Dieses Dokument betrifft Flagge_GER.png Deutschland.


 

 Hinterlegung Firma, FIBU und Filiale 

Die Hinterlegung der Firma und FIBU für die Datenübernahme erfolgt grundsätzlich in den Steuerstammdaten.
 
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Wenn Sie für die USt2A eine von den Steuerstammdaten abweichende Firma und FIBU verwenden oder Sie Buchen mit Filiale, dann erfolgt die Hinterlegung direkt in der USt2A.
  • Erklärungen zuordnen → USt2A markieren → rechte Maustaste → Bearbeiten:
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  • Formular USt2A → Steuererklärung → FIBU hinterlegen:
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 Datenübernahme 

Beim Einstieg in die USt2A werden automatisch die Werte aus der Finanzbuchhaltung geladen.
 
Möchten Sie nachträglich die Datenübernahme deaktivieren so wählen Sie im Formular USt2A unter Erfassen Werte die Funktion FIBU hinterlegen:
 
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 USt2A bei abweichendem Wirtschaftsjahr 

Wenn ein Kunde ein abweichendes Wirtschaftsjahr hat, müssen bei der Jahresumsatzsteuererklärung trotzdem die Werte vom Kalenderjahr eingegeben bzw. übernommen werden. Dies erfolgt in der NTCS automatisch, d. h. das Programm holt sich automatisch die Zahlen aus den beiden Buchhaltungen und errechnet somit die Zahlen für das Kalenderjahr.
 
Beispiel 
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FIBU 2022/01 mit einem Wirtschaftsjahr von 1.4.2021 - 31.3.2022
FBIU 2023/01 mit einem Wirtschaftsjahr von 1.4.2022 - 31.3.2023

In der Umsatzsteuererklärung 2022 wird nun anhand der FIBU 2022/01, die in den Steuerstammdaten hinterlegt ist, automatisch auf folgende Daten zugegriffen:
FIBU 2022/01 - Buchungen von 1.1.2022 - 31.3.2022
FIBU 2023/01 - Buchungen von 1.4.2022 - 31.12.2022

 Einstellung FIBU-Stammdaten

In der Umsatzsteuererklärung ist anzugeben, wonach die Steuer berechnet wurde.
Folgende Ausprägungen stehen hier zur Auswahl:
  • nach vereinbarten Entgelten
  • nach vereinnahmten Entgelten
  • nach vereinbarten und vereinnahmten Entgelten 
Der Eintrag erfolgt automatisch, wenn in den FIBU-Stammdaten die richtige Auswahl im Feld "USt Ist/Soll" eingestellt ist.

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Wenn im Feld "USt Ist/Soll" die Auswahl "Soll USt/VSt" eingestellt ist, so wird in der Umsatzsteuererklärung die Auswahl "nach vereinbarten Entgelten" übernommen.
Bei Auswahl "Ist USt/Soll VSt" wird in der Umsatzsteuererklärung die Auswahl "nach vereinnahmten Entgelten" übernommen.
Für die Ausprägung "nach vereinbarten und vereinnahmten Entgelten" wird die Auswahl "Soll USt/VSt" benötigt und zusätzlich ist das Feld "Buchungbez. USt Ist/Soll" anzuhaken und somit auf "Ja" zu setzen.

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