Dieses Dokument betrifft Flagge_GER.png Deutschland.

 

 Allgemeines

In Deutschland gibt es die Möglichkeit, Erklärungen authentifiziert oder nicht authentifiziert zu übermitteln. Zur Authentifizierung wird ein Zertifikat benötigt, das man im ELSTER-Onlineportal anfordern kann. Mit diesem Zertifikat kann sich jeder Anwender eindeutig authentisieren. Dieses Zertifikat muss anschließend in den CRM Parametern hinterlegt werden. Weitere Infos dazu erhalten Sie in der Doku Hinterlegung ELSTER-Zertifikat.

Folgende Erklärungen müssen authentifiziert übermittelt werden:
  • Umsatzsteuervoranmeldung
  • Einkommensteuer, wenn Gewinneinkünfte erzielt wurden
  • Körperschaftsteuererklärungen
  • Gewerbesteuererklärungen
  • Feststellungserklärungen (auch für Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte und sonstige Einkünfte)
  • Einnahmenüberschussrechnung (Anlage EÜR)
Die Übermittlung der Jahressteuererklärungen ist aus dem Programm heraus auf beide Arten möglich. Die entsprechende Einstellung erfolgt in den Steuerstammdaten. Über das Feld "Authentifizierte elektronische Übermittlung" wird Ihnen dabei die authentifizierte Variante vorgeschlagen (bei Bedarf kann das Feld deaktiviert werden).

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Sollte in den Steuerstammdaten eine für die Steuererklärung nicht zulässige Art der Übermittlung eingestellt sein (z.B. bei einer KSt1 wurde die authentifizierte Übermittlung nicht ausgewählt), so werden Sie mit einer entsprechenden Fehlermeldung im Reiter "Kontrolle" darauf hingewiesen.

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 Authentifizierte Übermittlung

Die übermittelte Jahreserklärung wird sofort weiterverarbeitet, da durch die authentifizierte Übermittlung der Mandant dem Steuerberater die Vollmacht erteilt hat.
 
Um authentifiziert übermitteln zu können, muss das ELSTER-Zertifikat hinterlegt sein.
 

 Nicht authentifizierte Übermittlung

In wenigen Ausnahmefällen (z.B. für Privatpersonen) bleibt die Möglichkeit Steuererklärungen nicht authentifiziert zu übermitteln aufrecht. Das bedeutet, dass die Übermittlung ohne die Verwendung eines Zertifikats erfolgt. Nach erfolgreicher elektronischer Übermittlung der Daten müssen Sie jedoch das ELSTER-Formular (komprimierte Steuererklärung mit allen notwendigen Daten) vollständig ausdrucken und unterschrieben an das Finanzamt senden. Erst dann erfolgt die Weiterverarbeitung der nicht authentifiziert elektronisch eingereichten Erklärung.

Wenn Sie diese Variante für die Übermittlung nutzen möchten, so müssen Sie das Feld "Authentifizierte elektronische Übermittlung" deaktivieren (wie Bereits beim Pkt. 1 Allgemein beschrieben).
 

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Siehe auch: