Dieses Dokument betrifft Flagge_GER.png Deutschland.

 
 

 Steuerstammdaten 

In den Steuerstammdaten werden jahresbezogen relevante Stammdaten zur steuerpflichtigen Person verspeichert.

 Gewerbesteuerpflicht 

In den Steuerstammdaten im Feld "Gewerbesteuerpflicht" ist anzugeben, ob der Mandant gewerbesteuerpflichtig ist. Durch das Häkchen in diesem Feld wird beim Zuordnen der KSt1 auch das Formular GewSt1A automatisch zugeordnet sowie das Ergebnis aus der KSt1 in die GewSt1A übertragen.
 

 Ermächtigung zur authentifizierten Übermittlung 

Mit diesem Feld wird eingestellt, ob der Mandant die Ermächtigung zur authentifizierten Übermittlung der Erklärungen erteilt hat.

 Abholung von Bescheiddaten

Dieses Feld steuert, ob die zusätzlich zum tatsächlichen Bescheid möglichen Bescheiddaten in die NTCS Databox übermittelt werden soll. Weitere Informationen finden Sie auch unter ELSTER-Bescheidvergleich.
 

 Kundenstammdaten 

 Finanzamt und Steuernummer

Für die Steuererklärungen ist die Erfassung von Finanzamt und Steuernummer erforderlich.

Hat ein Mandant mehr als eine Steuernummer, so besteht die Möglichkeit, mit dem F8-Symbol neben dem Feld "Finanzamt", weitere zu erfassen.

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Im folgenden Fenster kann mit F5 oder einem Klick auf das Symbol "+" ein weiteres Finanzamt angelegt werden.

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Wenn eine weitere Steuernummer bei einem Mandanten hinterlegt wird, können Sie dazu die Abgabenart hinterlegen, damit in der jeweiligen Steuererklärung bereits die richtige Steuernummer übernommen wird.

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Alternativ kann in der Steuererklärung die gewünschte Steuernummer im Feld "Finanzamt" auch mit dem F4-Symbol manuell ausgewählt werden, wenn die Abgabenart nicht hinterlegt worden ist.
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Hinweis 
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Richtige Erfassung für Kunden ohne Steuernummner -> Steuernummer "Neu":
  • Das Finanzamt muss angegeben werden
  • In das Feld "Steuernummer" muss "Neu" eingetragen werden
  • Kein Eintrag in das Feld "Elster-Steuernummer"
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 ELSTER-Steuernummer

Zusätzlich zu den Feldern "Finanzamt" und "Steuernummer", die in den Formularen verwendet werden, gibt es für die elektronische Einreichung noch das Feld ELSTER-Steuernummer im Kundenstamm.
 
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Hinweis 
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Die ELSTER-Steuernummer ermittelt sich automatisch aus dem Finanzamt und der Steuernummer, wenn die Steuernummer korrekt ist. Die Steuernummer muss folgendermaßen aufgebaut sein XXX/XXXXX oder es kann auch die 2- oder 3-stellige Bundesfinanzamtnummer davorgestellt werden: (B)BB/XXX/XXXXX.

 Handelsregister/Handelsregisternummer

Im Kundenstamm stehen die Felder "Handelsregister" und "Handelsregisternummer" zur Erfassung dieser zur Verfügung. Die Erfassung der Handelsregisternummer erfolgt inkl. HRA oder HRB, d.h. beispielsweise HRB167177.

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 Identifikationsnummer 

Seit Anfang 2008 wurde in Deutschland eine neue, lebenslang gültige und bundeseinheitlich gleiche Steuer-Identifikationsnummer (TIN, Tax Ident Number) eingeführt. Sie soll zukünftig für natürliche Personen die bisherige Steuernummer ersetzen und ist weiters bei allen Anträgen, Erklärungen oder Mitteilungen den Finanzbehörden gegenüber zu verwenden.

Diese Nummer ändert sich weder bei einem Ortswechsel noch bei einem Wechsel des zuständigen Finanzamts. Die Daten werden erst gelöscht, wenn sie von den Behörden nicht mehr benötigt werden, spätestens jedoch 20 Jahre nach dem Tod des Steuerpflichtigen.

Das Feld gibt es bereits in der NTCS am Kundenstamm. Das Feld "Identifikationsnummer" wird für die Steuer-Identifikation herangezogen. Aus diesem Grund wird dieses Feld auch für die Gesellschafter und Angehörigen zur Verfügung gestellt.
 
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 Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)

Seit November 2024 gibt es in Deutschland die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.). Diese soll als ein eindeutiges und dauerhaftes Identifikationsmerkmal für Steuerzwecke bei wirtschaftlich Tätigen eingeführt werden. Die W-IdNr. bleibt für die Dauer der gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit bestehen und ändert sich nicht. Dies gilt auch zum Beispiel bei Adress- oder Namensänderungen.
Die Identifikationsnummer (IdNr.), Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nr.) bleiben neben der W-IdNr. bestehen. In der NTCS am Kundenstamm gibt es dazu ein neues Feld "Wirtschafts-Identifikationsnummer".

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Die W-IdNr. besteht aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern und entspricht in ihrem Aufbau der UID-Nr. Zusätzlich wird die W-IdNr. für jede einzelne wirtschaftlichen Tätigkeiten des Steuerpflichtigen, jeden seiner Betriebe sowie für jede seiner Betriebstätten um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal ergänzt (-00001, -00002, ...), so dass die Tätigkeiten, Betriebe und Betriebstätten des wirtschaftlich Tätigen in Besteuerungsverfahren eindeutig identifiziert werden können.

Die Zuteilung der W-IdNr erfolgt automatisch durch das Bundeszentralamt für Steuern im Zeitraum November 2024  bis voraussichtlich 2026:

  • Ab November 2024 Vergabe des Unterscheidungsmerkmals -00001 für jene, die zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung verpflichtet oder Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind.
  • Ab Quartal 3/2025 Vergabe der W-IdNr mit dem Unterscheidungsmerkmal -00001 für jene, die bisher keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben mussten bzw. keine Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind.
  • Ab 2026 Vergabe der weiteren Unterscheidungsmerkmale (-00002, ...) für jene, die mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.

Die elektronischen Steuererklärungsvordrucke werden nach und nach um die Angabe der W-IdNr. erweitert. Da die W-IdNr. stufenweise vergeben wird, ist die Angabe der W-IdNr. und des Unterscheidungsmerkmals in den elektronischen Vordrucken vorerst bis zum 31. Dezember 2026 nicht verpflichtend.

FAQ des Bundeszentralamts für Steuern dazu: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/wirtschafts-identifikationsnummer.html  

 Religionsschlüssel 

Für die Übernahme in die Erklärungen kann am Mandantenstamm das Religionskürzel im Feld "Religionsschlüssel" hinterlegt werden. Daraus ermittelt sich dann der richtige Kirchensteuerprozentsatz. Dieser ist vom Bundesland abhängig: Bayern, Baden-Württemberg = 8 %, Rest = 9 %
 
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 Gesellschafterstammdaten 

 Religionsschlüssel 

Für die Erklärungen (z. B. Anlage Steuerbescheinigung) kann am Gesellschafter das Religionskürzel im Feld "Religionsschlüssel" hinterlegt werden. Daraus ermittelt sich dann der richtige Kirchensteuer-Prozentsatz. Dieser ist vom Bundesland abhängig: Bayern, Baden-Württemberg = 8 %, Rest = 9 %.
 
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 Verstorben am 

Das Feld "Verstorben am" in den Gesellschafterstammdaten ist relevant für die Anlage FB. Ist hier ein Datum eingetragen, so wird in der Anlage FB eingetragen, dass der Gesellschafter verstorben ist.
 
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 Felder in den Beteiligungsverhältnissen 

In den Beteiligungsverhältnissen stehen einige Felder speziell für Deutschland zur Verfügung. Diese werden für die Anlage FB benötigt.

 Art der Beteiligung 

Im Feld 24 kann die Art der Beteiligung eingestellt werden. Zur Auswahl stehen hier:
 
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Diese Einstellung wird in die Anlage FB übernommen:
 
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 Art des Beteiligten 

Im Feld "Art des Beteiligten" können Sie folgende Auswahl treffen: Natürliche Person, Personengesellschaft mit/ohne unmittelbar oder mittelbar beteiligte Körperschaften, Körperschaft, Körperschaft im Sinne des § 1 Absatz 1 KStG, die zugleich Organgesellschaft ist.
 
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Diese Einstellung wird ebenfalls in die Anlage FB übernommen: 
 
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 Einlage lt. Handelsregister 

In den Beteiligungsverhältnissen können Sie die "Einlage laut Handelsregister" zum Ende des Kalender- bzw. Wirtschaftsjahres erfassen. Diese Einstellung wird in die Anlage FB übernommen:
 
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 Beteiligung Kapitalgesellschaft in Prozent 

Bei beteiligten Personengesellschaften wird im Feld "Beteiligung Kapitalgesellschaft in Prozent" der Anteil der daran direkt oder indirekt beteiligten Kapitalgesellschaften in Prozent angegeben. Diese Einstellung wird in die Anlage FB übernommen: 
 
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 Beschränkt steuerpflichtig mit Körperschaft 

Im Feld "beschränkt steuerpflichtig mit Körperschaft" kann ausgewählt werden, ob es sich um eine beschränkt einkommensteuerpflichtige Person oder eine steuerpflichtige Körperschaft oder Personengesellschaft, an der eine beschränkt steuerpflichtige Körperschaft beteiligt ist, handelt.
 
Diese Einstellung wird in die Anlage FB übernommen:

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Siehe auch: