Dieses Dokument betrifft Flagge_GER.png Deutschland.

 

 Bescheid vs. Bescheiddaten

Bescheid:
Im Mantelbogen ESt1a besteht die Möglichkeit, auszuwählen, wie die Bescheidbekanntgabe erfolgen soll (Papierform oder elektronisch). Bei der Bekanntgabe in elektronischer Form bekommen Sie den Bescheid nicht auf dem Postweg übermittelt. Beim Bescheid in elektronischer Form handelt es sich um einen rechtlich bindenden Verwaltungsakt (DIVA = digitaler Verwaltungsakt) als PDF-Dokument, der den Papierbescheid ersetzt.

Bescheiddaten:
Optional besteht zusätzlich zum tatsächlichen Bescheid auch die Möglichkeiten für die Umsatzsteuer-, Einkommensteuer- und Gewerbesteuermessbescheide, die Kennzahlen und Werte als Bescheiddaten in elektronischer Form anzufordern (BDÜ = Bescheiddatenübermittlung). Diese Daten dienen als Basis für den nachfolgend beschriebenen Bescheidvergleich.
Dieser Service entfaltet im Gegensatz zum Bescheid in elektronischer Form keine rechtliche Bindungswirkung und gilt nur für den ersten Bescheid.

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 Abholung von Bescheiddaten

Damit von ELSTER die Abholung von Bescheiddaten erfolgt, muss dies vor Erstellung der ELSTER-Datei der Steuererklärung in den Steuerstammdaten aktiviert werden. Der Aufruf der Steuerstammdaten erfolgt über den Steuernavigator → Stammdaten → Steuerstammdaten. Setzen Sie hier das Feld: Abholung von Bescheiddaten auf aktiv.

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Beim Auslesen der Databox werden anschließend die Bescheiddaten importiert und es wird automatisch eine Verknüpfung zur Erklärung hergestellt. Mit dem Auslesen der Databox und dem damit verbundenen Import der Bescheiddaten wird auch die Bescheidprüfung automatisch durchgeführt! 

Die Databox kann über das Menü Bilanzierung und Steuererklärungen → E-Government → E-Government-Zentrale aufgerufen werden.
 

 Bescheidvergleich

Wird im Mantelbogen nun das Infofeld eingeblendet, können Sie im Reiter "Bescheidvergleich" die Kontrolle im Detail ansehen. Abweichende Werte werden dabei rot markiert, um die Suche zu vereinfachen. Zusätzlich wird in der Spalte "Differenz" die Abweichung zwischen Erklärung und Bescheid dargestellt. 
 
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