt, dass die GWG's automatisch abgehen, so wird bei diesem Fall handelsrechtlich nach 1 Jahr und steuerrechtlich nach 5 Jahren automatisch ein Abgang gebucht.
Die nachträglich Bearbeitung von Wirtschaftsgütern, die als GWG Sammelposten angelegt wurden ist nur eingeschränkt möglich:
- Die Änderung Nutzungsdauer ändern ist nicht möglich, hier muss verpflichtend immer auf 5 Jahre abgeschrieben werden.
- Das Ändern der Anlagenart (geringwertiges Wirtschaftsgut) bzw. der Abschreibungsart (GWG Sammelposten) ist nur im Jahr der Anschaffung möglich.
- Die Erfassung Erweiterung, Zuschreibung, Anschaffungswertminderung, etc. ist nicht möglich.