Die Sterbetafeln von BMF (ErlWS-VO 2009) und Statistik Austria (Sterbetafel 2000/02) werden von BMD standardmäßig ausgeliefert.
Die Auszahlung der Pension kann vorschüssig oder nachschüssig erfolgen.
Die Pensionsauszahlung kann
- jährlich
- halbjährlich
- vierteljährlich
- zweimonatlich oder
- monatlich
gewählt werden.
- versicherungsmathematisch
- linear
Bei der versicherungsmathematischen Berechnung wird der Teilwert anhand den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnet.
Bei der linearen Berechnung wird der Leistungsbarwert zum Pensionsantritt über die gesamte oder die Restdienstzeit verteilt.
Zinssatz für die Berechnung der Pensionsrückstellung nach Steuerrecht bzw. Unternehmensrecht.
Die Fluktuation kann für Arbeiter und Angestellte getrennt hinterlegt werden.
Mit der F8-Funktion (oder dem Button vor dem Eingabefeld) öffnet sich ein neues Fenster, in dem die Fluktuationstabellen und die Fluktuationswerte eingestellt werden können.
Für die Vorgangsweise zur Hinterlegung der Faktorentabellen und Faktorwerte gelten die Ausführungen im Kapitel "Gehalts-Multiplikatoren" sinngemäß. Der in der Faktorwerttabelle im Feld "Jahre" eingetragene Wert ist die Obergrenze, bis zu welcher der danebenstehende Fluktuationsprozentsatz zur Anwendung kommt.
- nach Alter
- nach Dienstzeit
Für die Fluktuationsberechnung kann mit dieser Einstellung gesteuert werden, ob es sich bei den in den Flukuationstabellen hinterlegten Jahren um die Dienstzeit oder das Lebensalter der Dienstnehmer handelt.
Die Erfassung der "Erhöhungen der Zusage" erfolgt über "Extras" im Fenstermenü:
In dieser Maske kann nun mit Neuanlage (F5) eine neue Erhöhung der Zusage erfasst werden:
Hinweis | Für die Berechnung der Pensionsrückstellungen wird eine Eingabe von Zusageerhöhungen benötigt. Steuerrechtlich muss jede Erhöhung der Jahresleistung (egal ob indexangepasst oder qualifikationsbedingt) als neue Zusage gewertet werden. Dies kann in der Tabelle eingetragen werden, indem man jedes Jahr die Differenz zum letzten Entgelt als neue Zusage anlegt.
Im Unternehmensrecht werden nur qualifikationsbedingte Erhöhungen der Zusage als neue Zusagen gewertet. Diese sind in der Tabelle einzutragen. Fällt dabei irgendwann eine Indexanpassung an, ist diese beim unternehmensrechtlichen Entgelt und allen unternehmensrechtlichen Erhöhungen zu berücksichtigen. |
Nach Abschluss der Personalrückstellungsberechnung eines Mandanten sollten Sie die
Personalrückstellungen sperren sowie die
Berechnungseinstellungen und
Berechnungsnachweise archivieren. Dies gewährleistet, dass der Originalzustand bei späteren Änderungen – aus welchem Grund auch immer – relativ einfach wiederhergestellt werden kann.