Dieses Dokument betrifft

Deutschland.
Die Erfassung der Investitionszulage ist derzeit in der NTCS Anlagenbuchhaltung noch nicht möglich.
Die Erfassung einer Rücklage
§ 6b EStG kann entweder sofort bei der Anlage des Anlagenzugangs oder nachträglich über das Anlagegut mittels rechter Maustaste als "Sonderposten" erfasst werden.
Im darauffolgenden Fenster erfassen Sie mit der der Funktion "Zugang" den Sonderposten. Im Feld "Typ" wählen Sie die Reinvestitionsrücklage
§ 6b EStG.
Die Felder "Datum" und "Betrag" werden automatisch vorgeschlagen, können aber auch manuell übersteuert werden. Mittels "Speichern und Schließen" wird die Reinvestitionsrücklage
§ 6b EStG gespeichert.
Folgende Felder stehen bei der Anlage zur Verfügung:
Die steuerlichen Anschaffungskosten werden im Anschaffungs- oder Herstellungsjahr um die Reinvestitionsrücklage gekürzt.
Die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags erfolgt im Anlagenexplorer in der Menüleiste unter Funktionen → Investitionsabzugsbetrag bilden.
Durch Klick auf das Plussymbol

oder mit der Funktionstaste F5 können Sie einen neuen Investitionsabzugsbetrag bilden.
Sie können den Investitionsabzugsbetrag auch mittels rechter Maustaste am Anlagegut unter "Sonderposten" erfassen. Wählen Sie im Fenster "Sonderposten" die Funktion "Zugang". Erfassen Sie im darauffolgenden Fenster im Feld "Typ" den Investitionsabzugsbetrag
§ 7g EStG. Im Feld "Betrag" können Sie mit Klick auf das F4-Symbol den Investitionsabzugsbetrag wählen und mit "übernehmen" bestätigen. Speichern und Schließen Sie das Fenster, damit der Investitionsabzugsbetrag
§ 7g EStG gespeichert wird.
Bei der Bildung des Investitionsabzugsbetrags erfolgt eine Prüfung, ob die Summe der offenen Investitionsabzugsbeträge die Grenze von 200.000,00 überschreitet. Ist das der Fall, wird folgender Hinweis angezeigt:
"Die Summe der offenen Investitionsabzugsbeträge überschreitet die Grenze von maximal € 200.000,00!"
Dieser Hinweis wird ggf. auch beim Start des Anlagenexplorers oder bei Änderungen im Fenster "Investitionsabzugsbetrag bilden" angezeigt, wenn durch Änderungen in der Anlagenbuchhaltung die Grenze überschritten wurde (z. B. ein bereits auf ein Anlagegut übertragener IAB wird wieder gelöscht).
Im Fenster "Investitionsabzugsbetrag bilden" werden alle noch nicht vollständig aufgelösten Investitionsabzugsbeträge angezeigt. Über die Combobox rechts können auch alle Datensätze angezeigt werden, also auch jene, die bereits zur Gänze in Anspruch genommen worden sind.
Im letzten Jahr der Möglichkeit der Inanspruchnahme wird ein noch nicht vollständig aufgelöster IAB zusätzlich mit dem Symbol

gekennzeichnet.
Ein durch Investitionen vollständig aufgelöster IAB ist anhand des Symbols

gekennzeichnet.

Die Bildung des Investitionsabzugsbetrags kann automatisch mit der Funktion "Verbuchung in Fibu" bzw. Verbuchung Investitionsabzugsbeträge in Fibu" verbucht werden. Dazu muss die Kontierung unter Stammdaten → Konten für Verbuchung in Fibu hinterlegt werden.

Wenn Sie einen unserer Standardkontenrahmen verwenden, werden die Konten automatisch vorgeschlagen.
So wird der Investitionsabzugsbetrag gebildet:
SKR03:
| 9970 | Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) | an | 9971 | Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) |
SKR04:
| 9970 | Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) | an | 9971 | Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben) |
Starten Sie die Verbuchung vom IAB aus dem Anlagenexplorer im Menü unter Funktionen → "Investitionsabzugsbetrag bilden". Im nächsten Fenster wechseln Sie zum Menü und starten unter "Funktionen" die Funktion "Verbuchung in Fibu".
Oder Sie starten die Verbuchung vom IAB aus dem Anlagenexplorer im Menü unter Funktionen → "Verbuchung Investitionsabzugsbeträge in Fibu".
Im folgenden Fenster bitte das gewünschte Buchungssymbol und die Belegnummer eingeben.
Im Vorschaufenster können die Buchungen noch kontrolliert und mit Klick auf "Verbuchen" abgeschlossen werden.
Zum Abschluss erfolgt die Meldung über die erfolgreiche Verbuchung:
Die Übertragung des Investitionsabzugsbetrags
§ 7g EStG kann entweder sofort bei der Anlage des Anlagenzugangs oder nachträglich über das Anlagegut mittels rechter Maustaste als "Sonderposten" erfasst werden.
Erfassen Sie im darauffolgenden Fenster im Feld "Typ" den "Investitionsabzugsbetrag (
§ 7g)".
Wählen Sie dazu im entsprechenden Feld das F4-Symbol

und den in einem der Vorjahre gebildeten IAB aus.
Übernehmen Sie den gewählten Investitionsabzugsbetrag (
§ 7g). Speichern und schließen Sie das Fenster um den Investitionsabzugsbetrag (
§ 7g) zu speichern.
In den berechneten Werten (Steuerrecht) ist sowohl die Kürzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten, als auch die Kürzung des Buchwerts ersichtlich:
Im Fenster "Investitionsabzugsbetrag bilden" wird ein durch Investitionen aufgelöster IAB ebenfalls angeführt:
Hinweis | Sollen bei einem Anlagenzugang zwei oder mehr Investitionsabzugsbeträge aus unterschiedlichen Jahren übertragen werden, gehen Sie folgendermaßen vor:
Bei der Auswahl des 1. Investitionsabzugsbetrags wird als Grenze entweder die 40 % bzw. ab 2020 die 50 % der AHK oder der offene Restbetrag des Investitionsabzugsbetrags als Maximalbetrag übernommen.
Ist nun der Restbetrag des Investitionsabzugsbetrags kleiner als die 40 % bzw. ab 2020 kleiner als 50 % der AHK, muss in einem zweiten Schritt im Sonderpostenfenster beim Investitionsabzugsbetrag eine Erweiterung erfasst werden, bei der dann der 2. IAB ausgewählt wird. Als Maximalbetrag gilt hier wiederum (AHK*40 % bzw. AHK*50 % - bereits in Anspruch genommener IAB) oder offener IAB.
Markieren Sie das betreffende Anlagegut im Anlagenbaum und öffnen Sie in der Menüleiste unter "Funktionen" das Fenster "Sonderposten".
Danach können Sie in der Menüleiste unter "Funktionen" eine Erweiterung erfassen.
Erfassen Sie in folgendem Fenster das Datum und den Betrag:
Nach der Bestätigung des Betrags öffnet sich das Suchfenster, um den Investitionsabzugsbetrag auszuwählen.
Klicken Sie auf "übernehmen" und speichern Sie ihre Auswahl mit Ok.
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Beim Speichern einer Erweiterung auf ein bestehendes Anlagegut erfolgt eine automatische Abfrage, wenn der Investitionsabzugsbetrag auch beim ursprünglichen Zugang bereits in Anspruch genommen wurde.
Wird diese Abfrage mit Ja bestätigt, kann die Erweiterung für den IAB erfasst werden. Im Feld Betrag kann mit dem F4-Symbol wieder ein entsprechender IAB aus den Vorjahren ausgewählt werden.
Wird die Abfrage mit Nein abgebrochen, kann zu einem späteren Zeitpunkt immer noch im Sonderpostenfenster eine Erweiterung vorgenommen werden.
Wird bei einem Anlagegut, auf das bereits ein Investitionsabzugsbetrag übertragen wurde, eine AHK-Minderung manuell erfasst oder aus der Anlagenvorerfassung übernommen, erfolgt eine Abfrage, ob auch der IAB gleich gekürzt werden soll:
Wird die Abfrage mit Ja bestätigt, kann im nachfolgenden Fenster das Datum und der Betrag der Minderung erfasst werden:
Wird die Abfrage mit Nein abgebrochen, kann zu einem späteren Zeitpunkt immer noch im Sonderpostenfenster eine Minderung vorgenommen werden.
Wird im Zuge einer Datenübernahme im Fenster "Investitionsabzugsbetrag bilden" ein IAB aus Vorjahren nacherfasst, so kann auch der bereits in den Vorjahren in Anspruch genommene Betrag als "manuelle Auflösung durch Investition" erfasst werden, um sowohl den ursprünglich gebildeten als auch den noch offenen Betrag korrekt darstellen zu können.
Soll ein Investitionsabzugsbetrag aus einem der Vorjahre ohne Investition wieder aufgelöst werden, so kann dies bei der Bearbeitung des entsprechenden Datensatzes erfasst werden:
Die Verbuchung der Zuweisungen bzw. Kürzungen kann automatisch über die Funktion "Verbuchung in Fibu" gestartet werden.
Dafür müssen die Konten für die Verbuchung im Steuerrecht hinterlegt werden (im Standardkontenrahmen bereits hinterlegt):
Die Verbuchung der Bildung und Auflösungen (ohne Investitionen) kann automatisch über die Funktion "Verbuchung in Fibu" bzw. "Verbuchung Investitionsabzugsbeträge in Fibu" gestartet werden.
Dafür müssen die Konten für die Verbuchung im Steuerrecht hinterlegt werden (im Standardkontenrahmen bereits hinterlegt):
SKR03/SKR04:9970 Bildung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Soll) / 9971 Bildung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 1 EStG, außerbilanziell (Haben).
9973 Auflösung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG, außerbilanziell (Soll) / 9972 Auflösung Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG, außerbilanziell (Haben).
Weitere Informationen zum Thema Verbuchen finden Sie hier:
Vorerfassung Buchungen verbuchen.
Bei der Verbuchung des Investitionsabzugsbetrags wird lediglich der Auflösungsbetrag herangezogen, der tatsächlich zum Stichtag der Fibu vorhanden ist.
Beispiel | Am 31.12.2022 wird ein IAB in Höhe von 125.000,00 € gebildet. Zweite Jahre später (2024) erfolgt eine Auflösung in Höhe von € 82.500,00.
Bei der Verbuchung der Auflösung im Jahr 2024 wird der Betrag aus dem Feld "Auflösung Jahr 2" vom Fenster "Investitionsbetrag bilden" vorgeschlagen.
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Der Investitionsabzugsbetrag kann jederzeit in der Druckliste ausgedruckt werden. Hierfür müssen Sie den gewünschten Ausdruck hinzufügen:
Die Erfassung einer Rücklage
R 6.6 EStR kann entweder sofort bei der Anlage des Anlagenzugangs oder nachträglich über das Anlagegut mittels rechter Maustaste als "Sonderposten" erfasst werden.
Erfassen Sie im darauffolgenden Fenster einen Zugang und wählen Sie im Feld "Typ" die "Ersatzbeschaffungsrücklage (
R 6.6 EStR)".
Der Betrag wird automatisch vorgeschlagen, kann aber manuell übersteuert werden.
Speichern und schließen Sie das Fenster um die "Ersatzbeschaffungsrücklage (
R 6.6 EStR)" zu speichern.
Folgende Felder stehen bei der Anlage über das F8-Symbol zur Verfügung:
In den berechneten Werten nach Steuerrecht ist die Kürzung der AHK und des Buchwerts entsprechend ersichtlich:
Bei der Erfassung eines Anlagenzugangs kann im Feld 466 "Mögliche Sonderabschreibung" bereits erfasst werden, ob bei diesem Anlagegut eine der Sonderabschreibungen möglich ist:
Die Erfassung der Sonderabschreibung erfolgt dann über die Auswahl der gewünschten Funktion mittels rechter Maustaste:
Die beim Zugang erfasste Sonderabschreibungsart wird im nachfolgenden Fenster gleich vorgeschlagen.
Im Feld "Davon im lfd. Jahr" kann mit dem F8-Symbol

der maximal mögliche Betrag in Höhe von 40 % der AHK vorgeschlagen werden. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, den gewünschten Wert manuell zu erfassen, sofern dieser kleiner oder gleich dem maximal möglichen Betrag entspricht.
Hinweis | Wird bei einem Anlagegut, bei dem bereits eine Sonderabschreibung in Anspruch genommen wurde, ein Investitionsabzugsbetrag übertragen, erfolgt folgender Programmhinweis:
"Es wurde bereits eine Sonderabschreibung § 7g Abs. 5 EStG erfasst. Der Investitionsabzugsbetrag § 7g Abs. 2 EStG vermindert die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung. Korrigieren Sie gegebenenfalls die Sonderabschreibung!"
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Im Feld "Davon im lfd. Jahr" kann mit dem F8-Symbol

der maximal mögliche Betrag vorgeschlagen werden. Dies ist:
- im Jahr der Herstellung und den folgenden sieben Jahren bis zu 9 %
- in den folgenden vier Jahren bis zu 7 % der Herstellungskosten.
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, den gewünschten Wert manuell zu erfassen, sofern dieser kleiner oder gleich dem maximal möglichen Betrag entspricht.
Im Feld "Davon im lfd. Jahr" kann mit dem F8-Symbol

der maximal mögliche Betrag vorgeschlagen werden. Dies ist:
- im Jahr der Herstellung und den folgenden sieben Jahren bis zu 9 %
- in den folgenden vier Jahren bis zu 7 % der Herstellungskosten.
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, den gewünschten Wert manuell zu erfassen, sofern dieser kleiner oder gleich dem maximal möglichen Betrag entspricht.
Im Feld "Davon im lfd. Jahr" kann mit dem F8-Symbol

der maximal mögliche Betrag vorgeschlagen werden. Dies sind im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und den folgenden 3 Jahren bis zu 5 %
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, den gewünschten Wert manuell zu erfassen, sofern dieser kleiner oder gleich dem maximal möglichen Betrag entspricht.
Hinweis | Die Sonderabschreibung § 7b EStG ist lediglich in den Jahren 2019 bis 2026 möglich!
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Aufgrund des Wachstumschancengesetzes werden folgende Baumaßnahmen gefördert:
- Baumaßnahmen auf Grund eines nach dem 31.12.2022 und vor dem 1.10.2029 gestellten Bauantrags.
- Die Baukostenobergrenze beträgt 5.200 €/m², AK 4.000/m² Sonderabschreibung § 7b kann bis WJ 2029 erfasst werden.
Im Feld "Davon im lfd. Jahr" kann mit dem F8-Symbol

der maximal mögliche Betrag vorgeschlagen werden. Dies sind im Jahr der Anschaffung 50 % der Anschaffungskosten.
Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, den gewünschten Wert manuell zu erfassen, sofern dieser kleiner oder gleich dem maximal möglichen Betrag entspricht.
Hinweis | Die Sonderabschreibung § 7c EStG ist lediglich in den Jahren 2020 - 2030 möglich! |
Aufgrund des Wachstumschancengesetzes kann die degressive Abschreibung (§ 7 Abs. 2 Satz 1 EStG) für den Kauf von beweglichen Gegenständen im Zeitraum vom 1.4.2024 - 31.12.2024 in Anspruch genommen werden.
Die degressive Abschreibung beträgt max. 20 % bzw. das 2,0-fache des linearen Abschreibungssatzes. Die Erfassung der degressiven Abschreibung erfolgt über das Anlagegut im Bereich: Abschreibungsart Feld "Steuerrecht".
Im Berechnungsvergleich: Handelsrecht zu Steuerrecht ist der steuerliche Vorteil ersichtlich:
Die befristete Einführung einer degressiven Abschreibung für Gebäude ist zulässig für die Herstellung (Baubeginn) bzw. Kauf eines Gebäudes im Zeitraum von 1.10.2023 - 30.9.2029. Die degressive AfA laut § 7 Abs. 5a EStG darf nur für Mietobjekte in Anspruch genommen werden.
Vorgeschlagen werden hier 5 %. Die Erfassung der degressiven Abschreibung erfolgt über das Anlagegut im Bereich: Abschreibungsart Feld "Steuerrecht".
Im Berechnungsvergleich: Handelsrecht zu Steuerrecht ist der steuerliche Vorteil ersichtlich:
Hinweis | Die degressive AfA und außerplanmäßige AfA dürfen nicht gleichzeitig verwendet werden. Im Fall einer außerplanmäßigen AfA ist vorher ein Wechsel zur linearen AfA notwendig. Der Wechsel zur linearen AfA ist jederzeit möglich.
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Durch ein steuerliches Investitionssofortprogramm wurde eine arithmetische-degressive Abschreibung (§ 7 Absatz 2a - neu - EStG) für neu angeschaffte Elektrofahrzeuge (Pkw, Lkw, Nutzfahrzeuge) eingeführt. Das betrifft die Anschaffung von Elektrofahrzeugen nach dem 30.6.2025 und vor dem 1.1.2028. Durch diesen steuerlichen Vorteil können im Jahr der Anschaffung 75 %, danach 10 %, 5 %, 5 %, 3 %, 2 % abgeschrieben werden.
Die Erfassung der degressiven Abschreibung erfolgt über das Anlagegut im Bereich "Abschreibungsart" im Feld "Steuerrecht". Hier steht die Option "E-Fahrzeug 75 / 10 / 5 / 5 / 3 / 2 %"-Abschreibung in der Auswahl zur Verfügung.
Im Berechnungsvergleich Handelsrecht zu Steuerrecht ist der steuerliche Vorteil ersichtlich:
In manchen Fällen ist es notwendig, die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibungen manuell anzupassen. Hierfür steht beim Anlagegut das Feld 509 "Bemessungsgrundlage Sonderabschreibung" zur Verfügung. Das Feld ist standardmäßig nicht enthalten und muss mittels rechter Maustaste über die Feldauswahl → bearbeiten, hinzugefügt werden.
Das Feld "mögliche Sonderabschreibung" muss befüllt werden. Danach kann die Bemessungsgrundlage für die Sonderabschreibung eingetragen werden.
Starten Sie die Funktion "Sonderabschreibung" mittels rechter Maustaste auf dem Anlagegut.
Hier wird die steuerrechtliche Sonderabschreibung anhand der neuen Bemessungsgrundlage ausgewiesen. Aktualisieren Sie mittels F8 das Feld "davon im laufenden Jahr" um eine korrekte Berechnung sicherzustellen.
Im Fenster der steuerrechtlichen Sonderabschreibung im Reiter "Prozent" wird die prozentuelle Aufteilung der Sonderabschreibung ausgewiesen. Aktualisieren Sie das Feld "im laufenden Jahr" mittels F8, um ein korrekte Berechnung sicherzustellen.
Die steuerrechtliche Sonderabschreibung wird im Berechnungsvergleich gegenübergestellt.
Die nachträgliche manuelle Erfassung einer Sonderabschreibung erfolgt in der Menüleiste über den Punkt Funktionen → "Sonderposten". Hierzu muss zuvor der Altbestand erfasst werden. Diese Funktion ist nur dann aktiv (auswählbar), wenn zuvor der betroffene Altbestand markiert wurde.
Erfassen Sie in dieser Maske nun folgende Informationen:
- Typ: § 7g EStG ( für mittelständische Unternehmen)
- Betrag: bisher in Anspruch genommene Sonderabschreibung
Der Ausdruck der Sonderabschreibung erfolgt über den Ausdruck 107:
Dieser Ausdruck zeigt:
- Art: die mögliche Art der Sonderabschreibung
- möglich: der im aktuellen Jahr mögliche Betrag
- genutzt: bisher genutzter Betrag
- offen: den noch offenen Betrag, der in Anspruch genommen werden könnte